Falsches Datum für Vetragsbeginn und Vertragsende auf der ersten Festnetzrechnung
vor 5 Stunden
Hallo,
ich habe kürzlich meinen Glasfaseranschluss geschaltet bekommen und hierzu meine erste Rechnung erhalten. Auf der Rechnung sind die Daten zum Vertragsbeginn und Vertragsende falsch. Es ist das Datum der Schaltung hinterlegt und nicht das Datum des Vertragsabschlusses. In der Magenta-App ist das Datum der Vertragsbindung richtig eingetragen. Auf Wunsch kann ich einen Screenshot der Daten aus der Magenta-App zur Verfügung stellen.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des richtigen Vertragsendes per E-Mail. Vielen Dank!
Gruß
Oliver
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vor 5 Stunden
Der Vertrag beginnt auch mit Schaltung des Anschlusses. Ab da bezahlst du ja auch
8
von
vor 3 Stunden
Solche höchstrichterlichen Urteile sind in der Folge immer für alle Anbieter verbindlich.
dann lass es vor Gericht klären, denn das genannte Urteil hat mit Glasfaser von Telekom absolut nichts zu tun.
Das ist so nicht korrekt.
Solche höchstrichterlichen Urteile sind in der Folge immer für alle Anbieter verbindlich.
Es braucht also nicht jeder Anbieter einzeln verklagt werden, da so etwas Grundsatzurteile sind.
Nein, wir sind nicht in den USA.
Lies Dich nochmal da ein.
da sollen sich mal die Rechtsgelehrten drum streiten.
@BigWoelfi2 da sollen sich mal die Rechtsgelehrten drum streiten.
Der TE hat eine Vermutung ausgesprochen, das kann ich auch.
Nicht nötig.
Es ist nicht verbindlich.
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von
vor 2 Stunden
Es ist nicht verbindlich.
Solche höchstrichterlichen Urteile sind in der Folge immer für alle Anbieter verbindlich.
Nein, wir sind nicht in den USA.
Lies Dich nochmal da ein.
da sollen sich mal die Rechtsgelehrten drum streiten.
@BigWoelfi2 da sollen sich mal die Rechtsgelehrten drum streiten.
Der TE hat eine Vermutung ausgesprochen, das kann ich auch.
Nicht nötig.
Es ist nicht verbindlich.
Im Prinzip hast du recht, dass Einzelfallentscheidungen nicht auf andere Fälle übertragbar sind. Dennoch liegt es bei diesem Urteil anders. Jeder Telekommunikationsanbieter wird nämlich schon in der ersten Instanz verlieren, wenn man sich auf das Urteil beziehen kann. D. h., dass das Unternehmen Geld aus dem Fenster wirft, wenn es bei identischen Fällen einen Rechtsstreit riskiert. Telkos, die nach dem vorhersehbaren Verlust weiter klagen würden, werden in jeder Instanz scheitern. Das dürfte auch die eigene Rechtsabteilung feststellen und von Klagen abraten.
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von
vor 2 Stunden
Jeder Telekommunikationsanbieter wird nämlich schon in der ersten Instanz verlieren, wenn man sich auf das Urteil beziehen kann.
Es ist nicht verbindlich.
Im Prinzip hast du recht, dass Einzelfallentscheidungen nicht auf andere Fälle übertragbar sind. Dennoch liegt es bei diesem Urteil anders. Jeder Telekommunikationsanbieter wird nämlich schon in der ersten Instanz verlieren, wenn man sich auf das Urteil beziehen kann. D. h., dass das Unternehmen Geld aus dem Fenster wirft, wenn es bei identischen Fällen einen Rechtsstreit riskiert. Telkos, die nach dem vorhersehbaren Verlust weiter klagen würden, werden in jeder Instanz scheitern. Das dürfte auch die eigene Rechtsabteilung feststellen und von Klagen abraten.
unbestritten. Ist aber was anderes als das was @BigWoelfi2 schrieb.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 5 Stunden
Es ist das Datum der Schaltung hinterlegt und nicht das Datum des Vertragsabschlusses.
Hallo,
ich habe kürzlich meinen Glasfaseranschluss geschaltet bekommen und hierzu meine erste Rechnung erhalten. Auf der Rechnung sind die Daten zum Vertragsbeginn und Vertragsende falsch. Es ist das Datum der Schaltung hinterlegt und nicht das Datum des Vertragsabschlusses. In der Magenta-App ist das Datum der Vertragsbindung richtig eingetragen. Auf Wunsch kann ich einen Screenshot der Daten aus der Magenta-App zur Verfügung stellen.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des richtigen Vertragsendes per E-Mail. Vielen Dank!
