Auftragsstornierung wegen falscher Angaben
vor 7 Monaten
Hallo Telekom Team,
Mir wurde ein Vertrag unter falschen Angaben am Telefon aufgedrängt.
Es wurde behauptet, dass an meinem Anschluss eine Geschwindigkeit von bis zu 270 Mbit/s möglich sei und der Grundpreis dauerhaft sinken würde. Beide Aussagen haben sich als falsch herausgestellt.
Ich bitte daher um die umgehende Stornierung dieses Auftrags und eine schriftliche Bestätigung der Stornierung.
Der Täuschungsversuch wurde mir erst bei der Pflichtinformation bewusst.
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vor 7 Monaten
@mehmet1907
Stornierung geht nach Erhalt der Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen.
Haben sie die vertraglichen Vorabinformationen bestätigt? Wenn nicht, dürfte gar nichts passieren.
Haben sie die Auftragsbestätigung schon bekommen, dann: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/vertrag/bestellung/widerruf
0
vor 7 Monaten
Es gelten keine mündlichen Versprechen..nur was in der Auftragsbestätigung steht...Leider..
Immer gut lesen und prüfen..
.und dann innerhalb 14 Tagen widerrufen
2
Antwort
von
vor 7 Monaten
Es sollte nicht so einfach sein, die Kunden mit Falschaussagen in die Irre zu führen.
Mit Seriosität hat dies nichts zu tun.
Antwort
von
vor 7 Monaten
das sind meist Provisionsjäger..zb. Ranger (manchmal)..gern in Fussgängerzone oder in Geschäften als InfoStand...
..war schon vor 50 Jahren in anderen Branchen so..
zb. Dieser Kamm ist unzerbrechlich ..(er biegt ihn)...und so sieht er von innen aus..
mich hat man 2022 auch versucht im Kaufhof anzulügen..kenne mich zu sehr aus..Misslungen
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Monaten
Eher 250Mbit/s. Denn einen 270er Tarif gibt es schlichtweg bei der Telekom nicht. Nun kommt folgendes hinzu. Oft werden 250Mbit/s Tarife angeboten und sie sind auch durchaus buchbar oder in der Verfügbarkeitsprüfung möglich. Nur ist eben die Verfügbarkeitsprüfung keine Bestätigung, das es am Ende auch 250 Mbit/s werden. Erst nach Buchung wird geprüft ob a. 250Mbit/s möglich sind und b. ob noch schaltbare Ports frei sind. Aber am Ende und mit der Auftragsbestätigung stellt sich dann heraus, das nur 175Mbit/s gehen. Ein ganz normaler Vorgang. Und dieser Vorgang am Telefon (Verkaufsgespräch und Tarifabschluss) ist eigentlich noch keine Bestätigung. Die wie gesagt folgt erst mit der Auftragsbestätigung. Und auch was du zahlen mußt. Die vorvertraglichen Pflichtinformationen weisen auch darauf hin was am Ende monatlich auf dich zukommt. Und daher gibt es den Widerruf. Passt irgendetwas nicht oder möchte man den Tarif dann nicht kann man ganz einfach widerrufen.
Also. Warten bis die Auftragsbestätigung kommt und dann unter www.telekom.de/widerruf
den Auftrag widerrufen.
Na ja. Täuschungsversuch.
Kommt immer darauf an wie resistent man gegen "Ich habe da ein tolles Angebot für sie" Aussagen ist. Oft wird man blind wenn es ums liebe Geld geht und macht dann selbst den Fehler. Wobei ich die Verkaufspraktiken nicht schön reden will und sie verurteile.
Für das nächste mal bist ja nun gewarnt.
12
Antwort
von
vor 7 Monaten
Hallo @mehmet1907,
vielen Dank für das angenehme Gespräch.
Die Bestätigung für die Stornierung des Auftrages wird per E-Mail an dich versandt.
Wenn du noch ein Anliegen auf dem Herzen haben solltest, komme gerne auf uns zu.
Viele Grüße
Kerstin
Antwort
von
vor 7 Monaten
wurde schlicht und einfach behauptet, dass durch eine technische Umstellung jetzt 250 möglich ist und dass der Preis auch gleich bleibt.
Das kann der Mitarbeiter ja auch behaupten. Es war bestimmt auch nicht der Mitarbeiter von vor einem Jahr. Denn er tut nichts anderes als in der Verfügbarkeitsprüfung nachzuschauen. Und dann bucht er den Tarif. Jetzt geht er durch die Systeme. Und die sagen eben. Geht nur 175.
Und mit den Stichworten "technische Umstellung" liegt er auch nicht so falsch. Denn oft sind Multifunktionsgehäuse schlichtweg nicht mit Suoervectoring ausgestattet. Was ich mir in diesem Fall hier nicht vorstellen kann, weil es das Angebot vor einem Jahr ja schon mal gab. Oft nehmen schlecht geschulte Hotline-Mitarbeiter den von ihrem Vorgesetzten erstellten Fragen und Argumentationskatalog zur Hand und rappeln ihre Verkaufsargumente runter um einen Abschluss zu erzielen. All das mit dem Vorgesetzten im Nacken der nicht auf die Belange der Kunden schaut oder kundenorientiert handelt sondern einzig seine Zahlen im Auge hat an denen er gemessen wird.
Ist über all so.
Trotzdem musst du dir den Fehler eingestehen. Akso mein Tipp. Sollte sich das Multifunktionsgehäuse welches dich versorgt in der Zukunft nicht von der Stelle bewegen oder du näher heranziehen können die Hotlines so oft anrufen wie sie wollen. Was nicht geht, das geht nicht.
Antwort
von
vor 7 Monaten
Das ist soweit richtig. Es werden sogar Profile geschaltet in denen du einen Vollsync von 292 ja sogar 303Mbit/s hast. Aber kein Vertriebsberater geht hin und verkauft dir einen 300Mbit/s Tarif. Weil es den einfach nicht gibt. Egal ob überprovisioniert oder nicht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Monaten
Wird oft so verkauft...da hat der Kunde etwas missverstanden..
Ich glaube niemand mehr..man muss alles prüfen...bzw schriftlich haben ...
Wenn der Werber mit...wir haben ein Geschenk für sie...Sonderaktion...nur heute und hier...weil sie solange Kunde sind..
Dann bin ich schon weg..
Bzw hör schon gleich nicht zu...vertan Lebenszeit.
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vor 7 Monaten
erst bei der Pflichtinformation
Da hättest du doch gleich einschreiten können? Oder kam die erst danach? Dann wäre eigentlich eine Bestätigung dieser notwendig gewesen 🤔
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vor 7 Monaten
@mehmet1907
Letzlich lässt sich sehr selten klären, was bei Gesprächen am Telefon (oder Haustürgeschäften) ge/versprochen wurde.
Deshalb wurde ja die Vorvertragliche Information verpflichtend eingeführt.
Solange der VVI nicht zugstimmt wird, kommt auch kein Vertrag zustande.
Dewr Auftrag ist dann noch schwebend.
Also gelassen abwarten, wie es weiter geht.
Hast du der VVI schon zugestimmt, gibt es noch die schriftliche Auftragsbestätigung mit beigefügter Widerrufsbelehrung.
Ab Zugang der AB hast du dann noch 14 Tage Zeit, um dem Auftrag zu widersprechen.
1
Antwort
von
vor 7 Monaten
Habe bereits Widersprochen, allerdings kam bis jetzt keine Bestätigung.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von