Gelöst

Falsches Kündigungsdatum + weiterhin Rechnungen trotz bestätigter Kündigung **editiert aufgrund persönlicher Daten**

vor 13 Stunden

Sehr geehrtes Telekom-Team,

ich habe bereits eine Kündigungsbestätigung von Ihnen erhalten (siehe angehängtes Dokument). Die Kündigung erfolgte aufgrund eines Umzugs mit Haushaltszusammenführung, da am neuen Wohnort bereits ein anderer Anbieter vorhanden ist.

Laut Bestätigung sollte lediglich ein Restbetrag von 5,49 € verrechnet werden. Dennoch erhalte ich weiterhin Rechnungen, und in Ihrem System ist offenbar ein Kündigungsdatum zum 07.11.2026 hinterlegt – das ist eindeutig falsch.

Mein Auszug aus der bisherigen Wohnung erfolgte bereits am 30.09.2025. Ich habe dies mehrfach belegt und auch die Meldebescheinigung bereits dreimal über das Kontaktformular übermittelt. Trotz dessen wird die Kündigung offenbar nicht korrekt umgesetzt. Da mir die Kündigungsbestätigung bereits vorliegt und der Router ordnungsgemäß zurückgesendet wurde, liegen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vor.

Ich bitte daher um eine Korrektur des Kündigungsdatums sowie die Erstattung der zu viel berechneten Beträge für Oktober und November 2025. Sollte das Problem weiterhin ungelöst bleiben, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Nachricht und die Korrektur schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

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    • Offizielle Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Stunden

      Moin @Telekomverarsche3525,

       

      ich hab jetzt die Kündigung rückwirkend zum 08. Oktober 2025 eingestellt. Das ist das Datum, an dem deine Meldebestätigung erstellt wurde laut dem Dokument, welches heute bei uns eingegangen ist.

       

      Am 09. September wurden bei uns keine Dokumente hinterlegt. Ich seh zwar, dass meine Kollegin damals etwas weitergeleitet hat, allerdings nicht was. Wenn die vorliegenden Dokumente nicht eines dieser sind:

      • Mietvertrag
      • Meldebescheinigung
      • Wohnungsgeberbestätigung

      zählen sie nicht als Nachweis. Eine Abmeldung und/oder Wohnungsübergabeprotokoll für die alte Wohnung sind nicht verwendbar.

       

      Grundsätzlich gilt laut Telekommunikationsgesetz ( TKG ) § 60 Umzug:

      "...(2) Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden."

       

      Wir stellen die Kündigung mit einer Frist von  x + 1 Monat ein. Somit ist deine Kündigung jetzt sogar einen Tag vorher eingestellt. Wären die passenden Nachweise direkt am 09. September da gewesen, wäre die Kündigung zum 09. Oktober eingestellt worden.😊

       

      Ich wünsche dir für deine weitere Zukunft alles Gute.

       

      Viele Grüße Lisa

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      von

      vor 7 Stunden

      Lisa W.

      Wir stellen die Kündigung mit einer Frist von  x + 1 Monat ein. Somit ist deine Kündigung jetzt sogar einen Tag vorher eingestellt. Wären die passenden Nachweise direkt am 09. September da gewesen, wäre die Kündigung zum 09. Oktober eingestellt worden.😊

      Moin @Telekomverarsche3525,

       

      ich hab jetzt die Kündigung rückwirkend zum 08. Oktober 2025 eingestellt. Das ist das Datum, an dem deine Meldebestätigung erstellt wurde laut dem Dokument, welches heute bei uns eingegangen ist.

       

      Am 09. September wurden bei uns keine Dokumente hinterlegt. Ich seh zwar, dass meine Kollegin damals etwas weitergeleitet hat, allerdings nicht was. Wenn die vorliegenden Dokumente nicht eines dieser sind:

      • Mietvertrag
      • Meldebescheinigung
      • Wohnungsgeberbestätigung

      zählen sie nicht als Nachweis. Eine Abmeldung und/oder Wohnungsübergabeprotokoll für die alte Wohnung sind nicht verwendbar.

       

      Grundsätzlich gilt laut Telekommunikationsgesetz ( TKG ) § 60 Umzug:

      "...(2) Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden."

       

      Wir stellen die Kündigung mit einer Frist von  x + 1 Monat ein. Somit ist deine Kündigung jetzt sogar einen Tag vorher eingestellt. Wären die passenden Nachweise direkt am 09. September da gewesen, wäre die Kündigung zum 09. Oktober eingestellt worden.😊

       

      Ich wünsche dir für deine weitere Zukunft alles Gute.

       

      Viele Grüße Lisa

      Lisa W.

      Wir stellen die Kündigung mit einer Frist von  x + 1 Monat ein. Somit ist deine Kündigung jetzt sogar einen Tag vorher eingestellt. Wären die passenden Nachweise direkt am 09. September da gewesen, wäre die Kündigung zum 09. Oktober eingestellt worden.😊

      Also schon alles gelöst  - und sogar einen Tag früher,  als gewünscht von @Telekomverarsche3525 ...

      von

      vor 6 Stunden

      Moin @Lisa W. ,

      vielen Dank für deine Rückmeldung und die finale Anpassung. Ich schätze es sehr, dass du das jetzt rückwirkend korrekt eingestellt hast.

      Trotzdem muss ich ehrlich sagen: Es hat insgesamt fünf Kündigungsbestätigungen gebraucht, bis das Ganze endlich finalisiert war. Das ist leider meine erste negative Erfahrung mit der Telekom – bislang lief immer alles problemlos.

      Fakt ist, dass ich das Dokument tatsächlich dreimal über das Kontaktformular hochgeladen habe. Es ist wirklich schade, dass im Jahr 2025 die digitale Kommunikation noch so viele Hürden mit sich bringt und wichtige Unterlagen scheinbar im System verloren gehen oder gar nicht wahrgenommen werden.

      Trotz allem danke ich dir persönlich für dein Engagement und deine faire Klärung des Falls.

      Viele Grüße

      Steven

      von

      vor 6 Stunden

      Es tut mir leid, dass das bisher so ungünstig gelaufen ist @Telekomverarsche3525.

       

      In der Regel funktionieren unsere Kontaktformulare einwandfrei. Wie das alles zustande gekommen ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer nachvollziehbar.

       

      Fakt ist, jetzt ist alles erledigt & wenn du willst, kannst du deinen Namen jetzt wieder ändern.🫶😁

       

      Viele Grüße Lisa

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

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