Gelöst

Endleitung von APL- 1.TAE defekt.

vor 7 Jahren

Hallo zusammen,

die Endleitung meines Telekom-Anschluß ist defekt und wurde von einem Telekomtechniker provisorisch überbrückt. Jetzt funktioniert erst mal alles.

Ich suche verzweifelt nach der AGB wo geregelt ist wer die Kosten für die Erneuerung der Endleitung übernimmt.

Wäre für jeden Tipp dankbar

 

Danke Armin

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  • Akzeptierte Lösung

    Telekom hilft Team

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Hallo @armintsst,

    herzlich willkommen in unserer Community.

    Das ist wirklich so eine typische "das kommt ganz darauf an" Situation, genau wie @muc80337_2 hier schon geschrieben hat.

    Wenn z.B. die Leitung bei Renovierungsarbeiten "mutwillig" unterbrochen wird, dann hat derjenige, der das verursacht hat, die Kosten zu übernehmen. Aber wenn es nicht so eindeutig ist, dann muss man sich das vor Ort ganz genau anschauen. Eine allgemeine Antwort auf Ihre Frage können wir hier in der Community aus der Ferne leider nicht geben.

    Grundsätzlich ist die Telekom für die Leitung bis zur 1. TAE zuständig. Wenn aber der Hauseigentümer unbedingt den Elektriker seines Vertrauens damit beauftragen möchte, dann habe ich es auch schon mehrfach erlebt, dass das möglich war. Wichtig ist, dass der Hauseigentümer das mit der Telekom absprechen muss.

    Viele Grüße Inga Kristina J.

    15

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    Hallo @DDH,

    da Sie in zwei Threads zum gleichen Thema unterwegs sind, möchte ich hier auch noch mal auf Ihre Fragen/meine Antworten verweisen. Endleitung -muss-neu-gelegt-werden/td-p/2795129/page/3" target="_blank"> Endleitung muss neu gelegt werden


    Ina B. schrieb: Moin @DDH,

    wie versprochen, melde ich mich nun zurück.

    DDH schrieb: 1.) Wo sind diese Regeln nachzulesen? Sind diese für jedermann frei zugänglich oder jeweils nur mit dem Kunden vereinbart?
    Vertragliche Regelungen unterliegen wie bereits betont, der Vertragsautonomie und sind vom Unternehmen frei zu entscheiden und zu gestalten. Vertragsautonomie bedeutet, dass wir entscheiden können, mit wem wir einen Vertrag abschließen. Wir haben eine frei Vertragsgestaltung vom Inhalt, Preis und Umfang. In den AGB zu den Festnetztarifen wird in den Leistungsbeschreibungen:

    Installation des Anschlusses
    Die Telekom installiert bei Bedarf zu den in der Preisliste genannten Konditionen in den Räumen des Kunden eine Anschalteeinrichtung als Abschluss ihres Netzes, die zur Anschaltung von geeigneten Endgeräten bestimmt ist.
    AGB, Preislisten und Leistungsbeschreibungen sind auf unserer Homepage hinterlegt.

    DDH schrieb: 2.) Wann kommt es eigentlich zu einem Bereitstellungsauftrag? Bei Neuabschluss vermutlich immer?! Wie sieht es bei Mitnahme des bestehenden Vertrages in eine neue Wohnung aus?
    Ein Bereitstellungsauftrag ist immer dann erforderlich, wenn ein Anschluss bei unserem Unternehmen beauftragt wurde und dieser am Wohnort oder den Ort eines Unternehmens geschaltet wird, so dass dieser für den Nutzer technisch genutzt werden kann. Dies sind Bereitstellungsaufträge für einen neuen Anschluss (Neukunde), Produktwechsel mit einem Technikwechsel (von einen reinen Telefonanschluss zu einem Internetanschluss), Umzugsaufträge – also wenn der Vertrag in eine neue Wohnung mitgenommen wird. Bei einem Produktwechsel ist aber hier zu beachten, dass die Endleitung und die Telefondose eigentlich kein Problem sein sollte, da die technischen Vorrichtungen bereits vorhanden sind.

    DDH schrieb: 3.) Wer muss diese Verlegung beauftragen?
    Dies hängt vom Einzelfall ab. Möchte der Kunde einen Anschluss, beauftragt diesen bei uns und hat noch keinen Anschluss von uns, so muss er uns mitteilen, ob die Endleitung mitgemacht werden muss. Dies können wir im Vorfeld nicht ermitteln, da es nicht zum Standard gehört aufgrund der Alternativen wie Kabelanschlüsse gibt.
    Möchte der Vermieter in einen seiner Mietwohnungen die Vorrichtungen für einen Anschluss errichten lassen, ist er der Auftraggeber.
    Liegt eine Störung vor , muss unser Vertragspartner (Kunde) verpflichtet die Störung zu melden. Stellen wir bei der Überprüfung fest, dass die Endleitung defekt ist, muss geklärt werden, ob der Vermieter den Austausch der Leitung zulässt und wo die Leitung liegt. Dies hat den Hintergrund, dass die Leitungen im Mietobjekt sich befinden und wir hier nicht frei schalten und walten können. Hier ist immer die Absprache mit dem Vermieter erforderlich und dies geschieht über den Mieter und nicht über unseren Techniker.

    DDH schrieb: Sollte dies i.d.R. von der Telekom automatisch passieren, wenn der Kunde bei Bestellung angibt, dass keine TAE Dose vorhanden ist?
    Keine TAE -Dose bedeutet nicht, dass auch die Endleitung nicht vorhanden ist - da dies auch abmontiert werden kann.

    DDH schrieb: Und wenn diese versäumt wurde, wie geht man im Nachhinein am Besten vor, um eine Verlegung der Endleitung beauftragt zu bekommen?
    Dies muss mit dem Vermieter geklärt werden (bzgl. Zustimmung und Verlegeart, Kosten) und ein entsprechender Auftrag gestellt werden. Hier hängt es wieder vom Einzelfall ab. Wir sind immer in diesem Fall gesprächsbereit.

    DDH schrieb:Hier auch wieder die Frage, wer das beauftragen muss und vor allem, wer dann die Kosten zu tragen hat? In den meisten Fällen wird ein Verursacher vermutlich nicht eindeutig zuweisbar sein. (Beispiel "durchgeschnittenes oder gerissenes Kabel Aufputz an Fassade" oder "Kabelbruch in Wohnung, Leerrohrsystem, Kaminzug")
    Kosten trägt der Auftragsgeber, da wir für die Verlegung der Leitung einen Werkvertrag abschließen. Dies ist ein Aspekt der Vertragsautonomie.

    Zusammenfassend: In Deutschland gibt es zum Glück die Vertragsfreiheit, die uns die Gestaltung der Verträge erlaubt. Für die Gestaltung der Werkverträge zur Verlegung von Endleitungen oder die Setzung einer Telefondose gibt es keine schriftliche Zusammenstellung, da die Werkaufträge immer vom Einzelfall abhängen. Die Fakten, die wir auf viele Verträge anwenden können und gelten, sind in unseren AGB enthalten. Diese haben wir auch auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt.


    Herzliche Grüße aus Westerstede
    Ina B.

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