Gelöst
Festnetz und wlan totalausfall Seit 13.09.2026 Entschädigung / Erstattung
vor 2 Tagen
Guten Tag ,
seit dem Abend des 13.09.26 haben wir kein Internet mehr , die Störung wurde von uns am 14.09 um 7 Uhr morgens direkt gemeldet , die Störung dauert seitdem an , angeblich sollte sie am 21.09 behoben sein , dann wieder um eine weitere Woche vertröstet bis zum 28.09 , heute erneut angerufen da es immer noch nicht funktioniert, neue Info erhalten : Störung dauert noch bis zum 05.10.26!!!
Den Schnellstartrouter können wir aufgrund von miserablen Empfang in unsere Siedlung / Haus nicht nutzen , es lädt ewig lange und bricht dann ab . Unsere Kinder fahren zu den Großeltern im dort ihre digitalen Hausaufgaben abzuschicken, ebenso wir um unserer Arbeit nachzukommen!
Ich hatte bereits zahlreiche Telefonkontake mit der Telekom um jedesmal eine andere Antwort zu erhalten ! Textnotizen verschwinden plötzlich , versprochene Rückrufe werden nicht eingehalten ebenso werden auf sms und emails nicht reagiert .
Wie bereits schon mehrmals !! Erwähnt :
Der von Ihnen bereitgestellte
LTE -Ersatzrouter
(Schnellstart-Box) schafft aufgrund unzureichender Mobilfunk- und WLAN-Signalqualität in meinen Räumlichkeiten keine adäquate Ersatzversorgung.
Der Totalausfall besteht faktisch unvermindert fort.
Ich beziehe mich auf die am 14.09.2026 gemeldete
Störung meines
Festnetzanschlusses (Ausfall seit dem 13.09.2026). Laut Ihren Angaben wird die Störung voraussichtlich erst am 28.09.2026 behoben sein, heute die Info erhalten erst am 05.10.2026!
Es liegt somit ein Totalausfall von 16 Tagen vor.
Hiermit fordere ich die gesetzliche Entschädigung gemäß § 58 Abs. 3 TKG sowie die anteilige Erstattung der monatlichen Grundgebühr
(67,00 €) für den Ausfallzeitraum.
Da der vertragliche Tageswert meines Tarifs höher liegt als die gesetzliche Mindestpauschale, berechnet sich mein Anspruch wie folgt:
Anteilige Erstattung
Grundgebühr (13.09. - 28.09.): 35,73 €
Entschädigung Tag 3 & 4
(10%): 13,40 €
• Entschädigung Tag 5 bis 16 (20 % für 11 Tage):
147,40 €
Gesamtbetrag: 196,53 €
die bereits erstellte Gutschrift über knapp 24€ ist einfach nur unverschämt seitens der Telekom
Ich bitte um sofortige Ausstellung dieser Gutschrift , ebenso um die weitere Erstellung der Gutschrift ab 29.09- bis zum 05.10.26 insofern es diesmal nach dann 3 Wochen ! Endlich wieder läuft !
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Tagen
Ich bitte um sofortige Ausstellung dieser Gutschrift , ebenso um die weitere Erstellung der Gutschrift ab 29.09- bis zum 05.10.26 insofern es diesmal nach dann 3 Wochen !
Guten Tag ,
seit dem Abend des 13.09.26 haben wir kein Internet mehr , die Störung wurde von uns am 14.09 um 7 Uhr morgens direkt gemeldet , die Störung dauert seitdem an , angeblich sollte sie am 21.09 behoben sein , dann wieder um eine weitere Woche vertröstet bis zum 28.09 , heute erneut angerufen da es immer noch nicht funktioniert, neue Info erhalten : Störung dauert noch bis zum 05.10.26!!!
