Gelöst
Anschluss nicht bereit gestellt - Sonderkündigungsrecht - Kulanz
vor 8 Jahren
Hallo,
leider hat es die Telekom wieder mal geschafft mich wieder zu enttäuschen. Erst wurde unser eigentlicher Auftrag "vergessen" (Auftrag vom Februar, Bestätigung und dann nichts mehr, angerufen ja wurde gelöscht...) und nun schlage ich mich schon 2 Tage damit rum, dass der Anschluss (ohne Techniker Besuch) bereitgestellt wird. Laut Schreiben sollte dies bis gestern 21 Uhr passieren. Nach ewigen anrufen in der Hotline wurde mir jedes mal gesagt, dass man nicht weiß wie lange das noch dauert. Der Techniker der den Anschluss umstellen sollte hat es anscheinend zeitlich nicht hinbekommen... man könne keine Auskunft darüber geben wann es soweit ist. Fakt ist jedoch dass es dieses Wochenende nichts mehr wird.
Übrigens Top Kundenservice, nicht. Kein Rückruf, keine Entschuldigung, ewige Wartezeiten in der Hotline...
Mir ist das ehrlich gesagt zu blöd und ich habe keine Lust mich mit irgendwelchen Märchen vom verschollenen Techniker ab zu speisen.
Ich möchte nun nicht mehr von der Telekom bedient werden und wünsche dass man mir ein Sonderkündigungsrecht einräumt, auf Kulanz. Der eigentliche Vertag hat ja noch gar nicht begonnen bzw. die Dienstleistung...
Vielleicht versuche ich es dann in ein paar Jahren noch einmal... kommt ganz drauf an wie man sich nun quer stellt.
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vor 8 Jahren
das dauert mindesens 1 woche
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Antwort
von
vor 8 Jahren
Was dauert mindestens eine Woche?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
Dann hat es der Techniker wohl tatsächlich zeitlich nicht mehr geschafft; rechne mal mit Montag früh.
Ich denke nicht, dass dir die Telekom deshalb ein Sonderkündigungsrecht einräumen wird.
Wenn die Beauftragung noch keine 14 Tage zurückliegt könntest du theoretisch noch widerrufen, sofern der Anschluß nicht im Shop beauftragt wurde.
2
Antwort
von
vor 8 Jahren
Das ist keine zufriedenstellende Lösung. Man hat mir einen Vertrag angeboten mit einer Leistung zum Stichtag 04.08. Diese Leistung wurde nicht erbracht... Noch nicht einmal darum gekümmert.
Das ist ja dann eine ganz tolle Masche. Ich biete Dienstleistungen an mit versprechen xy, zögere es dann soweit hinaus das derjenige nicht wiederrufen kann und muss sich dann mit leeren Versprechen abspeisen lassen... ganz großes Kino.
Antwort
von
vor 8 Jahren
@asdundab.t
Wenn die Beauftragung noch keine 14 Tage zurückliegt könntest du theoretisch noch widerrufen, sofern der Anschluß nicht im Shop beauftragt wurde.
Wenn die Beauftragung noch keine 14 Tage zurückliegt könntest du theoretisch noch widerrufen, sofern der Anschluß nicht im Shop beauftragt wurde.
Das stimmt so nicht.
Die Beauftragung kann Anfang des Jahres gewesen sein - und wenn sie online oder telefonisch erteilt wurde dann gibt es das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht nicht ab Anfang des Jahres sondern ab dem Zeitpunkt, an dem die schriftliche Auftragsbestätigung zugegangen ist. Dieses Datum markiert den Vertragsschluss, ab welchem binnen 14 Tagen widerrufen werden kann (so telefonisch/onllne beauftragt).
Die eigentliche Bereitstellung - in diesem Fall der 4.8. - markiert das Datum, ab wann die Leistungserbringung erfolgt. Meist liegt dieses Datum um 14 Tage später als der Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, weshalb häufig kein gesetzlicher Widerruf mehr möglich ist.
Dass die eigentliche Bereitstellung nicht vertragsgemäß erfolgt ist ist m.E. kein Vertragsbruch. Die AGB sagen nur eine 97%ige Verfügbarkeit zu - sprich die Telekom könnte sich da bis zu etwa 11 Tage Zeit lassen und erst dann wird die Verzögerung zum Verstoß gegen die 97%ige Verfügbarkeit gem. AGB.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
Ich kann total verstehen, dass Sie enttäuscht sind. Erst wurde der Auftrag nicht bearbeitet und jetzt (Monate später) kam kein Techniker zum Schalten. Dafür möchte ich mich erst einmal entschuldigen.
