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Anschluss nicht bereit gestellt - Sonderkündigungsrecht - Kulanz
vor 7 Jahren
Hallo,
leider hat es die Telekom wieder mal geschafft mich wieder zu enttäuschen. Erst wurde unser eigentlicher Auftrag "vergessen" (Auftrag vom Februar, Bestätigung und dann nichts mehr, angerufen ja wurde gelöscht...) und nun schlage ich mich schon 2 Tage damit rum, dass der Anschluss (ohne Techniker Besuch) bereitgestellt wird. Laut Schreiben sollte dies bis gestern 21 Uhr passieren. Nach ewigen anrufen in der Hotline wurde mir jedes mal gesagt, dass man nicht weiß wie lange das noch dauert. Der Techniker der den Anschluss umstellen sollte hat es anscheinend zeitlich nicht hinbekommen... man könne keine Auskunft darüber geben wann es soweit ist. Fakt ist jedoch dass es dieses Wochenende nichts mehr wird.
Übrigens Top Kundenservice, nicht. Kein Rückruf, keine Entschuldigung, ewige Wartezeiten in der Hotline...
Mir ist das ehrlich gesagt zu blöd und ich habe keine Lust mich mit irgendwelchen Märchen vom verschollenen Techniker ab zu speisen.
Ich möchte nun nicht mehr von der Telekom bedient werden und wünsche dass man mir ein Sonderkündigungsrecht einräumt, auf Kulanz. Der eigentliche Vertag hat ja noch gar nicht begonnen bzw. die Dienstleistung...
Vielleicht versuche ich es dann in ein paar Jahren noch einmal... kommt ganz drauf an wie man sich nun quer stellt.
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wolfgang-leigers
1 Sterne Mitglied
vor 7 Jahren
das dauert mindesens 1 woche
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asdundab.t
Antwort
von
wolfgang-leigers
vor 7 Jahren
Was dauert mindestens eine Woche?
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asdundab.t
2 Sterne Mitgestalter
vor 7 Jahren
Dann hat es der Techniker wohl tatsächlich zeitlich nicht mehr geschafft; rechne mal mit Montag früh.
Ich denke nicht, dass dir die Telekom deshalb ein Sonderkündigungsrecht einräumen wird.
Wenn die Beauftragung noch keine 14 Tage zurückliegt könntest du theoretisch noch widerrufen, sofern der Anschluß nicht im Shop beauftragt wurde.
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muc80337_2
Antwort
von
asdundab.t
vor 7 Jahren
@asdundab.t
Das stimmt so nicht.
Die Beauftragung kann Anfang des Jahres gewesen sein - und wenn sie online oder telefonisch erteilt wurde dann gibt es das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht nicht ab Anfang des Jahres sondern ab dem Zeitpunkt, an dem die schriftliche Auftragsbestätigung zugegangen ist. Dieses Datum markiert den Vertragsschluss, ab welchem binnen 14 Tagen widerrufen werden kann (so telefonisch/onllne beauftragt).
Die eigentliche Bereitstellung - in diesem Fall der 4.8. - markiert das Datum, ab wann die Leistungserbringung erfolgt. Meist liegt dieses Datum um 14 Tage später als der Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, weshalb häufig kein gesetzlicher Widerruf mehr möglich ist.
Dass die eigentliche Bereitstellung nicht vertragsgemäß erfolgt ist ist m.E. kein Vertragsbruch. Die AGB sagen nur eine 97%ige Verfügbarkeit zu - sprich die Telekom könnte sich da bis zu etwa 11 Tage Zeit lassen und erst dann wird die Verzögerung zum Verstoß gegen die 97%ige Verfügbarkeit gem. AGB.
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Ina B.
Telekom hilft Team
vor 7 Jahren
Ich kann total verstehen, dass Sie enttäuscht sind. Erst wurde der Auftrag nicht bearbeitet und jetzt (Monate später) kam kein Techniker zum Schalten. Dafür möchte ich mich erst einmal entschuldigen.
Da ich Samstagabend niemanden mehr bei der Disposition an die Strippe bekomme, kann ich aktuell leider keine Aussage treffen bzw. Ihnen verbindlich sagen, wie es nun weitergeht. Was ich Ihnen aber sagen kann: Am Montag gleich früh morgens klemmen wir uns dahinter und kümmern uns um Ihr Anliegen. Es wäre daher super, wenn Sie uns noch eine Chance geben.
Trotz des Ärgers und des nicht vorhandenen Anschlusses wünsche ich Ihnen noch ein schönes restliches Wochenende.
Viele Grüße
Ina B.
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muc80337_2
Antwort
von
Ina B.
vor 7 Jahren
@battleck
Überhaupt nicht.
Aber ich stehe drauf, dass Dinge korrekt ablaufen.
Natürlich impliziert das auch Kritik wenn jemand etwas nicht korrekt machen möchte wie Du.
Aber in der Tat halte ich mich fürderhin hier aus dem Thread raus.
Du kannst ja einen Juristen zu Hilfe ziehen - kann durchaus sein, dass der noch ein Schlupfloch findet für Dich.
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Ina B.
Telekom hilft Team
vor 7 Jahren
Guten Morgen @battleck,
wie gesagt, ich kann Ihren Ärger und Unmut absolut nachvollziehen. Gerne kümmere ich mich darum, dass der Anschluss schnellstmöglich bereitgestellt wird, aber ein Widerruf bzw. das Einräumen eines Sonderkündigungsrechts ist anhand der Faktenlage nicht möglich. Ich zitiere einmal aus Ihrer Auftragsbestätigung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Der MagentaZuhause L mit TV Plus Vertrag wurde am 5. Juli 2017 abgeschlossen.
Ich rufe gleich bei der Disposition an und kläre den Technikereinsatz. Rückmeldung folgt...
Beste Grüße
Ina B.
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Benjamin P.
Antwort
von
Ina B.
vor 7 Jahren
Hallo @battleck,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass eine Entscheidung in Ihrem Interesse getroffen wurde. Gestern wurde ein entsprechendes Schreiben an die Anschlussinhaberin/Vertragspartnerin adressiert auf den Postweg gebracht. Dieses wird entsprechend in wenigen Tagen bei Ihnen eintreffen. Ich bitte Sie, dass Schreiben abzuwarten. Sofern dann noch Fragen bestehen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Freundliche Grüße
Benjamin P.
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