Gelöst

Entschädigung

vor 7 Monaten

guten tag, i.d. zeit v. 11.09.-15.09.24 war unser anschluss kpl. tod in jeglicher beziehung. ihre telefon berater der störungsstelle haben nach tgl. tel. mitgeteilt, das eine größere störung vorliege. (betroffen waren ca. 17o haushalte) bzgl. einer entschädigung wegen nicht erbrachter leistung, und tel. zusagen haben wir bis heute nichts gehört. ich bitte doch mal information.

 

mfg

 

bornemann

 

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  • vor 7 Monaten

    @erelbor 

     

    Du musst die in deinem Fall ca. 5 € Entschädigung nach TKG selbst anfordern, das wird nicht automatisch ausgezahlt.

    0

  • vor 7 Monaten

    erelbor

    11.09.-15.09.24

    11.09.-15.09.24
    erelbor
    11.09.-15.09.24

    Du hast am 11.9. eien Störung gemeldet?

    Und die Leitung war bereits am 11.9. 24 Stunden ausgefallen, und am 15.9. auch 24 Stunden?

    Oder ist sie im Lauf des 11. ausgefallen und im Laufe des 15. wieder ans Laufen gekommen?

    Bei letzterem wären es 3 Tage Ausfall, das macht dann ca 5,-- €

     

     

    0

  • vor 7 Monaten

    erelbor

    guten tag, i.d. zeit v. 11.09.-15.09.24 war unser anschluss kpl. tod in jeglicher beziehung. ihre telefon berater der störungsstelle haben nach tgl. tel. mitgeteilt, das eine größere störung vorliege. (betroffen waren ca. 17o haushalte) bzgl. einer entschädigung wegen nicht erbrachter leistung, und tel. zusagen haben wir bis heute nichts gehört. ich bitte doch mal information. mfg bornemann

    guten tag, i.d. zeit v. 11.09.-15.09.24 war unser anschluss kpl. tod in jeglicher beziehung. ihre telefon berater der störungsstelle haben nach tgl. tel. mitgeteilt, das eine größere störung vorliege. (betroffen waren ca. 17o haushalte) bzgl. einer entschädigung wegen nicht erbrachter leistung, und tel. zusagen haben wir bis heute nichts gehört. ich bitte doch mal information.

     

    mfg

     

    bornemann

     

    erelbor

    guten tag, i.d. zeit v. 11.09.-15.09.24 war unser anschluss kpl. tod in jeglicher beziehung. ihre telefon berater der störungsstelle haben nach tgl. tel. mitgeteilt, das eine größere störung vorliege. (betroffen waren ca. 17o haushalte) bzgl. einer entschädigung wegen nicht erbrachter leistung, und tel. zusagen haben wir bis heute nichts gehört. ich bitte doch mal information.

     

    mfg

     

    bornemann

     


    Die Penunsen gehen nach ordentlicher Störung und Entstörungsmeldung automatisch in die Erstattung. Kommt auf der nächsten oder übernächsten Rechnung. Da sitzt niemand und bucht händisch 5 Euronen Gutschriften.

    Hattest du ggf. eine Üvbergangslösung? Schnellstarter oder kostenloses Datenvolumen?

    1

    Antwort

    von

    vor 7 Monaten

    *Paz Vizsla*

    Die Penunsen gehen nach ordentlicher Störung und Entstörungsmeldung automatisch in die Erstattung.

    Die Penunsen gehen nach ordentlicher Störung und Entstörungsmeldung automatisch in die Erstattung.
    *Paz Vizsla*
    Die Penunsen gehen nach ordentlicher Störung und Entstörungsmeldung automatisch in die Erstattung.

    Gilt das nur für etwaige kulante Gutschriften auf die Grundgebühr oder auch für die Entschädigung nach TKG ? Sind ja zwei unterschiedliche Dinge.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 7 Monaten

    erelbor

    einer entschädigung wegen nicht erbrachter Leistung, und tel. zusagen haben wir bis heute nichts gehört.

    einer entschädigung wegen nicht erbrachter Leistung, und tel. zusagen haben wir bis heute nichts gehört.
    erelbor
    einer entschädigung wegen nicht erbrachter Leistung, und tel. zusagen haben wir bis heute nichts gehört.

    Da der Anschluss nur eine 97% Verfügbarkeit hat, sind 4 Tage Ausfall keine Vertragsverletzung.

    Die Telekom erstattet aber die Gebühr für den Zeitraum des Ausfalls.

     

    Ein Schadensersatz steht dir für den 3 und 4 Tag des Ausfalls in Höhe von 5€ zu - es sei denn dir wurde z.B. Datenvolumen für das Handy gestellt.

     

    11

    Antwort

    von

    vor 7 Monaten


    @falk2010  schrieb:
    @*Paz Vizsla*  schrieb:
    Keine Ahnung wie die Telekom das sieht, die hat dir hier noch nicht geantwortet.

    Das Team hat einen Rechner, der die Entschädigung ausrechnet, nach TKG .

    Aber ohne Kundenhilfe alles schwierig.....

