Gelöst
Anbieterwechsel // Kündigungsfrist 4 Wochen lt. Kundencenter, aber Telekom sagt was anderes...?
vor 2 Jahren
Hallo,
ich möchte gerne zeitnah den Anbieter wechseln und habe am 07.08.2023 über den neuen Anbieter die Portierung in Auftrag gegeben. Ich habe laut Kundencenter keine Restlaufzeit mehr auf den Festnetzanschluss und eine Kündigung ist täglich möglich, mit einer Frist von von 4 Wochen.
Der Portierungsauftrag wurde seitens der Telekom abgelehnt. Auf Nachfrage beim zukünftigen, neuen Anbieter wurde ich informiert, dass erst ab dem 20.09.23 eine Kündigung möglich wäre. Portierung somit (lt. neuem Anbieter) auch erst Mitte/Ende Oktober.
Gründe: Restlaufzeit-Vertrag. Weitere Gründe wurden keine (seitens der Telekom) genannt.
Kann mir das hier ein Mitarbeiter der Telekom mitteilen (Kundendaten sind im Profil gepflegt), was genau die Kündigung des Festnetzanschlusses derzeit blockiert?
MagentaTV nebst Sportpaket und/oder Disney+ dürfte das doch nicht sein, da dies unabhängig vom Festnetzanschluss bezogen werden kann (und auch zukünftig wird!), oder? Für eine Aufklärung nebst Nennung des nächst möglichen Kündigungstermins, wäre ich dankbar.
Danke vorab!
VG,
leuchtal
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Hallo @leuchtal30,
leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen.
Ihr Kündigungsauftrag für zwei Anschlussoptionen zum 16. September 2023 behindert die Portierungsanfrage.
Das System kann nur einen anschlussbezogenen Auftrag zurzeit abwickeln.
Die Optionen gehören zum Anschlussvertrag.
Es ist möglich diese Optionen auch anschlussunabhängig zu haben, was aber bei Ihnen nicht der Fall ist.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Hallo @leuchtal30,
vielen Dank für unser freundliches Gespräch.
Es sind zwei Optionen, die zum 16. September 2023 gekündigt sind.
Eine Portierungsanfrage ab dem 17. September 2023 sollte einwandfrei durchlaufen.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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vor 2 Jahren
Ich hatte eigentlich nichts anderes erwartet.Da ich das schon auf der ersten Seite geschrieben hatte.
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vor 2 Jahren
Direkt bei dem dick Unterstrichenen steht doch aber auch dabei, dass die Kündigung erstmalig zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich ist.
Deshalb war ich mir auch sicher, dass es da keinen Interpretationsspielraum gibt.
Die Disney Option müsste ich hier nur nicht extra kündigen, falls ich weg von der Telekom wöllte.
5
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo @leuchtal30,
ein Anbieterwechsel kann erst nach Abschluss der Kündigungsaufträge also nach dem 20. September 2023 erfolgen. Frühere Auftragserteilung wird zur Ablehnung führen.
Bei einem Wechselauftrag müssen 20 Arbeitstage Vorlaufzeit berücksichtigt werden. Wenn die Anschlussübernahme am 21. September 2023 angefragt wird, dann muss das mit dem Wechseltermin 20. Oktober 2023 getan werden. Somit wäre der resultierende Wechseltermin der 30. Oktober 2023, aufgrund der monatlichen Verlängerung des Vertrags.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
Antwort
von
vor 2 Jahren
@Lorenz S. , herzlichen Dank für die präzise Aussage. Dann warten wir zunächst noch ab.
Viele Grüße!
Antwort
von
vor 2 Jahren
Gerne geschehen, @leuchtal30.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Warum aber nun die Sport 12M an eine MVLZ gebunden ist, erklärt sich damit nicht. Ich meine, Disney 12M und Sport 12M kann ich jeweils als Option buchen. Komischerweise komme ich bei Disney zu jedem Zeitpunkt raus, wenn ich den ganzen Anschluss kündige. Bei Sport 12M muss ich bis zum MVLZ -Ende warten.
Das wird wohl ein ewiges Geheimnis bleben.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Warum aber nun die Sport 12M an eine MVLZ gebunden ist, erklärt sich damit nicht. Ich meine, Disney 12M und Sport 12M kann ich jeweils als Option buchen. Komischerweise komme ich bei Disney zu jedem Zeitpunkt raus, wenn ich den ganzen Anschluss kündige. Bei Sport 12M muss ich bis zum MVLZ -Ende warten.
Woher stammt dieses Wissen? Und was genau meinst Du mit "Sport 12M"? Das da?
Oder das?
Bei beiden enthält der Sternchentext - anders als bei den anderen TV Optionen - keine Formulierung, dass die Option mit Kündigung des zugrundeliegenden Tarifs entfällt. Ich vermute, dass das ein Fehler im Sternchentext ist. Aber sicher sagen kann ich das nicht.
Ich finde die ganzen Telekom TV-Optionen so megaunübersichtlich, dass ich beschlossen habe, davon weitestgehend die Finger zu lassen. Und zwar auch wenn Mitte 2024 bei mir das Zwangs-Vodafone KabelTV über den Mietvertrag wegfällt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Genau das meinte ich. Und mit deiner Vermutung bist nicht alleine. Es macht sonst keinerlei Sinn, überhaupt eine MVLZ aufzurufen, welche ich mit Kündigung des Anschlusses gleich wieder aushebeln kann.
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vor 2 Jahren
@Lorenz S. ,
ich konnte nun erneut den neuen Anbieter mit dem Wechsel beauftragen und habe nun auch von diesem den neuen Schalttermin genannt bekommen (18.10.23).
Im Telekom Kundenauftragscenter steht nun auch ein neuer Auftrag unter "Auftragsstatus", welcher in Bearbeitung ist. Darin genannt sind die Portierung und diverse Kündigungen (Anschluss, MagentaTV, etc.). Beim Vertrag selbst steht aber noch nichts von "gekündigt" oder dergleichen.
Ich habe auch keine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten. Der Postweg kann ja u.U. noch dauern, aber sonst kam hier auch direkt immer was per Mail. Dieses mal leider nicht.
Ich gehe davon aus, dass der Anschluss gekündigt ist, aber ich hätte dennoch gerne eine Bestätigung, in welcher Form auch immer.
Könnten Sie mir hier weiterhelfen?
Vielen Dank nochmals!
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vor 2 Jahren
Hallo @leuchtal30,
die Kündigungsbestätigung wurde Ihnen am 20. September 2023 zugestellt.
Bitte sehen Sie in Ihrem Eingangskorb für E-Mails nach.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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vor 2 Jahren
Hallo @Lorenz S. ,
leider liegt mir hier nichts vor. Weder im Junk-Mail Ordner noch sonst wo.
Postalisch habe ich auch nichts erhalten.
Könnten Sie einen erneuten Versand bitte veranlassen?
Vielen Dank!
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo @al301081,
habe ich gerade an Ihr Postfach geschickt.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Herzlichen Dank @Lorenz S. ,
die Mail kam eben an.
Viele Grüße!
Antwort
von
vor 2 Jahren
Prima!
Freundliche Grüße, Lorenz S.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
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von