Gelöst
Beschwerden Vertragskündigung
vor 6 Jahren
Es geht um die Kündigung von meinen Sohn die ich vor zwei Monaten geschrieben habe dar er nicht mehr dort wohnt seine Ruf Nr war (editieren)im wird immer noch geld abgebucht ob will wir ihr Kollege gesagt hat das es in Ordnung geht die Geräte konnte wir behalten weil er bald die neue Wohnung bekommt egal zu wen Mann geht .jeder erzählt was anderes werde zum Anwalt gehen habe selber einen Vertrag bei Ihne aber bin voll unzufrieden nur Probleme keiner kann uns helfen mein Sohn wirt das Geld zuruckbuchen seit zwei Monaten geht das spiel
betreff angepasst weil ne vertragsnummer drinne war un Rufnummer wegen Datenschutz weggemachte @Dunja Baumgartner
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Stefan
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vor 6 Jahren
Es geht um die Kündigung von meinen Sohn die ich vor zwei Monaten geschrieben habe dar er nicht mehr dort wohnt seine Ruf Nr war (editieren)im wird immer noch geld abgebucht ob will wir ihr Kollege gesagt hat das es in Ordnung geht die Geräte konnte wir behalten weil er bald die neue Wohnung bekommt egal zu wen Mann geht .jeder erzählt was anderes werde zum Anwalt gehen habe selber einen Vertrag bei Ihne aber bin voll unzufrieden nur Probleme keiner kann uns helfen mein Sohn wirt das Geld zuruckbuchen seit zwei Monaten geht das spiel
Es geht um die Kündigung von meinen Sohn die ich vor zwei Monaten geschrieben habe dar er nicht mehr dort wohnt seine Ruf Nr war (editieren)im wird immer noch geld abgebucht ob will wir ihr Kollege gesagt hat das es in Ordnung geht die Geräte konnte wir behalten weil er bald die neue Wohnung bekommt egal zu wen Mann geht .jeder erzählt was anderes werde zum Anwalt gehen habe selber einen Vertrag bei Ihne aber bin voll unzufrieden nur Probleme keiner kann uns helfen mein Sohn wirt das Geld zuruckbuchen seit zwei Monaten geht das spiel
dss jemand umzieht, berechtigt noch lange nicht zur Kündigung.
Es muss ein Umzug gemäß §46 TKG beauftragt werden und nur wenn die Telekom am neuen Wohnort die Leitung nicht bereitstellen kann, dann kann man eine Sonderkündigung aussprechen. Aber auch dann muss. man noch 3 Monate zum Monatsende weiterzahlen, auch ohne Leistung.
Eine normale Kündigung wirkt erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit und ist sicher der Falsche Weg, wenn diese nicht zufällig gerade ausläuft.
ich denke hier sind Fehler gemacht worden
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Antwort
von
Stefan
Akzeptierte Lösung
Martina H.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Martina H.
vor 6 Jahren
bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort zu Ihrer Anfrage.
Generell unterliegen die Daten dem Datenschutzgesetz, das bedeutet, dass wir Ihnen zum Anschluss Ihres Sohnes leider keine Auskunft geben dürfen, sofern Sie nicht als Ansprechpartner bei uns hinterlegt sind. Auch eine Kündigung kann nur der Anschlussinhaber selbst aussprechen und es gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.
Bei einem Umzug hat Ihr Sohn die Möglichkeit, seinen Anschluss an seinen neuen Standort umziehen zu lassen, sodass er diesen auch an neuer Stelle nutzen kann. Ist ein Umzug technisch nicht möglich, greifen hier die Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz §46 Abs. 8, welche besagen, dass der Anschluss mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden kann.
Viele Grüße
Martina H.
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Antwort
von
Martina H.