AW: Nach Umzug keine vorzeitige Kündigung möglich

vor 2 Monaten

Durch den krankheitsbedingten Umzug in eine behindertengerechten Wohnung machte sich der Wechsel von der Telekom,  bei der ich über 20 Jahre Kunde war, zu Vodafone notwendig.

Anfang November informierte ich die Telekom darüber und die Kollegin erklärte mir, das ich nicht extra kündigen müsse, da in diesem Falle ein Sonderkündigungsrecht eintreten würde und der neue Anbieter dies übernehme. Rückfragen bei Vodafone am 11.11.24 ergaben die Aussage das nichts bisher geschah, am 12.11.24 machte ich nochmals Druck und erhielt den rechtsgültigen Anbieterwechsel unter Rufnummernmitnahme. Am 25.11. zog ich um und fragte bei Vodafone nach was mit der Rufnummernmitnahme nun sei, worauf ich die Antwort bekam  das die Telekom noch nichts freigegeben habe. Von Ende November bis zum 02.12.24 versuchte ich mehrfach mit mehreren Kundenberatern eine Klärung zu erreichen, da die Telekom keinerlei mehr Leistungen mir an der neuen Adresse bereitstellte wollten sie mir den Betrag für Monat Dezember abbuchen, worauf ich am 02.12.24 die Einzugsermächtigung widerrief. Nichts destotrotz buchte die Telekom am 10.12. den volle Betrag ab. Ich bin es leid zwischen Vodafone und der Telekom zerrissen zu werden. Deshalb bin ich bereit den Geschäftsführer diese Beschwerde vorzubringen.  

Anhang wegen Datenschutz entfernt!

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  • vor 2 Monaten

    Guten Abend @d007k , 

     

    ich habe deinen Beitrag verschoben, so musst du nicht extra einen neuen eröffnen. Eine Beschwerde ist bestimmt nicht notwendig, stattdessen biete ich gerne meine ergänzende Hilfe an und schaue im System nach, wie die Lage aktuell ist. 

     

    Bist du heute Abend noch telefonisch zu erreichen, oder wie passt es dir in den nächsten Tagen? ☺️

     

    Lieben Gruß

    Diandra

     

     

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    von

    vor 2 Monaten

    Hallo @d007k 
    wieso antwortest Du @Diandra  nicht, oder konntest Du Dein Problem anders lösen 🤔
    Gruß
    Waage1969

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 2 Monaten

    Aufgrund des Umzuges und den damit verbundenen Problemen, wie auch mit der Telekom gibt es ca.5 andere Baustellen. Außerdem musste ich meiner gequälten  Seele Luft machen. Was sollte ich auch antworten, da sie ja erstmal im System recherchieren wollte. 

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Monaten

    d007k

    da sie ja erstmal im System recherchieren wollte

    da sie ja erstmal im System recherchieren wollte
    d007k
    da sie ja erstmal im System recherchieren wollte

    Nur wenn du dich gemeldet hättest. Einfach so und ohne telefonische Legitimierung macht das niemand

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Monaten

    Telefonisch bin ich erst wieder am Montag ab 15:00 Uhr zu erreichen. MfG Detlef 

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    von

    vor 2 Monaten

    Genau. Danke @Waage1969 Fröhlich

    Waage1969

    @Waage1969 wrote: dann würde sich das Kontaktformular anbieten: "Alternativ erreichen Sie uns auch über unser Kontaktformular. "

    @Waage1969  wrote: dann würde sich das Kontaktformular anbieten: "Alternativ erreichen Sie uns auch über unser Kontaktformular. "
    Waage1969
    @Waage1969  wrote: dann würde sich das Kontaktformular anbieten: "Alternativ erreichen Sie uns auch über unser Kontaktformular. "

     

    Viele Grüße

    Danny 

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 2 Monaten

    d007k

    da in diesem Falle ein Sonderkündigungsrecht eintreten würde und der neue Anbieter dies übernehme.

    da in diesem Falle ein Sonderkündigungsrecht eintreten würde und der neue Anbieter dies übernehme.
    d007k
    da in diesem Falle ein Sonderkündigungsrecht eintreten würde und der neue Anbieter dies übernehme.

    Nur mal so. Das ist totaler Quatsch. Ein Fremdanbieter kann sich nicht um die Sonderkündigung kümmern.

    Eine Sonderkündigung wäre außerdem nur möglich, wenn die Telekom am neuen Wohnort nicht exakt die gleiche Leistung bereit stellen kann. Allerdings muss man dafür am Ball bleiben und dies selbst bewerkstelligen. Ein anderer Anbieter übernimmt das nicht (der hat auch gar keine Möglichkeiten dazu)

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Uneingeloggter Nutzer

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