Gruß
Oliver
Du willst bereits ab Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bezahlen, der vor dem Zeitpunkt der Schaltung liegt, also mehr bezahlen?
Ich bin verwirrt, bin Schwabe und so etwas käme für mich nicht in Frage.
2
von
vor 4 Stunden
Du willst bereits ab Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bezahlen, der vor dem Zeitpunkt der Schaltung liegt, also mehr bezahlen?
Es ist das Datum der Schaltung hinterlegt und nicht das Datum des Vertragsabschlusses.
Hallo,
ich habe kürzlich meinen Glasfaseranschluss geschaltet bekommen und hierzu meine erste Rechnung erhalten. Auf der Rechnung sind die Daten zum Vertragsbeginn und Vertragsende falsch. Es ist das Datum der Schaltung hinterlegt und nicht das Datum des Vertragsabschlusses. In der Magenta-App ist das Datum der Vertragsbindung richtig eingetragen. Auf Wunsch kann ich einen Screenshot der Daten aus der Magenta-App zur Verfügung stellen.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des richtigen Vertragsendes per E-Mail. Vielen Dank!
Gruß
Oliver
Du willst bereits ab Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bezahlen, der vor dem Zeitpunkt der Schaltung liegt, also mehr bezahlen?
Ich bin verwirrt, bin Schwabe und so etwas käme für mich nicht in Frage.
Ich denke nicht, dass der TE mehr bezahlen will, sondern beanstandet, dass Vertragsanfang und Ende nicht korrekt sind, unter Berücksichtigung des Urteils des BGH, wonach Laufzeitverträge immer mit Vertragsabschluss und nicht mit erst mit der Freistellung beginnen.
Auszug:
BGH Urteil: Vertragslaufzeit startet mit Vertragsschluss
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun gestoppt. Er bestätigt: Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss und nicht mit der Bereitstellung des Anschlusses (Urteil vom 8. Januar 2026 - III ZR 8/25).
Der Vertrag beginnt für Sie daher in der Regel, wenn Sie nach der Bestellung die Auftragsbestätigung vom Unternehmen erhalten. Der erste Kündigungstermin ist zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Häufig sind das 24 Monate. Danach können Sie jederzeit mit der Frist von einem Monat kündigen. Dass der Internetanschluss und die erste Lieferung erst später erfolgen, ist unerheblich.
Eigene Einschätzung:
Dann könnte bei dem Tempo beim GF-Ausbau über mehrere Jahre die MVLZ bereits bei Freischaltung abgelaufen sein.
Da ändert n.m.E. auch die Tastsache nichts dran, dass die Telekom da im Voraus VDSL-Verträge zwingend vorschreibt.
Allerdings weiß ich nicht, wann Telekom-Kunden die AB erhalten.
Wenn der Vorvertrag auf der AB zum Beispiel Bestandteil des Gesamtvertrages, also auch GF umfasst, würde die eben als Beginn der 24 Monate gelten.
In meinem Fall mit dem Vertragsabschloss für GF bei Opik würde auf jeden Fall zutreffen, dass ich am 24.05.2025 den Vertrag abgeschlossen und am 24.09.2025 die AB schriftlich (per Brief) erhalten habe.
Da der Ausbau noch ewig dauern wird und mit Ende 2027 kommuniziert wird, könnte es zutreffen, dass ich sofort bei Freischaltung auch gleich kündigen könnte.
Dann bräuchte ich auch keine Rufnummernportierung mehr, und könnte zunächst parallel meinen SVDSL bei der Telekom laufen lassen.
0
von
vor 4 Stunden
@BigWoelfi2
Ja könnte sein, dass es darum geht, hat @Mr. Schmolly aber m.E. nicht exlizit so geschrieben.
Ich frage mich ohnehin wie die ausbauenden Anbieter mit dieser für sie unbefriedigenden Situation umgehen werden.
Aktuell knabbern die beim Glasfaserausbau sozusagen am Hungertuch weil nur 10-15% der potenziellen Kunden dann auch Glasfaser wählen, wohingegen man wohl davon ausgehen muss, dass mindestens 40-50% erforderlich sind um die Kosten wieder reinzuholen.
