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Auf Ranger Haustürvertrag reingefallen

3 years ago

Gestern hatte sich ein ''netter '' Mitarbeiter der Firma Ranger bei mir vor der Haustür vorgestellt und mir etwas von Glasfaserleitungen erzählt und das man zwangsläufig sofort auf diese Wechseln müsste, ich hatte leider keine Ahnung und habe jetzt einen Vertrag abgeschlossen, den möchte ich aber nun Widerrufen. Ein Widerrufformular habe ich bereits online schon ausgefüllt und abgesendet.  Ich möchte weder meinen Anbieter wechseln noch Magenta Paket XL haben.

Was kann ich noch tun?

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    • 3 years ago

      @Mariesophieee  schrieb:
      Was kann ich noch tun?

      Wenn Du korrekt widerrufen hast dann nichts.

      Allerdings geht ein Widerruf eigentlich formell normalerweise nur wenn ein Vertrag geschlossen wurde - und das hast Du noch nicht.

      Solltest Du eine Auftragsbestätigung erhalten, dann ist ein Vertrag zustandegekommen. Kann sein, dass Du noch einmal widerrufen musst (den dann gültigen Vertrag).

       

      So meine Einschätzung.

       

      Interessierte Nachfrage: was brachte Dich denn dazu, den Vertrag zu unterzeichnen?

      Es ist übrigens so, dass die Telekom tatsächlich Glasfaser weiter ausbaut - und wenn das ein aufrichtiges Angebot war, dann hast Du mit dem Widerruf womöglich mit Zitronen gehandelt. Ob oder ob nicht kann ich aus den von Dir gegebenen Informationen aber nicht herauslesen. Im Rahmen eines Glasfaserausbaus erhält man in der Regel vergünstigt einen neuen Anschluss - den Glasfaseranschluss - ins Haus. Springt man erst später auf den Zug auf, dann kann es erheblich teurer werden (ganz abgesehen davon, dass man das dann vermutlich nicht kurzfristig wird erhalten können).

       

      13

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      3 years ago

      Stefan

      Ich frage mich nun, was eine juristische Betrachtung mit der von mir beschriebenen pragmatischen Betrachtung zu tun hat. und selbstverständlich ist es schwer einen Vorgang im System aufzurufen, der noch gar nicht drin ist.

      Ich frage mich nun, was eine juristische Betrachtung mit der von mir beschriebenen pragmatischen Betrachtung zu tun hat.

      und selbstverständlich  ist es schwer einen Vorgang im System aufzurufen, der noch gar nicht drin ist.

      Stefan

      Ich frage mich nun, was eine juristische Betrachtung mit der von mir beschriebenen pragmatischen Betrachtung zu tun hat.

      und selbstverständlich  ist es schwer einen Vorgang im System aufzurufen, der noch gar nicht drin ist.


      Nicht viel. Ich habe allerdings den Spieß auch nicht gedreht. Es wurde die (juristisch gefärbte) Behauptung aufgestellt, man könne keinen Widerruf aussprechen, wenn noch kein Vertrag abgeschlossen wurde. Das ist - erneut juristisch - falsch, ich habe das korrigiert. Zugegebenermaßen ein klein wenig reflexbasiertes Verhalten - ich hatte immer schon Schwierigkeiten damit, so etwas unwidersprochen stehen zu lassen Wenn du dich also fragst, was deine Betrachtungen mit der juristischen Fragestellung zu tun haben, dann lass dir gesagt sein, dass ich mich das auch schon fragte. 

       

       

      Stefan

      Es ist reine Mutmaßung von dir anzunehmen, dass eine Ranger direkt ins Telekomsystem bucht. Evtl werden die Daten auch nur in der,Nacht überspielt.

      Es ist reine Mutmaßung von dir anzunehmen, dass eine Ranger direkt ins Telekomsystem bucht.

      Evtl werden die Daten auch nur in der,Nacht überspielt.

      Stefan

      Es ist reine Mutmaßung von dir anzunehmen, dass eine Ranger direkt ins Telekomsystem bucht.

      Evtl werden die Daten auch nur in der,Nacht überspielt.


      Was ja ebenso eine Mutmaßung ist. Letztlich ging es mir darum nie. Allerdings habe ich nach der Bestellung meines Tarifes eine Auftragseingangsbestätigung bekommen und dann zwei Tage (!) später die Auftragsbestätigung (bei der Telekom gelten Mobilfunkverträge gem. den AGB mit der Auftragsbestätigung als geschlossen). Es gab mithin einen Zeitraum von etwas weniger als 48 Stunden, in dem mein Vorgang eine Auftragsnummer hatte, im System war und über diese Auftragsnummer im System aufgerufen wurden konnte - sogar von mir über die Abfrage des Auftragsstatus - aber eben noch kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei Buchungen durch die Ranger anders ist - unabhängig davon, wann der Vorgang überspielt wird. Sobald ich eine Auftragsnummer habe, kann ich widerrufen. Das ist sowohl pragmatisch-praktisch so als auch juristisch. Ein abgeschlossener Vertrag ist dafür, anders als behauptet, nicht erforderlich. Und darum ging es mir.

