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Das Problem mit der 1N Telecom

2 years ago

Die Beiträge zur 1N Telekom sind hier schon über ein Jahr alt. Ich bin neu in die Falle gegangen und zappele im Netz. Die Telekom hat eine Service-Nummer eingerichtet, an die ich mich gewendet habe, die 0800 7246 826. Dort bin ich, fürchte ich, nicht gut beraten worden. Ich hätte mir stattdessen ganz genau die Hinweise der Verbraucherzentrale durchlesen und diese beherzigen sollen. Im Gespräch mit dem Telekom-Mitarbeiter bin ich eher beschwichtigt worden, ließ mich darauf ein, dass die Telekom den Portierungsauftrag gegenüber 1N Telekom ablehnt und ich dort postal meinen Vertrag widerrufe. Dafür war es natürlich schon zu spät, das hätte man wissen können, die 1N Telekom operiert ja mit engen 14-Tage-Widerufsfristen und macht natürlich nicht den Fehler, sich mit der Portierung zu früh an die Telekom zu wenden. Die Telekom muss davon ausgehen, dass die 14-Tage-Frist verstrichen ist, wenn der Kunde deren Schreiben zu dem Wechselwunsch in den Händen hält. Sie darf keineswegs den Kunden dazu bewegen, den Portierungsauftrag widerrufen zu lassen, denn 1N Telekom droht sofort mit Schadensersatz wegen "vorzeitiger Kündigung" in Höhe von fast 420€! Diese Forderung liegt jetzt bei mir auf dem Tisch, weil sich mein Kündigungsschreiben mit deren Warnung, dass ich den "Anbieterwechselauftrag" doch bitte noch einmal unterschrieben zusenden solle, überschnitten hatte und ich eine Reaktion auf die Kündigung des Vertrages abgewartet hatte. Die kam natürlich überhaupt nicht, sondern sofort eben diese Forderung in aberwitziger Höhe. Das sind Haie, die überhaupt nicht an Kommunikation interessiert sind. Und ich habe keine Ahnung, wie ich jetzt noch aus der Nummer rauskommen kann, die Verbraucherzentrale ist an diesem Punkt auch ratlos. Ich habe nur eine einzige Chance: ich biete der 1N Telekom jetzt doch noch den unterschriebenen Anbieterwechselauftrag an und werde zwei Jahre Kunde bei denen. Aber jetzt kommt meine größte Befürchtung: Womöglich lassen die sich gar nicht darauf ein, weil der Schadensersatz von 420€ wegen vorzeitiger Kündigung das einzige ist, was sie überhaupt erreichen wollten?

 

Wenn das der Fall ist, sind diese Leute als brandgefährlich einzustufen und die Beratung der Telekom über die Servicenummer hat mit dazu beigetragen, dass ich jetzt auf dieser Schadensersatzforderung sitze.

 

Gibt es irgendwelche neuen Erkenntnisse und Maßnahmen zu dieser Angelegenheit? Ich bin nicht rechtschutzversichert, ich weiß nicht, wie ich mich wehren kann, ich bin leider voll in die Falle gegangen, die ich zu lange nicht ernst genug genommen habe, auch mit Hilfe des freundlichen Telekom-Mitarbeiters.

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    2 years ago

    @Thomas248 

    Dir muss klar sein, dass weder die 1N Telecom noch die juristischen Aspekte hier im Telekom Forum zu beratende Themen sind.

    Auch die Telekom Rufnummer 0800 7246 826 konnte/durfte Dich höchstens im Hinblick auf die telekomseitigen Aspekte beraten, so sich dort keine Juristen befanden (und was Du erzählst - da waren keine).

     

    Setze ich mir mal Deine Brille auf:

    Du könntest am einfachsten die Forderung begleichen. Tut weh, ja.

    Sobald wirksam eine Kündigung ausgesprochen wurde bist Du auf den goodwill der 1N Telecom angewiesen. Gut möglich, dass die sich nicht auf die nachträgliche Umsetzung einlassen.

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    2 years ago

    Thomas248

    Juristen kosten Geld, ich habe keines

    Juristen kosten Geld, ich habe keines
    Thomas248
    Juristen kosten Geld, ich habe keines

    Dann beantrage Beratungshilfe, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe bei der dir zuständigen Stelle

     

    Thomas248

    Ich zähle darauf, dass die Telekom ein Interesse hat, diesen Gaunern das Handwerk zu legen

    Ich zähle darauf, dass die Telekom ein Interesse hat, diesen Gaunern das Handwerk zu legen
    Thomas248
    Ich zähle darauf, dass die Telekom ein Interesse hat, diesen Gaunern das Handwerk zu legen

    Kurze Frage: Was erwartest du von der Telekom? Rechtsbeistand?

