Gelöst

Bei Retourenscheinanforderung Postleitzahl der Lieferadresse?

vor 2 Jahren

Bei der Retourenscheinanforderung wird man nach der Postleitzahl der Lieferadresse gefragt. Hiermit ist doch wohl nicht die PLZ der Lieferadresse (also der Telekomstelle) sondern meine PLZ gemeint. Aber das ist doch nicht die Lieferadresse. Oder?

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  • Akzeptierte Lösung

    Community Guide

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Hallo @sdm1,

     


    @sdm1  schrieb:

    Bei der Retourenscheinanforderung wird man nach der Postleitzahl der Lieferadresse gefragt. Hiermit ist doch wohl nicht die PLZ der Lieferadresse (also der Telekomstelle) sondern meine PLZ gemeint. Aber das ist doch nicht die Lieferadresse. Oder?


    es ist die PLZ der Lieferanschrift gemeint, an der das Gerät damals geschickt worden ist, diese kann ggf. abweichen. Fröhlich

     

    VG

    Peuki

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