Den Schnellstartrouter können wir aufgrund von miserablen Empfang in unsere Siedlung / Haus nicht nutzen , es lädt ewig lange und bricht dann ab . Unsere Kinder fahren zu den Großeltern im dort ihre digitalen Hausaufgaben abzuschicken, ebenso wir um unserer Arbeit nachzukommen!
Ich hatte bereits zahlreiche Telefonkontake mit der Telekom um jedesmal eine andere Antwort zu erhalten ! Textnotizen verschwinden plötzlich , versprochene Rückrufe werden nicht eingehalten ebenso werden auf sms und emails nicht reagiert .
Wie bereits schon mehrmals !! Erwähnt :
Der von Ihnen bereitgestellte
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(Schnellstart-Box) schafft aufgrund unzureichender Mobilfunk- und WLAN-Signalqualität in meinen Räumlichkeiten keine adäquate Ersatzversorgung.
Der Totalausfall besteht faktisch unvermindert fort.
Ich beziehe mich auf die am 14.09.2026 gemeldete
Störung meines
Festnetzanschlusses (Ausfall seit dem 13.09.2026). Laut Ihren Angaben wird die Störung voraussichtlich erst am 28.09.2026 behoben sein, heute die Info erhalten erst am 05.10.2026!
Es liegt somit ein Totalausfall von 16 Tagen vor.
Hiermit fordere ich die gesetzliche Entschädigung gemäß § 58 Abs. 3 TKG sowie die anteilige Erstattung der monatlichen Grundgebühr
(67,00 €) für den Ausfallzeitraum.
Da der vertragliche Tageswert meines Tarifs höher liegt als die gesetzliche Mindestpauschale, berechnet sich mein Anspruch wie folgt:
Anteilige Erstattung
Grundgebühr (13.09. - 28.09.): 35,73 €
Entschädigung Tag 3 & 4
(10%): 13,40 €
• Entschädigung Tag 5 bis 16 (20 % für 11 Tage):
147,40 €
Gesamtbetrag: 196,53 €
die bereits erstellte Gutschrift über knapp 24€ ist einfach nur unverschämt seitens der Telekom
Ich bitte um sofortige Ausstellung dieser Gutschrift , ebenso um die weitere Erstellung der Gutschrift ab 29.09- bis zum 05.10.26 insofern es diesmal nach dann 3 Wochen ! Endlich wieder läuft !
Abgerechnet wird wenn die Störung behoben ist.
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vor 2 Tagen
Es wurde jedoch bereits eine Gutschrift ausgestellt , die aber komplett falsch ist .
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1
von
vor 2 Tagen
Es wurde jedoch bereits eine Gutschrift ausgestellt , die aber komplett falsch ist .
Warum hast du schon danach gefragt?
Lass doch erstmal die Entstörung laufen bevor du hier irgendwelche Leute wegen Gutschriften ansprichst!
Das bringt nur unnötiges Chaos rein .. besonders wenn die Entstörung dann länger dauert.
Da hast du NIX mit gewonnen.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
Grundgebühr (13.09. - 28.09.): 35,73 € Entschädigung Tag 3 & 4 (10%): 13,40 € • Entschädigung Tag 5 bis 16 (20 % für 11 Tage): 147,40 € Gesamtbetrag: 196,53 € die bereits erstellte Gutschrift über knapp 24€ ist einfach nur unverschämt seitens der Telekom Ich bitte um sofortige Ausstellung dieser Gutschrift , ebenso um die weitere Erstellung der Gutschrift ab 29.09- bis zum 05.10.26 insofern es diesmal nach dann 3 Wochen ! Endlich wieder läuft !
Guten Tag ,
seit dem Abend des 13.09.26 haben wir kein Internet mehr , die Störung wurde von uns am 14.09 um 7 Uhr morgens direkt gemeldet , die Störung dauert seitdem an , angeblich sollte sie am 21.09 behoben sein , dann wieder um eine weitere Woche vertröstet bis zum 28.09 , heute erneut angerufen da es immer noch nicht funktioniert, neue Info erhalten : Störung dauert noch bis zum 05.10.26!!!
