Entschädigung nach § 58 TKG für Internetausfall (bekannte Störung)

vor 4 Tagen

Hallo zusammen,

mein Internetanschluss war vom 03.09.2026 bis zum 08.09.2026 vollständig gestört. Die Störung war laut Telekom bekannt und betraf offenbar mehrere Kunden.

Ich möchte gerne die gesetzliche Entschädigung nach § 58 Abs. 3 TKG für die vollständigen Ausfalltage geltend machen. Wie ist hierfür das weitere Vorgehen?

Danke und viele Grüße

Letzte Aktivität

vor 21 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

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17

    • vor 4 Tagen

      Hast du selbst denn eine Störung gemeldet?

      Ich meine, dass eine Entschädigung nur zusteht, wenn man selbst eine eigene Störung gemeldet hat.

      Ansonsten dein Profil mit Kundennummer, Rückrufnummer und Erreichbarkeit deinerseit eintragen, so könnte sich das Team bei dir melden und ggf. nachschauen.

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      3

      von

      vor 4 Tagen

      Die Störung ging 6 volle Tage und ich habe jeden Abend telefoniert. Ich weiß halt nur nicht an welchen Kontakt ich mich wenden muss um meinen Anspruch geltend zu machen. 

      0

      von

      vor 4 Tagen

      ey.inigo

      Die Störung ging 6 volle Tage und ich habe jeden Abend telefoniert.

      Die Störung ging 6 volle Tage und ich habe jeden Abend telefoniert. Ich weiß halt nur nicht an welchen Kontakt ich mich wenden muss um meinen Anspruch geltend zu machen. 

      ey.inigo

      Die Störung ging 6 volle Tage und ich habe jeden Abend telefoniert.

      vom 3.9. und Punkt  0:00 Uhr bis 8.9. Punkt 24:00 Uhr?

      Nur dann zählen die beiden Tage mit.

      0

      von

      vor 4 Tagen

      Bitte im Profil noch deine Rückrufnummer ergänzen und uns hier kurz schrieben, ab wann wir dich gut erreichen @ey.inigo

       

      Dann rufen wir an und prüfen deinen Anspruch.

       

      Schönen Gruß

      Sören

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Tagen

      Melde dich bei der Hotline mit Bezugnahme auf die Störung. 

      Sollte so ca. 10 € wert sein.

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      3

      von

      vor 4 Tagen

      fdi

      Sollte so ca. 10 € wert sein.

      Melde dich bei der Hotline mit Bezugnahme auf die Störung. 

      Sollte so ca. 10 € wert sein.

      fdi

      Sollte so ca. 10 € wert sein.

      So lange man kein Datenvolumen bekam ^^

      von

      vor 4 Tagen

      Der TE wird ja § 58 TKG gelesen und verstanden haben.

      0

      von

      vor 4 Tagen

      fdi
      Der TE wird ja § 58 TKG gelesen und verstanden haben.

      Der TE wird ja § 58 TKG gelesen und verstanden haben.

      fdi

      Der TE wird ja § 58 TKG gelesen und verstanden haben.

      hust 

      Na ja.... 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Tagen

      Auch dir ein freundliches Hallo @ey.inigo 

      Da ich sehen kann, dass deine Profildaten nicht vollständig befüllt sind, hier die Bitte, dieses zu tun.

      Kundennummer, Mobilfunknummer, Zeitfenster für Erreichbarkeit unter "weitere Informationen"!

      Speichern bitte nicht vergessen.

      Dann kann ich dein Thema zum Team weiterleiten.


      Grüßle 🦂

      P.S.: Eine Erledigungsmeldung wäre fein.

      0

      3

      von

      vor 4 Tagen

      Infos sind ergänzt. 

      von

      vor 4 Tagen

      @Sören G. 

      Kundschaft!

      Grüßle

      0

      von

      vor 4 Tagen

      Hallo @ey.inigo,

       

      danke für deine Infos.

       

      Bei der Recherche habe ich gesehen, dass du bereits eine schöne Kulanzleistung bekommen hast. 

       

      Besten Gruß

      Matthias

       

       

       

       

      Hinweis

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Tagen

      Hallo @ey.inigo,

       

      danke für deine Infos.

       

      Bei der Recherche habe ich gesehen, dass du bereits eine schöne Kulanzleistung bekommen hast. 

       

      Besten Gruß

      Matthias

       

       

       

       

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      4

      von

      vor 2 Tagen

      Hallo,

      vielen Dank für die Nachricht, die jedoch nicht meine Frage beantwortet.

      Ja ich habe eine Kulanzleistung bekommen. 

      Wird dadurch mein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung nach TKG invalidiert? Diesen möchte ich geltend machen.

      Wie mache ich diesen geltend?

      Liebe Grüße

      0

      von

      vor einem Tag

      Guten Morgen @ey.inigo

       

      danke für deine Rückmeldung. 

       

      Nein, der wird dadurch nicht invalidiert. Gerne kümmere ich mich für dich darum. Ich hinterlege den Rückruf ab 16 Uhr und dann melden wir uns bei dir. 

       

      Alternativ nenne mir gerne ein passendes Zeitfenster.😊 

       

      Liebe Grüße

      Cheyenne

      von

      vor 21 Stunden

      Hallo @ey.inigo

       

      leider konnte ich dich aktuell nicht erreichen. Teile uns doch bitte mit, wann es bei dir mit einem Rückruf passt.

       

      Viele Grüße Türkan

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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