Gelöst

„Festnetz-Cashback unberechtigt abgelehnt – Telefonischer Direktabschluss Auftrag vom 23.06.2026

vor 19 Stunden

Hallo liebes Telekom-hilft-Team,
ich benötige bitte eure Unterstützung bei einer manuellen Prüfung meines Festnetz-Cashbacks.
Ich habe am 23.06.2026 direkt über die telefonische Telekom-Hotline einen neuen Festnetzvertrag abgeschlossen („MagentaZuhause L mit MagentaTV Smart“, Bereitstellung war am 23.07.2026). Ich bin absoluter Breitband-Neukunde.
Nun habe ich eine automatisierte Ablehnung meines Cashback-Antrags erhalten. Die Begründung lautet, ich hätte den Vertrag über einen nicht zugelassenen Vertriebspartner abgeschlossen. Das ist jedoch nicht korrekt, da ich direkt bei der Telekom angerufen und bestellt habe. Meine offizielle Telekom-Auftragsbestätigung liegt mir vor.
Wichtiger Hinweis zur Vermeidung von Fehlern im System: Ich nutze auf meinem Kundenkonto zusätzlich einen Mobilfunktarif mit einem „for friends“-Vorteil. Dieser gilt jedoch ausdrücklich nur für den Mobilfunk – mein neuer Festnetzvertrag wurde zu ganz regulären Konditionen direkt über die Hotline gebucht und sollte voll für die Cashback-Aktion berechtigt sein.
Meine Kundendaten habe ich bereits vollständig in meinem Telekom-hilft-Profil hinterlegt. Die Auftragsbestätigung und den Screenshot der Ablehnung kann ich euch gerne per PN zukommen lassen oder hier anhängen.
Ich freue mich auf eure Rückmeldung und eine manuelle Freigabe des Cashbacks.
Viele Grüße
Randolf L.

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Dieser Beitrag wurde von CobraCane am 05.08.2026 08:40 eskaliert.

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      @Ränd gibt es cashback überhaupt bei telefonischer Bestellung ?

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      vor 16 Stunden

      Hallo @Ränd,

       

      schön, dass du dich für einen Festnetzvertrag bei uns entschieden hast, das freut mich. :)

       

      Aber ich befürchte, die Ablehnung ist gerechtfertigt. Wie @Smart-und-Clever schon richtig eingeworfen hat, können nur Breitband-Neukunden, die auf www.telekom.de einen berechtigten Tarif gebucht haben, den Cashback einlösen.

       

      Eine Buchung über die Hotline ist somit nicht für Cashback berechtigt.

       

      Viele Grüße

      Jutta

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