Gelöst
BGH-Urteil Glasfaserverträge
vor 2 Monaten
Laut einem aktuellen BGH-Urteil
beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages
und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,
was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.
Schönen Gruß
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Monaten
Laut einem aktuellen BGH-Urteil
beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages
und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,
was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.
Schönen Gruß
Nix musst du tun weil das Urteil nicht gegen die Telekom gerichtet war sondern ein anderes Unternehmen.
Es hat noch keine Relevanz für die Telekom.
17
von
vor 2 Monaten
Danke für die Info ,
dann warten wir mal ab .
0
von
vor 2 Monaten
Hallo @Toni Maroni,
danke für deine Anfrage und herzlich willkommen in unserer Community.
Wie @*FDGO-Ultra* bereits schrieb, ist das Urteil gegen ein anderes Unternehmen und zwar die Deutsche GigaNetz. Es liegen uns noch keine Informationen vor, ob es auch für uns bindend ist. Falls sich dahingehend etwas tut, wirst du informiert.
Schöne Grüße
Hakan
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Monaten
Hier hab ich auch die Frage gestellt was das Urteil für die Telekom bedeutet, bisher dazu aber noch keine RM bekommen.
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/was-bedeutet-das-neue-bgh-urteil-bezgl-laufzeit-der-glasfaserverträge-konkret-für-die-telekom/6960d2db4440fa6c12a23be2
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vor 2 Monaten
was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.
Laut einem aktuellen BGH-Urteil
beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages
und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,
was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.
Schönen Gruß
Das Urteil erging nicht gegen die Telekom UND die Verträge der Telekom sehen anders aus.
Bei der Telekom hast du im Endeffekt 2 Verträge.
1 Vertrag über den Ausbau mit Glasfaser (inkl. dem Deal das du dann einen Telekommunikationsvertrag abschließen wirst).
1 Telekommunikationsvertrag, den du im letzten Schritt vor Ende des Ausbaus verbindlich abschließt und der dann mit Ausbauabschluss und Bereitstellung der Glasfaserdose startest.
Selbst wenn man das BGH Urteil anwendet, dann bezieht sich das auf den ersten Vertrag.
Heißt - wenn der Ausbau länger als 2 Jahre dauert, kannst du von diesem Ausbauvertrag zurücktreten. (Ohne das dann ein Telekommunikationsvertrag beginnt).
Jetzt im Nachgang beim Telekommunikationsvertrag die Ausbauzeit des anderen Vertrages anzurechnen wird schwierig.
Müsstest dich mal durch die Instanzen klagen und schauen, wie der BGH diese Konstellation sieht.
0
4
von
vor 2 Monaten
Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.
1 Telekommunikationsvertrag, den du im letzten Schritt vor Ende des Ausbaus verbindlich abschließt und der dann mit Ausbauabschluss und Bereitstellung der Glasfaserdose startest.
Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.
Wie kommst Du darauf?
0
von
vor 2 Monaten
Wie kommst Du darauf?
Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.
Wie kommst Du darauf?
So wurde es zumindest beim Ausbau bei meinen Eltern vor 2 Jahren gemacht, die habe gleich alle Daten komplett mit angegeben, Tarif ausgesucht, Portierungsdaten angegeben etc.
Das mussten sie nicht ein Jahr später kurz vor Abschluss des Ausbaus nochmal vorher alles bestätigen oder verbindlich abschließen.
0
von
vor 2 Monaten
Bei der Telekom hast du im Endeffekt 2 Verträge.
1 Vertrag über den Ausbau mit Glasfaser (inkl. dem Deal das du dann einen Telekommunikationsvertrag abschließen wirst).
1 Telekommunikationsvertrag, den du im letzten Schritt vor Ende des Ausbaus verbindlich abschließt und der dann mit Ausbauabschluss und Bereitstellung der Glasfaserdose startest.
was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.
Laut einem aktuellen BGH-Urteil
beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages
und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,
was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.
Schönen Gruß
Das Urteil erging nicht gegen die Telekom UND die Verträge der Telekom sehen anders aus.
Bei der Telekom hast du im Endeffekt 2 Verträge.
1 Vertrag über den Ausbau mit Glasfaser (inkl. dem Deal das du dann einen Telekommunikationsvertrag abschließen wirst).
1 Telekommunikationsvertrag, den du im letzten Schritt vor Ende des Ausbaus verbindlich abschließt und der dann mit Ausbauabschluss und Bereitstellung der Glasfaserdose startest.
Selbst wenn man das BGH Urteil anwendet, dann bezieht sich das auf den ersten Vertrag.