Den Schnellstartrouter können wir aufgrund von miserablen Empfang in unsere Siedlung / Haus nicht nutzen , es lädt ewig lange und bricht dann ab . Unsere Kinder fahren zu den Großeltern im dort ihre digitalen Hausaufgaben abzuschicken, ebenso wir um unserer Arbeit nachzukommen!
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Wie bereits schon mehrmals !! Erwähnt :
Der von Ihnen bereitgestellte
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(Schnellstart-Box) schafft aufgrund unzureichender Mobilfunk- und WLAN-Signalqualität in meinen Räumlichkeiten keine adäquate Ersatzversorgung.
Der Totalausfall besteht faktisch unvermindert fort.
Ich beziehe mich auf die am 14.09.2026 gemeldete
Störung meines
Festnetzanschlusses (Ausfall seit dem 13.09.2026). Laut Ihren Angaben wird die Störung voraussichtlich erst am 28.09.2026 behoben sein, heute die Info erhalten erst am 05.10.2026!
Es liegt somit ein Totalausfall von 16 Tagen vor.
Hiermit fordere ich die gesetzliche Entschädigung gemäß § 58 Abs. 3 TKG sowie die anteilige Erstattung der monatlichen Grundgebühr
(67,00 €) für den Ausfallzeitraum.
Da der vertragliche Tageswert meines Tarifs höher liegt als die gesetzliche Mindestpauschale, berechnet sich mein Anspruch wie folgt:
Anteilige Erstattung
Grundgebühr (13.09. - 28.09.): 35,73 €
Entschädigung Tag 3 & 4
(10%): 13,40 €
• Entschädigung Tag 5 bis 16 (20 % für 11 Tage):
147,40 €
Gesamtbetrag: 196,53 €
die bereits erstellte Gutschrift über knapp 24€ ist einfach nur unverschämt seitens der Telekom
Ich bitte um sofortige Ausstellung dieser Gutschrift , ebenso um die weitere Erstellung der Gutschrift ab 29.09- bis zum 05.10.26 insofern es diesmal nach dann 3 Wochen ! Endlich wieder läuft !
Lass den Dreck der elektronischen Blödheit ( Ki ) weg, warte die Störungsbeseitigung an, danach wird abgerechnet.
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vor 2 Tagen
Es liegt somit ein Totalausfall von 16 Tagen vor.
Guten Tag ,
seit dem Abend des 13.09.26 haben wir kein Internet mehr , die Störung wurde von uns am 14.09 um 7 Uhr morgens direkt gemeldet , die Störung dauert seitdem an , angeblich sollte sie am 21.09 behoben sein , dann wieder um eine weitere Woche vertröstet bis zum 28.09 , heute erneut angerufen da es immer noch nicht funktioniert, neue Info erhalten : Störung dauert noch bis zum 05.10.26!!!
Den Schnellstartrouter können wir aufgrund von miserablen Empfang in unsere Siedlung / Haus nicht nutzen , es lädt ewig lange und bricht dann ab . Unsere Kinder fahren zu den Großeltern im dort ihre digitalen Hausaufgaben abzuschicken, ebenso wir um unserer Arbeit nachzukommen!
Ich hatte bereits zahlreiche Telefonkontake mit der Telekom um jedesmal eine andere Antwort zu erhalten ! Textnotizen verschwinden plötzlich , versprochene Rückrufe werden nicht eingehalten ebenso werden auf sms und emails nicht reagiert .
Wie bereits schon mehrmals !! Erwähnt :
Der von Ihnen bereitgestellte
LTE -Ersatzrouter
(Schnellstart-Box) schafft aufgrund unzureichender Mobilfunk- und WLAN-Signalqualität in meinen Räumlichkeiten keine adäquate Ersatzversorgung.
