Gelöst
Belegung Festnetz DSL durch Vormieter
vor 3 Stunden
Hallo Telekom Team,
meine neue Mieterin informierte mich gerade, das die DSL Leitung in ihrer Wohnung noch von der Vormieterin belegt ist. Diese ist vor ca. 8 Wochen ausgezogen und kann diesen Anschluss gar nicht mehr nutzen. Könnten sie bitte den Anschluss für die neue Mieterin freigeben.
Vielen Dank!
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vor 3 Stunden
das die DSL Leitung in ihrer Wohnung noch von der Vormieterin belegt ist.
Hallo Telekom Team,
meine neue Mieterin informierte mich gerade, das die DSL Leitung in ihrer Wohnung noch von der Vormieterin belegt ist. Diese ist vor ca. 8 Wochen ausgezogen und kann diesen Anschluss gar nicht mehr nutzen. Könnten sie bitte den Anschluss für die neue Mieterin freigeben.
Vielen Dank!
Das wißt ihr woher?
Grüßle
7
von
vor 3 Stunden
Für den Fall das die Vormieterin nicht erreichbar ist, wie kommen wir da zu einer Lösung. An wen können wir uns wenden?
0
von
vor 3 Stunden
An wen können wir uns wenden?
Für den Fall das die Vormieterin nicht erreichbar ist, wie kommen wir da zu einer Lösung. An wen können wir uns wenden?
An euren Rechtsanwalt?
0
von
vor 2 Stunden
Hallo @Joergpausl,
willkommen in der Community.
Die Vormieterin muss ihren Anschluss kündigen. Sonst können wir die Leitung nicht freigeben.
Viele Grüße
Svenja
Uneingeloggter Nutzer
von
Offizielle Lösung
akzeptiert von
vor 3 Stunden
Könnten sie bitte den Anschluss für die neue Mieterin freigeben.
Hallo Telekom Team,
meine neue Mieterin informierte mich gerade, das die DSL Leitung in ihrer Wohnung noch von der Vormieterin belegt ist. Diese ist vor ca. 8 Wochen ausgezogen und kann diesen Anschluss gar nicht mehr nutzen. Könnten sie bitte den Anschluss für die neue Mieterin freigeben.
Vielen Dank!
Das geht nicht solange da noch ein Vertragsverhältnis besteht.
Bitte kontaktiere die Vormieterin, die soll sich darum kümmern und den Vertrag entsprechend umziehen/kündigen...
11
von
vor 2 Stunden
Dann schreib halt nicht:
Es geht aber nicht nur um Glauben
Dann schreib halt nicht:
Ich glaube nach wie vor, dass das nicht ganz richtig ist.
Warum nicht? Ich bin mir recht sicher, aber ich weiß es nicht. Geht es dir noch um die Sache oder möchtest du lieber persönliche Dinge klären? Mir geht es nur darum, dass dem TE geholfen wird und er nicht vorschnell mit einer möglicherweise falschen Antwort abgespeist wird.
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von
vor 2 Stunden
Geht es dir noch um die Sache oder möchtest du lieber persönliche Dinge klären?
Dann schreib halt nicht:
Warum nicht? Ich bin mir recht sicher, aber ich weiß es nicht. Geht es dir noch um die Sache oder möchtest du lieber persönliche Dinge klären? Mir geht es nur darum, dass dem TE geholfen wird und er nicht vorschnell mit einer möglicherweise falschen Antwort abgespeist wird.
Keine Ahnung wie du auf den absurden Gedanken kommst.
Du hast die Diskussion angefangen, einleitend mit den Worten
Ich glaube nach wie vor
Das geht nicht solange da noch ein Vertragsverhältnis besteht.
Ich glaube nach wie vor, dass das nicht ganz richtig ist. Die Telekom hätte da durchaus Mittel und Wege. Aber nur, wenn sich die neue Mieterin meldet.
Warum du dann mir "vorwirfst"
Es geht aber nicht nur um Glauben
ich hingegen glaube dass es richtig ist dass ein Vertragsverhältnis nicht von anderen unbeteiligten Parteien aufgelöst werden kann.
Es geht aber nicht nur um Glauben. Ich habe ja schonmal geschrieben, dass deine Aussagen in solchen Fällen immer den Aussagen von @CyberSW widersprechen. Es gibt einen Weg und der wurde im Forum schon beschrieben. Sinngemäß muss die Mieterin sich an die Telekom wenden und bekommt ein Dokument. Dieses legt sie dann @Joergpausl vor. Er bestätigt darin den Auszug der Vormieterin. Das geht dann wieder an die Telekom und die würde sich für eine Klärung sogar an einen anderen Anbieter wenden, falls der alte Vertrag dort läuft. Aber als aktueller Mieter hat man rechtlich einen Vorrang gegenüber dem Vormieter.
erschließt sich mir nicht, ist mir aber auch recht egal da diese Diskussion nicht zielführend ist.
0
von
vor 2 Stunden
Warum du dann mir "vorwirfst"
Geht es dir noch um die Sache oder möchtest du lieber persönliche Dinge klären?
Keine Ahnung wie du auf den absurden Gedanken kommst.
Du hast die Diskussion angefangen, einleitend mit den Worten
Ich glaube nach wie vor
Warum du dann mir "vorwirfst"
Es geht aber nicht nur um Glauben
erschließt sich mir nicht, ist mir aber auch recht egal da diese Diskussion nicht zielführend ist.
