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Bewusste Abzocke und gesetzwidrige Vertragsverlängerung bei Umzug?

8 years ago

Hallo Community,

 

nach Kommunikation über Monate hinweg mit deutlich über 10 Mitarbeitern der Telekom-Kundenhotline und bestimmt fast 10 Stunden in irgendwelchen Warteschleifen wende ich mich heute an euch. Ich bin auch auf eure Erfahrungen gespannt.

 

Leider musste ich feststellen, dass nach meinen Erfahrungen und den Berichten hier in der Community, die Telekom bewusst abzockt und Gesetze nicht beachtet. Vor allem das planlose und unbeholfene agieren der Servicemitarbeiter ist eine Zumutung. Es wird sich an keine Absprachen gehalten (Rückruf, zusenden von Unterlagen etc.), gehen die schlechten Argumente aus wird einfach aufgelegt und ich wurde mehrmals darauf hingewiesen, das können nur andere Abteilungen entscheiden. Die waren dann entweder nicht erreichbar (da angeblich intern nicht verbunden werden kann??? #billigsteausredeever) oder wie sich rausstellte, war diese Abteilung auch wieder nicht die Richtige. Ende vom Lied, der Kunde wird komplett im dunklen gelassen und für dumm verkauft und ist selbst schuld. Zudem wird bewusst getäuscht und belogen. Da immer jemand anderes Schuld oder ein anderer Grund vorlag.

 

Beim Marktführer in Deutschland hätte ich anderes erwartet.

 

Aber was ist passiert?!

 

Ich bin im Mai 2016 umgezogen. Meinen Magenda M Tarif habe ich bei der Umzugshotline zum Umzug angemeldet und bekam die Bestätigung mit dem Datum zur Umschaltung. Umzug in der gleichen Stadt und es wurden von mir keine Änderungen im Tarif gewünscht. Es wurde mir auch nicht erklärt, dass sich der Vertrag verlängert. Auf die Aufnahme des Umzugsgespräch warte ich übrigens noch heute, da wollte sich nämlich auch ein Mitarbeiter melden.

 

Wie Ihr alle wisst hat man in dieser Lebensphase tausend Dinge im Kopf und prüft nicht das Kleingedruckte. Selbst im worst case wäre ich nicht von so einer Abzocke durch den Marktführer ausgegangen.

 

Wie ich dann zwei Monate später feststellte, bezahlte ich plötzlich anstatt meiner 34,90 im Monat plötzlich 49,90 für den selben Tarif! Also gedacht es handelt sich um einen Fehler und bei der Telekomhotline angerufen und gefragt was das zu bedeuten hat. Warum ich 15,- monatlich mehr zahle konnte mir keiner beantworten. Das sei auch nicht üblich. Anscheinend ein Fehler bei der Vertragsumstellung. Fehler können passieren dachte ich mir und Fehler kann man ausbessern!

 

Aber die Härte ist, jetzt wurde sich darauf berufen das es mir so bestätigt wurde und daher kann hier nichts mehr gemacht werden. Ich zahle jetzt 15 Monate lang 15,- mehr also gesamt 225,- weil die einen Fehler gemacht haben??!! Und es gibt kein Entgegenkommen: Gutschrift, Nachlass etc.?

 

Jetzt Stand fest, diese Abzocke mache ich nicht mehr mit und kündige zum nächsten Termin. Also erneut angerufen und gefragt wann mein Vertragsbeginn war (Aug. 2015) und dann wurde mir am Telefon bestätigt Vertragsende wäre August 2017.

 

Also fristgerecht gekündigt und dann kam die große Überraschung! Vertragsende wäre aufgrund des Umzugs jetzt erst 03.05.2018. Also noch einmal 9 Monate länger! Auch das wurde mir angeblich im Kleingedruckten der Umzugsauftragsbestätigung so übermittelt. Auf die Kopie der Umzugsauftragsbestätigung warte ich übrigens auch noch, die wollte mir auch jemand zuschicken!!