Der Totalausfall besteht faktisch unvermindert fort.
Ich beziehe mich auf die am 14.09.2026 gemeldete
Störung meines
Festnetzanschlusses (Ausfall seit dem 13.09.2026). Laut Ihren Angaben wird die Störung voraussichtlich erst am 28.09.2026 behoben sein, heute die Info erhalten erst am 05.10.2026!
Es liegt somit ein Totalausfall von 16 Tagen vor.
Hiermit fordere ich die gesetzliche Entschädigung gemäß § 58 Abs. 3 TKG sowie die anteilige Erstattung der monatlichen Grundgebühr
(67,00 €) für den Ausfallzeitraum.
Da der vertragliche Tageswert meines Tarifs höher liegt als die gesetzliche Mindestpauschale, berechnet sich mein Anspruch wie folgt:
Anteilige Erstattung
Grundgebühr (13.09. - 28.09.): 35,73 €
Entschädigung Tag 3 & 4
(10%): 13,40 €
• Entschädigung Tag 5 bis 16 (20 % für 11 Tage):
147,40 €
Gesamtbetrag: 196,53 €
die bereits erstellte Gutschrift über knapp 24€ ist einfach nur unverschämt seitens der Telekom
Ich bitte um sofortige Ausstellung dieser Gutschrift , ebenso um die weitere Erstellung der Gutschrift ab 29.09- bis zum 05.10.26 insofern es diesmal nach dann 3 Wochen ! Endlich wieder läuft !
Das sieht die Telekom übrigens anders.
Durch den Schnellstart wurde dir eine Ersatzlösung bereitgestellt womit kein Totalausfall vorliegt, damit ist die Entschädigung gemäß TKG nicht fällig.
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vor 2 Tagen
Nicht wenn der Router kein Empfang hat aufgrund von schlechten Ämtern Empfang in unserer Siedlung . Es bleibt bei einem totalausfall wenn man kein Internet hat
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vor 2 Tagen
Das kannst du gerne mit der Telekom ausdiskutieren, ich wollte dir lediglich mitteilen wie die Telekom das bewertet und berechnet.
Wenn kein Empfang besteht warum wurde der Schnellstart dann akzeptiert?
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vor 2 Tagen
Ich hatte bereits mehrfach telefonischen Kontakt bezgl. Des schlechten Empfangs direkt am 14.09 das erste Mal , mir wurde gesagt mehr könnte man nicht machen da sie per sms Karte funktionieren . Der Versuch eine Ersatzleistung zur Verfügung zu stellen ist somit gescheitert . Es war bereits telefonisch abgesprochen dass mir der genannte Betrag Gutgeschrieben wird , die textnotiz des Mitarbeiters der Telekom war dann jedoch plötzlich verschwunden …. Es wird grundsätzlich jedesmal etwas anderes am Telefon erzählt was unseren Unmut mittlerweile wirklich schürt
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2
von
vor 2 Tagen
dann warte jetzt einfach die Entstörung ab und meldest dich dann wieder hier, dann kannst du über das Thema Gutschriften/Entschädigung mit dem Team in Austausch treten.
von
vor 2 Tagen
per sms Karte
Ich hatte bereits mehrfach telefonischen Kontakt bezgl. Des schlechten Empfangs direkt am 14.09 das erste Mal , mir wurde gesagt mehr könnte man nicht machen da sie per sms Karte funktionieren . Der Versuch eine Ersatzleistung zur Verfügung zu stellen ist somit gescheitert . Es war bereits telefonisch abgesprochen dass mir der genannte Betrag Gutgeschrieben wird , die textnotiz des Mitarbeiters der Telekom war dann jedoch plötzlich verschwunden …. Es wird grundsätzlich jedesmal etwas anderes am Telefon erzählt was unseren Unmut mittlerweile wirklich schürt
Gemeint ist vermutlich eine SIM-Karte...
