Solved
Das Problem mit der 1N Telecom
2 years ago
Die Beiträge zur 1N Telekom sind hier schon über ein Jahr alt. Ich bin neu in die Falle gegangen und zappele im Netz. Die Telekom hat eine Service-Nummer eingerichtet, an die ich mich gewendet habe, die 0800 7246 826. Dort bin ich, fürchte ich, nicht gut beraten worden. Ich hätte mir stattdessen ganz genau die Hinweise der Verbraucherzentrale durchlesen und diese beherzigen sollen. Im Gespräch mit dem Telekom-Mitarbeiter bin ich eher beschwichtigt worden, ließ mich darauf ein, dass die Telekom den Portierungsauftrag gegenüber 1N Telekom ablehnt und ich dort postal meinen Vertrag widerrufe. Dafür war es natürlich schon zu spät, das hätte man wissen können, die 1N Telekom operiert ja mit engen 14-Tage-Widerufsfristen und macht natürlich nicht den Fehler, sich mit der Portierung zu früh an die Telekom zu wenden. Die Telekom muss davon ausgehen, dass die 14-Tage-Frist verstrichen ist, wenn der Kunde deren Schreiben zu dem Wechselwunsch in den Händen hält. Sie darf keineswegs den Kunden dazu bewegen, den Portierungsauftrag widerrufen zu lassen, denn 1N Telekom droht sofort mit Schadensersatz wegen "vorzeitiger Kündigung" in Höhe von fast 420€! Diese Forderung liegt jetzt bei mir auf dem Tisch, weil sich mein Kündigungsschreiben mit deren Warnung, dass ich den "Anbieterwechselauftrag" doch bitte noch einmal unterschrieben zusenden solle, überschnitten hatte und ich eine Reaktion auf die Kündigung des Vertrages abgewartet hatte. Die kam natürlich überhaupt nicht, sondern sofort eben diese Forderung in aberwitziger Höhe. Das sind Haie, die überhaupt nicht an Kommunikation interessiert sind. Und ich habe keine Ahnung, wie ich jetzt noch aus der Nummer rauskommen kann, die Verbraucherzentrale ist an diesem Punkt auch ratlos. Ich habe nur eine einzige Chance: ich biete der 1N Telekom jetzt doch noch den unterschriebenen Anbieterwechselauftrag an und werde zwei Jahre Kunde bei denen. Aber jetzt kommt meine größte Befürchtung: Womöglich lassen die sich gar nicht darauf ein, weil der Schadensersatz von 420€ wegen vorzeitiger Kündigung das einzige ist, was sie überhaupt erreichen wollten?
Wenn das der Fall ist, sind diese Leute als brandgefährlich einzustufen und die Beratung der Telekom über die Servicenummer hat mit dazu beigetragen, dass ich jetzt auf dieser Schadensersatzforderung sitze.
Gibt es irgendwelche neuen Erkenntnisse und Maßnahmen zu dieser Angelegenheit? Ich bin nicht rechtschutzversichert, ich weiß nicht, wie ich mich wehren kann, ich bin leider voll in die Falle gegangen, die ich zu lange nicht ernst genug genommen habe, auch mit Hilfe des freundlichen Telekom-Mitarbeiters.
18370
279
This could help you too
3 years ago
1949
0
4
3 years ago
12042
0
6
190
0
4
1 year ago
529
0
13
219
7
2
2 years ago
https://www.heise.de/news/Telekom-Vertragswechsel-Verbraucherschuetzer-warnen-vor-1N-Telecom-9239763.html
0
2 years ago
1N Telekom kann auch für die richtige Telekom wertvoll sein
Hatte das Schreiben von denen auch im Juli 2023 In der Post. Kam mir komisch vor. Blick ins Internet - Verbraucherschutz - gesehen alles klar. Habe denen dann das freigemachte Couvert zurückgeschickt, gefüllt mit dem Werbescheiben eines preiswerten Möbelhauses aus dem Altpapier.
Aber ich rief auch die Telekom Hotline an, um diese Firma zu melden. Hatte ein sehr freundliches Telefonat mit einer Mitarbeiterin aus der Hotline und womit endete das Telefonat. Bis dahin hatte ich einen 16 MB Zugang und am Ende des Telefonates bzw. am nächsten Tag surfte ich mit 50 MB
Hatte eh vor mal was am Internet zu machen
0
2 years ago
Gestern hatte ich den besagten Brief auch im Kasten. Bevor ich den Aktenvernichter damit gefüttert habe, noch flott alle Seiten eingescannt (siehe Anhänge). In meinen Augen klar ersichtlich, dass es sich hier nicht um die Telekom handelt. Das Geschrei gäbe es auch, wenn die 1&1 Telecom GmbH solche Schreiben verschicken würde.