Das war nicht als Vorwurf zu verstehen. Die Betonung lag auf dem "nur". Es sollte lediglich aussagen, dass es neben meinem Glauben eben auch ein paar Indizien gibt, die ich dann genannt habe.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Stunden
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass die liebe Mieterin nicht Kundin der Telekom werden möchte und von ihrem vorgeschickt wurde, das zu klären!?
sG
0
vor 2 Stunden
Könnten sie bitte den Anschluss für die neue Mieterin freigeben.
Hallo Telekom Team,
meine neue Mieterin informierte mich gerade, das die DSL Leitung in ihrer Wohnung noch von der Vormieterin belegt ist. Diese ist vor ca. 8 Wochen ausgezogen und kann diesen Anschluss gar nicht mehr nutzen. Könnten sie bitte den Anschluss für die neue Mieterin freigeben.
Vielen Dank!
Wird es so nicht geben.
Das läuft alles über deine Mieterin und du hast maximal nen Schriebs zum gegenzeichnen. (falls überhaupt)
Wie das der Provider deiner Mieterin am Ende genau macht, kann dir egal sein.
Du bist nur verpflichtet, dass deine Mieter die Möglichkeit haben, an der Grundversorgung teilhabe zu haben.
Das hast du gemacht, indem du das Gebäude/deine Wohnung erschließen lassen hattest.
Alles danach ist Mietersache.
3
von
vor 2 Stunden
Das läuft alles über deine Mieterin und du hast maximal nen Schriebs zum gegenzeichnen. (falls überhaupt)
Wie das der Provider deiner Mieterin am Ende genau macht, kann dir egal sein.
Könnten sie bitte den Anschluss für die neue Mieterin freigeben.
Hallo Telekom Team,
meine neue Mieterin informierte mich gerade, das die DSL Leitung in ihrer Wohnung noch von der Vormieterin belegt ist. Diese ist vor ca. 8 Wochen ausgezogen und kann diesen Anschluss gar nicht mehr nutzen. Könnten sie bitte den Anschluss für die neue Mieterin freigeben.
Vielen Dank!
Wird es so nicht geben.
Das läuft alles über deine Mieterin und du hast maximal nen Schriebs zum gegenzeichnen. (falls überhaupt)
Wie das der Provider deiner Mieterin am Ende genau macht, kann dir egal sein.
Du bist nur verpflichtet, dass deine Mieter die Möglichkeit haben, an der Grundversorgung teilhabe zu haben.
Das hast du gemacht, indem du das Gebäude/deine Wohnung erschließen lassen hattest.
Alles danach ist Mietersache.
@CyberSW
Soweit waren wir ja im Thread schon. Kannst du trotzdem mal bitte die entscheidende Frage beantworten: Wenn die Mieterin einen Anschluss bei der Telekom möchte, kann ihr dann hier geholfen werden? Denn die offiziellen Antworten besagen bisher etwas anderes.
0
von
vor einer Stunde
Die Regelungen der BNetzA beziehen sich auf die Geschichte zwischen den Anbietern.
Immer wenn die Telekom Wholesale als Vorleister eine TAL stellt.
Bsp:
Raumvorgänger 1&1
Raumnachfolger Vodafone
Oder:
Raumvorgänger 1&1
Raumnachfolger Telekom
Wenn ein Kunde der Telekom Deutschland einen anderen Kunden der Telekom Deutschland blockiert, greift das nicht. Da ist keine TAL in dem Sinn im Spiel.
Hier hatte die Telekom aber schon seit Ewigkeiten eigene Regelungen.
Also das entweder der Kundenservice sich drum kümmert oder spätestens die Telekom Technik bei ner manuellen Recherche meint, man solle doch einfach die Kündigung des Raumvorgänger vorziehen.
von
vor einer Stunde
Die Regelungen der BNetzA beziehen sich auf die Geschichte zwischen den Anbietern.
Immer wenn die Telekom Wholesale als Vorleister eine TAL stellt.
Die Regelungen der BNetzA beziehen sich auf die Geschichte zwischen den Anbietern.
Immer wenn die Telekom Wholesale als Vorleister eine TAL stellt.
Bsp:
Raumvorgänger 1&1
Raumnachfolger Vodafone
Oder:
Raumvorgänger 1&1
Raumnachfolger Telekom
Wenn ein Kunde der Telekom Deutschland einen anderen Kunden der Telekom Deutschland blockiert, greift das nicht. Da ist keine TAL in dem Sinn im Spiel.
Hier hatte die Telekom aber schon seit Ewigkeiten eigene Regelungen.
Also das entweder der Kundenservice sich drum kümmert oder spätestens die Telekom Technik bei ner manuellen Recherche meint, man solle doch einfach die Kündigung des Raumvorgänger vorziehen.
Darauf bezieht sich ja das meiste, was man im Internet so findet. Auch im "Auszugsnachweis" der Telekom ist immer von einem anderen Anbieter die Rede. Hier wissen wir aber nicht, bei welchem Anbieter der Vormieter war.
Außerdem habe ich noch das gefunden:
"11.4 Die Telekom wird ihr Recht zur ordentlichen Kündigung der L2- BSA -Access-Teilleistung nur ausüben, wenn ein
sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor,
- (...)
- wenn der Kunde keinen Bedarf an der L2- BSA -Access-Teilleistung hat, weil der Online-User, für dessen
Versorgung er die Einzelleistung bislang genutzt hat, ausgezogen ist und die Telekom die Ressource zur
Versorgung eines Online-Users eines anderen Kunden oder eines eigenen Online-Users benötigt."
Also ich würde das so deuten, dass die Telekom das Problem lösen kann, wenn sie denn will.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von