Auskundschaftung vor Beauftragung eines Glasfaseranschlusses gegen Rechnung?

vor 2 Tagen

Kurze Frage: Besteht die Möglichkeit, vor Beauftragung eines Glasfaseranschlusses eine sogenannte Auskundschaftung der Optionen der Glasfaserverlegungen gegen Rechnung zu bestellen?

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    • vor 2 Tagen

      @momaprado 

      ergänzend zu @JuergenS1  hier der Weg dorthin:

       

      Damit hier einer der Teamies des @Telekom hilft Team schnellstmöglich helfen kann: 
      Bitte in den Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und „Handynummer“ ausfüllen.

       

      Über den Menüpunkt "Meine Einstellungen" beim Klick auf dein Bild (Avatar) rechts oben gelangst du an den richtigen Punkt "Kundendaten für den Kundenservice".

      Hinterlege bitte ein möglichst großzügiges Zeit Fenster zwischen 07 & 23 Uhr, wann ein Rückruf gut passt.

       

      Halte bitte zur Authentifikation IBAN und Kundennummer bereit.

       

      Weitere Infos zur Authentifikation: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/kontakt-zur-telekom/abfrage-persoenlicher-daten

      Gruß
      Waage1969

      P.S.: hilfreich wäre eine kurze Rückinfo nach Erledigung - Danke!

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    • vor einem Tag

      Die Zeit kann man sich aber auch sparen. 

      Ohne konkreten Auftrag, kommt keiner vorbei - auch nicht gegen Bezahlung. 

      Es kost ja auch nichts, wenn Glasfaser beauftragt wurde. 

      Allerdings kommt auch nur jemand vorbei wenn es sich dabei um ein Mehrfamilienhaus handelt. 

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      Antwort

      von

      vor 13 Stunden

      Es geht darum, vor Vertragsabschluss festzustellen, ob meine Miteigentümer die möglichen sichtbaren Veränderungen innerhalb des Hauses oder Treppenhauses akkzeptieren. Ich bin der Einzige, der Interesse an einem Glasfaser-Vertrag hat.

      Ich gehe davon, dass alle Miteigentümer mit den sichtbaren Veränderungen durch die Verlegung der Glasfaser vom Hausanschluss zur Glasfaserdose einverstanden sein müssen. 

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      Antwort

      von

      vor 13 Stunden

      @momaprado 

      Da würde ich doch einfach die Miteigentümer mal fragen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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