Gelöst

Erstattung wegen des Dienstausfalls

vor 2 Tagen

Hallo, in der Zeit vom 17.09.26 bis zum 23.09.26 haben wir kein Internet und Telefon gehabt (Totalausfall), da durch Bauarbeiten ein Hauptkabel in der Straße durchtrennt wurde. Diese Ausfallzeit möchten wir gerne erstattet bekommen, da kein Ersatz kam. Eine Störungsmeldung vom 21.09. liegt vor.

Wie wird dies abgewickelt?

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vor 9 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Tagen

      Du sprichst von Dienstausfall, um was für einen Tarif geht es denn?

      Wenn das Internet bereits am 17. ausgefallen ist, warum wurde dann erst am 21. gemeldet?

      Anrecht auf "Entschädigung" gibt es erst bei Meldung der Störung. Das wären dann also 2 Tage und da es erst ab Tag 3 was gibt kannst du maximal auf Kulanz hoffen dass man dir etwas entgegenkommt

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      von

      vor 2 Tagen

      muc80337_2

      Ich sehe das so: der Unterschied besteht aus Telekom-Sicht hier im Thread eigentlich nur darin, dass @JIt. hier im Thread "Untermieter" geschrieben hat.

      Wäre der Begriff nicht gefallen, dann würden wir uns ausschließlich auf die eigentliche Frage fokussieren, die weitestgehend geklärt ist.

      CobraCane

      das ist nicht mal ansatzweise "ähnlich".

      Ach so, deine Frau ist also Untermieterin? Glaube ich weniger daher würde ich dein Szenario auch nicht mit dem Szenario des TE versuchen zu vergleichen, das ist nicht mal ansatzweise "ähnlich".
      CobraCane

      das ist nicht mal ansatzweise "ähnlich".

      Ich sehe das so: der Unterschied besteht aus Telekom-Sicht hier im Thread eigentlich nur darin, dass @JIt. hier im Thread "Untermieter" geschrieben hat.

      Wäre der Begriff nicht gefallen, dann würden wir uns ausschließlich auf die eigentliche Frage fokussieren, die weitestgehend geklärt ist.

      Am ähnlichsten ist der Fall dieses Threads vermutlich dem Fall einer WG - einer hat den Anschluss, die Kosten werden geteilt. Und auch wenn der Anschlussinhaber mal zwei Wochen in Urlaub ist, dann dürfen die anderen den Anschluss weiter nutzen.

      muc80337_2

      Ich sehe das so: der Unterschied besteht aus Telekom-Sicht hier im Thread eigentlich nur darin, dass @JIt. hier im Thread "Untermieter" geschrieben hat.

      Wäre der Begriff nicht gefallen, dann würden wir uns ausschließlich auf die eigentliche Frage fokussieren, die weitestgehend geklärt ist.

      Warum wird dann jetzt genau über das Thema hier weiter diskutiert frage ich mich 🤪

      Ich steige hier daher auch aus da es eh nix mehr mit dem konkreten Anliegen des TE zu tun hat.

      0

      von

      vor 2 Tagen

      CobraCane

      Dir ist aber schon bewusst dass du damit gegen die AGB verstößt?

      JIt.
      Für uns persönlich nicht. Da wir aber im Haus nur eine Leitung haben und einen Untermieter, der diese nutzt und in den Tagen des Totalausfalls zu Hause war, war es für uns als Vertragspartner relevant.

      Für uns persönlich nicht. Da wir aber im Haus nur eine Leitung haben und einen Untermieter, der diese nutzt und in den Tagen des Totalausfalls zu Hause war, war es für uns als Vertragspartner relevant.

      JIt.

      Für uns persönlich nicht. Da wir aber im Haus nur eine Leitung haben und einen Untermieter, der diese nutzt und in den Tagen des Totalausfalls zu Hause war, war es für uns als Vertragspartner relevant.

      Dir ist aber schon bewusst dass du damit gegen die AGB verstößt?

      Abgesehen davon hätte er euch ja informieren können und ihr hättet von unterwegs die Störung melden können. 

      CobraCane

      Dir ist aber schon bewusst dass du damit gegen die AGB verstößt?

