Freileitungs-Mast versetzen lassen
vor 2 Tagen
Hallo Zusammen,
wir bauen gerade in einem frisch herausgetrennten Grundstück im Garten meiner Großeltern.
Bei der Vermessung wurde festgestellt, dass der Gehweg der Stadt zum Teil (ca. 30-40 cm) auf unserem Grundstück liegt.
Darauf steht ein Telefonmast der Telekom, der dort vom vorher unterirdischen Leitungssystem in ein oberes Leitungssystem zu unseren Nachbarn über die Straße führt.
Wir selber sind nicht angeschlossen, da unser Antrag von der Telekom aus Kostengründen abgelehnt wurde.
Wir möchten die Grundstücksgrenze jetzt glatt ziehen und daher muss der Telefonmast versetzt werden.
Wie kann ich einen Antrag dafür stellen?
Anbei ein Bild auf dem die Grenzmarkierung und der Holzmast zu sehen ist.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße Lisa
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vor 2 Tagen
Dann musst du dich an die Gemeinde wenden da der Mast auf dem öffentlichen Grund steht.
Gemeinde muss das in Abstimmung mit der Telekom machen. Da hast du keine Handhabe.
6
Antwort
von
vor 2 Tagen
Nein, steht er nicht.
Der Mast wie auch ein Teil des Gehwegs befindet sich auf Privatgrund.
da der Mast auf dem öffentlichen Grund steht.
Dann musst du dich an die Gemeinde wenden da der Mast auf dem öffentlichen Grund steht.
Gemeinde muss das in Abstimmung mit der Telekom machen. Da hast du keine Handhabe.
Nein, steht er nicht.
Der Mast wie auch ein Teil des Gehwegs befindet sich auf Privatgrund.
Tja, aber damals hat die Gemeinde diesen Bereich als öffentlichen Grund ausgewiesen und so wird es auch verbrieft sein. Wenn nun ein Fahler bei der Ausmessung auffällt ist es immer noch ein Thema der Gemeinde. Und genau jetzt muss dann die Gemeinde auch den Fehler zugeben und mit der Telekom nach einer Lösung suchen.
Antwort
von
vor 2 Tagen
Tja, aber damals hat die Gemeinde diesen Bereich als öffentlichen Grund ausgewiesen und so wird es auch verbrieft sein.
Nein, steht er nicht.
Der Mast wie auch ein Teil des Gehwegs befindet sich auf Privatgrund.
da der Mast auf dem öffentlichen Grund steht.
Dann musst du dich an die Gemeinde wenden da der Mast auf dem öffentlichen Grund steht.
Gemeinde muss das in Abstimmung mit der Telekom machen. Da hast du keine Handhabe.
Nein, steht er nicht.
Der Mast wie auch ein Teil des Gehwegs befindet sich auf Privatgrund.
Tja, aber damals hat die Gemeinde diesen Bereich als öffentlichen Grund ausgewiesen und so wird es auch verbrieft sein. Wenn nun ein Fahler bei der Ausmessung auffällt ist es immer noch ein Thema der Gemeinde. Und genau jetzt muss dann die Gemeinde auch den Fehler zugeben und mit der Telekom nach einer Lösung suchen.
Richtig, könnte so im Grundbuch stehen. Und dann hat man leider keine Chance, denn die dortigen Eintragungen genießen sog. "Öffentlichen Glauben".
Antwort
von
vor 2 Tagen
Tja, aber damals hat die Gemeinde diesen Bereich als öffentlichen Grund ausgewiesen und so wird es auch verbrieft sein
Nein, steht er nicht.
Der Mast wie auch ein Teil des Gehwegs befindet sich auf Privatgrund.
da der Mast auf dem öffentlichen Grund steht.
Dann musst du dich an die Gemeinde wenden da der Mast auf dem öffentlichen Grund steht.
Gemeinde muss das in Abstimmung mit der Telekom machen. Da hast du keine Handhabe.
Nein, steht er nicht.
Der Mast wie auch ein Teil des Gehwegs befindet sich auf Privatgrund.
Tja, aber damals hat die Gemeinde diesen Bereich als öffentlichen Grund ausgewiesen und so wird es auch verbrieft sein. Wenn nun ein Fahler bei der Ausmessung auffällt ist es immer noch ein Thema der Gemeinde. Und genau jetzt muss dann die Gemeinde auch den Fehler zugeben und mit der Telekom nach einer Lösung suchen.
Das ist Deine Annahme.
Es könnte aber mindestens genauso sein, dass versehentlich der Gehweg einfach nicht richtig gebaut wurde. Ich kenne mehrere solcher Fälle aus der jüngeren Vergangenheit.
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