Eigentümer erhalten Anspruch auf Glasfaserleitung (golem.de)

vor 6 Jahren

Hallo,

 

hab was neues bei Golem.de mitbekommen.

der Link: https://www.golem.de/news/mehrfamilienhaeuser-eigentuemer-erhalten-anspruch-auf-glasfaserleitung-2003-147444.html

 

Das wir Eigentümer ein Glasfaseranschluss u. schnelles Internet bekommen.

Für mich were es super, aber kommt immer auch auf die Gemeinde u. Internetanbieter drauf an.

Könnte vielleicht schneller gehen.

 

MFG Gläser

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    • vor 6 Jahren

      @ronny-glaeser 

      Letztlich bedeutet dieser Entwurf doch nur dass die Eigentümergesellschaft das nicht verbieten darf.

      1

      von

      vor 6 Jahren

      der_Lutz

      @ronny-glaeser Letztlich bedeutet dieser Entwurf doch nur dass die Eigentümergesellschaft das nicht verbieten darf.

      @ronny-glaeser 

      Letztlich bedeutet dieser Entwurf doch nur dass die Eigentümergesellschaft das nicht verbieten darf.

      der_Lutz

      @ronny-glaeser 

      Letztlich bedeutet dieser Entwurf doch nur dass die Eigentümergesellschaft das nicht verbieten darf.


      @ronny-glaeser  @der_Lutz 

       

      Und ganz entscheidend:

       Die Kosten für die Leitungsverlegung muss der Eigentümer selbst tragen.

       

      Da schwindet dann die Begeisterung schnell wieder😉

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Jahren

      Hast Du, @ronny-glaeser , nur die Schlagzeile gelesen?

      Es geht nur um Änderungen im WEG.

      Wenn Du es selbst komplett bezahlt ( auch im Gemeinschaftseigentum), war in der Regel bisher schon eine Beschlussfassung möglich. Jetzt soll durch den Rechtsanspruch den Quertreibern Einhalt geboten werden.

      Aber was hat das WEG mit dem GF Anschluss an sich zu tun?

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      1

      von

      vor 6 Jahren

      https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/neues-wohnungseigentumsrecht-1733600

      Was ändert sich für Wohnungseigentümer?

      Einzelne Wohnungseigentümer haben künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos gestattet wird. Ebenso sind Aus- und Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit, zum Einbruchschutz und für einen Glasfaseranschluss zu gestatten. Diese Maßnahmen bedürfen künftig nicht mehr der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Die Kosten soll der begünstigte Eigentümer tragen.

       

      Noch ist ein Entwurf.

       

      Uneingeloggter Nutzer

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