Gelöst
Dubiose Schnellaufträge über Firma Paschke
vor 6 Jahren
Habe am 15.1.2019 in unserem Kaufland 90530 Wendelstein bei einem Stand der Firma Plaschke GmbH Einsteinstr.11a 68579 Viernheim
einen Schnellauftrag Internet & Telefonie abgeschlossen!
Die Telefonrechnung soll sich bei gleicher Leistung für 12 Monate von 43€ Monat auf 9,95€ Monat reduzieren?.
Nachdem ich jetzt im Internet gelesen habe, daß hier einiges nicht in Ordnung ist, mache ich von meinem 14täglichen Wiederrufsrecht Gebrauch!
Interessieren würde mich ob die Verbindung der Firma Paschke und der Telekom so besteht wie der Vermittler mir das verkauft hat?
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Gelöst
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Mächschen
akzeptiert von
Mächschen
vor 6 Jahren
@area57
Fernabsatz heißt bei Dienstleistungsverträgen außerhalb von Geschäftsräumen.
Wenn man z.B. vorm Aldi abgefangen wird und macht einen Handyvertrag, ist der Verbraucher geschützt --{ Widerrufsrecht
Geht man dagegen zum Expert, hat mein kein Widerrufsrecht, weil man das Geschäft aufgesucht hat und hätte sich vorher informieren müssen.
Interessant wäre, wenn es beim Kaufland ein dort anßassiger Nebenbetrieb ist.
@sommerer.klaus müsste uns erklären,
wie genau der Vertrag zustande kam (genauer Ort)
Ob er Verbraucher ist
Ob er die Widerrufsbelehrung bekommen hat
Ob das Abschlussdatum korrekt erfasst wurde.
Nachdem ich jetzt im Internet gelesen habe, daß hier einiges nicht in Ordnung ist, mache ich von meinem 14täglichen Wiederrufsrecht Gebrauch!
Nachdem ich jetzt im Internet gelesen habe, daß hier einiges nicht in Ordnung ist, mache ich von meinem 14täglichen Wiederrufsrecht Gebrauch!
Das ist an dieser Stelle nicht wirksam.
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von
Mächschen
Akzeptierte Lösung
juergen3004
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Mächschen
vor 6 Jahren
@Mächschen
eigentlich ganz gut erklärt, wann die Möglichkeit zum Widerruf bei Fernabsatzgeschäfte genutzt werden kann.
In der Regel ist es auch richtig, daß man Gebrauch vom Widerruf machen kann, wenn man vorm Aldi (vielleicht noch mit eigenen Stand) abgefangen wird.
Es gibt aber auch hier Ausnahmen, z.B. wenn diese Geschäfte wohlmöglich schon über einen längeren Zeitraum an selbiger Stelle durchgeführt werden.
Hier kann man zu der Auffassung gelangen, dass es sich auch hier um einen "Nebenbetrieb" handelt.
Grundsätzlich sind die Rechtsurteile verschieden ausgefallen, so dass man auch hier keine eindeutige Aussage treffen kann.
Man geht unter Umständen bei solchen Geschäften immer das Risiko ein, dass man sein Widerrufsrecht in letzter Kosequenz einklagen muss.
Dem sollte man sich stets bewußt sein.
Auf Grund des besonderen Käuferschutzes (Widerrufsrecht) finde ich, dass Verträge, die übers Telefon oder Internet abgeschlossen werden, gar nicht so verkehrt. Einige verteufeln diese Art von Vertragsabschlüssen. Ich dagegen finde es ganz gut, wenn man noch einmal darüber schlafen kann bzw. kurzfristig an Informationen gelangt, die man vorher nich hatte und wohlmöglich kundenseitig keine Zustimmung finden.
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von
juergen3004
Akzeptierte Lösung
Carolin L.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Carolin L.
vor 10 Monaten
Vielen Dank für das sehr nette Telefonat, @angrote
Leider konnte ich bei dem direkten Problem nicht weiterhelfen, aber ich hoffe, dass ich ab jetzt dir und deiner Familie langfristig zur Seite stehen kann.
Die E-Mail ist verschickt und wir hören uns spätestens Ende 2025 wieder.
Bis dahin wünsche ich dir und deiner Familie noch einen zauberhaften Sonntag.
Freundliche Grüße
Carolin L.
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von
Carolin L.