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Gelöst
Bei Retourenscheinanforderung Postleitzahl der Lieferadresse?
vor 2 Jahren
Bei der Retourenscheinanforderung wird man nach der Postleitzahl der Lieferadresse gefragt. Hiermit ist doch wohl nicht die PLZ der Lieferadresse (also der Telekomstelle) sondern meine PLZ gemeint. Aber das ist doch nicht die Lieferadresse. Oder?
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Akzeptierte Lösung
Peuki
Community Guide
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Hallo @sdm1,
es ist die PLZ der Lieferanschrift gemeint, an der das Gerät damals geschickt worden ist, diese kann ggf. abweichen.
VG
Peuki
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