       

      Dass man natürlich rein praktisch nichts widerrufen kann, was nicht in der EDV auffindbar ist, halte ich hingegen für einen intellektuellen Selbstgänger. Klar. Hat aber nichts damit zu tun, dass es eben einen Zeitraum gibt, in dem der Auftrag in der EDV ist, eindeutig identifizierbar und aufrufbar ist und damit eben auch dem Widerruf zugänglich ist, aber eben der Vertrag noch nicht rechtsgültig geschlossen ist.

      Answer

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      3 years ago

      white_devil

      Es wurde die (juristisch gefärbte) Behauptung aufgestellt, man könne keinen Widerruf aussprechen, wenn noch kein Vertrag abgeschlossen wurde. Das ist - erneut juristisch - falsch, ich habe das korrigiert.

      Es wurde die (juristisch gefärbte) Behauptung aufgestellt, man könne keinen Widerruf aussprechen, wenn noch kein Vertrag abgeschlossen wurde. Das ist - erneut juristisch - falsch, ich habe das korrigiert.
      white_devil
      Es wurde die (juristisch gefärbte) Behauptung aufgestellt, man könne keinen Widerruf aussprechen, wenn noch kein Vertrag abgeschlossen wurde. Das ist - erneut juristisch - falsch, ich habe das korrigiert.

      Du musst dann aber schon genau lesen was ich geschrieben habe.

      Weder habe ich mich auf die Gesetzeslage bezogen noch war meine Aussage allgemeingültig formuliert oder gemeint.

      Das war ein ganz pragmatischer Hinweis mit Handlungsempfehlung im konkreten Fall dieses Threads und wie ich das einschätze bei Vermittlung eines Telekom Vertrages über Ranger.

       

      Dennoch sind Deine Ausführungen interessant - allerdings eher für z.B. @Stefan oder mich in grundsätzlicher Art und Weise, weniger aber für den TE. Insofern danke für selbige.

      Answer

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      3 years ago

      Fassen wir es doch einfach zusammen:  

      white_devil

      Bei verbraucherfreundlicher Auslegung muss man aber zu dem Schluss kommen, dass, wenn der Widerruf einer Willenserklärung selbst nach Vertragsschluss noch möglich ist, dieser vor Vertragsschluss erst recht möglich sein muss.

      Bei verbraucherfreundlicher Auslegung muss man aber zu dem Schluss kommen, dass, wenn der Widerruf einer Willenserklärung selbst nach Vertragsschluss noch möglich ist, dieser vor Vertragsschluss erst recht möglich sein muss. 
      white_devil
      Bei verbraucherfreundlicher Auslegung muss man aber zu dem Schluss kommen, dass, wenn der Widerruf einer Willenserklärung selbst nach Vertragsschluss noch möglich ist, dieser vor Vertragsschluss erst recht möglich sein muss. 

      Ich habe dem in kleinster Weise widersprochen sondern :

      Stefan

      Rein Pragmatisch betrachtet setzt die Bearbeitung eines Widerrufs, dass aufrufen eines Datensatzes in der IT und dann das stornieren eben dieses Datensatzes voraus.

      Rein Pragmatisch betrachtet setzt die Bearbeitung eines Widerrufs, dass aufrufen eines Datensatzes in der IT und dann das stornieren eben dieses Datensatzes voraus.
      Stefan
      Rein Pragmatisch betrachtet setzt die Bearbeitung eines Widerrufs, dass aufrufen eines Datensatzes in der IT und dann das stornieren eben dieses Datensatzes voraus.

      Selbst selbst bei noch so spitzfindiger juristischen Aufarbeitung, wollte ich damit nur das zum Ausdruck bringen was da steht:

      Es ist einfacher, stressfreier und weniger  fehleranfällig für alle Beteiligten wenn die Auftragsbestätigung da ist, dann dann gibt es eine allen Beteiligten bekannte Referenz zu einem Vorgang.

       

      Ist das irgendwie schwer nachzuvollziehen?

      Welcher Spies da wo gedreht sein soll, erschließt sich mir beim besten willen nicht.

      Und das ganze ist auch keine Binsenweisheit sondern Lebenserfahrung. 

       

      Eventuell mal pragmatisch im Lexikon nachschlagen?

       

      white_devil

      Es wurde die (juristisch gefärbte) Behauptung aufgestellt, man könne keinen Widerruf aussprechen, wenn noch kein Vertrag abgeschlossen wurde.

      Es wurde die (juristisch gefärbte) Behauptung aufgestellt, man könne keinen Widerruf aussprechen, wenn noch kein Vertrag abgeschlossen wurde.
      white_devil
      Es wurde die (juristisch gefärbte) Behauptung aufgestellt, man könne keinen Widerruf aussprechen, wenn noch kein Vertrag abgeschlossen wurde.

      dazu habe ich nicht eine Silbe geschrieben und dass schon gar nicht behauptet.