     

    Es haben sich bereits Gerichte damit befasst: Resultat: all zu viel Handhabe gibt es nicht. Einzelne AGB-Punkte wurden für unzulässig erklärt, mehr aber auch nicht.

     

    Und weil du immer wieder auf der Namensähnlichkeit rum reitest... tatsächlich ist der Name der Firma näher an 1&1 als an der Telekom...  das deren Briefe auch bei Telekomkunden landen ist wohl eher Zufall. Jede Wette, sie landen auch bei 1&1 Kunden und in deren Forum gibts auch Beiträge dazu ... leider kann man aber dort nicht öffentlich lesen

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    2 years ago

    Die Telekom hat sich mit einem Schreiben an mich gewandt, hat zu erkennen gegeben, dass sie erkannt hat, dass die 1N Telecom vermehrt ihre Kunden in die Irre führt, Zitat aus dem Schreiben: "aktuell erhalten wir von unseren Kunden vermehrt die Information, dass sie aufgrund unlauterer Werbung des Anbieters 1N Telecom GmbH unwissentlich einer Kündigung ihres Telecom Anschlusses zugestimmt haben". Mit einer speziell eingerichteten Nummer, wo man sich über das Ganze informieren kann. Dort bin ich, ich wiederhole, nicht gut beraten worden, siehe weiter oben. Deswegen gebe ich der Telekom eine Mitschuld an meiner Lage.

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    2 years ago

    Thomas248

    "1N Telecom"? Ist das nicht eine bodenlose Frechheit und Dreistigkeit?

    "1N Telecom"? Ist das nicht eine bodenlose Frechheit und Dreistigkeit?
    Thomas248
    "1N Telecom"? Ist das nicht eine bodenlose Frechheit und Dreistigkeit?

    Willkommen im heiß umkäpften Markt der Telekommunikation.

    Wenn sich jemand dazu entscheidet, kein Kunstwort wie zum Beispiel "Agrocom" oder "Telecupra" als Konzernnamen zu sichern, sondern ein an das Wort "Telekommunikation" angeliehenes Wort "Telekom" zu schützen, dann darf derjenige sich nicht wundern, wenn auch andere Firmen solche ähnlichen, aber deutlich unterscheidbaren Namen nutzen.

     

    Du hast nun die eine Firma angerufen und gedacht, diese Firma würde dir einen Rat geben, der für dich nützlich ist?

    Nein, falsche Erwartung. Firma X wird sicherlich zuallererst Ratschläge geben, die der Firma X einen Nutzen bringen.

     

    Neutral beraten hätten dich die Verbraucherzentrale oder Rechtsanwälte.

     

    Es gibt übrigens zig Firmen mit dem Begriff "Telekom" im Namen.

    Spektrum Telekom, Kleve

    AF Telekom, Weil

    Stöttwig Telekom, Gütersloh

    KEVAG Telekom, Koblenz

    (...)

     

     

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    2 years ago

    Hallo @Thomas248,

     

    und vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag.

    Das Ganze ist wohl eher unschön verlaufen.

     

    Da du nun von der 1N Telecom GmbH ein Schreiben erhalten hast, mit dem diese einen Schadensersatz androht oder in Rechnung stellt, raten wir dir, deinen Vertrag mit der 1N wegen arglistiger Täuschung anzufechten (vorausgesetzt, du dachtest bei der Unterschrift des Auftragsformulares, du würdest weiterhin Kunde bei der Deutschen Telekom bleiben). Selbstverständlich kannst du dich hierbei auch anwaltlich beraten lassen. 

     

    Wichtig ist bei der Anfechtung (per E-Mail oder Einschreiben), dass du einen Anfechtungsgrund (hier arglistige Täuschung) angibst und auf den Vertrag Bezug nimmst. Hierzu solltest du deine Auftrags- / Kundennummer (siehe Anschreiben / Rechnung) und das bestellte Produkt (z. B. Tarif 1N DSL 16) konkret benennen. Die Anfechtung schafft Klarheit in deiner Vertragssituation mit der 1N. Auch im Falle eines vielleicht getätigten Widerspruchs ist eine Anfechtung sinnvoll, da eine Widerspruchsfrist schnell abgelaufen sein kann.

     

    Die Telekom hat darüber hinaus auch diese Schreiben der 1N zum Anlass genommen, sie einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen. Das Gericht hat bereits per einstweiliger Verfügung vom 17.07.2023 entschieden, dass das Schreiben nicht versendet werden darf, wenn Kund:innen von ihrem Wechselwunsch zur 1N Abstand genommen oder ihren Vertrag mit der 1N widerrufen haben. Eine Zahlung des geforderten Betrages sollte daher - nach Anfechtung des Vertrages - unbedingt unterbleiben.

