Gelöst

Entschädigung für Störung des Festnetzzugangs

vor einem Jahr

Seit 22.1.2024 ist mein Festnetzanschluss gestört . Kein Telefon, kein Internet. Die Leitung zum nächsten Verteilerkasten ist noch in Ordnung. Sehe ich in meinem Router . Erst sollte er bis zum 30.1. wieder hergestellt werden. Dann war es der 31.1. und jetzt hat man daraus den 8.2.24 gemacht.

Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstörung seit dem 29.12.23. Komisch meine Nachbarn haben aber alle noch ihren Internetanschluss - als keine Störung. Ich vermute, dass sie nicht bei der Telekom sind.

Kann mir jemand sagen wo ich eine Entschädigung dafür anfordern kann.

Störung Telekom.pdf

787

27

  • vor einem Jahr

    @kcm  schrieb:
    Kann mir jemand sagen wo ich eine Entschädigung dafür anfordern kann.

    Warte erst einmal bis die Störnug behoben ist. Erst dann ist ja der gesamte Zeitraum der Störung bekannt.

    Im Anschluss einfach nochmal hier melden, dabei dann aber auch noch deine Daten im Profil eintragen. Dann kann sich ein Teamie darum kümmern

     

    Daten eintragen geht unter: https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile

    0

  • vor einem Jahr

    Die Entschädigung wirst du bekommen wenn dein Anschluss wieder funktioniert. Du bekommst anteilig die monatliche Grundgebühr gutgeschrieben.

    2

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    HappyGilmore

    Die Entschädigung wirst du bekommen wenn dein Anschluss wieder funktioniert. Du bekommst anteilig die monatliche Grundgebühr gutgeschrieben.

    Die Entschädigung wirst du bekommen wenn dein Anschluss wieder funktioniert. Du bekommst anteilig die monatliche Grundgebühr gutgeschrieben.

    HappyGilmore

    Die Entschädigung wirst du bekommen wenn dein Anschluss wieder funktioniert. Du bekommst anteilig die monatliche Grundgebühr gutgeschrieben.


    Aber nicht automatisch ohne eigenes Bemühen.

     

    Und eine Entschädugung nach den Richtlinen des TKG ist weit mehr als nur die anteilige Grundgebühr, falls man dir keine Ersatzlösung bereitgestellt hat.

     

    Eine Wichtige Voraussetzung hast du ja bereits erfüllt: Du hast eine Störung gemeldet.

     

    @CobraCane gab dafür schon die richtigen Hienweise.

     

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Käseblümchen

    Aber nicht automatisch ohne eigenes Bemühen.

    Aber nicht automatisch ohne eigenes Bemühen.
    Käseblümchen
    Aber nicht automatisch ohne eigenes Bemühen.

    Habe ich ja nicht behauptet. 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    @Käseblümchen Das scheint mir nicht ganz korrekt: das eine sind Erstattungen nach AGB, es gibt aber noch Tagessätze nach TKG !?

    0

  • vor einem Jahr

    kcm

    Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstörung seit dem 29.12.23.

     

    Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstörung seit dem 29.12.23.

    kcm

     

    Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstörung seit dem 29.12.23.


    Da gibt es keine Endschädigung bei Flächenstörung 

     

    4

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @RoadrunnerDD  schrieb:
    gibt keine Entschädigung bei höherer Gewalt.

    Liegt hier wohl vor wenn ich mir den Dateianhang ansehe. Da steht was von Hochwasser.

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    HappyGilmore

    RoadrunnerDD gibt keine Entschädigung bei höherer Gewalt. gibt keine Entschädigung bei höherer Gewalt. RoadrunnerDD gibt keine Entschädigung bei höherer Gewalt. Liegt hier wohl vor wenn ich mir den Dateianhang ansehe. Da steht was von Hochwasser.

    RoadrunnerDD

    gibt keine Entschädigung bei höherer Gewalt.

    gibt keine Entschädigung bei höherer Gewalt.
    RoadrunnerDD
    gibt keine Entschädigung bei höherer Gewalt.

    Liegt hier wohl vor wenn ich mir den Dateianhang ansehe. Da steht was von Hochwasser.

    HappyGilmore
    RoadrunnerDD

    gibt keine Entschädigung bei höherer Gewalt.

    gibt keine Entschädigung bei höherer Gewalt.
    RoadrunnerDD
    gibt keine Entschädigung bei höherer Gewalt.