       

      white_devil

      Sobald ich eine Auftragsnummer habe, kann ich widerrufen.

      Sobald ich eine Auftragsnummer habe, kann ich widerrufen.
      white_devil
      Sobald ich eine Auftragsnummer habe, kann ich widerrufen.

      Genau und wie erfährst du die im Regelfall? Genau, aus der Auftragsbestätigung.

       

      Schließe doch einfach mal an der Haustür einen Vertrag bei einem Ranger ab und dann sage mir

      wenn er weg ist, welche Referenznummer du in Händen hast mir der du bei der Telekom sofort den Vertrag widerrufen kannst.

       

       

       

       

       

       

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    • 3 years ago

      Mariesophieee

      Was kann ich noch tun?

      Was kann ich noch tun?
      Mariesophieee
      Was kann ich noch tun?

      Falls du Hauseigentümer bist: Informiere dich darüber, ob die Telekom tatsächlich einen Glasfaserausbau in deiner Straße vorbereitet.

      Falls ja, dann wäre es ein großer Fehler, so einen Hausanschluss nicht durchführen zu lassen. Das geht auch ohne Abschluss eines Tarifs, kostet dann aber einmalig eine Art Baukostenzuschuss.

       

      Falls nein, dann warte eine Auftragsbestätigung ab. Dort wird auf dein Widerrufsrecht hingewiesen und dieses solltest du dann wahrnehmen.

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      Answer

      from

      3 years ago

      Carsten_MK2

      Carsten_MK2 auch ohne Abschluss eines Tarifs, kostet dann aber einmalig eine Art Baukostenzuschuss. auch ohne Abschluss eines Tarifs, kostet dann aber einmalig eine Art Baukostenzuschuss. Carsten_MK2 auch ohne Abschluss eines Tarifs, kostet dann aber einmalig eine Art Baukostenzuschuss. Wo steht das? Da scheint es unterschiedlich Vorgehen zu geben, von kostenlos bis 799€

      Carsten_MK2

      auch ohne Abschluss eines Tarifs, kostet dann aber einmalig eine Art Baukostenzuschuss.

      auch ohne Abschluss eines Tarifs, kostet dann aber einmalig eine Art Baukostenzuschuss.
      Carsten_MK2
      auch ohne Abschluss eines Tarifs, kostet dann aber einmalig eine Art Baukostenzuschuss.

      Wo steht das?

      Da scheint es unterschiedlich Vorgehen  zu geben, von kostenlos bis 799€

      Carsten_MK2
      Carsten_MK2

      auch ohne Abschluss eines Tarifs, kostet dann aber einmalig eine Art Baukostenzuschuss.

      auch ohne Abschluss eines Tarifs, kostet dann aber einmalig eine Art Baukostenzuschuss.
      Carsten_MK2
      auch ohne Abschluss eines Tarifs, kostet dann aber einmalig eine Art Baukostenzuschuss.

      Wo steht das?

      Da scheint es unterschiedlich Vorgehen  zu geben, von kostenlos bis 799€


      Richtig, je nach Ausbaugebiet können von 0 € bis 799 € alles dabei sein. 

      Answer

      from

      3 years ago

      Nein, Hauseigentümer bin ich nicht nur Mieter. Nach Recherche auf der Telekom Website stand das in meinen Stadteil die Glasfaser gerade noch nicht ausgebaut wird. Der Ranger hatte mich damit gelockt mich nach derzeitigen Störungen zu fragen und erzählte mir etwas davon das jetzt unser Telefonanschluss im Haus für alle umgestellt wurde. Nach Absprache mit meinen Nachbarn die seinen Vertrag nicht unterschrieben haben scheint  eigentlich keine Dringlichkeit dafür zu bestehen.  Er erzählte mir auch das ich einen ganz besonderen Router Brauche dafür. Meinen anderen Nachbarn verkaufte er diesen Router jedoch nicht.

      Answer

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      3 years ago

      @Mariesophieee Das mit dem Router kann schon hinkommen. Wenn du ein älteres Modell nutzt kann es sein das er die Bandbreite nicht mehr unterstützen kann. 

      Aber so die du das beschreibst ist das genau die Masche die sie meistens fahren.(kann man hier auch klasse im Forum nachlesen)

      Bei euch wurden die grauen Kisten an der Straße an das Glasfasernetz angeschlossen und daher sind höhere Bandbreiten möglich. 

      Verkauft sich halt besser an der Tür wenn man was von Glasfaser faselt. 

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    • Accepted Solution

      accepted by

      3 years ago

      Hallo @Mariesophieee,

       

      vielen Dank für das freundliche Gespräch.

      Wie gerade telefonisch besprochen, musst du dir keine Sorgen mehr machen: Der Auftrag wurde erfolgreich widerrufen.

      Die Bestätigung hast du bereits in deinem E-Mail-Postfach. 🙂

       

      Sollten weitere Fragen auftreten, komm gerne nochmal auf uns zu.

       

      Liebe Grüße

      Jonas W.

      0

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