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
Danke , Wie erstelle ich den direkten Kontakt zum Telekom Team über dieses Portal , mir wurde gesagt dass dies automatisch geschehe sobald ich meine Frage erstellt habe
0
6
von
vor 17 Stunden
Hallo @Sarah0507,
herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.
ich kann nachvollziehen, dass es ärgerlich ist, wenn die Störung bereits so lange dauert und schade, dass der Schnellstart-Router aufgrund des vorhandenen Netzes nicht so läuft, wie er sollte.
Es ist in der Tat so, wenn eine Ersatzlösung angeboten / akzeptiert wurde wurde, besteht nach TKG kein Anspruch auf Erstattung.
Gruß
Sebastian
0
von
vor 17 Stunden
@Sebastian S. @Wiebke S.
ich denek da gibt es wieder Probleme mit der Zuordnung
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/festnetz-und-wlan-totalausfall-seit-13092026-entschädigung-erstattung/6abb75e01e5b0bf3a4bc14f5?commentId=6abca9b1d14d8e6875213c80
von
vor 17 Stunden
@der_Lutz
Danke für den Hinweis.
Gruß
Sebastian
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 17 Stunden
@Sarah0507 Es ist wie @der_Lutz es bereits geschrieben hat: Wenn eine Ersatzlösung, wie in eurem Fall der Schnellstart, bereitgestellt wurde, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung nach TKG .
Es grüßt Wiebke
0
3
von
vor 4 Stunden
Wenn eine Ersatzlösung, wie in eurem Fall der Schnellstart, bereitgestellt wurde, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung nach TKG .
@Sarah0507 Es ist wie @der_Lutz es bereits geschrieben hat: Wenn eine Ersatzlösung, wie in eurem Fall der Schnellstart, bereitgestellt wurde, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung nach TKG .
Es grüßt Wiebke
Hallo @Wiebke S. ,
nach dem TKG besteht ein Anspruch auf Erstattung (eigentlich müsste es Entschädigung heißen), wenn ein Totalausfall vorliegt. Wenn die Ersatzlösung nicht funktioniert und immer noch ein Totalausfall vorliegt, kann sich auch am Entschädigungsanspruch nichts ändern. Deine Aussage ist so daher nicht korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
ke2000-oi
0
von
vor 3 Stunden
Wenn die Ersatzlösung nicht funktioniert und immer noch ein Totalausfall vorliegt, kann sich auch am Entschädigungsanspruch nichts ändern.
Wenn eine Ersatzlösung, wie in eurem Fall der Schnellstart, bereitgestellt wurde, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung nach TKG .
@Sarah0507 Es ist wie @der_Lutz es bereits geschrieben hat: Wenn eine Ersatzlösung, wie in eurem Fall der Schnellstart, bereitgestellt wurde, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung nach TKG .
Es grüßt Wiebke
Hallo @Wiebke S. ,
nach dem TKG besteht ein Anspruch auf Erstattung (eigentlich müsste es Entschädigung heißen), wenn ein Totalausfall vorliegt. Wenn die Ersatzlösung nicht funktioniert und immer noch ein Totalausfall vorliegt, kann sich auch am Entschädigungsanspruch nichts ändern. Deine Aussage ist so daher nicht korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
ke2000-oi
Die Ersatzlösung funktioniert aber generell.
Und wie schon oben erwähnt ist die Aussage aus Sicht der Telekom sehr wohl korrekt, denn genau so agiert die Telekom und so wird es auch immer wieder kommuniziert.
Alles weitere muss @Sarah0507 mit der Telekom klären.
0
von
vor 3 Stunden
Und wie schon oben erwähnt ist die Aussage aus Sicht der Telekom sehr wohl korrekt, denn genau so agiert die Telekom und so wird es auch immer wieder kommuniziert.
Wenn die Ersatzlösung nicht funktioniert und immer noch ein Totalausfall vorliegt, kann sich auch am Entschädigungsanspruch nichts ändern.
