Gelöst

Fragen Umzug Neubau

vor 3 Jahren

Hallo zusammen,

 

Ich ziehe in den nächsten Wochen um. Umzug des Anschlusses ist ja an sich nichts Kompliziertes, jedoch bin ich hier in einer seltsamen Konstellation und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. 

 

Ich ziehe in eine Neubau-Wohnung.

Im Haus gibt's einen Kabelanschluss und auch einen APL . Es gibt auch eine TAE -Dose und eine Endleitung von der Wohnung bis in den Keller neben dem APL , diese sind jedoch nicht an den APL angeschlossen.

Mein Vermieter erlaubt es auch nicht, dass die Endleitungen an den APL angeschlossen werden (es sei sein Eigentum, er könne entscheiden, ob sie angeschlossen werden oder nicht). Er schreibt vor, dass ich mein Internet über Kabel beziehen muss - im Vertrag steht aber nichts diesbezüglich. Seine Argumentation: beim Bau/Installation der Telekommunikation im Haus (Vermieter ist auch Eigentümer des Hauses), hat er einen Rahmenvertrag bzw speziellen Vertrag mit dem Kabelanbieter geschlossen, so dass die Gebühren und Nebenkosten für die Mieter niedriger sind, sofern jede Mietpartei ihr Internet über Kabel und über diesen Kabelanbieter bezieht. Wenn nun einer doch einen anderen Anbieter wählt, würden die Nebenkosten für alle Parteien steigen.

 

Für mich ist es egal, ob ich über Telekom/DSL oder über Kabel mein Internet erhalte, wobei ich eher Telekom bevorzuge (es gibt ja auch einen Grund wieso ich zur Telekom gewechselt bin).

Da ich mich nicht mit dem Vermieter rumschlagen möchte (habe die Sache schon 3 mal angesprochen, er meinte jedes mal, ich darf nur über Kabel mein Internet beziehen), kann ich auch einen Kabelvertrag abschließen und parallel noch den Telekom Vertrag laufen lassen (würde zwar 2 Verträge parallel bezahlen, aber ist mir egal). Natürlich würde ich den Telekom-Vertrag jetzt ordentlich kündigen zum Vertragsende, d.h. Ende Mai 2023. Sonderkündigungsrecht besteht nicht, da Telekom bis ins Haus liefern kann, wurde mir von der Hotline mitgeteilt. In der Hotline sagte man mir auch, dass ich meinen Fall genau so wie oben schildern soll.

 

Deshalb dachte ich,  ja dann mache ich das so (habe aber noch nicht gekündigt).

Nun ging mir aber folgendes durch den Kopf, was mich verunsichert hat.

Wenn ich keinen Umzug beantrage, ist auch die Leitung in der alten Wohnung blockiert. D.h. der Nachmieter kann da nicht geschaltet werden. Wenn ich einen Umzug beauftrage, wird man ja versuchen, die Endleitung anzuschliessen. Was aber wiederum mein Vermieter nicht erlaubt.

 

Kann ich denn einen Umzug zwar beantragen, aber die Leitung in der neuen Wohnung nicht schalten lassen, so dass die Leitung/Vertrag zwar umgezogen ist, ich aber diese nicht nutze. Somit wäre die Leitung in der alten Wohnung frei. Jedoch scheint, dass mir rechtlich nicht sauber zu sein, da ich im Nachhinein theoretisch argumentieren könnte, dass die Leistung von der Telekom nicht erbracht werde und ich deshalb mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehme könnte. Das würde ich nicht machen bzw sogar darauf explizit verzichten.

 

Welche Möglichkeiten gibt es denn, dass die alte Leitung freigegeben wird, sobald ich aus der Wohnung ausziehe.

Oder reicht es aus, dass ich ordentlich kündige, und die Leitung aber früher, d.h. zum Auszugsdatum freigegeben wird, obwohl die Leitung in der neuen Wohnung nicht aktiviert wurde.

 

Ich möchte, dass ich problemlos umziehe und keine Partei irgendwelche Nachteile hat (außer mir, da ich zur Not 2 Verträge parallel habe).

 

P.S.:

Bevor die Frage aufkommt, wieso ich das nicht bei der Besichtigung oder Vertragsunterzeichnung geklärt habe: der Vermieter hatte damals bereits gesagt, dass das Internet nur über Kabel bezogen werden kann. Ich fragte aber nach, ob es denn über das klassische Telefonetz es auch gehen würde. Da hieß es, es gäbe keine Leitungen und damals gab's auch keine TAE Dosen in der Wohnung. Deshalb war meine Annahme, ja dann wird's nicht möglich sein meinen DSL Anschluss mitzunehmen und ich kann sonderkündigen (gibts ähnliche bzw identische Fälle) , was jetzt doch nicht geht laut Hotline.

 

 

Vielen Dank schonmal im Voraus.

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