     



    Eben drum, nur Schweigen im Walde Fröhlich 

    Antwort

    von

    vor 7 Monaten

    Guten Abend @erelbor

     

    hier wurde schon einiges mitgeteilt. Wenn es eine Ersatzleistung, wie Datenvolumen fürs Handy oder gar einen Schnellstart-Router zur Überbrückung gab, besteht kein Anspruch mehr auf eine Gutschrift der monatlichen Grundgebühr. 

     

    Natürlich sehe ich mir gerne an, was für Maßnahmen wir eingeleitet haben und wie lange die Störung tatsächlich anhielt. 

    Leider konnte ich eben auf der hinterlegten Handynummer niemanden erreichen. 

     

    Du kannst mir aber gerne ein Zeitfenster nennen, in dem ich es erneut versuchen kann. 

     

    Viele Grüße

    Dorothea

    Antwort

    von

    vor 7 Monaten

    hallo, ich bin auf dem handy morgen ab 15:00 uhr erreichbar

     

    mfg

    bornemann

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 7 Monaten

    das ist der größte witz des tages, wenn die telekom so mit seinen kunden umgeht. wir hatten bereits am 11.09. keinen anschluß. aber egal, kundenfreundlichkeit sieht für mich anders aus.

    1

    Antwort

    von

    vor 7 Monaten

    erelbor

    das ist der größte witz des tages, wenn die telekom so mit seinen kunden umgeht. wir hatten bereits am 11.09. keinen anschluß. aber egal, kundenfreundlichkeit sieht für mich anders aus.

    das ist der größte witz des tages, wenn die telekom so mit seinen kunden umgeht. wir hatten bereits am 11.09. keinen anschluß. aber egal, kundenfreundlichkeit sieht für mich anders aus.
    erelbor
    das ist der größte witz des tages, wenn die telekom so mit seinen kunden umgeht. wir hatten bereits am 11.09. keinen anschluß. aber egal, kundenfreundlichkeit sieht für mich anders aus.

    Die Entschädigung ist gesetzlich geregelt, das wurde hier mehrfach erwähnt.

    Das schreibt die Bundesnetzagentur:

     

    Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt:
    Am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist.
    Ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.

     

    Dann müssen Sie diese immer zuerst Ihrem Anbieter melden. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Entstörung mitwirken müssen.

     

    Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn

    • Ihr Telefon oder Internet komplett ausgefallen ist und Ihr Anbieter keine Ersatzlösung zur Verfügung gestellt hat,

     

    erelbor

    wenn die telekom so mit seinen kunden umgeht.

    wenn die telekom so mit seinen kunden umgeht.
    erelbor
    wenn die telekom so mit seinen kunden umgeht.

    Sie hält sich an die Gesetze.  Hängt Dein Wohlbefinden tatsächlich an den 5 Euro?

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 7 Monaten

    @erelbor 

    ob jetzt bei der Rechnung gemäß TKG 5 oder 10€ raus kommen - sei mal dahingestellt.

     

    wie gross ist den dein Schaden, wenn du im Monat z.b. 50€ bezahlst und an - von mir aus auch 5 Tagen - keine Leistung bekommst.

    Und wenn der Anschluss so viel Wert ist, warum zahlst du dann nur so wenig im Monat und nicht z.B. 500€ ?

     

    Mit dem Schdensersatz kann man in der Regel für das Handy eine Dayflat unlimited buchen und kann so das Handy als Mobilen Hotspot verwenden.

    Genau dafür ist das ganze gedacht

    0

  • vor 7 Monaten

    @Dorothea T.  Zur info

    5

    Antwort

    von

    vor 7 Monaten

    sorry, habe es nicht gehört. bin aber in 15 min. erreichbar.

    Antwort

    von

    vor 7 Monaten

    Hallo @erelbor,

     

    sorry, das hat leider nicht mehr geklappt. Wie bist du morgen erreichbar?

     

    Viele Grüße Türkan

    Antwort

    von

    vor 7 Monaten

    morgen, bin jetzt erreichbar

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 7 Monaten

    @Türkan Ü.   zur Info

    1

    Antwort

    von

    vor 7 Monaten

    Hallo @erelbor

     

    vielen lieben Dank für deine Zeit und das nette Telefonat. Wie besprochen, habe ich für den Zeitraum des Ausfalls eine Erstattung angewiesen. Beachte bitte, dass diese erst mit der nächsten Rechnung berücksichtigt wird. Sollten noch weitere Fragen aufkommen, dann melde dich gerne noch mal hier. Ich wünsche noch einen schönen Tag.

     

    Viele Grüße

    Dilber

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 7 Monaten

    Hallo @erelbor

     

    vielen lieben Dank für deine Zeit und das nette Telefonat. Wie besprochen, habe ich für den Zeitraum des Ausfalls eine Erstattung angewiesen. Beachte bitte, dass diese erst mit der nächsten Rechnung berücksichtigt wird. Sollten noch weitere Fragen aufkommen, dann melde dich gerne noch mal hier. Ich wünsche noch einen schönen Tag.

     

    Viele Grüße

    Dilber

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