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Anbieterwechsel nach Sonderkündigung
vor 2 Jahren
Hallo in die Runde
Folgendes Problem bei meinen Eltern - sie haben 1&1 und jetzt eine Preiserhöhung erhalten.
1&1 räumt Ihnen jetzt ein Sonderkündigungsrecht zum 25.06.2023 ein - die Dame sagte mir am Telefon sie kann das eintragen, dann ist die Kündigung zum 25.06.2023 wirksam.
Jetzt wollte ich zur Telekom wechseln mit Anbieterwechsel und dort heisst es, der Anschluss darf auf keinen Fall selbst gekündigt werden, sondern muss von der Telekom gekündigt werden...die kann aber ja keine Sonderkündigung durchsetzen - sprich wenn sie kündigt, würde die Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit erfolgen.
Wie kann ich die Kuh vom Eis bringen - wenn ich die Sonderkündigung bei 1&1 durchsetze und dann normal bestelle bei der Telekom und der Anschluss eben schon gekündigt ist zum 25.06.2023...läuft das dann auf Fehler bzw. geht das überhaupt ?
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fdi
5 Sterne Mitgestalter
vor 2 Jahren
@thjamu.78
Die Sonderkündigung gegenüber 1&1 kann nur DU selbst aussprechen, nicht die Telekom.
Somit ist das Ganze kein Anbieterwechsel, sondern eine Kündigung mit Neuauftrag bei der Telekom. Das kann aber nur funktionieren, wenn die Leitung freigegeben wurde und die Resource danach auch noch zu Verfügung steht.
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Mister Burny
Antwort
von
fdi
vor 2 Jahren
Wenn 1&1 das Sonderkündigungsrecht richtig vermerkt, wird die Anfrage der Telekom in der Regel auch mit dem vorzeitigem Termin bestätigt.
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Sherlocka
Community Guide
vor 2 Jahren
@thjamu.78
das ist womöglich ein Fall, bei dem Wechselteamies genaueres dazu sagen können. Beispielsweise @Lorenz S. oder @Gerd F.
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holzher24
5 Sterne Mitgestalter
vor 2 Jahren
@thjamu.78
Macht es wirklich Sinn zu wechseln oder ist das nur eine Trotzreaktion?
Wenn ich mir die Tarifübersicht bei beiden Anbietern anschaue, so ist die Telekom immer noch etwas teurer. Außerdem kommen noch die Anschlussgebühren hinzu. Den Onlinevorteil, bzw. die Gutschrift bekommst Du auch nur wenn Du tastächlich selbst online buchst. So wie ein Hotliner Hand anlegt ist es keine Onlinebuchung mehr und die Gutschrift entfällt.
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Lorenz S.
Antwort
von
holzher24
vor 2 Jahren
Hallo @thjamu.78,
vielen Dank für unser freundliches Gespräch.
Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten, dann schicken Sie dem Anbieter Ihre Kündigung aber ohne Angabe eines Kündigungsdatums. Stattdessen geben Sie an, dass Sie den Anbieter wechseln möchten und das Kündigungsdatum vom neuen Anbieter angefragt wird.
Wenn Sie meine Unterstützung bei der Abwicklung wünschen, geben Sie mir einfach an dieser Stelle Bescheid, wenn Sie den Auftrag erteilt haben. Ich melde mich dann bei Ihnen, um die Kundendaten Ihrer Eltern zu erfahren.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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