      @CobraCane 

      An dieser Stelle hast du das behauptet. Das Beispiel mit der WG ist identisch. Die Kernfrage bleibt, ob eine kurzfristige alleinige Nutzung gegen die AGB verstößt. Wenn du das jetzt verneinst, dann hat der TE auch nicht gegen die AGB verstoßen.

      CobraCane

      Warum wird dann jetzt genau über das Thema hier weiter diskutiert frage ich mich 🤪

      muc80337_2

      Ich sehe das so: der Unterschied besteht aus Telekom-Sicht hier im Thread eigentlich nur darin, dass @JIt. hier im Thread "Untermieter" geschrieben hat.

      Wäre der Begriff nicht gefallen, dann würden wir uns ausschließlich auf die eigentliche Frage fokussieren, die weitestgehend geklärt ist.

      Ich sehe das so: der Unterschied besteht aus Telekom-Sicht hier im Thread eigentlich nur darin, dass @JIt. hier im Thread "Untermieter" geschrieben hat. Wäre der Begriff nicht gefallen, dann würden wir uns ausschließlich auf die eigentliche Frage fokussieren, die weitestgehend geklärt ist. Am ähnlichsten ist der Fall dieses Threads vermutlich dem Fall einer WG - einer hat den Anschluss, die Kosten werden geteilt. Und auch wenn der Anschlussinhaber mal zwei Wochen in Urlaub ist, dann dürfen die anderen den Anschluss weiter nutzen.
      muc80337_2

      Ich sehe das so: der Unterschied besteht aus Telekom-Sicht hier im Thread eigentlich nur darin, dass @JIt. hier im Thread "Untermieter" geschrieben hat.

      Wäre der Begriff nicht gefallen, dann würden wir uns ausschließlich auf die eigentliche Frage fokussieren, die weitestgehend geklärt ist.

      Warum wird dann jetzt genau über das Thema hier weiter diskutiert frage ich mich 🤪

      Ich steige hier daher auch aus da es eh nix mehr mit dem konkreten Anliegen des TE zu tun hat.

      CobraCane

      Warum wird dann jetzt genau über das Thema hier weiter diskutiert frage ich mich 🤪

      Weil 2 User hier unangemessene Anschuldigungen erhoben haben und die sollte man einfach so nicht stehenlassen.

      CobraCane

      Ich steige hier daher auch aus da es eh nix mehr mit dem konkreten Anliegen des TE zu tun hat.

      muc80337_2

      Ich sehe das so: der Unterschied besteht aus Telekom-Sicht hier im Thread eigentlich nur darin, dass @JIt. hier im Thread "Untermieter" geschrieben hat.

      Wäre der Begriff nicht gefallen, dann würden wir uns ausschließlich auf die eigentliche Frage fokussieren, die weitestgehend geklärt ist.

      Ich sehe das so: der Unterschied besteht aus Telekom-Sicht hier im Thread eigentlich nur darin, dass @JIt. hier im Thread "Untermieter" geschrieben hat. Wäre der Begriff nicht gefallen, dann würden wir uns ausschließlich auf die eigentliche Frage fokussieren, die weitestgehend geklärt ist. Am ähnlichsten ist der Fall dieses Threads vermutlich dem Fall einer WG - einer hat den Anschluss, die Kosten werden geteilt. Und auch wenn der Anschlussinhaber mal zwei Wochen in Urlaub ist, dann dürfen die anderen den Anschluss weiter nutzen.
      muc80337_2

      Ich sehe das so: der Unterschied besteht aus Telekom-Sicht hier im Thread eigentlich nur darin, dass @JIt. hier im Thread "Untermieter" geschrieben hat.

      Wäre der Begriff nicht gefallen, dann würden wir uns ausschließlich auf die eigentliche Frage fokussieren, die weitestgehend geklärt ist.

      Warum wird dann jetzt genau über das Thema hier weiter diskutiert frage ich mich 🤪

      Ich steige hier daher auch aus da es eh nix mehr mit dem konkreten Anliegen des TE zu tun hat.

      CobraCane

      Ich steige hier daher auch aus da es eh nix mehr mit dem konkreten Anliegen des TE zu tun hat.

      Du hättest mit diesem Randthema einfach nicht einsteigen sollen. That's it.

