APL Erweiterung im Bestand
9 hours ago
Hallo,
wir haben in einem bestehenden Mehrparteienhaus folgendes Problem:
Es sind 6 Parteien. Baujahr 1968. Eigentumswohnungen.
Eine Wohnung haben wir renoviert und nun vermietet.
Die Wohnung hatte zuvor einen Telefonanschluss und die TAE Dose sitzt noch dort wo sie vor der Renovierung auch war.
Der bestehende Telekom Vertrag wurde zu Beginn der Renovierung gekündigt.
Ansonsten hat sich im Gebäude nichts geändert.
Kein anderer ist ein- oder ausgezogen.
Der Mieter hat nun einen Festnetzanschluss beantragt.
Dies sei nicht möglich, wurde ihm von mehreren Anbietern (auch der Telekom) gesagt.
Zunächst war von einer Porterweiterung o.ä. die Rede.
Dann kam der Begriff der "Bauherrenabteilung" auf.
Und nun sollen wir eine APL Erweiterung beantragen.
Wenn am APL tatsächlich plötzlich alle Leitungen belegt sein sollten, müßte ja eine der anderen Parteien im Haus einen zusätzlichen Anschluss beantragt haben?
Wie dem auch sei, wo beantragt man diese Erweiterung?
Oder gibt es weitere Möglchkeiten dass von aussen zu messen?
Beste Grüße!
Note:
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9 hours ago
@user_czl92q
Es ist möglich, dass der gekündigte Anschluss über eine sogenannte " Ausgleichsschaltung " realisiert war...
Diese werden jedoch nicht mehr durchgeführt (Bis auf einige Ausnahmen : Reiner Telefonie-Anschluss, ADSL bis 16000...)
2
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from
8 hours ago
Danke, der Begriff " Ausgleichsschaltung " kommt dann neu mit auf die Liste ;)
Aber irgendwie sollte es doch möglich sein bei physisch vorhandenen Leitungen Daten in die Wohnung zu kriegen?
Answer
from
8 hours ago
Aber irgendwie sollte es doch möglich sein bei physisch vorhandenen Leitungen Daten in die Wohnung zu kriegen?
Danke, der Begriff " Ausgleichsschaltung " kommt dann neu mit auf die Liste ;)
Aber irgendwie sollte es doch möglich sein bei physisch vorhandenen Leitungen Daten in die Wohnung zu kriegen?
Wenn da diese von Dir benannte Leitung wirklich frei ist und es eine Ausgleichsschaltung ist, dann nur als ADSL bis max. 16000...
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9 hours ago
Du kannst so etwas nicht beantragen.
Die Telekom entscheidet darüber, ob es wirtschaftlich ist oder nicht.
Ist die Aussage negativ, wird keine Erweiterung am Netz durchgeführt.
Es bleibt dann nur auf Alternativen zu setzen wie Satellit oder 5G
3
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from
8 hours ago
Hallo Kugic,
danke für die Antwort.
Auf den Seiten der Bundesnetzagentur habe ich jetzt etwas dazu gefunden.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Versorgung/start.html
Grüße
Answer
from
8 hours ago
Du kannst so etwas nicht beantragen. Die Telekom entscheidet darüber, ob es wirtschaftlich ist oder nicht. Ist die Aussage negativ, wird keine Erweiterung am Netz durchgeführt. Es bleibt dann nur auf Alternativen zu setzen wie Satellit oder 5G
Du kannst so etwas nicht beantragen.
Die Telekom entscheidet darüber, ob es wirtschaftlich ist oder nicht.
Ist die Aussage negativ, wird keine Erweiterung am Netz durchgeführt.
Es bleibt dann nur auf Alternativen zu setzen wie Satellit oder 5G
Natürlcih kann er sowas beantragen.
Ob dem Antrag allerdings stattgegeben wird, hängt allein an der Telekom.
Answer
from
8 hours ago
Natürlcih kann er sowas beantragen.
Du kannst so etwas nicht beantragen. Die Telekom entscheidet darüber, ob es wirtschaftlich ist oder nicht. Ist die Aussage negativ, wird keine Erweiterung am Netz durchgeführt. Es bleibt dann nur auf Alternativen zu setzen wie Satellit oder 5G
Du kannst so etwas nicht beantragen.
Die Telekom entscheidet darüber, ob es wirtschaftlich ist oder nicht.
Ist die Aussage negativ, wird keine Erweiterung am Netz durchgeführt.
Es bleibt dann nur auf Alternativen zu setzen wie Satellit oder 5G
Natürlcih kann er sowas beantragen.
Ob dem Antrag allerdings stattgegeben wird, hängt allein an der Telekom.
Dann schreib doch bitte auch wo, und: kann @user_czl92q das oder nur der Mieter?
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from
8 hours ago
Auf den Seiten der Bundesnetzagentur habe ich jetzt etwas dazu gefunden.
Hallo Kugic,
danke für die Antwort.
Auf den Seiten der Bundesnetzagentur habe ich jetzt etwas dazu gefunden.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Versorgung/start.html
Grüße
Eben. Da steht ganz klar:
Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen leitungsgebundenen Anschluss besteht nicht. Vielmehr darf die Versorgung auch drahtlos erbracht werden. Hierfür kommen unter anderem der Mobilfunk und der Satellitenfunk in Betracht. Entscheidend ist dabei allein, dass die Anforderungen aus der TK-Mindestversorgungsverordnung gewahrt sind.
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5 hours ago
Hallo @user_czl92q und danke für das nette Telefonat.
Wie besprochen sind aktuell alle Stifte am APL belegt. Ich frage aber nochmal intern in der Fachabteilung nach und melde mich dann hier wieder.
Viele Grüße
Katja
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1 hour ago
Hallo Katja,
vielen Dank und ich freue mich auf die Rückmeldung der Fachabteilung.
Einen schönen Abend und Gruß aus dem Rheinland.
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from
56 minutes ago
@falk2010 : Hallo und danke für den Hinweis @falk2010. Es hat allerdings auch ohne das @ ein Telefonat stattgefunden.
Wie zielführend das war wird sich noch zeigen.
Stelle die Ergebnisse dann hier dar.
Grüße
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