Solved

Anbieterwechsel

7 years ago

Im November 2017 schloss meine Lebensgefährtin ein dsl vertrag bei 1&1.Ihr bestehender Vertrag wurde von 1&1 fristgerecht bei der telekom gekündigt.vertragsende 28.4.2018.Kündigungsbestätigung von der telekom kam Ende November 2017.Der Schaltungstermin wäre der 2.5.2018 gewesen.Durch ein Missverständnis in einen Telefonat mit 1&1 Mitte März 2018 wurde durch den Mitarbeiter von 1&1 der Auftrag storniert.Jetzt ist der alte Vertag mit der Telekom um weitere 12 Monate verlängert.Wie geht das denn wenn von der Telekom die Kündigung bestätigt wurde?Und wie kann man einen Vertrag stornieren  wenn die Widerrufsfrist schon lang verstrichen ist?

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      7 years ago

      Ihr habt 1&1 eine Vollmacht gegeben mit der Telekom alles Notwendige zu regeln. Eine Kündigung kann man jederzeit wieder zurücknehmen, wenn der Vertragspartner (Telekom) zustimmt. Genau das hat 1&1 für euch fälschlicherweise gemacht.

       

      Kurzum: Mit Deinem Anliegen bist Du hier bei der Telekom falsch, sondern musst Dich an 1&1 wenden. Wenn Dir durch den Fehler von 1&1 ein Schaden entstanden ist, kannst den notfalls dort auch einklagen.

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      Answer

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      7 years ago

      Hallo @gansemer3,

       

      vielen Dank für Deinen Beitrag. Deine Aussage ist nicht ganz richtig. Ich möchte sie deshalb richtig stellen, da viele Leser sich darauf beziehen werden. Also bitte nicht falsch verstehen. 

       

      In der Widerrufsbelehrung unserer AGB steht folgendes:

      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

       

      Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Aufträgen, die telefonisch oder elektronisch im Internet erteilt wurden. Es gilt also nicht für Aufträge, die im Laden erteilt wurden.

       

      Der Vertragsbeginn ist das Datum, an dem der Anschluss geschaltet wird, im Anbieterwechsel auch Wechseltermin genannt.

      Der Tag des Vertragsabschlusses jedoch ist das Datum der Auftragsbestätigung.

       

      Vierzehn Tage nach dem Tag des Vertragsabschlusses kann demnach lange vor dem Vertragsbeginn sein, zum Beispiel wenn der Wechseltermin zwei Monate in der Zukunft liegt. Ein Auftrag dessen Bestätigung mehr als vierzehn Tage in der Vergangenheit liegt, kann demnach nicht widerrufen werden.

       

      Vielen Dank noch einmal für Deinen Beitrag.

       

      Freundliche Grüße, Lorenz S.

       

      Answer

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      7 years ago

      Hallo Lorenz,

      danke für die  Aufklärung. Ich sage dann dazu nur schande  über mein Haupt. Diese Fehlinfo war keine Absicht Traurig

      Umsobesser ist es, wenn du es jetzt richtig aufgeklärt hast. Sorry nochmals.

      Answer

      from

      7 years ago

      Hallo @gansemer3,

      ohne Deinen Beitrag und die Beiträge so vieler wissender Autoren, wäre unsere Community nicht möglich. Lasse Dich also nicht davon abhalten weiter zu posten. Aus Fehlern lernen wir alle.

      Freundliche Grüße, Lorenz S.

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      Answer

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    • 7 years ago

      Hallo @blackmacstar,

      vielen Dank für Deinen Beitrag.

      Wenn Dein neuer Anbieter eine Stornierung mit Aufhebung auslöste, dann führt das automatisch zur Fortführung des Vertrags beim abgebenden Anbieter. Der Hintergrund ist, dass der alte Anbieter zur Weiterführung der Versorgung verpflichtet ist (Telekommunikationsgesetz §46). Wenn die Stornierung nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgte, führt das bei einer folgenden Anfrage zur Übernahme des Anschlusses zur Rückmeldung eines Wechseltermins zwölf Monate später.

      Damit so ein Szenario nicht eintritt, wenn der aufnehmende Anbieter technische Schwierigkeiten hat, gibt es die Möglichkeit einen sogenannten "technischen Storno" zu senden. In diesem Fall informiert der neue Anbieter den alten, dass er aus technischen Gründen den Prozess stornieren muss, was aber nicht zu einem späteren Wechseltermin führen soll (und darf).

      Freundliche Grüße, Lorenz S.

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