Auftrag aus technischen Gründen nicht umsetzbar

vor einem Jahr

Guten Tag,

 

ich habe vor ein paar Tagen online einen VDSL 250 Vertrag abgeschlossen. Geplant war, dass mein Anschluss zum 01.12.23 geschalten werden soll, da ich zu diesem Zeitpunkt in eine neue Wohnung umziehe.

 

Gestern erreichte mich eine SMS, die besagt, dass der Auftrag aus technischen Gründen nicht umsetzbar wäre.

 

Daraufhin habe ich mich bei der angegebenen Rufnummer an die Hotline gewendet. Der Mitarbeiter teilte mir mit, dass Aufgrund einer belegten Leitung der Auftrag leider nicht umgesetzt werden könnte und sonst im Haus kein anderer Port für mich frei wäre.

Für mich war das bis zu diesem Zeitpunkt kein Problem, da der Grund nachvollziehbar ist.

Er teilte mir zudem mit, dass er (sofern ich den Namen von dem Vormieter herausfinden kann), er mir einen DSL-Vertrag trotz dessen abschließen könnte, da man nur mit der Info welcher Port frei wird, einen Vertrag buchen könnte. Voraussetzung ist aber, dass ich NUR über die Hotline bei ihm buche, da das anscheinend online nicht geht.

 

Das ist für mich leider nicht möglich. Ich bin Student, und kann mir den gleichen Vertrag zu deutlich (!) schlechteren Konditionen an der Hotline (kein Cashback, kein 100 Euro online Gutschein, keine Erlassung der Anschlussgebühr) nicht leisten kann.

Das man mir einen Anschluss ermöglichen kann, indem ich mehr Zahle empfinde ich leider als eine nicht sehr kundenfreundliche und zuvorkommende Art.

 

Gibt es denn keine Möglichkeit, den von mir bestellten Anschluss trotzdem zu schalten? Ich bin auf das Internet zum Umzug angewiesen und meine bisherigen Erfahrungen am Wohnort mit der Telekom waren gut, sodass ich ungern auf Kabel umsteigen würde.

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  • Community Guide

    vor einem Jahr

    @josi311  schrieb:
    ich habe vor ein paar Tagen online einen VDSL 250 Vertrag abgeschlossen

    Vermute mal, dass dies über Check24 o.ä. geschehen ist.

     

    Die Neukundenkonditionen sollten jedoch mMn auch für Dich gelten, mit Ausnahme des CashBack, den wirst Du bei einem direkten Abschluss bei der Telekom leider nicht bekommen.

     

    Ich melde es mal dem Team, evtl. findet man ja eine Lösung für Dich.

     

    Gruss -LERNI-

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  • 1 Sterne Mitglied

    vor einem Jahr

    Danke!

    Ich verstehe nur noch nicht ganz aus technischer Perspektive, wieso man mir einen DSL Vertrag nur über die Hotline buchen kann. Vor allem mit dem Hintergrund, dass man mir nicht mal den Preis der auf der Telekom-Website selbst bieten kann.

     

    2

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @josi311

     

    Vielen Dank für das angenehme Gespräch vorhin 🙂

    Wie besprochen, hat sich hier ein kleiner Irrtum aufgetan 😅 Es wird keine Leitung vom Vormieter belegt bzw. blockiert, sondern es sind aktuell keine SVDSL Ports für den MagentaZuhause XL Tarif frei. Ich habe aber gerade geprüft und VDSL 100 MagentaZuhause L wäre maximal möglich und buchbar 👍🏽 

     

    Du kannst dann auch direkt über Check24 buchen. 

     

    Viele Grüße 

    Timur K. 

  • Community Guide

    vor einem Jahr

    @josi311  schrieb:
    ich habe vor ein paar Tagen online einen VDSL 250 Vertrag abgeschlossen.

    Der Vollständigkeit halber erwähnt:

    Einen Auftrag hast Du gegeben mit einem Wunschtermin.

    Einen Vertrag abgeschlossen hast Du erst wenn Du eine Auftragsbestätigung (nicht Eingangsbestätigung!) erhalten hast, in welcher das Bereitstellungsdatum seitens der Telekom genannt wird.

    4

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @der_Lutz  schrieb:
    ganzganzgenau hat er das auf das Angebot der Telekom (invitatio ad offerendum) reagiert und seinen Wunsch geäußert dieses Angebot anzunehmen

    Ganzganzganzgenau ist es entweder ein Angebot oder eine invitatio ad offerendum. Beides gleichzeitig kann es nicht sein. Sieht man es als invitatio ad offerendum (also Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, wozu ich hier tendieren würde), dann äußert man nicht den "Wunsch, das Angebot anzunehmen", sondern man macht seinerseits ein Angebot, das das Gegenüber (in dem Fall die Telekom) dann annehmen müsste. Sieht man es als Angebot, müsste er es nur noch annehmen - was natürlich im Falle von Telekommunikationsverträgen eher weniger sinnvoll wäre, da der Vertrag mit der Annahme geschlossen ist.

     

    Die Formulierung "Angebot (invitatio ad offerendum)" kann per Definition nicht richtig sein. Entweder es ist das eine oder das andere.

     

    Juristische Spitzfindigkeit kann ich auch.

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Jahr

    @white_devil 

    Danke für deine Korrektur 

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