Gelöst
Entschädigung für Störung des Festnetzzugangs
vor einem Jahr
Seit 22.1.2024 ist mein Festnetzanschluss gestört . Kein Telefon, kein Internet. Die Leitung zum nächsten Verteilerkasten ist noch in Ordnung. Sehe ich in meinem Router . Erst sollte er bis zum 30.1. wieder hergestellt werden. Dann war es der 31.1. und jetzt hat man daraus den 8.2.24 gemacht.
Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstörung seit dem 29.12.23. Komisch meine Nachbarn haben aber alle noch ihren Internetanschluss - als keine Störung. Ich vermute, dass sie nicht bei der Telekom sind.
Kann mir jemand sagen wo ich eine Entschädigung dafür anfordern kann.
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vor 5 Jahren
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CobraCane
vor einem Jahr
Warte erst einmal bis die Störnug behoben ist. Erst dann ist ja der gesamte Zeitraum der Störung bekannt.
Im Anschluss einfach nochmal hier melden, dabei dann aber auch noch deine Daten im Profil eintragen. Dann kann sich ein Teamie darum kümmern
Daten eintragen geht unter: https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile
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Gelöschter Nutzer
vor einem Jahr
Die Entschädigung wirst du bekommen wenn dein Anschluss wieder funktioniert. Du bekommst anteilig die monatliche Grundgebühr gutgeschrieben.
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Käseblümchen
Antwort
von
Gelöschter Nutzer
vor einem Jahr
Die Entschädigung wirst du bekommen wenn dein Anschluss wieder funktioniert. Du bekommst anteilig die monatliche Grundgebühr gutgeschrieben.
Die Entschädigung wirst du bekommen wenn dein Anschluss wieder funktioniert. Du bekommst anteilig die monatliche Grundgebühr gutgeschrieben.
Aber nicht automatisch ohne eigenes Bemühen.
Und eine Entschädugung nach den Richtlinen des TKG ist weit mehr als nur die anteilige Grundgebühr, falls man dir keine Ersatzlösung bereitgestellt hat.
Eine Wichtige Voraussetzung hast du ja bereits erfüllt: Du hast eine Störung gemeldet.
@CobraCane gab dafür schon die richtigen Hienweise.
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Gelöschter Nutzer
Antwort
von
Gelöschter Nutzer
vor einem Jahr
Aber nicht automatisch ohne eigenes Bemühen.
Habe ich ja nicht behauptet.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Gelöschter Nutzer
wolliballa
vor einem Jahr
@Käseblümchen Das scheint mir nicht ganz korrekt: das eine sind Erstattungen nach AGB, es gibt aber noch Tagessätze nach TKG !?
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Thunder99
vor einem Jahr
Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstörung seit dem 29.12.23.
Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstörung seit dem 29.12.23.
Da gibt es keine Endschädigung bei Flächenstörung
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Gelöschter Nutzer
Antwort
von
Thunder99
vor einem Jahr
Liegt hier wohl vor wenn ich mir den Dateianhang ansehe. Da steht was von Hochwasser.
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Käseblümchen
Antwort
von
Thunder99
vor einem Jahr
RoadrunnerDD gibt keine Entschädigung bei höherer Gewalt. gibt keine Entschädigung bei höherer Gewalt. RoadrunnerDD gibt keine Entschädigung bei höherer Gewalt. Liegt hier wohl vor wenn ich mir den Dateianhang ansehe. Da steht was von Hochwasser.
gibt keine Entschädigung bei höherer Gewalt.
Liegt hier wohl vor wenn ich mir den Dateianhang ansehe. Da steht was von Hochwasser.
Beileib nicht jedes Hochwasser wird von den Rechtssprechung als "Höhere Gewalt" eingestuft.
Schon gar nicht, wenn das Hochwasser nur für die Verzögerung der Instandsetzung verantwortlich ist, jedoch nicht direkt für den Schaden.