    Liegt hier wohl vor wenn ich mir den Dateianhang ansehe. Da steht was von Hochwasser.


    Beileib nicht jedes Hochwasser wird von den Rechtssprechung als "Höhere Gewalt" eingestuft.

     

    Schon gar nicht, wenn das Hochwasser nur für die Verzögerung der Instandsetzung verantwortlich ist, jedoch nicht direkt für den Schaden.

     

     

     

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @Käseblümchen  schrieb:
    wird von den Rechtssprechung als "Höhere Gewalt" eingestuft.

    Und da hier keine Rechtsauskunft gegeben wird und gegeben werden kann sollten wir von solchen Aussagen Abstand nehmen bzw. nicht treffen.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Nur mal nebenbei.

    Entschädigung bekommt man, wenn man einen Schaden hat, das hast du nicht.

    Du bekommst, wenn du dich gemeldet hast, das hast du, eine Erstattung der Grundgebühr für den Zeitraum deiner Meldung bis zur Störungsbeseitigung.

    Alles andere was du vielleicht noch dazu bekommst, ist Kulanz ohne Rechtsanspruch.

     

    war bei mir auch so 😔

    2

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Smart-und-Clever

    Alles andere was du vielleicht noch dazu bekommst, ist Kulanz ohne Rechtsanspruch.

     

    Alles andere was du vielleicht noch dazu bekommst, ist Kulanz ohne Rechtsanspruch.

    Smart-und-Clever

     

    Alles andere was du vielleicht noch dazu bekommst, ist Kulanz ohne Rechtsanspruch.


    @Smart-und-Clever 

    Noch nie das TKG gelesen?

    https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html#:~:text=Die%20H%C3%B6he%20der%20Entsch%C3%A4digung%20betr%C3%A4gt,nachdem%2C%20welcher%20Betrag%20h%C3%B6her%20ist.

     

    Zitat:

    (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Smart-und-Clever

    ist Kulanz ohne Rechtsanspruch

    ist Kulanz ohne Rechtsanspruch
    Smart-und-Clever
    ist Kulanz ohne Rechtsanspruch

    Schmarrn ... und das Recht dazu findest du in Telekommunikationsgesetz.

    https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Der Regengott hat gesagt es wäre höhere Gewalt gewesen, da hab ich mich entschieden, mir nicht die Zeit um die Ohren zu schlagen wegen  3 € 50 . @CobraCane 

     

    edit: na ich denke mal @kcm wird uns über den Ausgang informieren, wie gesagt, bei mir war es wohl höhere Gewalt 

    1

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Hi @kcm,

     

    wie @CobraCane schon sagte, am besten wieder melden, sobald die Störung durch und dann die Daten hinterlegt haben.

    Dann klären wir alles. 🙂

     

    Beste Grüße in die Runde & auf bald,

     

    Johannes P.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Zum aktuellen Stand:
    Heute wurde ich auf den 12.2. vertröstet.

    Ich habe heute angezeigt, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache wenn es bis dahin nicht erledigt ist 

    4

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Wenn sie nicht behoben wird schon. (So die Hotline) Störung steht schon seit dem 22.1. an.

     

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    kcm

    Störung steht schon seit dem 22.1. an.

    Störung steht schon seit dem 22.1. an.
    kcm
    Störung steht schon seit dem 22.1. an.

    Das spielt keine Rolle, unsre letzte große Störung  hat sechs Wochen gedauert.

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @kcm 

     

    Ich habe heute angezeigt, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache wenn es bis dahin nicht erledigt ist 

    Wenn Du den Anschluss nicht so dringend brauchst, dass Du ihn auch ebenso gut kündigen kannst, warum hast Du es dann so eilig mit der Instandsetzung?

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Störung wurde heute behoben.👍

    Mal sehen wie man für den Ausfall entschädigt wird.

    0

  • vor einem Jahr

    Na ja, hier zumindest nicht @kcm  da du ja immer noch anonym unterwegs bist.

    Daher entweder bei der Hotline anrufen oder das nachholen was ich dir geschrieben habe:

     

    https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/Entschaedigung-fuer-Stoerung-des-Festnetzzugangs/m-p/6554437#M2202208

    1

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Ich habe meine Daten ergänzt. Sollte reichen. Wenn nicht nochmals melden 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Team ist informiert, bitte halte zum Anruf die letzten 6 Ziffern deiner IBAN zur Legitimation bereit.

    0

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