Heißt - wenn der Ausbau länger als 2 Jahre dauert, kannst du von diesem Ausbauvertrag zurücktreten. (Ohne das dann ein Telekommunikationsvertrag beginnt).
Jetzt im Nachgang beim Telekommunikationsvertrag die Ausbauzeit des anderen Vertrages anzurechnen wird schwierig.
Müsstest dich mal durch die Instanzen klagen und schauen, wie der BGH diese Konstellation sieht.
Aha, man kann also einen Vertrag über den Anschluss ans GF-Netz abschließen, ohne gleichzeitig einen Tarif zu buchen und ohne, dass ein verbindlicher Bereitsstellungstermin vereinbart wird? Man verpflichtet sich lediglich, dies nach erfolgtem Ausbau zu tun?
Nun, dann würden auf einen solchen Vertrag wohl die allgemeinen Bestimmungen des BGB Anwendung finden können: Fristsetzung zur Erfüllung des Vertrages und ggf. Rücktritt von diesem.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Monaten
Ich hatte mir gestern nochmals die Eingangsmails zu meiner Glasfaserbestellung (ende 2023) angesehen.
Dort ist zwar in der ersten Zeile nur von "Bestätigung Ihrer Glasfaser-Bestellung" die Rede.
Aber später im Text wird auch explizit der Tarif bestätigt. "Hiermit bestätigen wir Ihren Auftrag für MagentaZuhause "
Damit sollte eigentlich der Vertrag schon zustande gekommen sein und damit auch die Vergleichbarkeit mit dem BGH Grundsatzurteil.
Von daher @Toni Maroni würde ich mich mal entspannt zurücklehnen und der ganzen Sache noch etwas Zeit geben bis hinter den Kulissen alles ausbaldowert wird.
Aufpassen muss man natürlich auch noch mal wie es mit der aktualisierten Bestätigung kurz vor der Bereitstellung aussieht. (Ob diese als weitere neue Auftragsbestätigung angesehen werden könnte, der man da gegebenenfalls auch widersprechen könnte)
Persönlich kann ich die Diskussion mit der 24 Monatsbindung nur in Richtung verschleppter Ausbau nachvollziehen.
Bei den meisten dürfte es eigentlich irrelevant sein, mangels möglicher alternativen bei den Anbietern. (Da ein frisch ausgebautes Glasfasernetz normalerweise nicht gleich für Mitbewerber freigegeben wird.)
Persönlich hoffe ich das dadurch vielleicht der "Leidensweg" für die Kunden etwas verkürzt wird, da es unter umständen das Interesse der Anbieter weckt den Ausbau etwas zu beschleunigen. (Was mangels Personal zugegeben schwierig sein dürfte)
0
2
von
vor 2 Monaten
Ich habe auch mit dem Anschluss den Tarif abgeschlossen und die 2 Jahre sind lange rum. Mal vorab: das folgend von mir beschriebene werde ich nicht machen.
Mit dem Urteil kann man es nun passieren, dass man sich kostenlos Glasfaser legen lässt und einen Monat später dann zu einem anderen Anbieter wechselt. Ich denke auch nicht, dass der Glasfaseranschluss für so einen Fall verweigert werden oder an einen Neuabschluss für den Tarif gebunden werden darf. Schließlich besteht ja ein Vertrag für den Anschluss, denn das Telekommunikationsunsternehmen zu erfüllen hat. Ansonsten sehe ich sehr gute Chancen auf Schadensersatz und Entschädigung. Verträge sind schließlich keine Einbahnstraße zu Lasten des Kunden!
Mit dem BGH-Urteil wurde nun endlich der Heuschreckenmentalität der Anbieter ein Hinderniss in den Weg gestellt. Wurde doch bislang mit Glasfaseranschlüssen geworben, die so gar nicht umgesetzt werden konnten. Aber Hauptsache man hat den Kunden erst einmal an sich gebunden und den anderen weggenommen! Bei mir z.B. sollte der Ausbau bis April 25 erfolgen und ich habe immer noch keine Glasfaser! Zwischendurch wäre evtl. eine andere Firma schneller gewesen, aber vor dem Urteil wollte man mich nicht aus dem Vertrag lassen. Damit ist jetzt Schluss! Nach 2 Jahren hat man nun wieder die Möglichkeit, die Untätigkeit der Telekommunikationsunternehmen zu bestrafen …entweder kann man einem anderen Anbieter den Auftrag übergeben oder gar den Anbieter nach kurzer Zeit schon mit bestehendem Anschluss wechseln.