Da ich Samstagabend niemanden mehr bei der Disposition an die Strippe bekomme, kann ich aktuell leider keine Aussage treffen bzw. Ihnen verbindlich sagen, wie es nun weitergeht. Was ich Ihnen aber sagen kann: Am Montag gleich früh morgens klemmen wir uns dahinter und kümmern uns um Ihr Anliegen. Es wäre daher super, wenn Sie uns noch eine Chance geben.
Trotz des Ärgers und des nicht vorhandenen Anschlusses wünsche ich Ihnen noch ein schönes restliches Wochenende.
Viele Grüße
Ina B.
4
Antwort
von
vor 8 Jahren
@battleck
Ich würde Dich als Chef rausschmeißen wenn Du mir mit solch einer Kiste im privaten Bereich kommen würdest und darauf basierend bei mir im Unternehmen so ein Ding abziehen willst.
Antwort
von
vor 8 Jahren
@battleck Ich würde Dich als Chef rausschmeißen wenn Du mir mit solch einer Kiste im privaten Bereich kommen würdest und darauf basierend bei mir im Unternehmen so ein Ding abziehen willst.
@battleck
Ich würde Dich als Chef rausschmeißen wenn Du mir mit solch einer Kiste im privaten Bereich kommen würdest und darauf basierend bei mir im Unternehmen so ein Ding abziehen willst.
Jetzt machst du dich lächerlich... ließ mal meine anderen Beiträge, vielleicht findest du dann auch den Thread hier:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/forums/v3_1/forumtopicpage/board-id/festnetz/page/1/thread-id/36972
Darauf basierend und auf meiner privaten Erfahrung hin werden wir wechseln, definitiv.
Und jetzt bitte, halte dich einfach hier raus... Ich habe mir deine letzten Beiträge angesehen, du stehst wohl darauf irgendwelche Personen fertig zu machen... Konstruktive Kritik sieht anders aus.
Antwort
von
vor 8 Jahren
@battleck
du stehst wohl darauf irgendwelche Personen fertig zu machen...
Überhaupt nicht.
Aber ich stehe drauf, dass Dinge korrekt ablaufen.
Natürlich impliziert das auch Kritik wenn jemand etwas nicht korrekt machen möchte wie Du.
Aber in der Tat halte ich mich fürderhin hier aus dem Thread raus.
Du kannst ja einen Juristen zu Hilfe ziehen - kann durchaus sein, dass der noch ein Schlupfloch findet für Dich.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
Guten Morgen @battleck,
wie gesagt, ich kann Ihren Ärger und Unmut absolut nachvollziehen. Gerne kümmere ich mich darum, dass der Anschluss schnellstmöglich bereitgestellt wird, aber ein Widerruf bzw. das Einräumen eines Sonderkündigungsrechts ist anhand der Faktenlage nicht möglich. Ich zitiere einmal aus Ihrer Auftragsbestätigung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Der MagentaZuhause L mit TV Plus Vertrag wurde am 5. Juli 2017 abgeschlossen.
Ich rufe gleich bei der Disposition an und kläre den Technikereinsatz. Rückmeldung folgt...
Beste Grüße
Ina B.
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Antwort
von
vor 8 Jahren
Hallo @battleck, Wann sind Sie denn in der Regel am besten zu erreichen?
Hallo @battleck,
Wann sind Sie denn in der Regel am besten zu erreichen?
Abends ab 19:00 Uhr und am Wochenende. Meine Arbeitszeit lässt es leider nicht anders zu.
Aber bevor hier irgendwelche Energien in Rückrufe / Techniker investiert werden, sollte man einen Schlussstrich ziehen und die Kündigung bearbeiten...
Antwort
von
vor 8 Jahren
Hallo @battleck,
sofern die Störung behoben werden kann, sollte dies geschehen. Sicherlich möchten Sie Telefonie und Internet nutzen können. Ob Ihnen Sonderkündigungsrecht zusteht kann ich nicht beurteilen, ein Ergebnis diesbezüglich liegt mir noch nicht vor.
Freundliche Grüße
Benjamin P.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Hallo @battleck,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass eine Entscheidung in Ihrem Interesse getroffen wurde. Gestern wurde ein entsprechendes Schreiben an die Anschlussinhaberin/Vertragspartnerin adressiert auf den Postweg gebracht. Dieses wird entsprechend in wenigen Tagen bei Ihnen eintreffen. Ich bitte Sie, dass Schreiben abzuwarten. Sofern dann noch Fragen bestehen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Freundliche Grüße
Benjamin P.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Hallo @battleck,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass eine Entscheidung in Ihrem Interesse getroffen wurde. Gestern wurde ein entsprechendes Schreiben an die Anschlussinhaberin/Vertragspartnerin adressiert auf den Postweg gebracht. Dieses wird entsprechend in wenigen Tagen bei Ihnen eintreffen. Ich bitte Sie, dass Schreiben abzuwarten. Sofern dann noch Fragen bestehen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Freundliche Grüße
Benjamin P.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
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