Die Ersatzlösung funktioniert aber generell.
Und wie schon oben erwähnt ist die Aussage aus Sicht der Telekom sehr wohl korrekt, denn genau so agiert die Telekom und so wird es auch immer wieder kommuniziert.
Alles weitere muss @Sarah0507 mit der Telekom klären.
Also der Fall einer gar nicht funktionierenden Ersatzlösung wurde im Forum noch nicht so häufig kommuniziert. Und falls die Telekom in diesem Fall tatsächlich immer so agieren sollte, dann wäre es trotzdem falsch, wenn es so eindeutig von der Regelung des TKG abweicht.
Aber ich denke wir brauchen die Diskussion nicht verbissen weiterführen. Wenn ich bei dir mal zwischen den Zeilen lese, auch schon in vorherigen Threads, dann ist deine persönliche Meinung auch abweichend zur Meinung der Telekom.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 16 Stunden
Nach Rücksprache mit der Bundesnetzagentur sind die Antworten hier leider nicht korrekt , bitte hierzu alle Gesetzes- Texte und deren Paragraphen des TKG lesen.
0
7
von
vor 15 Stunden
Unabhängig davon finde ich es durchaus bemerkenswert, dass du offenbar so schnell eine Rückmeldung der Bundesnetzagentur erhalten hast. Die Erfahrungen vieler Verbraucher sehen da in der Regel etwas anders aus. Nicht selten wartet man auf eine Antwort mehrere Wochen oder sogar noch länger. Umso erstaunlicher ist es daher, dass dein Anliegen derart zügig bearbeitet wurde.
Daher eine ernst gemeinte Frage, magst du verraten, wie du das geschafft hast? Falls es dafür einen besonderen Kontaktweg, eine spezielle Form der Anfrage oder einen hilfreichen Tipp gibt, würden sich sicherlich auch andere Betroffene darüber freuen.
Nach Rücksprache mit der Bundesnetzagentur sind die Antworten hier leider nicht korrekt ,
Nach Rücksprache mit der Bundesnetzagentur sind die Antworten hier leider nicht korrekt , bitte hierzu alle Gesetzes- Texte und deren Paragraphen des TKG lesen.
Selbstverständlich sind die Antworten und Kommentare für sich genommen korrekt. Die entscheidende Frage ist jedoch nicht, ob die Antwort korrekt formuliert wurde, sondern ob sich die Telekom mit ihrer Einschätzung und ihrem Verhalten tatsächlich im Einklang mit den geltenden Regelungen bewegt. Diese Frage wirst du letztlich nur mit der Telekom selbst oder gegebenenfalls den zuständigen Stellen verbindlich klären können.
Unabhängig davon finde ich es durchaus bemerkenswert, dass du offenbar so schnell eine Rückmeldung der Bundesnetzagentur erhalten hast. Die Erfahrungen vieler Verbraucher sehen da in der Regel etwas anders aus. Nicht selten wartet man auf eine Antwort mehrere Wochen oder sogar noch länger. Umso erstaunlicher ist es daher, dass dein Anliegen derart zügig bearbeitet wurde.
Daher eine ernst gemeinte Frage, magst du verraten, wie du das geschafft hast? Falls es dafür einen besonderen Kontaktweg, eine spezielle Form der Anfrage oder einen hilfreichen Tipp gibt, würden sich sicherlich auch andere Betroffene darüber freuen.
