Entstörungsservice 8 Stunden, Kündigungsfrist weicht von Auftragsbestätigung ab

vor 20 Tagen

Hallo,

ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):

"Glasfaser 300 

Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat. 

Entstörungsservice 8 Stunden    

automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"

Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,

dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich

(wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)

Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )

Vielen Dank im Voraus....

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    • vor 20 Tagen

      scp

      dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich

      Hallo,

      ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):

      "Glasfaser 300 

      Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat. 

      Entstörungsservice 8 Stunden    

      automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"

      Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,

      dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich

      (wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)

      Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )

      Vielen Dank im Voraus....

      scp

      dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich

      21. 08.2024 abgeschlossen ? 

      0

      1

      von

      vor 20 Tagen

      Nein

      erst am  21.08.  2025   (nur Tarifwechsel, die 8 Stunden-Option gab es schon viele Jahre )😀

      Würde aber auch nichts am Text der Auftragsbestätiung ändern.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 20 Tagen

      scp

      Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )

      Hallo,

      ein Ausschnitt aus der Auftragsbestätigung ( sonst steht dort zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist nichts):

      "Glasfaser 300 

      Mindestvertrags 24 Monate, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat. 

      Entstörungsservice 8 Stunden    

      automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1 Monat"

      Beim Entstörungsservice ist keine Mindestvertragslaufzeit angegeben,

      dennoch ist eine Kündigung erst zum 21.08.2026 möglich

      (wird bei der Kündigung im Kundencenter angezeigt)

      Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )

      Vielen Dank im Voraus....

      scp

      Ich möchte bitte innerhalb eines Monats kündigen (wie es in der Auftragsbestätigung steht )

       

        https://www.telekom.de/agb/downloads/54821.pdf 

      Passt also genau zu der Anzeige im Kundencenter

      30

      von

      vor 18 Tagen

      CobraCane

      Klar kann es Fragen aufwerfen aber die kann man ja klären, dann kommen eben solche Rückmeldungen wie hier wo man versucht das zu erklären dass es eben ein Unterscheid ist zwischen Vertrag und Option.

      Laudano2

      Und warum eine MVLZ direkt dabei steht und eine andere sich nur aus den AGB ergibt, wirft halt bei "Laien" Fragen auf.

      Gewiss nicht. Aber auch die Rechtskundigen der Telekom sollten angehalten sein, rechtlich relevante Vertragsbestandteile so zu formulieren, dass auch Außenstehende sie nachvollziehen können. Und warum eine MVLZ direkt dabei steht und eine andere sich nur aus den AGB ergibt, wirft halt bei "Laien" Fragen auf.
      Laudano2

      Und warum eine MVLZ direkt dabei steht und eine andere sich nur aus den AGB ergibt, wirft halt bei "Laien" Fragen auf.

      Klar kann es Fragen aufwerfen aber die kann man ja klären, dann kommen eben solche Rückmeldungen wie hier wo man versucht das zu erklären dass es eben ein Unterscheid ist zwischen Vertrag und Option.

      CobraCane

      Klar kann es Fragen aufwerfen aber die kann man ja klären, dann kommen eben solche Rückmeldungen wie hier wo man versucht das zu erklären dass es eben ein Unterscheid ist zwischen Vertrag und Option.

      Wenn ich als Verbraucher einen Vertrag oder auch mehrere abschließen soll, sollten aus meiner Sicht vertragsrelevante Inhalte vom Anbieter vollständig und zusammenhängend genannt werden. Im vorliegenden Fall scheint es so zu sein, dass der Kunde sich diese Inhalte offenbar in Eigeninitiative "erarbeiten" muss.

      Ob dies als verbraucherfreundlich durchgeht, sei dahingestellt.

      0

      von

      vor 18 Tagen

      Laudano2

      Im vorliegenden Fall scheint es so zu sein, dass der Kunde sich diese Inhalte offenbar in Eigeninitiative "erarbeiten" muss.

      CobraCane

      Klar kann es Fragen aufwerfen aber die kann man ja klären, dann kommen eben solche Rückmeldungen wie hier wo man versucht das zu erklären dass es eben ein Unterscheid ist zwischen Vertrag und Option.

      Klar kann es Fragen aufwerfen aber die kann man ja klären, dann kommen eben solche Rückmeldungen wie hier wo man versucht das zu erklären dass es eben ein Unterscheid ist zwischen Vertrag und Option.
      CobraCane

      Klar kann es Fragen aufwerfen aber die kann man ja klären, dann kommen eben solche Rückmeldungen wie hier wo man versucht das zu erklären dass es eben ein Unterscheid ist zwischen Vertrag und Option.

      Wenn ich als Verbraucher einen Vertrag oder auch mehrere abschließen soll, sollten aus meiner Sicht vertragsrelevante Inhalte vom Anbieter vollständig und zusammenhängend genannt werden. Im vorliegenden Fall scheint es so zu sein, dass der Kunde sich diese Inhalte offenbar in Eigeninitiative "erarbeiten" muss.

      Ob dies als verbraucherfreundlich durchgeht, sei dahingestellt.

      Laudano2

      Im vorliegenden Fall scheint es so zu sein, dass der Kunde sich diese Inhalte offenbar in Eigeninitiative "erarbeiten" muss.

      Nein, muss er nicht, er hat vorher die VVI bekommen und mit der AB auch die AGB und die Leistungsbeschreibung. 

      Ihm liegen also alle Unterlagen vor. 

      von

      vor 18 Tagen

      Laudano2

      sollten aus meiner Sicht vertragsrelevante Inhalte vom Anbieter vollständig und zusammenhängend genannt werden

      CobraCane

      Klar kann es Fragen aufwerfen aber die kann man ja klären, dann kommen eben solche Rückmeldungen wie hier wo man versucht das zu erklären dass es eben ein Unterscheid ist zwischen Vertrag und Option.

      Klar kann es Fragen aufwerfen aber die kann man ja klären, dann kommen eben solche Rückmeldungen wie hier wo man versucht das zu erklären dass es eben ein Unterscheid ist zwischen Vertrag und Option.
      CobraCane

      Klar kann es Fragen aufwerfen aber die kann man ja klären, dann kommen eben solche Rückmeldungen wie hier wo man versucht das zu erklären dass es eben ein Unterscheid ist zwischen Vertrag und Option.

      Wenn ich als Verbraucher einen Vertrag oder auch mehrere abschließen soll, sollten aus meiner Sicht vertragsrelevante Inhalte vom Anbieter vollständig und zusammenhängend genannt werden. Im vorliegenden Fall scheint es so zu sein, dass der Kunde sich diese Inhalte offenbar in Eigeninitiative "erarbeiten" muss.

      Ob dies als verbraucherfreundlich durchgeht, sei dahingestellt.

      Laudano2

      sollten aus meiner Sicht vertragsrelevante Inhalte vom Anbieter vollständig und zusammenhängend genannt werden

      @Laudano2 

      Schau doch bitte mal in deine Auftragsbestätigung zu deinem Festnetzanschluss.

      Steht da zB welche Entstörfrist für deinen Vertrag gilt oder wie die garantierte Verfügbarkeit im Jahresmittel aussieht?

      Es macht keinen Sinn ALLE vertragsrelevanten Inhalte in eine Auftragsbestätigung zu packen, daher ist der Verweis auf die Leistungsbeschreibung und die AGB hier die einzig sinnvolle Variante um das vollständig abzudecken

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