Der Unterschied ist, dass die meisten Anbieter nur normale Werbung machen (bunte Postwurfsendungen, Anzeigen in Blättchen etc.) und der Kunde, wenn er zu dem Anbieter möchte, selbst aktiv werden muss. 1N schickt aber schon fertige Auftragsformulare an Kunden und hofft, dass diese unterschreiben und zurückschicken.
Ich bin mir ganz sicher, dass sich die 1N den Telefonverzeichnissen bedient, um Kunden anzuschreiben. Im Schreiben für mich war die Nummer als Anschlussrufnummer aufgeführt, mit der ich eingetragen bin. Das ist erstens nicht die Hauptrufnummer des Anschlusses und zweitens bin ich selbst nicht mal der Vertragspartner. Also lediglich stumpf Daten aus dem Telefonbuch nehmen und Briefe versenden. Ist ja auch nicht gesagt, dass jemand, der in Verzeichnissen eingetragen ist, automatisch Kunde bei der Telekom ist. Man kalkuliert klar damit, dass auch Aufträge, die unterschrieben zurückkommen, nicht ausführbar sind. Möglicherweise bedient man sich noch weiteren Datenquellen als ausschießlich dem Telefonbuch.
1N-Auftrag.jpg
1N-Anschreiben.jpg
1N-Zusammenfassung.jpg
1N-Widerrufsbelehrung.jpg
3
Answer
from
2 years ago
@eifelman85
die Telekom handelt ja jetzt gegen N1 Telecom
https://www.telekom.com/de/konzern/details/telekom-geht-juristisch-gegen-1n-telecom-vor-1047206
Answer
from
2 years ago
@eifelman85 die Telekom handelt ja jetzt gegen N1 Telecom https://www.telekom.com/de/konzern/details/telekom-geht-juristisch-gegen-1n-telecom-vor-1047206
@eifelman85
die Telekom handelt ja jetzt gegen N1 Telecom
https://www.telekom.com/de/konzern/details/telekom-geht-juristisch-gegen-1n-telecom-vor-1047206
Guter Link Marcel, danke !
Answer
from
2 years ago
Das Geschrei gäbe es auch, wenn die 1&1 Telecom GmbH solche Schreiben verschicken würde.
"1&1" ist nun wirklich deutlich bekannter als die zwielichtige "1N Telecom", niemals hätte ich da den Eindruck gehabt, dass "meine Telekom" mich angeschrieben hätte. Es nützt auch nichts, immer wieder darauf hinzuweisen, dass es doch "klar ersichtlich" wäre, dass es sich bei dem Brief nicht um die Telekom handelt. Zu viele sind darauf reingefallen, ich habe normalerweise auch meine Sinne beisammen, ich habe nicht im Traum daran gedacht, dass es nicht die (echte) Telekom sein könnte. Und ich hatte nicht den Hauch einer Kenntnis davon, dass da etwas im Busche wäre von einer "falschen Telekom", die Briefe verschickt. Wenn man aber wie Sie Kenntnis von dem ganzen Geschehen hat, ist es natürlich sofort absolut offensichtlich, dass es nicht die Telekom ist und der ganze Fall hat sich erledigt. Versuchen Sie sich einfach in jemand ganz und gar Unbedarften hineinzuversetzen, der nicht im Traum daran denkt, dass es da eine "andere" Telek(c)om" geben könnte, und Sie werden erkennen, dass die Masche greift und aufgeht. Mit Recht sind die Anwälte der "echten" Telekom da dran und ich hoffe, dass den Gaunern bald das Handwerk gelegt wird. Es ist und bleibt unlauterer Wettbewerb.
Unlogged in user
Answer
from
2 years ago
Gerade gesehen, dass es heute auch schon eine gute Entscheidung gab: https://www.teltarif.de/1n-telecom-streit-werbebriefe-gericht-verfuegung-verbot/news/92793.html
Ich stimme zu, dass diese Briefe bei Kunden, die im TK-Bereich unbedarft sind, für Irritationen sorgen. Kurz nach meinem Beitrag von heute Mittag hat mich eine Frau aus dem Nachbardorf angerufen und gefragt, was sie mit diesem Brief machen soll, den sie auch gestern erhalten hat. Und eben stand noch ein über 80jähriger Nachbar hier vor der Tür, auch diesen Brief in der Hand, und fragte mich, was das ist.