     

    Ich kann verstehen, dass diese Situation alles andere als erfreulich ist, dennoch bitte ich alle einen Gang zurückzuschalten, letztendlich können wir diese Art von Marketing leider nichts tun.

     

    Liebe Grüße

    Maria An.

    27

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    2 years ago

    Maria An.

    Die Telekom hat darüber hinaus auch diese Schreiben der 1N zum Anlass genommen, sie einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen. Das Gericht hat bereits per einstweiliger Verfügung vom 17.07.2023 entschieden, dass das Schreiben nicht versendet werden darf, wenn Kund:innen von ihrem Wechselwunsch zur 1N Abstand genommen oder ihren Vertrag mit der 1N widerrufen haben. Eine Zahlung des geforderten Betrages sollte daher - nach Anfechtung des Vertrages - unbedingt unterbleiben.

    Die Telekom hat darüber hinaus auch diese Schreiben der 1N zum Anlass genommen, sie einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen. Das Gericht hat bereits per einstweiliger Verfügung vom 17.07.2023 entschieden, dass das Schreiben nicht versendet werden darf, wenn Kund:innen von ihrem Wechselwunsch zur 1N Abstand genommen oder ihren Vertrag mit der 1N widerrufen haben. Eine Zahlung des geforderten Betrages sollte daher - nach Anfechtung des Vertrages - unbedingt unterbleiben.
    Maria An.
    Die Telekom hat darüber hinaus auch diese Schreiben der 1N zum Anlass genommen, sie einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen. Das Gericht hat bereits per einstweiliger Verfügung vom 17.07.2023 entschieden, dass das Schreiben nicht versendet werden darf, wenn Kund:innen von ihrem Wechselwunsch zur 1N Abstand genommen oder ihren Vertrag mit der 1N widerrufen haben. Eine Zahlung des geforderten Betrages sollte daher - nach Anfechtung des Vertrages - unbedingt unterbleiben.

    Hallo nochmal. Ich wollte mich schon in den letzten Tagen hier nochmal melden um mich überschwänglich zu bedanken, da es offenbar ein Ende hat mit der Affäre, Artikel wie diese sprachen deutliche Worte: Irreführende Werbebriefe: Telekom wehrt sich erfolgreich gegen 1N Telecom - n-tv.de, weiter oben schon mal verlinkt. Nun ist es aber so, dass ich trotz allem heute nach langer Zeit wieder mal Post von der N1 im Briefkasten hatte mit einer Zahlungserinnerung an die 419,88€. Kann ich davon ausgehen, dass diese Forderung mittlerweile unhaltbar ist, dass sie jeglicher Grundlage entbehrt und dass ich sie getrost ignorieren kann? - Herzliche Grüße, Thomas

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    2 years ago

    Thomas248

    wieder mal Post von der N1 im Briefkasten hatte mit einer Zahlungserinnerung an die 419,88€. Kann ich davon ausgehen, dass diese Forderung mittlerweile unhaltbar ist, dass sie jeglicher Grundlage entbehrt und dass ich sie getrost ignorieren kann?

    wieder mal Post von der N1 im Briefkasten hatte mit einer Zahlungserinnerung an die 419,88€. Kann ich davon ausgehen, dass diese Forderung mittlerweile unhaltbar ist, dass sie jeglicher Grundlage entbehrt und dass ich sie getrost ignorieren kann?
    Thomas248
    wieder mal Post von der N1 im Briefkasten hatte mit einer Zahlungserinnerung an die 419,88€. Kann ich davon ausgehen, dass diese Forderung mittlerweile unhaltbar ist, dass sie jeglicher Grundlage entbehrt und dass ich sie getrost ignorieren kann?

    Das kann Dir niemand beantworten, für Rechtsfragen gibt es einen kompetenten Berufsstand. 😃

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    2 years ago

    Thomas248

    dass ich sie getrost ignorieren kann?

    dass ich sie getrost ignorieren kann?
    Thomas248
    dass ich sie getrost ignorieren kann?

    Da wäre ich vorsichtig. Lieber widersprechen.

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    2 years ago

    @Thomas248  schrieb:
    ob alles Miese, was davor gelaufen ist, immer noch laufen darf oder nicht.

    Es darf so nicht weiterlaufen. Zukunft.

    Fechte die Schadenersatzforderung an oder beauftrage einen Anwalt.

     

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