 

Fakt ist, das komplette Vorgehen ist rechtswidrig und was mich am meisten ärgert, das die Telekom zu keinem Kompromiss bzw. entgegenkommen bereit ist. Keine Entschuldigung oder Verbesserungsvorschlag kommt. Ich bin seit fast 10 Jahren Telekomkunde und so wird damit umgegangen?!

 

Ich habe nur noch einen Wunsch, ich möchte meinen Vertrag zum Ende der regulären Kündigungsfrist August 2017 wirksam kündigen!!

 

Anbei noch einmal der Auszug aus dem Rechtstext:

„§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
...
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.
Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

814

36

    • 8 years ago

      Hallo @Impay,

       

      hier muss definitiv einmal das Telekom hilft Team deinen Fall prüfen. Wir aus der Community können nur Vermutungen aufstellen, ohne Einsicht in deine Kundendaten.

      Wenn ich das richtig sehe, hast du deine Daten bereits im Profil hinterlegt, ich eskaliere deinen Beitrag, damit wird ein Mitarbeiter etwas schneller auf den Thread aufmerksma.

       

      Grüße,

      Burny88

      1

      Answer

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      8 years ago

      Danke @Mister Burny für deine Unterstützung!

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 8 years ago


      @Impay schrieb:
      Leider musste ich feststellen, dass nach meinen Erfahrungen und den Berichten hier in der Community, die Telekom bewusst abzockt und Gesetze nicht beachtet.

      Du behauptest bewußtes, vorsätzliches Handeln. Dann ist ein Forum der falsche Weg. Oder bist Du dir doch nicht so sicher?

      7

      Answer

      from

      8 years ago

      Naja, daß mit der Vertragsverlängerung kann schon rechtens sein.

      Du zahlst ja beim Umzug wieder die Anschlußgebühr; (ca. 70 ,- €)

      somit wird der alte Vertrag ungültig und kriegst einen Neuen.

      Mir ist allerdings nicht ganz klar, warum du für den selben Tarif

      15 ,- € mehr im Monat zahlen mußt?

      Gibt aber sicherlich einen plausiblen Grund dafür...

      Answer

      from

      8 years ago


      @Stefan schrieb:

      Eine Beauftragung nach TKG §46 funktioniert nur telefonisch und mit explizitem Verweis darauf.

       

      Dass die Telekom alle Anstrengungen unternimmt, um beim Umzug einen NEUEN Vertrag abzuschließen, ist mir bekannt.

       

      Nicht ohne Grund gibt es bei der Online-Beauftragung eines Umzugs keine Möglichkeit, einen Umzug nach TKG §46 zu beauftragen.

       

      Dass aber der Kunde explizit auf TKG § 46 verweisen muss, um in den Genuss dieses Gesetzes zu kommen,  ist eine höchst zweifelhafte Interpretation.

      Denn im Gesetz steht davon nichts.

       

       

       

      Answer

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      8 years ago

      Käseblümchen

      Eine Beauftragung nach TKG §46 funktioniert nur telefonisch und mit explizitem Verweis darauf. Eine Beauftragung nach TKG §46 funktioniert nur telefonisch und mit explizitem Verweis darauf. Eine Beauftragung nach TKG §46 funktioniert nur telefonisch und mit explizitem Verweis darauf. Dass die Telekom alle Anstrengungen unternimmt, um beim Umzug einen NEUEN Vertrag abzuschließen, ist mir bekannt. Nicht ohne Grund gibt es bei der Online-Beauftragung eines Umzugs keine Möglichkeit, einen Umzug nach TKG §46 zu beauftragen. Dass aber der Kunde explizit auf TKG § 46 verweisen muss, um in den Genuss dieses Gesetzes zu kommen, ist eine höchst zweifelhafte Interpretation. Denn im Gesetz steht davon nichts.

      Eine Beauftragung nach TKG §46 funktioniert nur telefonisch und mit explizitem Verweis darauf.

      Eine Beauftragung nach TKG §46 funktioniert nur telefonisch und mit explizitem Verweis darauf.

       

      Eine Beauftragung nach TKG §46 funktioniert nur telefonisch und mit explizitem Verweis darauf.