Das dürfte auch die Masche sein, warum 1N die Briefe in der Form verschickt. Verunsicherung erzeugen und hoffen, dass dadurch genug unterschrieben zurückkommt. Ein seriöser Anbieter, der durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen kann, hat ein solches Vorgehen nicht nötig.
5
Answer
from
2 years ago
Hatte ich bereits verlinkt den direkten Artikel @Sherlocka
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/Das-Problem-mit-der-1N-Telecom/m-p/6308457#M2119305
Ca 3-5 Beiträge vorher
Answer
from
2 years ago
Gerade gesehen, dass es heute auch schon eine gute Entscheidung gab: https://www.teltarif.de/1n-telecom-streit-werbebriefe-gericht-verfuegung-verbot/news/92793.html
Auch hier
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Telekom-wehrt-sich-erfolgreich-gegen-1N-Telecom-article24336466.html
Answer
from
2 years ago
Auch hier
Aber so wie ich es verstanden habe liegt es einzig daran, dass die Telekom-Rufnummer aufgedruckt war.
Unlogged in user
Answer
from
2 years ago
Ich würde versuchen, das Aktenzeichen des Landgericht heraus zu bekommen und dann Widerspruch einlegen mit Verweis auf das Urteil des Landgerichts.
Ignorieren würde ich die Forderung nicht.
0
2 years ago
Hab mal gegoogelt und bin hier im Handelsblatt fündig geworden
...........
Bundesverbands glaubten bundesweit zahlreiche Telekom-Kunden an ein Tarifwechsel-Schreiben des Bonner Telekommunikationsriesen und unterschrieben. Erst später hätten sie den Anbieterwechsel bemerkt. Bei Widerruf der Zustimmung und Ausstieg aus dem Vertrag habe 1N Telecom eine Schadenersatzpauschale in Höhe von knapp 420 Euro verlangt. Auch dies untersagte das Landgericht (Az: 38 O 182/23).
............
Also Widerspruch per Einwurfeinschreiben etc.unter Angabe des o.g. Aktenzeichens.
Dann in Ruhe abwarten
3
Answer
from
2 years ago
Also Widerspruch per Einwurfeinschreiben etc.unter Angabe des o.g. Aktenzeichens.
Das ist sehr hilfreich, vielen Dank für die Mühe!
Answer
from
2 years ago
Hallo Thomas,
da steht: „Bei Widerruf der Zustimmung…“, die bei dir nicht fristgerecht erfolgt ist.
LG
Martin
Answer
from
2 years ago
da steht: „Bei Widerruf der Zustimmung…“, die bei dir nicht fristgerecht erfolgt ist.
Jetzt drehen wir uns aber wirklich im Kreise. Du sprichst jetzt nicht etwa von dem alten, hier reichlich diskutierten Problem der 14-Tage-Frist? Dadurch, dass ich diese nicht einhalten konnte, hätte ich keine Chance? Dann wäre mit dem neuen Urteil ja gar nichts gewonnen. Ich werde mir das alles nochmal in Ruhe durchlesen und hoffe auch noch auf Antwort von @MariaAn.
Unlogged in user
Answer
from
2 years ago
Ja, laut telefonischer Auskunft hat das Landgericht Düsseldorf sogar bestätigt, dass die Forderungen von 1N berechtigt sind. Dies gilt lediglich nicht, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen widerrufen hat. Du musst das Urteil genau lesen.
Natürlich wird die Telekom versuchen, dich erneut in die Irre zu führen - schließlich könntest du die 420 € an die Telekom weiterreichen.
3
Answer
from
2 years ago
Was hat die Telekom davon? @Martin H2
1. Mit in die Irre führen?
2. Von 420€?
Answer
from
2 years ago
Ja, laut telefonischer Auskunft hat das Landgericht Düsseldorf sogar bestätigt, dass die Forderungen von 1N berechtigt sind.
"Nach Angaben der Deutschen Telekom und des Verbraucherzentrale Bundesverbands glaubten bundesweit zahlreiche Telekom-Kunden an ein Tarifwechsel-Schreiben des Bonner Telekommunikationsriesen und unterschrieben. Erst später hätten sie den Anbieterwechsel bemerkt. Bei Widerruf der Zustimmung und Ausstieg aus dem Vertrag habe 1N Telecom eine Schadenersatzpauschale in Höhe von knapp 420 Euro verlangt. Auch dies untersagte das Landgericht. Das Geschäftsgebaren des Unternehmens ist schon länger Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen." - Zitiert aus diesem Artikel: Irreführende Werbebriefe: Telekom wehrt sich erfolgreich gegen 1N Telecom - n-tv.de Das soll nun alles nichts wert sein?