      0

      von

      vor 9 Stunden

      Moin @JIt.,

       

      herzlich willkommen in unserer Community.

       

      Es tut mir leid, dass dein Anschluss von einer Störung betroffen war. Ich habe die Möglichkeit, für den Zeitraum der gemeldeten Störung eine Gutschrift des Grundpreises zu erstellen. Leider konnte ich dich gerade nicht erreichen, um dies mit dir zu besprechen. Wann passt es besser?

       

      Viele Grüße

       

      Katja

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Tagen

      JIt.

      Wie wird dies abgewickelt?

      Hallo, in der Zeit vom 17.09.26 bis zum 23.09.26 haben wir kein Internet und Telefon gehabt (Totalausfall), da durch Bauarbeiten ein Hauptkabel in der Straße durchtrennt wurde. Diese Ausfallzeit möchten wir gerne erstattet bekommen, da kein Ersatz kam. Eine Störungsmeldung vom 21.09. liegt vor.

      Wie wird dies abgewickelt?

      JIt.

      Wie wird dies abgewickelt?

      Nach Eingang der Störung bis zu dieser Erledigung erfolgt eine Erstattung für den Ausfallzeitraum falls keine Ersatzlösung oder Übergangslösung bereit gestellt wurde. 

      1

      von

      vor 2 Tagen

      *Paz Vizsla*

      Nach Eingang der Störung bis zu dieser Erledigung erfolgt eine Erstattung für den Ausfallzeitraum falls keine Ersatzlösung oder Übergangslösung bereit gestellt wurde. 

      JIt.

      Wie wird dies abgewickelt?

      Hallo, in der Zeit vom 17.09.26 bis zum 23.09.26 haben wir kein Internet und Telefon gehabt (Totalausfall), da durch Bauarbeiten ein Hauptkabel in der Straße durchtrennt wurde. Diese Ausfallzeit möchten wir gerne erstattet bekommen, da kein Ersatz kam. Eine Störungsmeldung vom 21.09. liegt vor.

      Wie wird dies abgewickelt?

      JIt.

      Wie wird dies abgewickelt?

      Nach Eingang der Störung bis zu dieser Erledigung erfolgt eine Erstattung für den Ausfallzeitraum falls keine Ersatzlösung oder Übergangslösung bereit gestellt wurde. 

      *Paz Vizsla*

      Nach Eingang der Störung bis zu dieser Erledigung erfolgt eine Erstattung für den Ausfallzeitraum falls keine Ersatzlösung oder Übergangslösung bereit gestellt wurde. 

      Die Erstattung erfolgt in der Regel sogar unabhängig von einer Ersatzlösung.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Tagen

      @JIt. Wenn Du die Störung erst am 21.9. gemeldet hast und der Anschluss dann im Laufe des 23.9. wieder funktioniert hat, dann hast Du m.E. keinen gesetzlichen Anspruch.

      Dein Vertrag mit der Telekom sagt übrigens, dass der Anschluss aufs Jahr bis zu 11 Tage komplett ausfallen darf (formuliert als "Verfügbarkeit 97%" in den AGB)

      Mag sein, dass die Telekom Dir auf Kulanz einen Gutschein über 10€ zur Einlösung im Telekom Shop schickt - oder auch nichts oder auch etwas anderes.

      1

      von

      vor 2 Tagen

      Wenn dem so entschieden wird, muss ich das akzeptieren. Ich werde es trotzdem weiter versuchen.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Tagen

      Noch auf dem Weg mitgegeben: 

      User uploaded image

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      1

      von

      vor 2 Tagen

      @*Paz Vizsla* Ich bin mir jetzt nicht so ganz sicher ob Du da nicht einen falschen Ausschnitt hier eingestellt hast.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Tagen

      in dem Screenshot ist von "alleiniger Nutzung" die Rede , die kann ja einer Leitung nicht vorliegen, oder?

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    • vor 10 Stunden

      Hey @Jlt.,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag.

      Gern schau ich mir das genauer an.

       

      Hinterlege hier bitte in deinem Profil deine korrekte Rückrufnummer und nenn mir auch gern ein passendes Zeitfenster.

       

      Liebe Grüße

      Behar

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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