Computerhilfe S nicht bestsellt
vor 6 Jahren
Sehr geehrtes Team, mir ist aufgefallen, dass Sie neben dem von mir gebuchten Tarif Magenta Zuhause S einen Tarif Computerhilfe S in Rechnung stellen. Einen solchen Vertrag habe ich jedoch nicht abgeschlossen oder beauftragt. Ich erwarte daher die umgehende Rückerstattung der zuviel gezahlten Beträge von 5 x 5,95 € für die Monate April bis August sowie 2,98 € für März, somit insgesamt 32.73 €.
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vor 10 Jahren
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vor 6 Jahren
Auch dir ein freundliches Hallo @ hein mück
Hier im Forum kannst du keinen Auftrag wiederrufen. Mach´ das bitte über www.telekom.de/kontakt.
Wobei, wenn ich mir deinen Post so ansehe, ich davon ausgehe, dass die Widerrufsfrist vorbei ist!
schönes Wochenende
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vor 6 Jahren
. . . . mir ist aufgefallen, . . . . . .
. . . . mir ist aufgefallen, . . . . . .
Ich bin schockiert, wie lax und unregelmässig viele Leute die Abbuchungen (und die dahinterliegenden Rechnungen) von ihrem Bankkonto kontrollieren.
4
Antwort
von
vor 6 Jahren
Und ich bin noch geschockter, dasss ich hier einige Einträge von Kunden finde, denen die Computerhilfe S offensichtlich untergejubelt worden ist!
Und ich bin noch geschockter, dasss ich hier einige Einträge von Kunden finde, denen die Computerhilfe S offensichtlich untergejubelt worden ist!
Einfach am Telefon, einmal zu oft "Ja" gesagt
Einfach ne Störung gemeldet, (DSL syncron, Rechner online)
und irgend ein Problem, was aus der Ferne gelößt werden kann.
entweder wartet man auf den Service-Techniker, der das Problem mit ner Einzelleistung behebt (Anfahrt+Arbeitszeit)
oder man sagt "Ja" und nimmt damit die Computer-Hilfe S in Anspruch.
(hierdurch wird der Vertrag gültig, weil der Support, ja auch sofort eine Dienstleitung erbringt).
Also jetzt mal zurückdenken, ob eine solche Dienstleitung benutzt wurde!
Antwort
von
vor 6 Jahren
Also jetzt mal zurückdenken, ob eine solche Dienstleitung benutzt wurde!
Also jetzt mal zurückdenken, ob eine solche Dienstleitung benutzt wurde!
Das ist gar nicht die Frage.
Zunächst ist der Anruf bei der Servicehotline kostenlos.
Wenn der Kunde dann nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass jetzt eine Zahlungspflichtige Dienstleistung entsteht, kann auch keine Zahlungspflicht entstehen.
Und schon gar nicht kann daraus ein 24-Monatsvertrag abgeleitet werden.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Und ich bin noch geschockter, dasss ich hier einige Einträge von Kunden finde, denen die Computerhilfe S offensichtlich untergejubelt worden ist!
Und ich bin noch geschockter, dasss ich hier einige Einträge von Kunden finde, denen die Computerhilfe S offensichtlich untergejubelt worden ist!
Die Servicemitarbeiter der Telekom haben jeden Tag 270.000 Kundenkontakte!
Da mag es vorkommen, dass manch einer sich übervorteilt fühlt!
Ist also nur relativ!
sG
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
wie hier bereits erwähnt wurde, können wir den Widerruf nicht hier über die Community aufnehmen. Wurde uns das bereits schriftlich mitgeteilt? Ob eine Erstattung überhaupt möglich ist, müssten wir dann genauer prüfen. Da jeder Auftrag auch schriftlich bestätigt wird und in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht.
Viele Grüße Türkan Ü.
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Uneingeloggter Nutzer
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