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Gelöst
Bauherren Service Gutschrift Hausanschluss bei Umzug
vor 11 Monaten
Hallo,
leider konnte mir bisher telefonisch niemand weiterhelfen.
Bei mir liegt ein relativ ähnlicher Fall zu diesem hier vor: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/300-Gutschrift-Bauherren-Service-Umzug-MagentaZuhause-M/m-p/5443644#M1767939
Ende 2020 hatte ich die Bereitstellung eines Hausanschlusses beantragt. Dieser wurde im April 2021 fertiggestellt. Da der Hausanschluss in einer frühen Phase des Baus (genauer: Umbau) erstellt wurde, war zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar, dass der tatsächliche Umzug des bestehenden Festnetz-Anschlusses erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen würde. Auf telefonische Nachfrage beim Bauherren Service wurde mir mitgeteilt, dass dies kein Problem darstelle und ich mich lediglich telefonisch melden und den Umzug über den BHS beauftragen müsse, dann würde ich die damals gültige Gutschrift i.H.v. 300 € erhalten.
Im Dezember letzten Jahres meldete ich mich beim BHS, um den Umzug zu beauftragen und die versprochene Gutschrift sicherzustellen. Dort wurde die Existenz einer solchen Gutschrift pauschal abgestritten. Bei einem weiteren Telefonat vergangene Woche erhielt ich die Auskunft, dass die Gutschrift i.H.v. 300 € zum damaligen Zeitpunkt tatsächlich für mich gültig gewesen wäre und ich diese auch bekäme, wenn im Vorgang ein entsprechender Vermerk über die damalige telefonische Aussage enthalten wäre. Da dies nicht der Fall sei, wären dem BHS die Hände gebunden und ich müsste mich an den regulären Kundenservice für eine interne Prüfung wenden. Dieser bestritt wiederum vollständig, dass die Gutschrift überhaupt möglich wäre.
- Das Objekt war zu jedem Zeitpunkt zur Eigennutzung bestimmt.
- Seit Herstellung des Hausanschlusses bestand weder durch mich noch durch andere Personen ein Vertrag an diesem Anschluss.
- Die Absicht, den bestehenden Vertrag mit Fertigstellung des Bauvorhabens umzuziehen wurde gegenüber des BHS kommuniziert und ich erhielt, wie geschildert, die telefonische Aussage, dass die Gutschrift auch zu einem späteren Zeitpunkt kein Problem darstelle.
- Darauf, was Mitarbeiter intern im Vorgang vermerken / vermerkt haben, habe ich keinen Einfluss und ich wurde zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass für eine spätere Gutschrift ein Vermerk erforderlich ist, den ich explizit einfordern muss.
Aus meiner Sicht habe ich alle Voraussetzungen zum Erhalt der damals gültigen Gutschrift erfüllt. Dass mir diese entgegen der damaligen telefonischen Aussage nun auf Grundlage von, aus meiner Sicht, internen Versäumnissen verweigert wird und bei jedem Telefonat absolut widersprüchliche Aussagen getroffen werden, ist leider alles andere als zufriedenstellend...
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen, über welchen Kontakt ich in diesem Fall zu einer Lösung komme?
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