Answer
from
2 years ago
Ja, laut telefonischer Auskunft hat das Landgericht Düsseldorf sogar bestätigt, dass die Forderungen von 1N berechtigt sind. Dies gilt lediglich nicht, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen widerrufen hat. Du musst das Urteil genau lesen. Natürlich wird die Telekom versuchen, dich erneut in die Irre zu führen - schließlich könntest du die 420 € an die Telekom weiterreichen.
Ja, laut telefonischer Auskunft hat das Landgericht Düsseldorf sogar bestätigt, dass die Forderungen von 1N berechtigt sind. Dies gilt lediglich nicht, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen widerrufen hat. Du musst das Urteil genau lesen.
Natürlich wird die Telekom versuchen, dich erneut in die Irre zu führen - schließlich könntest du die 420 € an die Telekom weiterreichen.
Ich glaube du würfeslt das alles durcheinander.
Unlogged in user
Answer
from
2 years ago
Nochmal: Du musst genau lesen. Da steht:
„Bei Widerruf der Zustimmung …“
Im anderen Fall (kein Widerruf) hat das Landgericht bestätigt, dass die Forderung von 1N zulässig ist.
Das kann dir das Landgericht telefonisch unter Angabe des Aktenzeichens bestätigen. Ich habe selbst nachgefragt.
Vermutlich ist das auch der Grund, warum dir 1N genau jetzt eine Mahnung schickt. Würde 1N dir eine Mahnung schicken, obwohl es das Landgericht untersagt hat, müsste 1N nun 250.000,00 € Strafe zahlen.
2
Answer
from
2 years ago
Hört auf mit der Hobbyjuristerei. Der @Thomas248 soll zum Rechtsanwalt gehen so er will. Oder halt zu einem Verbraucherschutzverein mit juristischer Beratung.
Wir überreißen doch gar nicht im Detail die Situation bei @Thomas248 und inwiefern da das eine oder andere Urteil bei ihm anwendbar ist.
Manche Urteile sind zudem ein "ab jetzt läuft das nicht mehr", andere greifen rückwirkend. Die "ab jetzt" Urteile, die nach seinem Fall gesprochen wurden, sind dann von vorneherein nicht anwendbar.
Answer
from
2 years ago
Manche Urteile sind zudem ein "ab jetzt läuft das nicht mehr", andere greifen rückwirkend. Die "ab jetzt" Urteile, die nach seinem Fall gesprochen wurden, sind dann von vorneherein nicht anwendbar.
Das kommt erschwerend hinzu.
Thomas Beitrag ist aber bereits Monate alt.
Unlogged in user
Answer
from
2 years ago
@Thomas248 :
Ich hatte es ja schon mal geschrieben, wie ich es machen würde
Eine normale in meinen Augen unberechtigte Mahnung widerspreche ich.
Damit ist die Rechnung/Mahnung strittig und darf nicht ohne Weiteres eingetrieben werden.
Die Rechtsexperten der Verbraucherzentrale schreiben dazu:
Lassen Sie sich auf keinen Fall beunruhigen oder Ihren Nachtschlaf beeinträchtigen. Teilen Sie dem Inkassoinstitut einmal per Einwurf-Einschreiben mit, dass die Forderung unberechtigt ist. Dann legen Sie den Brief einfach ab. Wird die Forderung nicht bezahlt, kann das Inkassoinstitut nichts machen – außer immer wüstere Drohbriefe schreiben. Es kann insbesondere keinen Gerichtsvollzieher in Marsch setzen, keine Pfändung veranlassen oder Sie ins Gefängnis bringen. „Haft“ zum Beispiel kann nur beantragt werden, wenn der Gläubiger einen Titel (Vollstreckungsbescheid) hat und die Forderung nicht bezahlt wird und eine Vollstreckung vergeblich ist und der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft aufgefordert wird und der Schuldner die Abgabe dieser Erklärung grundlos verweigert. Für jede Form der Vollstreckung müsste der Gläubiger oder das Inkassoinstitut sich erst einen Titel besorgen, also einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid, ein notarielles Schuldanerkenntnis oder ein Urteil. Im Laufe eines solchen Verfahrens (Mahnverfahren oder Klage) haben Sie mehrfach Gelegenheit vorzutragen, dass die Forderung haltlos ist. Weil der Gläubiger das genau weiß, wird er nicht vor Gericht ziehen. Die Sache verläuft also irgendwann im Sande, wenn Sie einfach stur bleiben. Reagieren müssen Sie nur (dann aber sehr zügig), wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird.