In der jüngeren Vergangenheit versuchte die Telekom m.E. der Situation dadurch zu begegnen, dass sie den Ausbau dort "verschleppt" hat wo die Prozentzahl sehr niedrig war. Das ist mit dem Urteil so aber eigentlich nicht mehr so einfach möglich insofern weil die Prozentwerte dann nicht mehr als sicher angenommen werden können, bzw. alternativ können die üblichen Mindestvertragslaufzeiten so nicht mehr umgesetzt werden, was auch wieder den business case beeinträchtigt.
Andererseits brauchen wir auch kein Mitleid haben, die Anbieter beschäftigen gut dotierte Leute, die auf die veränderte Situation reagieren. Eine Reaktion ist vermutlich die DSL Preiserhöhung, die ich kürzlich hatte. Es ist halt eine Mischkalkulation. Und wie üblich - in Deutschland wird irgendwie immer alles komplizierter, es gibt für Unternehmer keine Planungssicherheit.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Stunden
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des richtigen Vertragsendes per E-Mail.
Hallo,
ich habe kürzlich meinen Glasfaseranschluss geschaltet bekommen und hierzu meine erste Rechnung erhalten. Auf der Rechnung sind die Daten zum Vertragsbeginn und Vertragsende falsch. Es ist das Datum der Schaltung hinterlegt und nicht das Datum des Vertragsabschlusses. In der Magenta-App ist das Datum der Vertragsbindung richtig eingetragen. Auf Wunsch kann ich einen Screenshot der Daten aus der Magenta-App zur Verfügung stellen.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des richtigen Vertragsendes per E-Mail. Vielen Dank!
Gruß
Oliver
Da der Vertrag kein Ende hat ist dies nicht möglich denn er wird mit unbefristeter Laufzeit abgeschlossen.
Vermutlich meinst du das Ende der MVLZ .
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vor 4 Stunden
Sorry! Ja, ich bitte um Bestätigung des Endes der Mindestvertragslaufzeit.
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von
vor einer Stunde
Falls Du mich gemeint haben solltest - bei mir genau anders herum.
Kann auch den Blödsinn nicht verstehen mit... Ja baut ruhig mal zwei Jahre dann ist die MVLZ rum und ich wechsel zum Billigheimer.
Falls Du mich gemeint haben solltest - bei mir genau anders herum.
Nö, hab dich nicht gemeint, wie kommst du darauf?
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von
vor 36 Minuten
Nö, hab dich nicht gemeint, wie kommst du darauf?
Falls Du mich gemeint haben solltest - bei mir genau anders herum.
Nö, hab dich nicht gemeint, wie kommst du darauf?
Ok, ich dachte, Du hattest das falsch verstanden, was ich zu OPIK geschrieben hatte.
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von
vor 30 Minuten
Eine „Vorbestellung“ für einen Tarif, der erst irgendwann nach Fertigstellung der Glasfaser aktiv wird, wird gemäß des BGH-Urteils nicht funktionieren.
Das ist bei der TK bisserl anders, est einen Vertrag für den Bau der GF, dann hast du eine "Vorbestellung" für den Tarif, der wird aktiv wenn die GF fertig gebaut wurde. Du richtests den kram ein und der Vorvertrag wird ab dem tag der Vorbestellung aktiviert. Dann bekommst die AB und die Laufzeit geht los.
Kann auch den Blödsinn nicht verstehen mit... Ja baut ruhig mal zwei Jahre dann ist die MVLZ rum und ich wechsel zum Billigheimer.
Eine „Vorbestellung“ für einen Tarif, der erst irgendwann nach Fertigstellung der Glasfaser aktiv wird, wird gemäß des BGH-Urteils nicht funktionieren. Die Telekom wird also nicht heute Verträge schließen können, deren Laufzeit erst im Juni 2028 oder später beginnt.
Das vielleicht wirklich nicht.
Aber wie wäre es beim Einfamilienhaus mit einem Gutschein, der nur für einen Telekom-Tarif eingelöst werden kann, mit einer Gültigkeitsdauer die ab Bereitstellung des Hausanschlusses rechnet - der entweder komplett oder teilweise die Kosten des Hausanschlusses kompensiert?
Mal eine eigene persönliche nicht maßgebliche kreative Idee in die Runde geworfen.
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Uneingeloggter Nutzer
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