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Einem 80-Jährigen einen 50MBit-Vertrag aufgeschwatzt
vor 6 Jahren
Vorsicht, Realsatire! Wer empfindlich ist und/oder ein Problem mit Ironie hat (Stichwort „777“) sollte jetzt nicht weiterlesen.
Erste Frage: Wie nennt man eine Person, die etwas verkaufen will, das sie gar nicht hat? Betrüger.
Zweite Frage: Wie nennt man einen Telekommitarbeiter, der einen 50MBit-Vertrag an einen Anschluss verkauft, an dem nicht mehr als 16MBit möglich sind? Mitarbeiter des Monats.
So tatsächlich geschehen im Herbst 2017. Da hat ein Telekommitarbeiter meinem fast 80-jährigen Schwiegervater am Telefon einen 50MBit-Vertrag aufgeschwatzt.
Davon abgesehen, dass mein Schwiegervater nicht einmal E-Mail nutzt und auch sonst kaum im Internet surft, ist die Telekom Deutschland nach eigenen Angaben bis heute(!) nicht in der Lage, mehr als 16MBit an seinem Anschluss zu liefern.
Zum Glück hat mein Schwiegervater Zweifel bekommen und mich um Rat gefragt. Nach einem kurzen Blick auf die DSL-Verfügbarkeit der Telekom war alles klar und wir konnten den Vertrag gerade noch rechtzeitig widerrufen.
Dazu muss ich sagen, dass mein Schwiegervater geistig durchaus fit ist, aber natürlich bei moderner Technik nicht mehr mitkommt und deshalb den Argumenten eines versierten Telefonverkäufers nichts entgegenzusetzen hat - im Gegenteil, diese Argumente vielleicht sogar als schlüssig empfindet und sich so schließlich überzeugen ließ.
Rechtlich mag der Vertragsabschluss in Ordnung gewesen sein, moralisch war er aber sicherlich unterste Schublade.
Ich möchte allen Söhnen und Töchtern, Schwiegersöhnen und Schwiegertöchtern deshalb raten, auf ihre (Schwieger-)Eltern zu achten, damit „Mitarbeiter des Monats“ keinen Erfolg mehr verzeichnen können.
60 Jahre war mein Schwiegervater Kunde der Telekom (früher Deutsche Bundespost), doch als Konsequenz aus diesem desaströsen Kundenservice, hat er den Vertrag gekündigt und ist nun zu einem regionalen Anbieter gewechselt, für den „guter Kundenservice“ noch eine Bedeutung besitzt.
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muc80337_2
Community Guide
vor 6 Jahren
So so, Du bist also ein Altersdiskriminierer. Und schreist das auch noch in die Welt hinaus in einem öffentlichen Forum.
Hast Du dem alten Herren denn auch schon seinen Autoschlüssel abgenommen?
Seine Konten übernommen?
Wenn Du der Meinung bist, dass der Herr das nicht mehr drauf hat, dann lass ihn entmündigen.
Und ansonsten sei nicht so übergriffig.
Hoffentlich warst Du auch aufrichtig genug, ihm ins Gesicht zu sagen "Tut mir leid, aber Du blickst das einfach nicht mehr in der heutigen Welt."
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der_Lutz
Antwort
von
muc80337_2
vor 6 Jahren
Unabhängig der falschen Begrifflichkeiten vermute ich dass eben doch ein M Vertrag angeboten wurde, aber ein M(2).
Vielleicht kann dir dein Vater erklären dass es wichtig ist immer alles bis zu Ende zu lesen.
@android987
Was erwartest du eigentlich?
Das ist ein Kunde hilft Kunde Forum, dein "Problem" ist gelöst und war außerdem aus 2017.
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Anonymous User
vor 6 Jahren
Ich frage mich wie es zum Vertragsabschluß kommen konnte, wenn die Telekom die Leistung am Standort gar nicht liefern kann!?
Normalerweise hätte der Auftrag schon systemseitig storniert werden müssen.
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muc80337_2
Antwort
von
Anonymous User
vor 6 Jahren
Wir haben ja keinen Einblick - aber ich vermute auch, dass es gar nicht zum Vertrag gekommen wäre.
Auch wenn der TE schreibt, dass der Vertrag gerade noch rechtzeitig hätte widerrufen werden können.
Ein gesetzlicher Widerruf ist nur möglich wenn eine Auftragsbestätigung da ist. Erst dann ist ein Vertrag geschlossen. Und wenn die Telekom diese geschickt hätte, dann hätte sich auch vertraglich die VDSL50 Klasse liefern müssen.
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aria56
3 Sterne Mitglied
vor 6 Jahren
Gut dass dein Schwiegervater dich hat. Ja man soll auf ältere Menschen in seinem Umfeld achten.
Ich achte auch schon immer auf meine Mutter, Schwiegervater und dergleichen habe ich leider nicht mehr.
Nur mal so am Rande, das kann jedem passieren, das jemand einem einen Vertrag mit einer Leistung verkaufen will die es nicht gibt oder die er nicht braucht. Bei der Telekom ist mir das noch nicht passiert.
Aber vor etlichen Jahren. Da wurde mir bei einem anderen Anbieter eine 16000er Leitung verkauft.
Lange Rede kurzer Sinn an meinem Anschluss war aber zu dieser Zeit nur ein 768er Anschluss möglich, da noch nicht weiter ausgebaut war. Damals war ich noch nicht so fix wie heute habe mich auf diesem Gebiet noch nicht ausgekannt.
Bis ich das damals registriert habe wie mich der Mitarbeiter dieser Firma hinters Ohr gehauen hatte.
Dieser Anbieter sieht mich nie wieder.
Jetzt bin ich ja rundum mit der Telekom zufrieden.
