Entschädigung nach § 58 TKG für Internetausfall (bekannte Störung)
vor 4 Tagen
Hallo zusammen,
mein Internetanschluss war vom 03.09.2026 bis zum 08.09.2026 vollständig gestört. Die Störung war laut Telekom bekannt und betraf offenbar mehrere Kunden.
Ich möchte gerne die gesetzliche Entschädigung nach § 58 Abs. 3 TKG für die vollständigen Ausfalltage geltend machen. Wie ist hierfür das weitere Vorgehen?
Danke und viele Grüße
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vor 4 Tagen
Hast du selbst denn eine Störung gemeldet?
Ich meine, dass eine Entschädigung nur zusteht, wenn man selbst eine eigene Störung gemeldet hat.
Ansonsten dein Profil mit Kundennummer, Rückrufnummer und Erreichbarkeit deinerseit eintragen, so könnte sich das Team bei dir melden und ggf. nachschauen.
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von
vor 4 Tagen
Die Störung ging 6 volle Tage und ich habe jeden Abend telefoniert. Ich weiß halt nur nicht an welchen Kontakt ich mich wenden muss um meinen Anspruch geltend zu machen.
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von
vor 4 Tagen
Die Störung ging 6 volle Tage und ich habe jeden Abend telefoniert.
Die Störung ging 6 volle Tage und ich habe jeden Abend telefoniert. Ich weiß halt nur nicht an welchen Kontakt ich mich wenden muss um meinen Anspruch geltend zu machen.
vom 3.9. und Punkt 0:00 Uhr bis 8.9. Punkt 24:00 Uhr?
Nur dann zählen die beiden Tage mit.
0
von
vor 4 Tagen
Bitte im Profil noch deine Rückrufnummer ergänzen und uns hier kurz schrieben, ab wann wir dich gut erreichen @ey.inigo
Dann rufen wir an und prüfen deinen Anspruch.
Schönen Gruß
Sören
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Tagen
Melde dich bei der Hotline mit Bezugnahme auf die Störung.
Sollte so ca. 10 € wert sein.
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3
von
vor 4 Tagen
Sollte so ca. 10 € wert sein.
Melde dich bei der Hotline mit Bezugnahme auf die Störung.
Sollte so ca. 10 € wert sein.
So lange man kein Datenvolumen bekam ^^
von
vor 4 Tagen
Der TE wird ja § 58 TKG gelesen und verstanden haben.
0
von
vor 4 Tagen
Der TE wird ja § 58 TKG gelesen und verstanden haben.
hust
Na ja....
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Tagen
Auch dir ein freundliches Hallo @ey.inigo
Da ich sehen kann, dass deine Profildaten nicht vollständig befüllt sind, hier die Bitte, dieses zu tun.
Kundennummer, Mobilfunknummer, Zeitfenster für Erreichbarkeit unter "weitere Informationen"!
Speichern bitte nicht vergessen.
Dann kann ich dein Thema zum Team weiterleiten.
Grüßle 🦂
P.S.: Eine Erledigungsmeldung wäre fein.
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3
von
vor 4 Tagen
Infos sind ergänzt.
von
vor 4 Tagen
@Sören G.
Kundschaft!
Grüßle
0
von
vor 4 Tagen
Hallo @ey.inigo,
danke für deine Infos.
Bei der Recherche habe ich gesehen, dass du bereits eine schöne Kulanzleistung bekommen hast.
Besten Gruß
Matthias
Hinweis:
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Tagen
Hallo @ey.inigo,
danke für deine Infos.
Bei der Recherche habe ich gesehen, dass du bereits eine schöne Kulanzleistung bekommen hast.
Besten Gruß
Matthias
Hinweis:
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von
vor 2 Tagen
Hallo,
vielen Dank für die Nachricht, die jedoch nicht meine Frage beantwortet.
Ja ich habe eine Kulanzleistung bekommen.
Wird dadurch mein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung nach TKG invalidiert? Diesen möchte ich geltend machen.
Wie mache ich diesen geltend?
Liebe Grüße
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von
vor einem Tag
Guten Morgen @ey.inigo,
danke für deine Rückmeldung.
Nein, der wird dadurch nicht invalidiert. Gerne kümmere ich mich für dich darum. Ich hinterlege den Rückruf ab 16 Uhr und dann melden wir uns bei dir.
Alternativ nenne mir gerne ein passendes Zeitfenster.😊
Liebe Grüße
Cheyenne
von
vor 22 Stunden
Hallo @ey.inigo,
leider konnte ich dich aktuell nicht erreichen. Teile uns doch bitte mit, wann es bei dir mit einem Rückruf passt.
Viele Grüße Türkan
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von