       

      Dass die Telekom alle Anstrengungen unternimmt, um beim Umzug einen NEUEN Vertrag abzuschließen, ist mir bekannt.

       

      Nicht ohne Grund gibt es bei der Online-Beauftragung eines Umzugs keine Möglichkeit, einen Umzug nach TKG §46 zu beauftragen.

       

      Dass aber der Kunde explizit auf TKG § 46 verweisen muss, um in den Genuss dieses Gesetzes zu kommen,  ist eine höchst zweifelhafte Interpretation.

      Denn im Gesetz steht davon nichts.

      Käseblümchen

      Eine Beauftragung nach TKG §46 funktioniert nur telefonisch und mit explizitem Verweis darauf.

      Eine Beauftragung nach TKG §46 funktioniert nur telefonisch und mit explizitem Verweis darauf.

       

      Eine Beauftragung nach TKG §46 funktioniert nur telefonisch und mit explizitem Verweis darauf.

       

      Dass die Telekom alle Anstrengungen unternimmt, um beim Umzug einen NEUEN Vertrag abzuschließen, ist mir bekannt.

       

      Nicht ohne Grund gibt es bei der Online-Beauftragung eines Umzugs keine Möglichkeit, einen Umzug nach TKG §46 zu beauftragen.

       

      Dass aber der Kunde explizit auf TKG § 46 verweisen muss, um in den Genuss dieses Gesetzes zu kommen,  ist eine höchst zweifelhafte Interpretation.

      Denn im Gesetz steht davon nichts.


      Generell darf die Telekom jedes beliebige Angebot unterbreiten, wenn der Kunde es annimmt, dann ist es so.

      Wenn der Kunde auf ein ihm zustehenden Recht besteht, dann muss er es sagen - dass habe ich gemeint. Also nach dem Motto: danke für das Angebot, möchte ich aber nicht.

       

      Andererseits muss die Telekom vermutlich aber zumindest darauf hinweisen, dass es diese Möglichkeit gibt.

      Unlogged in user

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    • Accepted Solution

      accepted by

      8 years ago

      Hallo @Impay,

      herzlich willkommen hier in der Community und vielen Dank dafür, dass Sie so ausführlich schildern, was passiert ist.

      Da Ihre Daten auch schon hinterlegt sind, konnte ich mir das schon ansehen, leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen, melde mich deshalb zunächst auf diesem Weg.

      Dies vorab: Sie haben völlig recht. Es hätte hier ein Umzug 1:1 gebucht werden müssen, inklusive Übernahme Ihres bisherigen monatlichen Grundpreises. Dass das nicht geschehen ist, obwohl Sie am neuen Standort genau den gleichen Tarif inkl. aller Bestandteile wie am alten nutzen, ist nicht in Ordnung und darf nicht so stehen bleiben. Ich bitte um Entschuldigung dafür, dass es so gelaufen ist.

      Ich werde mich nun zunächst daran machen, für die restliche Laufzeit eine Gutschrift der zu viel berechneten Grundentgelte zu erstellen. Aus technischen Gründen kann ich diese nur als einmalige Erstattung gewähren, ich hoffe, Sie sind mir darum nicht zu böse.

      Leider muss ich gleich aus dem Büro, weshalb ich Ihnen eine abschließende Rückmeldung erst morgen geben kann, doch ich werde, versprochen.

      Viele Grüße
      Anna Si.

      22

      Answer

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      7 years ago

      Der neue Vertrag hat einen anderen garantierten Bandbreite-Korridor. Ob das für dich besser oder schlechter ist, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.

       

      Begiffe wie "DSL 16000" sind Marketing-Bezeichnungen, und geben  über die tatsächliche Bandbreite nur sehr bedingt Auskunft.

      Massgeblich ist der in der Auftragsbestätigung (und der AGB) genannte Bandbreiten-Korridor.

      Answer

      from

      7 years ago

      Hallo zusammen,

       

      danke für eure Antworten, ich habe mir zwischenzeitlich ein Kopie der Auftragsbestätigung zukommen lassen. 