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juergen3004
Community Guide
vor 6 Jahren
Hallo @android987 ,
es gibt immer wieder "gute Verkäufer" die ihr Clientel besonders gut aussuchen.
Vor allem ein Clientel, bei denen man gute Geschäfte wittert.
Das steht ganz außer Frage.
Ältere Menschen sind nun mal für solch ein Geschäftsgebahre anfälliger.
Das hat nichzts damit zu tun, ob bei solch einer Anfälligkeit bereits eine Entmündigung vollzogen werden muss.
Ich rede hier auch als Sohn, eines über 80 jährigen Vaters und kann alles gut nachvollziehen.
Über die Arbeitsmethoden der Ranger habe ich michbereits mehrfach ausgelassen.
Ich habe mir zu Aufgabe gemacht meien Vater einmal in der Woche zu fragen, ob in jedlicher Richtung (telefonisch oder möglicherweise auch via Haustürgeschäft) versucht wurde, etwas zu verkaufen.
Mein Vater ist nicht dement (Gott sei Dank), aber leider leicht zu beeinflussen.
Allein deshalb steht sicherlich auch keine Entmündigung an.
Natürlich muss ich mich aktiv drum kümmern, dass vollzogene Fernabsatzgeschäfte noch innerhalb der Widerrufsfrist, widerrufen werden können.
Für demente alte Leute (da gebe ich @muc80337_2 Recht), sollte man eine Entmündigung anstreben, einfach um die Person vor sich selbst und vor anderen zu schützen (ohne irgendwelche Hintergedanken).
Das zunächst einmal grundsätzlich.
Was mich jedoch @android987 wundert ist, woher du die Sicherheit nimmst, dass der von dir erwähnte Vertrag durch die Telekom selber vollzogen wurde.
Die Telekom hat Geschäftspartner oder es war einfach nur ein Call Center Mitarbeiter, der eine Provision abgreifen wollte.
Die Telekom allerdings, als Vollzieher solche Geschäftsgebahren zu benennen halte ich für sehr gewagt.
...und "Mitarbeiter des Monats" (so wie du sie chrakterisierst) gibt es in jeden Unternehmen und vor allen in provisionsgeilen Call Center.
Ich möchte sogar ein Wette eingehen, dass der hoch gepriesene regionale Anbieter auch mit solchen Mitarbeitern aufwarten kann und den CallCentern ist es so oder so egal ist wohin sie vermitteln, so lange die Provision stimmt.
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android987
Antwort
von
juergen3004
vor 6 Jahren
Sie mögen sicherlich recht haben, es muss nicht unbedingt ein Mitarbeiter sein, der direkter Angestellter der Telekom ist. Mit Sicherheit hat er aber für die Telekom gearbeitet.
Definitiv ist es aber die Telekom, die Nutznießer dieses Geschäftsgebarens ist. Und da die "systemseitige" Stornierung anscheinend nicht funktionierte, muss die Telekom hinterfragen, ob hier nicht etwas schiefläuft. Mit Sicherheit arbeitet ein Telefonverkäufer mit einem PC, in den er Daten für einen neuen Vertrag eingeben muss, darunter auch, welche Vertragsleistungen erbracht werden sollen. Wenn ich als potenzieller Kunde mich auf der Website der Telekom nach einem neuen Vertrag umsehe, beginnt das in aller Regel mit einer DSL-Verfügbarkeitsprüfung. Danach kann ich eine Leistung, die nicht erbracht werden kann, erst gar nicht wählen. Warum scheint das bei einem Telefonverkäufer nicht genauso zu funktionieren?
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muc80337_2
Community Guide
vor 6 Jahren
Das ist Altersdiskriminierung.
Und wenn die Telekom den Schwiegervater nur wegen seines Alters nicht anrufen würde oder ihm Angebote wegen seines Alters vorenthalten würde, dann würde die Telekom Altersdiskriminierung betreiben. Nach dem Motto "Tut uns leid - einen VDSL50 können Sie von uns wegen Ihres fortgeschrittenen Alters nicht erhalten. Uns ist bewusst, dass sie somit mit Ihren Lieben nicht z.B. per Skype Kontakt halten können. Und konsequenterweise können wir Ihnen wegen Ihres Alters auch keinen analogen Telefonanschluss mehr bieten."
"Eine Person wird diskriminiert, wenn sie wegen ihres Alters nachteilig behandelt wird, ohne dass es einen sachlichen Grund dafür gibt."
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Alter/themenjahr_alter/fragen_antworten/faq_node.html
Wenn der Schwiegervater (unabhängig vom Alter) nicht mehr die volle Geschäftsfähigkeit haben sollte, dann wäre es angeraten, in Richtung Vormundschaft zu gehen.
Es gab übrigens für jeden im Rahmen der Internetnutzung den Zeitpunkt "vorher" und "nachher".
Mein Vater der wie Dein Schwiegervater knapp 80 ist - für den ist es eine Katastrophe wenn am PC oder mit dem Internetzugang etwas nicht funktioniert.
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juergen3004
Antwort
von
muc80337_2
vor 6 Jahren
Ich hau mich weg....
......es gibt sie doch.....die modernen Senioren von heute
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Anonymous User
vor 6 Jahren
Wird tatsächlich so heftig diskutiert über ein Ereignis aus Herbst 2017?
Wenn der damalige Vertag eine Laufzeit von 24 Monaten hat, kann der doch fristgerecht gekündigt werden und der Schwiegervater bekommt dann mit Hilfe des Schwiegersohnes das was er braucht.
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juergen3004
Antwort
von
Anonymous User
vor 6 Jahren
Hoffentlich nur bei manchen @Gelöschter Nutzer
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