Gelöst

Fehlerbehebung Heimnetzwerk, Rechnung Kosten-Übernahme

vor 7 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige die Hilfe der Telekom-Community in der nachstehenden Sache :

Rechnungskosten  für Fehlerbehebung zwischen Hausanschluß und 1. TAE -Dose durch Anbieter oder Endverbraucher zutragen?

Mitte Januar 2018 habe ich bei der Telekom eine Störung meines DSL-Anschlusses gemeldet.

Mein DSL-Speed  war von ca. 50.000 auf knapp 4.000 teilweise weiniger.

Die Ursache dafür konnte ich nicht herausfinden, somit mußte ein Techniker die Störung beseitigen.

Am 17.01.2018 erschien nachmittags der Technicher und nahm sich der Sache an.

Er stellte fest das eine der vier Zugangsleitungen vom Hausanschlußkasten zur 1. TAE -Dose

keinen Durchgang hatte. Durch Umklemmen der  Leitungen im Hausanschkasten und in der

1. TAE -Dose wurde der Durchgang  von 2 Leitungen hergestellt und mein DSLhatte wieder vollen Speed.

Der Hausanschlußkasten sowie die Leitung zur 1. TAE -Dose  wurden vor ca. 40 Jahren von der damiligen Bundespost/Telekom installiert u.

verlegt.

Ich wurde seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Leitung bis zur 1. TAE -Dose im Hause Eigentum der Bundespost/Telekom sei und

ich keine Berechtigung hätte, hier etwas zu verändern. Der Service obliegt einzig und allein der vorstehenden Behörde.

Hieran habe ich mich bis heute gehalten.

Am 17.0.2018 wurde nun der Kabelbruch festgestellt. Ich vermag nicht einzusehen, dass mir die Kosten für für die Behebung der Störung an einer Leitung, die nicht mir gehört und zu der ich keinen Zugang haben darf,  nun so einfach die Kosten in Rechnung gestellt bwerden.

Sollte dieses  in Zukunft in solchen immer der Fall sein, werde ich keinen Telekomkundendienst  mehr anfordern, sondern die Leitungsstörung mit dem Fachwissen meines Nachbarn selber  beheben.

Ich bin nicht bereit, diese Rechnung so einfach zu bezahlen, zumal ich niemals durch die Telekom daraufhin gewiesen wurtde, dass ich für

dieses Stück Leitung eigenverantwortlich bin.

Die entsprechende Rechnung mit den ausgewiesenen Kosten hänge ich an.

Ich möchte die Community bitten, in dieser Sache mir beratend zur Seite zu stehen.

Mit freundlichen Grüßen

G. Schulz  (schugro)

 

Anhang aus Datenschutzgründen entfernt.

Datenschutz.png

 

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  • Akzeptierte Lösung

    Telekom hilft Team

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Hallo @Gelöschter Nutzer,

    ab APL bis zur Telefondose ist diese Leitung in der Verfügung und Verantwortung des Hausbesitzers. Der Techniker hat laut Bericht einen Defekt an der Innenleitung behoben und eine zweite Telefondose in Ordnung gebracht. Diese Kosten werden als Fehlerbehebung Heimnetz in Rechnung gestellt.

    Viele Grüße

    Jürgen Wo.

    14

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    @Jürgen Wo.

    Ihr Techniker hat von mir keinen Auftrag erhalten,

    in meinem Heimnetzwerk auf Fehlersuche zugehen.

    Meine Fehlermeldung seinerzeit an die Telekom lautet

    damals, dass meine DSL - Speed zu niedrig sei .

    Es wurde dort ein Ticket  für Ihren techn.

     Kundendienst  eröffnet. Termin war für 17.01.2018.

    Der Auftrag  für den Kundendienst  erfolgte  Ihrerseits.

    Von mir hat Ihr Techniker keinen Auftrag erhalten, meine

    APL zu überprüfen.  Warum sollte ich ihm einen Auftrag auch dazu

    erteilen (wozu ich noch nicht mal befugt bin)  weitergehende Überprüfungen

    vorzunehmen, obwohl der Fehler gefunden  und behoben war.

    Ich finde es schon sehr merkwürdig von Ihnen, mir zu unterstellen,

    ich hätte Ihrem Techniker einen Auftrag erteilt.

    Und wenn Ihr Techniker ohne Ihr Wissen diesen Auftrag angenommen hätte, dann hätte er wohl seine

    Kompetenzen  überschritten oder hätte sich mit seiner Dienststelle

    kuzschließen müssen.

    Ich möchte Sie doch sehr bitten,  davon abzusehen, mir dererlei zu unterstellen.

    Sie haben von mir keinen mündlichen noch schriftlichen Auftrag  erhalten,  also halten Sie mit den Unterstellungen/Anschuldigungen auf. Im Übrigen wäre  nicht ich dann beweispflichtig für einen Auftrag, sondern Sie.

    Und wenn Sie keine Gründe aus meinen Antworten erkennen können dann tut es mir leid , ich entnehme daraus, dass Sie ein Entgegenkommen gar nicht wollen.

    In diesem Fall sollten wir hier schließen und ich werde über mein Anliegen andere Personen entscheiden lassen.

     

    MfG schugro

     

     

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