      Ich habe diese AB zum ersten mal gesehen. Auf dieser Auftragsbestätigung steht kein Wort von "RAM " bzw. woran erkenne ich als Kunde auf dieser das der Anschluß ein anderer ist? Dann noch eine Frage ich wohne in Bauntal seid 2015 und bin dieses Jahr innerhalb von Baunatal umgezogen.

      Die Kopie der AB ging aber an meine alte Adresse in Fritzlar wo ich seid mitte 2015 nicht mehr Wohnhaft bin! Ich habe diese nur Aufgrund eines Nachsendeauftrages der Post erhalten. 

       

      Grüße

      Answer

      from

      7 years ago

      Guten Morgen @matthias830,

      es tut mir leid, dass wir uns hier jetzt erst melden. Aktuell ist einiges los auf unseren Telekom hilft Kanälen.

      Ich habe einmal recherchiert. Der erste Umzugsauftrag wurde nach TKG gebucht, leider war DSL 16.000 nicht möglich, sodass dieser storniert werden musste. Es gab wohl auch Schwierigkeiten bei der Übernahme der Leitung des Vorbesitzers. Als die Leitung dann durch den Vorbesitzer freigegeben wurde, hat unser Umzugsteam Sie über die Geschwindigkeit informiert. Danach musste der Umzugsauftrag mit einem anderen Leitungsprofil erneut gebucht werden, damit wir Ihnen einen Anschluss bereitstellen konnten.

      Dann noch eine Frage ich wohne in Bauntal seid 2015 und bin dieses Jahr innerhalb von Baunatal umgezogen. Die Kopie der AB ging aber an meine alte Adresse in Fritzlar wo ich seid mitte 2015 nicht mehr Wohnhaft bin!

      Dann noch eine Frage ich wohne in Bauntal seid 2015 und bin dieses Jahr innerhalb von Baunatal umgezogen.
      Die Kopie der AB ging aber an meine alte Adresse in Fritzlar wo ich seid mitte 2015 nicht mehr Wohnhaft bin!
      Dann noch eine Frage ich wohne in Bauntal seid 2015 und bin dieses Jahr innerhalb von Baunatal umgezogen.
      Die Kopie der AB ging aber an meine alte Adresse in Fritzlar wo ich seid mitte 2015 nicht mehr Wohnhaft bin!


      Da die AB von 2016 ist, weiß ich nicht, wie die Adressdaten damals hinterlegt waren. Inzwischen ist aber alles korrekt.

      Viele Grüße
      Marita S.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 8 years ago

      Hallo @Impay,

      vielen Dank für das herzliche Gespräch und deine Zeit. Fröhlich

      Schön, dass wir uns einig wurden und du nun zufrieden bist. Vielleicht überlegst du es dir ja auch nochmal mit der Kündigung - komm dann gern auf mich zurück.

      Viele Grüße
      Anna Si.

      0

    • 8 years ago

      Hallo,

      auch mein mein Umzugsplan hat die Telekom zum Anlass genommen um mir einen neuen Vertrag über 24 Monaten unterzujubeln.  Zunächst einmal muss der Kunde informiert werden, dass eine Umzugsbestätigung bei der Telekom mit einer Vertragsverlängerung gleichgesetzt wird. Das ist einfach nicht das gleiche und es wird nicht auch nicht rechtmäßiger wenn sie das in den AGB verstecken. Ist übrigens dann auch nicht rechtmäßig. Ich hab sofort widerrufen. 

       

      Gericht: Auch ein Festnetzanschluss ist mobil

      Das Gericht Minden sah es ferner als gegeben an, dass Festnetzanschlüsse nicht notwendig an bestimmte Adressen gebunden seien. Sie beinhalteten die Bereitstellung einer Rufnummer, eines Tarifs sowie eines Leistungsweges. Auch wenn Letzterer beim Umzug wechsele, sei nur maßgeblich, dass er auch an der neuen Adresse verfügbar sei.

      (Amtsgericht Minden, Aktenzeichen 21 C 405/09) &( §313 BGB)

       

      Also bei dem Sachverhalt fällt es mir schwer dem Unternehmen Telekom weiter zu Vertrauen!

       

      Mit freundlichen Grüßen 

      1

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