Solved
Der erzwungende Wechsel - der GROßkonzern und seine Kunden
6 years ago
Hallo,
vor einigen Wochen wurde meiner Mutter (lt. Kundenhotline nicht ml Alt- sondern Uralt-KundIn) der berühmte Wechsel von Analog zu Digital angekündigt. Abgesenden vom (sicher schon ausreichend diskutierten) Duktus dieses Infoschreibens wird nun mit einer zukünftig "rasanten Surfgeschwindigkeit von bis zur 16 MBit/s (hahaha) geworben. Ich empfinde dies als höhnisch ...
Der Vertrag dazu solle ein Magenta ZuHause S sein, etwa preisgleich zum bisherigen Cal&Surf Comfort.
Nun wollte ich mich heute bei der Kundenhotline nach dem deutlich günstigerem Magenta ZuHause Start erkundigen, 100 GB reichen bei meiner Mutter dicke aus. Da wurde mir erklärt, dass ein Wechsel in einen günsitgeren Tarif lt. Arbeitsanweisung der Geschäftsleitung nicht angeboten werden dürfe. Es ist ja im vorliegenden Fall so, dass nicht der Kunde sich eine Änderung der (technischen) Vertragsbedingungen wünscht oder bestellt, sondern der Diesntleister dies quasi durch- bzw dem Kunden verpflichtend aufdrückt. Ich meine schon, dassm an in einem solchen Fall Kundenwünschen bzgl. Tarifwechsel nachkommen kann bzw. sollte. Meine Beschwerde dazu wrde am Ende damit benatwortet, das man ja auch kündigen und wechseln könne. WAS EIN KUNDENDIENST ...
VG Hans
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6 years ago
ich bin die Optionen für deine Mutter durchgegangen und habe intern alles geklärt.
Die Umstellung auf den Magenta Zuhause Start buche ich ihr gerne zum Ende der Vertragslaufzeit. Damit ist auch die Umstellung auf IP verbunden.
Beides erfolgt dann zu Anfang Dezember diesen Jahres.
Viele Grüße
Dorothea T.
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6 years ago
Hallo Martina,
per Email wurde am 01.10. eine Auftragsbestätigung verschickt, aus der die IP-Umstellung am 04.11. hervorgeht.
Es fehlt allerdings die Information, welche Vertragsart dann gilt - wir (mit Deiner Kollegin Dorothea) hatten uns um Magenta ZuHause Start bemüht. Gilt das dann nun ab 04. oder 05.11.? Mit Call&Suf kann es ja wohl nicht weitergehen ...
VG Hans
Answer
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6 years ago
In so einer Bestätigung wird doch der neue Tarif genannt.
Answer
from
6 years ago
ab Seite 3 der Auftragsbestätigung werden die monatlichen (neuen) Leistungen aufgeführt.
Besten Gruß
Lea C.
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