Lassen Sie sich auf keinen Fall beunruhigen oder Ihren Nachtschlaf beeinträchtigen.
Teilen Sie dem Inkassoinstitut einmal per Einwurf-Einschreiben mit, dass die Forderung unberechtigt ist. Dann legen Sie den Brief einfach ab.
Wird die Forderung nicht bezahlt, kann das Inkassoinstitut nichts machen – außer immer wüstere Drohbriefe schreiben. Es kann insbesondere keinen Gerichtsvollzieher in Marsch setzen, keine Pfändung veranlassen oder Sie ins Gefängnis bringen.
„Haft“ zum Beispiel kann nur beantragt werden, wenn der Gläubiger einen Titel (Vollstreckungsbescheid) hat und die Forderung nicht bezahlt wird und eine Vollstreckung vergeblich ist und der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft aufgefordert wird und der Schuldner die Abgabe dieser Erklärung grundlos verweigert.
Für jede Form der Vollstreckung müsste der Gläubiger oder das Inkassoinstitut sich erst einen Titel besorgen, also einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid, ein notarielles Schuldanerkenntnis oder ein Urteil. Im Laufe eines solchen Verfahrens (Mahnverfahren oder Klage) haben Sie mehrfach Gelegenheit vorzutragen, dass die Forderung haltlos ist. Weil der Gläubiger das genau weiß, wird er nicht vor Gericht ziehen. Die Sache verläuft also irgendwann im Sande, wenn Sie einfach stur bleiben.
Reagieren müssen Sie nur (dann aber sehr zügig), wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird.
25
Answer
from
2 years ago
Es war für dich also nur "Hoffnung spenden"? Kurze Frage: hast du die Empfehlung von @Maria An. eigentlich umgesetzt?
Auf deine erneute Frage ob du jetzt nach dem Urteil das Ganze ignorieren und beiseite legen kannst, wirst du von Maria keine Antwort bekommen, bzw. maximal den Hinweis dies von einem Anwalt beurteilen zu lassen.
Answer
from
2 years ago
Es war für dich also nur "Hoffnung spenden"? Kurze Frage: hast du die Empfehlung von @Maria An. eigentlich umgesetzt?
Ich bitte Euch, hört einfach auf. Wenn ich den ganzen Thread löschen könnte, würde ich es tun.
Answer
from
2 years ago
Das Problem ist, dass mir keiner klar sagen kann, ob das am 18.8. gefällte Urteil des Landgerichtes Düsseldorf klipp und klar besagt, dass diese Forderung nicht mehr gestellt werden darf, 14-Tage-Frist hin oder her.
Wenn das eine amerikanische Anwaltsserie wäre, dann wäre dieses Urteil möglicherweise die Basis der Entscheidung im Gerichtsverfahren zwichen 1N und Dir.
In Deutschland ist das in der Regel meines Wissens komplizierter. Da KANN es sein, dass das im angenommenen Prozess zwischen 1N und Dir auch so laufen würde. Es könnte aber genauso sein, dass "Dein" Richter ganz anders entscheidet.
ich versuche weiterhin, ohne Anwalt aus der Sache rauszukommen, das hat finanzielle Gründe
Das verstehe ich offen gesagt nicht so ganz - und das ist auch keinesfalls die Aufforderung an Dich, das aufzuklären.
Meine Eltern haben eine Wohnung vermietet an eine Dame, die sich mit ehemals Hartz IV und mittlerweile mit Bürgergeld über Wasser hält. Wenn der was krumm kommt, dann hat die sofort einen Anwalt Gewehr bei Fuß, und zahlt dafür meines Wissens rein gar nichts. Der Anwalt wird meines Wissens vom Amt bezahlt, also von uns allen anderen.
Unlogged in user
Answer
from
2 years ago
Ich lasse mir die anonymisierte Entscheidung Az: 38 O 182/23 vom LG Düsseldorf übermitteln, vielleicht bin ich ja in der Lage, es zu begreifen ...
0
Unlogged in user
Ask
from