Eine Telefonhotline für solche fälle haben sie nicht. Anfragen sind bei Wochen schon sportlich unterwegs, eher Monate. Oder die arbeiten nun KI Textbausteinen :)
von
vor 13 Stunden
Auch das ist leider nicht richtig … Bonn Krefeld bietet eine telefonische kontaktmöglichkeit…
ich bedanke mich bei allen die tatsächlich versucht haben zu „ helfen“ , dieses Forum werde ich nicht weiternutzen allen alles Gute :)
Hinweis:
0
von
vor 7 Stunden
Auch das ist leider nicht richtig
Auch das ist leider nicht richtig … Bonn Krefeld bietet eine telefonische kontaktmöglichkeit…
ich bedanke mich bei allen die tatsächlich versucht haben zu „ helfen“ , dieses Forum werde ich nicht weiternutzen allen alles Gute :)
Auch kannst du streichen, alles bisher geschrieben war und oist korrekt gewesen
Bonn Krefeld bietet eine telefonische kontaktmöglichkeit…
Auch das ist leider nicht richtig … Bonn Krefeld bietet eine telefonische kontaktmöglichkeit…
ich bedanke mich bei allen die tatsächlich versucht haben zu „ helfen“ , dieses Forum werde ich nicht weiternutzen allen alles Gute :)
Über die 0228 14-1516?
Dort wurde dir diese Aussage von oben gegeben?
ich bedanke mich bei allen die tatsächlich versucht haben zu „ helfen“
Auch das ist leider nicht richtig … Bonn Krefeld bietet eine telefonische kontaktmöglichkeit…
ich bedanke mich bei allen die tatsächlich versucht haben zu „ helfen“ , dieses Forum werde ich nicht weiternutzen allen alles Gute :)
Was soll die Stichelei?
dieses Forum werde ich nicht weiternutzen
Auch das ist leider nicht richtig … Bonn Krefeld bietet eine telefonische kontaktmöglichkeit…
ich bedanke mich bei allen die tatsächlich versucht haben zu „ helfen“ , dieses Forum werde ich nicht weiternutzen allen alles Gute :)
Das ist aus meiner Sicht nicht weiter dramatisch. Man kann nicht jedem helfen, und erst recht nicht dann, wenn jemand bereitgestellte Informationen grundsätzlich ablehnt, Aussagen falsch interpretiert oder nur die Antworten akzeptieren möchte, die dem eigenen Standpunkt entsprechen. Irgendwann stößt jede Hilfestellung an ihre Grenzen. Eine Community kann Hinweise geben, Erfahrungen teilen und Lösungsansätze aufzeigen. Sie kann aber niemanden dazu zwingen, diese auch anzunehmen oder sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen.
Natürlich darf und soll man hinterfragen, warum es in einem konkreten Fall nicht zu einer Lösung gekommen ist. Die Frage sollte dann allerdings in beide Richtungen gestellt werden. Man kann sich durchaus fragen, ob eine Community, die über viele Jahre hinweg nachweislich Hunderttausenden von Nutzern geholfen hat, plötzlich grundsätzlich das Problem sein soll. Oder ob die Ursache möglicherweise eher darin liegt, dass die eigene Herangehensweise nicht mit den üblichen Abläufen und Spielregeln einer solchen Community kompatibel ist.
Anders formuliert, wenn ein einzelner Nutzer Konflikte mit den Antworten, den Helfern und den Ergebnissen hat, während die Community für die überwiegende Mehrheit der Nutzer erfolgreich funktioniert, dann ist zumindest die Frage erlaubt, wo die eigentliche Ursache liegt.
Das ist keineswegs als persönlicher Angriff gemeint. Aber manchmal lohnt es sich, nicht nur die Antworten der anderen kritisch zu hinterfragen, sondern auch die eigene Erwartungshaltung. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine Community mit tausenden aktiven Helfern irrt, ist nicht automatisch größer als die Möglichkeit, dass man selbst an einer bestimmten Stelle festgefahren ist.
Etwas zynisch formuliert, wenn hunderttausende Menschen mit dem System zurechtkommen und nur einer davon überzeugt ist, dass alle anderen falsch liegen, dann sollte man zumindest kurz den Gedanken zulassen, dass das Problem möglicherweise nicht ausschließlich bei den anderen zu finden ist.
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