Das könnte dazu führen, dass das Interesse der Umsetzung des Anschlusses bei dem Unternehmen etwas größer ist, als vorher!
von
vor 2 Monaten
Mit dem Urteil kann man es nun passieren, dass man sich kostenlos Glasfaser legen lässt und einen Monat später dann zu einem anderen Anbieter wechselt.
Ich habe auch mit dem Anschluss den Tarif abgeschlossen und die 2 Jahre sind lange rum. Mal vorab: das folgend von mir beschriebene werde ich nicht machen.
Mit dem Urteil kann man es nun passieren, dass man sich kostenlos Glasfaser legen lässt und einen Monat später dann zu einem anderen Anbieter wechselt. Ich denke auch nicht, dass der Glasfaseranschluss für so einen Fall verweigert werden oder an einen Neuabschluss für den Tarif gebunden werden darf. Schließlich besteht ja ein Vertrag für den Anschluss, denn das Telekommunikationsunsternehmen zu erfüllen hat. Ansonsten sehe ich sehr gute Chancen auf Schadensersatz und Entschädigung. Verträge sind schließlich keine Einbahnstraße zu Lasten des Kunden!
Mit dem BGH-Urteil wurde nun endlich der Heuschreckenmentalität der Anbieter ein Hinderniss in den Weg gestellt. Wurde doch bislang mit Glasfaseranschlüssen geworben, die so gar nicht umgesetzt werden konnten. Aber Hauptsache man hat den Kunden erst einmal an sich gebunden und den anderen weggenommen! Bei mir z.B. sollte der Ausbau bis April 25 erfolgen und ich habe immer noch keine Glasfaser! Zwischendurch wäre evtl. eine andere Firma schneller gewesen, aber vor dem Urteil wollte man mich nicht aus dem Vertrag lassen. Damit ist jetzt Schluss! Nach 2 Jahren hat man nun wieder die Möglichkeit, die Untätigkeit der Telekommunikationsunternehmen zu bestrafen …entweder kann man einem anderen Anbieter den Auftrag übergeben oder gar den Anbieter nach kurzer Zeit schon mit bestehendem Anschluss wechseln.
Das könnte dazu führen, dass das Interesse der Umsetzung des Anschlusses bei dem Unternehmen etwas größer ist, als vorher!
Das dürfte wahrscheinlich in Gebieten die Neu ausgebaut werden so in der Praxis nicht klappen mangels Alternative von anderen Anbietern.
Bei uns ist es Glasfaser+ die zwar offen bauen aber bisher nur mit der Telekom Kooperationen haben. (Gibt ja keine Pflicht wie bei Kupfer zur Freigabe für Mitbewerber)
Mit dem BGH-Urteil wurde nun endlich der Heuschreckenmentalität der Anbieter ein Hinderniss in den Weg gestellt. Wurde doch bislang mit Glasfaseranschlüssen geworben, die so gar nicht umgesetzt werden konnten.
Ich habe auch mit dem Anschluss den Tarif abgeschlossen und die 2 Jahre sind lange rum. Mal vorab: das folgend von mir beschriebene werde ich nicht machen.
Mit dem Urteil kann man es nun passieren, dass man sich kostenlos Glasfaser legen lässt und einen Monat später dann zu einem anderen Anbieter wechselt. Ich denke auch nicht, dass der Glasfaseranschluss für so einen Fall verweigert werden oder an einen Neuabschluss für den Tarif gebunden werden darf. Schließlich besteht ja ein Vertrag für den Anschluss, denn das Telekommunikationsunsternehmen zu erfüllen hat. Ansonsten sehe ich sehr gute Chancen auf Schadensersatz und Entschädigung. Verträge sind schließlich keine Einbahnstraße zu Lasten des Kunden!
Mit dem BGH-Urteil wurde nun endlich der Heuschreckenmentalität der Anbieter ein Hinderniss in den Weg gestellt. Wurde doch bislang mit Glasfaseranschlüssen geworben, die so gar nicht umgesetzt werden konnten. Aber Hauptsache man hat den Kunden erst einmal an sich gebunden und den anderen weggenommen! Bei mir z.B. sollte der Ausbau bis April 25 erfolgen und ich habe immer noch keine Glasfaser! Zwischendurch wäre evtl. eine andere Firma schneller gewesen, aber vor dem Urteil wollte man mich nicht aus dem Vertrag lassen. Damit ist jetzt Schluss! Nach 2 Jahren hat man nun wieder die Möglichkeit, die Untätigkeit der Telekommunikationsunternehmen zu bestrafen …entweder kann man einem anderen Anbieter den Auftrag übergeben oder gar den Anbieter nach kurzer Zeit schon mit bestehendem Anschluss wechseln.
