Erstattung nach Störung

vor einem Jahr

Hallo, wir hatten eine Störung im September und vom 13.10. bis 04.12. Was muss ich tun um eine Erstattung zu bekommen?

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    • vor einem Jahr

      Grüße @Heme2 

       

      Heme2

      Was muss ich tun um eine Erstattung zu bekommen?

      Was muss ich tun um eine Erstattung zu bekommen?
      Heme2
      Was muss ich tun um eine Erstattung zu bekommen?

      Mehr Geduld haben.

      Wenn du deinen Anschluss nicht nutzen konntest, gibt es auch eine Entschädigung.

      Wenn du aber z.B. einen Schnellstarter als Überbrückung erhalten hast, sieht es schlecht aus.

      0

    • vor einem Jahr

      Hallo @Heme2,

       

      befüll doch gerne mal dein Profil mit einer Rückrufnummer und teile mir einem passenden Zeitfenster mit.

      Gerne schauen wir uns da mit der Gutschrift mal zusammen an. Fröhlich

       

      Beste Grüße

      Julia U.

      0

    • vor einem Jahr

      Heme2

      wir hatten eine Störung im September und vom 13.10. bis 04.12.

      wir hatten eine Störung im September und vom 13.10. bis 04.12.
      Heme2
      wir hatten eine Störung im September und vom 13.10. bis 04.12.

      Hattet Ihr eine Störung gemeldet? Nur dann gibt es eine Entschädigung.

      2

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      muc80337_2

      . . . . . Hattet Ihr eine Störung gemeldet? Nur dann gibt es eine Entschädigung.

      . . . . .
      Hattet Ihr eine Störung gemeldet? Nur dann gibt es eine Entschädigung.
      muc80337_2
      . . . . .
      Hattet Ihr eine Störung gemeldet? Nur dann gibt es eine Entschädigung.

      Da lobe ich mir die schwedische Regelung im Stromnetz.

      Da kommt die Entschädigung ohne jedes Zutun des Anschlussinhabers.

       

      P.S.

      Natürlich wurde das eingepreist, hat aber insgesammt zum Vorteil der Kunden zu einem wesentlich stabileren Netz geführt.

       

      PPS.

      Gilt aber auch in Schweden (noch ?) nicht im Telefon-/Breitbandnetz.

       

       

       

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Käseblümchen

      Gilt aber auch in Schweden (noch ?) nicht im Telefon-/Breitbandnetz.

      Gilt aber auch in Schweden (noch ?) nicht im Telefon-/Breitbandnetz.
      Käseblümchen
      Gilt aber auch in Schweden (noch ?) nicht im Telefon-/Breitbandnetz.

      Beim Telefon/Breitbandnetz ist das auch schwieriger.

      Es gibt Leute, die zu Beginn des Urlaubes den Router ausstecken und nach Rückkehr wieder einstecken. Da der Anbieter nicht weiß, dass der Kunde den Router ausgesteckt hat müsste der Anbieter dann annehmen, dass ein Defekt vorgelegen hatte und deshalb die gesetzliche Entschädigung zu bezahlen wäre. Was aber falsch wäre.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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