Gelöst

Fehlender Internetanschluss Neubau

vor 2 Jahren

Hallo zusammen,

 

seit 31.01.2023 bin ich offiziell Mieter in einem Mehrfamilienblock einer bekannten Berliner Wohnungsgesellschaft. Dabei handelt es sich um einen Neubau. Allerdings gibt es keinen fertiggestellten TV- und Internetanschluss - Kabelfernsehen bzw. Glasfaser sollten es sein. Die Telekom kann mir gar nicht weiterhelfen und jeder Kundenberater erzählt mir was anderes und weist mich zurück an die Gesellschaft ab, die Gesellschaft wiederum weist mich an die Telekom ab. Laut Gesellschaft wurde die Telekom schon mehrmals diesbezüglich aufgefordert, den Anschluss fertigzustellen. Auf der Telekomseite stand sogar, dass Glasfaser bis 31.03. fertiggestellt werden sollte. Mittlerweile ist die Meldung verschwunden und der Status ist rot, dass da kein Ausbau geplant ist. Hä was zum Teufel? Die Telekom wiederum meint, sie haben keinen Auftrag und keine Informationen diesbezüglich. Als Übergang bieten sie mir LTE Netz (Angebot Bauherrenservice). Allerdings wären es nur 16 Mbit im Download. Das ist doch gar nichts? Ich arbeite 50% im Homeoffice und brauche stabiles und sehr gutes Internet. Internet ist doch heutzutage sowas wie Grundversorgung? Was kann ich da machen? Kann ich mich bei der Bundesnetzagentur beschweren, dass sie der Sache nachkommen? Ich bin echt verzweifelt. Das ist doch ein Witz heutzutage, kein Internetanschluss zu haben und dann noch in einem Mehrfamilienhaus, wo es ja sicherlich seit Jahren bekannt ist, dass es da gebaut werden sollte und da Menschen einziehen sollen.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hier müssen wir dich an deinen Vermieter verweisen. 

      Der geht alles weitere für dich durch - mit der Telekom hast keinen Vertrag. 

      Der Bauherrenservice ist für dich eigentlich überhaupt nicht zuständig, bist ja kein Bauherr. 

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    • vor 2 Jahren

      Berliner23

      Kann ich mich bei der Bundesnetzagentur beschweren, dass sie der Sache nachkommen?

      Kann ich mich bei der Bundesnetzagentur beschweren, dass sie der Sache nachkommen?
      Berliner23
      Kann ich mich bei der Bundesnetzagentur beschweren, dass sie der Sache nachkommen?

      Die BNA  sieht 10 Mbit/s als ausreichend an, was soll da also raus kommen.

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    • vor 2 Jahren

      Berliner23

      Internet ist doch heutzutage sowas wie Grundversorgung?

      Internet ist doch heutzutage sowas wie Grundversorgung?
      Berliner23
      Internet ist doch heutzutage sowas wie Grundversorgung?

      Das ist richtig.

      Allerdings bist Du da einerseits beim von @Stefan genannten Wert von 10 Mbit/s und andererseits zunächst mal bei keinem konkreten Anbieter. Diesen Anspruch hast Du nicht gegen die Telekom sondern gegen einen Anbieter, welchen die Bundesnetzagentur auf Deine Beschwerde hin verdonnern würde. Und halt auch nicht von jetzt auf nachher, das kann viele Monate dauern.

       

       

      Berliner23

      Das ist doch ein Witz heutzutage, kein Internetanschluss zu haben und dann noch in einem Mehrfamilienhaus, wo es ja sicherlich seit Jahren bekannt ist, dass es da gebaut werden sollte und da Menschen einziehen sollen.

      Das ist doch ein Witz heutzutage, kein Internetanschluss zu haben und dann noch in einem Mehrfamilienhaus, wo es ja sicherlich seit Jahren bekannt ist, dass es da gebaut werden sollte und da Menschen einziehen sollen.
      Berliner23
      Das ist doch ein Witz heutzutage, kein Internetanschluss zu haben und dann noch in einem Mehrfamilienhaus, wo es ja sicherlich seit Jahren bekannt ist, dass es da gebaut werden sollte und da Menschen einziehen sollen.

      Das ist insbesondere dem Bauherren bekannt - und der Bauherr ist letztlich auch derjenige welcher beschließt welches/welche Unternehmen unter Vertrag genommen wird.

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      muc80337_2

      Diesen Anspruch hast Du nicht gegen die Telekom sondern gegen einen Anbieter, welchen die Bundesnetzagentur auf Deine Beschwerde hin verdonnern würde.

      Diesen Anspruch hast Du nicht gegen die Telekom sondern gegen einen Anbieter, welchen die Bundesnetzagentur auf Deine Beschwerde hin verdonnern würde.
      muc80337_2
      Diesen Anspruch hast Du nicht gegen die Telekom sondern gegen einen Anbieter, welchen die Bundesnetzagentur auf Deine Beschwerde hin verdonnern würde.

      Aber nicht wenn der Bauherr keinen Antrag zum Anschluss an ein Kommunikationsnetz stellt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      @Berliner23 

      Berliner23

      Internet ist doch heutzutage sowas wie Grundversorgung?

      Internet ist doch heutzutage sowas wie Grundversorgung?
      Berliner23
      Internet ist doch heutzutage sowas wie Grundversorgung?

      Ist es mehr oder weniger. Denn Voraussetzung ist natürlich erst einmal, das der Bauherr überhaupt Anschluss bei einem oder mehreren Versorgern zur Installation der technischen Einrichtungen (z.B. Telekom APL ) bestellt.

      Die Grundlage für eine Versorgungspflicht hierzu ist der Teil 9 des TKG .pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer"> TKG ab  §156 bis §163 sowie die TKMV . Will kein Unternehmen die Versorgungsseinrichtungen freiwillig liefern, dann legt die BNetzA gemäß des Verfahrens der Unterversorgung einen oder mehrere Netzbetreiber zwangsweise fest, die die Versorgung zu den Bedingungen errichten müssen.

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      Uneingeloggter Nutzer

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