Das könnte dazu führen, dass das Interesse der Umsetzung des Anschlusses bei dem Unternehmen etwas größer ist, als vorher!
Gut die 2 Jahre bei meiner Telekom Bestellung sind schon überschritten aber der Ausbau hat zumindest schon angefangen (Mit 1 Jahr Verspätung)
Aber dadurch würde zumindest dem Anbieter der hier 2021 Vorverträge gesammelt hat das Handwerk gelegt damit er nicht irgendwann um die Ecke kommen kann das es ihm einfällt hier doch noch auszubauen.
Wobei die Auskunft bei der Telefonischen Telekom Bestellung war : "Man könnte jederzeit kostenlos Stornieren solange der Anschluss noch nicht Aktiviert ist"
Hier wäre jetzt nur zu klären ob man beim Aktivieren des Glasfaseranschlusses nicht wieder einen neuen Auftrag aktiviert der den Alten Ablöst und damit wieder die 24 Monate neu startet.
Von daher bin ich auf dem Standpunkt: Ja, an die Glasfaserbestellung ist man nur 24 Monate gebunden solange diese nicht durch einen neuen Auftrag/Änderung neu gestartet wurde.
Bedeutet wenn nach 24 Monaten noch nicht fertiggestellt kann man kündigen. (Und wenn der Anschluss vorher fertig wird könnte es komplizierter werden.)
In deinem Fall dürfte es vielleicht notwendig werden das auf einen neuen Tarif (Seit Mitte 2024) umgestellt werden muss weil es diesen so nicht mehr gibt und damit würde ein neuer Vertrag starten. Damit wäre das 23/24 Monate Thema Geschichte.
Aber das ist jetzt alles nur theoretisches Planspiel
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 12 Tagen
Ich habe das Thema auch verfolgt und möchte hier kurz meinen Weg posten (Datumsangaben leicht geändert).
- Am 24.11.2023 kam die Bestellbestätigung zum Glasfaservertrag
- Die Glasfaserschaltung erfolge am 10.02.2025
- Am 20.09.2025 habe ich ordentlich für den 23.11.2025 (zwei Jahre nach Bestellbestätigung) gekündigt.
- Telekom hat den 09.02.2027 (zwei Jahre nach Glasfaserschaltung) bestätigt.
- Ich habe bei der Telekom angerufen, um das Glasfaservertragsende korrigieren zu lassen, da hat man mich nur an das Beschwerdeformular verwiesen: https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/beschwerde-allgemein?samChecked=true
- Bei dem Beschwerdeformular wurde auch nur der 09.02.2027 bestätigt.
- Zwischenzeitlich hatte ich auch Kontakt zur Verbaucherzentrale, wo aber das Thema über Weihnachten etwas versandete.
- Nachdem das BHG Urteil (nach dem 08.01.2026) kam, habe ich ein Einschreiben mit Einwurf nach diesem Schema abgesendet: https://www.verbraucherzentrale.nrw/digitale-welt/musterbrief-bghurteil-glasfaser-beginn-der-vertragslaufzeit-116536
- Leider wieder nur den 09.02.2027 als Kündigungsdatum angenommen.
- Darauf hin habe ich meine Rechtsschutzversicherung um Rat gebeten, wo dann der Anwalt übernommen hatte (ja, das BGH Urteil ist nicht gegen die Telekom, aber dennoch richtungsweisend für andere Gerichte).
- Am 23.02.2026 ging das Schreiben vom Anwalt raus.
- Am 25.02.2026 wurde bereits der Glasfaservertrag ohne weitere Info abgeschalten.
- Zwei Tage später erfolgte dann die Gutschrift ab Monat November 2025
Ich bin hier absolut kein Experte und habe mir viel Mühe gegeben, das alleine mit der Telekom zu lösen. Zu dem Thema findet man kaum etwas und wollte daher meinen speziellen Fall hier posten.
0
2
von
vor 12 Tagen
Hallo @Anonym_2026,
vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag.
Tut mir leid, dass du solche Schwierigkeiten beim Lösen deines Anliegen verspürst.
Ich möchte es mir sehr gerne anschauen und dir weiterhelfen.
Bitte sei so lieb und befülle dein Profil mit deiner Rückrufnummer und gern auch deiner Kundennummer.
Anschließend freue ich mich über eine Rückmeldung mit passendem Zeitfenster für ein Telefonat.
Liebe Grüße
Swetlana
0
von
vor 12 Tagen
@Swetlana S.
Ich denke nicht dass da noch Redebedarf besteht wenn die Kündigung durch ist.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von