Eigentümer erhalten Anspruch auf Glasfaserleitung (golem.de)
vor 6 Jahren
Hallo,
hab was neues bei Golem.de mitbekommen.
Das wir Eigentümer ein Glasfaseranschluss u. schnelles Internet bekommen.
Für mich were es super, aber kommt immer auch auf die Gemeinde u. Internetanbieter drauf an.
Könnte vielleicht schneller gehen.
MFG Gläser
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vor 6 Jahren
@ronny-glaeser
Letztlich bedeutet dieser Entwurf doch nur dass die Eigentümergesellschaft das nicht verbieten darf.
1
von
vor 6 Jahren
@ronny-glaeser Letztlich bedeutet dieser Entwurf doch nur dass die Eigentümergesellschaft das nicht verbieten darf.
@ronny-glaeser
Letztlich bedeutet dieser Entwurf doch nur dass die Eigentümergesellschaft das nicht verbieten darf.
@ronny-glaeser @der_Lutz
Und ganz entscheidend:
Die Kosten für die Leitungsverlegung muss der Eigentümer selbst tragen.
Da schwindet dann die Begeisterung schnell wieder😉
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 6 Jahren
Hast Du, @ronny-glaeser , nur die Schlagzeile gelesen?
Es geht nur um Änderungen im WEG.
Wenn Du es selbst komplett bezahlt ( auch im Gemeinschaftseigentum), war in der Regel bisher schon eine Beschlussfassung möglich. Jetzt soll durch den Rechtsanspruch den Quertreibern Einhalt geboten werden.
Aber was hat das WEG mit dem GF Anschluss an sich zu tun?
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1
von
vor 6 Jahren
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/neues-wohnungseigentumsrecht-1733600
Was ändert sich für Wohnungseigentümer?
Einzelne Wohnungseigentümer haben künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos gestattet wird. Ebenso sind Aus- und Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit, zum Einbruchschutz und für einen Glasfaseranschluss zu gestatten. Diese Maßnahmen bedürfen künftig nicht mehr der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Die Kosten soll der begünstigte Eigentümer tragen.
Noch ist ein Entwurf.
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von