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Fälschlich angelehnte Portierungsanfrage vom neuen Anbieter
vor einem Jahr
Liebes Telekomteam,
ich habe meinen Festnetzvertrag zum 31.08.2023 gekündigt.
Einige meiner Festnetzrufnummern möchte ich zu meinen neuen Anbieter mitnehmen. Hierzu habe ich eine Portierungsanfrage zum 01.09.2023 über meinen neuen Anbieter gestellt.
Beim ersten Versuch wurde die Portierung seitens Telekom abgelehnt weil die Angaben zur Kündigung angeblich falsch seien.
Im zweiten Schritt habe ich nochmals die Kündigungsbestätigung als Zusatz an meinen neuen Anbieter übermittelt. Diese Kündigungsbestätigung hat mein neuer Anbieter nochmals im Zusammenhang der Portierung an Sie übermittelt.
Daraufhin kam folgende nicht nachvollziehbare Antwort ihrerseits:
„das Vertragsverhältnis hat sich zwischenzeitlich geändert, sodass eine Rufnummernportierung aus Bestand nicht mehr möglich ist. Wenn eine nachträgliche Rufnummernportierung gewünscht ist, können Sie frühestens ab dem 04.09.2023 eine nachträgliche Rufnummernportierung einstellen.“
Ich möchte keine nachträgliche Portierung erst ab dem 04.09.2023 einreichen.
Ich möchte eine Portierung zum 01.09.2023, sodass ich keine Versorgungsunterbrechung erleide. Dies sollte laut der Bundenetzagentur auch so möglich sein.
Ich bitte Sie deshalb nochmals diese Portierungsanfrage zu prüfen und die Portierung entsprechend zum 01.09.2023 zu bestätigen.
mit freundlichen Grüßen
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Chill erst mal
5 Sterne Mitgestalter
vor einem Jahr
@BN929565 warum kümmert sich dein neuer Anbieter nicht darum, dem Zahlst du auch das Geld in Zukunft.
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CyberSW
5 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
Vorlaufzeit nicht mehr eingehalten.
20 Tage Vorlaufzeit sind bei Portierungsanfragen einzuhalten.
Nun muss die Kündigung durchlaufen und wenn der Bestand dann auch sauber aus den IT-Systemen raus ist, kann eine nachträgliche Rufnummerportierung vorgenommen werden.
Die Karte zieht nicht mehr .. denn die hast du mit deiner Eigenkündigung in die Tonne getreten.
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BN929565
1 Sterne Mitglied
vor einem Jahr
@Chill erst mal
Danke, für deine Antwort. Aber die Vertragsdetails die ich mit meinem neuen Anbieter habe spielen, so denke ich, hier im Telekom Forum keine Rolle. Ich habe den Eindruck, dass du meinen neuen Anbieter „schlecht reden“ möchtest.
Aktuell bin ich jedoch Kunde mit meinen Rufnummern bei der Telekom. Diese Rufnummern stehen mir laut Bundesnetzagentur zu und wenn mein aktueller Anbieter die Portierung verweigert, so möchte ich da schnellstmöglich Lösung/Klärung zu erwirken.
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Lorenz S.
Antwort
von
BN929565
vor einem Jahr
Hallo @BN929565,
vielen Dank für unser freundliches Gespräch.
Wenn Sie einen "nahtlosen" Wechsel wünschen, dann erteilen Sie einen Auftrag zum Anbieterwechsel mit Kündigung vom Anschluss und Mitnahme der Rufnummern. Aus diesem Auftrag zum Anbieterwechsel erwächst Ihnen Anspruch auf "nahtlosen" Wechsel und Weiterversorgung für den Fall, dass der aufnehmende Anbieter am abgestimmten Termin nicht schalten kann. In allen Fällen ist der aufnehmende Anbieter Ihr Ansprechpartner. Nur er kann die Weiterversorgung veranlassen.
Eine Reine Rufnummernportierung (also ohne Kündigung) kann während der Laufzeit des Vertrags oder nach Beendigung des Vertrags beauftragt werden. Erstere führt zur Portierung von Rufnummern zum Anbieter während der Vertrag weiter läuft.
Wird ein Auftrag zum Anbieterwechsel oder zur Reinen Rufnummernportierung erteilt, während ein anderer Auftrag auf seinen Abschluss wartet, dann wird die Anfrage vom Anbieter vom System abgelehnt.
Hintergrund ist, dass an einem Anschluss nur ein Auftrag abgewickelt werden kann. In Ihrem Fall ist der blockierende Auftrag die Kündigung, die Sie uns, nicht aber bei Ihrem neuen Anbieter als Auftrag zum Anbieterwechsel erteilt haben.
Bei der nächsten Anfrage zur Nachträglichen Rufnummernportierung wurde von Ihrem Anbieter der Wechseltermin nach Vertragsbeendigung gewählt. Dem wurde zugestimmt.
Bei einer Reinen Rufnummernportierung besteht kein Anspruch auf nahtlosen Wechsel.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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Kugic
5 Sterne Mitgestalter*in
vor einem Jahr
Du kannst dir aber nicht nur die Rosinen aus dem Anbieterwechselprozess aussuchen
Die Bundesnetzagentur schreibt auch, dass du nicht selbst kündigen darfst und das dein Anbieter machen muss, damit die Weiterversorgung funktioniert.
Du hast jetzt kein Anbieterwechsel.
Sondern Kündigung und Neubestellung.
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