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Gelöst
Fehlerbehebung Heimnetzwerk, Rechnung Kosten-Übernahme
vor 7 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige die Hilfe der Telekom-Community in der nachstehenden Sache :
Rechnungskosten für Fehlerbehebung zwischen Hausanschluß und 1. TAE -Dose durch Anbieter oder Endverbraucher zutragen?
Mitte Januar 2018 habe ich bei der Telekom eine Störung meines DSL-Anschlusses gemeldet.
Mein DSL-Speed war von ca. 50.000 auf knapp 4.000 teilweise weiniger.
Die Ursache dafür konnte ich nicht herausfinden, somit mußte ein Techniker die Störung beseitigen.
Am 17.01.2018 erschien nachmittags der Technicher und nahm sich der Sache an.
Er stellte fest das eine der vier Zugangsleitungen vom Hausanschlußkasten zur 1. TAE -Dose
keinen Durchgang hatte. Durch Umklemmen der Leitungen im Hausanschkasten und in der
1. TAE -Dose wurde der Durchgang von 2 Leitungen hergestellt und mein DSLhatte wieder vollen Speed.
Der Hausanschlußkasten sowie die Leitung zur 1. TAE -Dose wurden vor ca. 40 Jahren von der damiligen Bundespost/Telekom installiert u.
verlegt.
Ich wurde seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Leitung bis zur 1. TAE -Dose im Hause Eigentum der Bundespost/Telekom sei und
ich keine Berechtigung hätte, hier etwas zu verändern. Der Service obliegt einzig und allein der vorstehenden Behörde.
Hieran habe ich mich bis heute gehalten.
Am 17.0.2018 wurde nun der Kabelbruch festgestellt. Ich vermag nicht einzusehen, dass mir die Kosten für für die Behebung der Störung an einer Leitung, die nicht mir gehört und zu der ich keinen Zugang haben darf, nun so einfach die Kosten in Rechnung gestellt bwerden.
Sollte dieses in Zukunft in solchen immer der Fall sein, werde ich keinen Telekomkundendienst mehr anfordern, sondern die Leitungsstörung mit dem Fachwissen meines Nachbarn selber beheben.
Ich bin nicht bereit, diese Rechnung so einfach zu bezahlen, zumal ich niemals durch die Telekom daraufhin gewiesen wurtde, dass ich für
dieses Stück Leitung eigenverantwortlich bin.
Die entsprechende Rechnung mit den ausgewiesenen Kosten hänge ich an.
Ich möchte die Community bitten, in dieser Sache mir beratend zur Seite zu stehen.
Mit freundlichen Grüßen
G. Schulz (schugro)
Anhang aus Datenschutzgründen entfernt.
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Jürgen Wo.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Jürgen Wo.
vor 7 Jahren
ab APL bis zur Telefondose ist diese Leitung in der Verfügung und Verantwortung des Hausbesitzers. Der Techniker hat laut Bericht einen Defekt an der Innenleitung behoben und eine zweite Telefondose in Ordnung gebracht. Diese Kosten werden als Fehlerbehebung Heimnetz in Rechnung gestellt.
Viele Grüße
Jürgen Wo.
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Anonymous User
Antwort
von
Jürgen Wo.
vor 7 Jahren
@Jürgen Wo.
Ihr Techniker hat von mir keinen Auftrag erhalten,
in meinem Heimnetzwerk auf Fehlersuche zugehen.
Meine Fehlermeldung seinerzeit an die Telekom lautet
damals, dass meine DSL - Speed zu niedrig sei .
Es wurde dort ein Ticket für Ihren techn.
Kundendienst eröffnet. Termin war für 17.01.2018.
Der Auftrag für den Kundendienst erfolgte Ihrerseits.
Von mir hat Ihr Techniker keinen Auftrag erhalten, meine
APL zu überprüfen. Warum sollte ich ihm einen Auftrag auch dazu
erteilen (wozu ich noch nicht mal befugt bin) weitergehende Überprüfungen
vorzunehmen, obwohl der Fehler gefunden und behoben war.
Ich finde es schon sehr merkwürdig von Ihnen, mir zu unterstellen,
ich hätte Ihrem Techniker einen Auftrag erteilt.
Und wenn Ihr Techniker ohne Ihr Wissen diesen Auftrag angenommen hätte, dann hätte er wohl seine
Kompetenzen überschritten oder hätte sich mit seiner Dienststelle
kuzschließen müssen.
Ich möchte Sie doch sehr bitten, davon abzusehen, mir dererlei zu unterstellen.
Sie haben von mir keinen mündlichen noch schriftlichen Auftrag erhalten, also halten Sie mit den Unterstellungen/Anschuldigungen auf. Im Übrigen wäre nicht ich dann beweispflichtig für einen Auftrag, sondern Sie.
Und wenn Sie keine Gründe aus meinen Antworten erkennen können dann tut es mir leid , ich entnehme daraus, dass Sie ein Entgegenkommen gar nicht wollen.
In diesem Fall sollten wir hier schließen und ich werde über mein Anliegen andere Personen entscheiden lassen.
MfG schugro
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