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Gelöschter Nutzer
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von
Thunder99
vor einem Jahr
Und da hier keine Rechtsauskunft gegeben wird und gegeben werden kann sollten wir von solchen Aussagen Abstand nehmen bzw. nicht treffen.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Thunder99
Smart-und-Clever
vor einem Jahr
Nur mal nebenbei.
Entschädigung bekommt man, wenn man einen Schaden hat, das hast du nicht.
Du bekommst, wenn du dich gemeldet hast, das hast du, eine Erstattung der Grundgebühr für den Zeitraum deiner Meldung bis zur Störungsbeseitigung.
Alles andere was du vielleicht noch dazu bekommst, ist Kulanz ohne Rechtsanspruch.
war bei mir auch so 😔
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CobraCane
Antwort
von
Smart-und-Clever
vor einem Jahr
Alles andere was du vielleicht noch dazu bekommst, ist Kulanz ohne Rechtsanspruch.
Alles andere was du vielleicht noch dazu bekommst, ist Kulanz ohne Rechtsanspruch.
@Smart-und-Clever
Noch nie das TKG gelesen?
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html#:~:text=Die%20H%C3%B6he%20der%20Entsch%C3%A4digung%20betr%C3%A4gt,nachdem%2C%20welcher%20Betrag%20h%C3%B6her%20ist.
Zitat:
(3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.
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RoadrunnerDD
Antwort
von
Smart-und-Clever
vor einem Jahr
ist Kulanz ohne Rechtsanspruch
Schmarrn ... und das Recht dazu findest du in Telekommunikationsgesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Smart-und-Clever
Smart-und-Clever
vor einem Jahr
Der Regengott hat gesagt es wäre höhere Gewalt gewesen, da hab ich mich entschieden, mir nicht die Zeit um die Ohren zu schlagen wegen 3 € 50 . @CobraCane
edit: na ich denke mal @kcm wird uns über den Ausgang informieren, wie gesagt, bei mir war es wohl höhere Gewalt
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Johannes P.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Smart-und-Clever
vor einem Jahr
Hi @kcm,
wie @CobraCane schon sagte, am besten wieder melden, sobald die Störung durch und dann die Daten hinterlegt haben.
Dann klären wir alles. 🙂
Beste Grüße in die Runde & auf bald,
Johannes P.
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von
Smart-und-Clever
kcm
vor einem Jahr
Zum aktuellen Stand:
Heute wurde ich auf den 12.2. vertröstet.
Ich habe heute angezeigt, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache wenn es bis dahin nicht erledigt ist
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kcm
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von
kcm
vor einem Jahr
Wenn sie nicht behoben wird schon. (So die Hotline) Störung steht schon seit dem 22.1. an.
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falk2010
Antwort
von
kcm
vor einem Jahr
Störung steht schon seit dem 22.1. an.
Das spielt keine Rolle, unsre letzte große Störung hat sechs Wochen gedauert.
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Hubert Eder
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von
kcm
vor einem Jahr
@kcm
Wenn Du den Anschluss nicht so dringend brauchst, dass Du ihn auch ebenso gut kündigen kannst, warum hast Du es dann so eilig mit der Instandsetzung?
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von
kcm
kcm
vor einem Jahr
Störung wurde heute behoben.👍
Mal sehen wie man für den Ausfall entschädigt wird.
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CobraCane
vor einem Jahr
Na ja, hier zumindest nicht @kcm da du ja immer noch anonym unterwegs bist.
Daher entweder bei der Hotline anrufen oder das nachholen was ich dir geschrieben habe:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/Entschaedigung-fuer-Stoerung-des-Festnetzzugangs/m-p/6554437#M2202208
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kcm
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von
CobraCane
vor einem Jahr
Ich habe meine Daten ergänzt. Sollte reichen. Wenn nicht nochmals melden
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von
CobraCane
CobraCane
vor einem Jahr
Team ist informiert, bitte halte zum Anruf die letzten 6 Ziffern deiner IBAN zur Legitimation bereit.
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Frage
von
kcm