Gelöst
Geräterückgabe
vor 6 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich musste leider meinen Telekom-Festnetz-Vertrag kündigen, da die zu dem damaligen Zeitpunkt angebotene DSL-Geschwindigkeit nicht ausreichend war. Der Vertrag lief nun aus und ich habe auf den Rücksendeauftrag für die Geräte (Router und Receiver) gewartet. Dieser kam nicht. Jetzt kam eine Rechnung, in der mir der Restwert der Geräte berechnet wurde. Warum habe ich keinen Rücksendeauftrag bekommen? Laut Ihres Supports habe ich diesen 2017 bekommen. Ich habe meine Unterlagen geprüft und dieses Schreiben ist tatsächlich zusammen mit meiner Kündigung gekommen. 2 Jahre vor Ablauf des Vertrags! Eine Erinnerung haben Sie leider nicht geschickt. Nun ist es wohl nicht möglich, die Geräte noch zurückzusenden. Ich finde diese Vorgehensweise nicht sehr kundenfreundlich. Gibt es hier wirklich keine Möglichkeit? Ich sitze jetzt auf Geräten, die nach 2 Jahren noch 300 Euro wert sein sollen und kann mit den Geräten nicht mehr anfangen. Bisher war ich eigentlich immer ein sehr zufriedener Kunde und habe nur aus den o. g. Gründen gekündigt. Dieser Umgang bei einer Kündigung ist allerdings sehr fragwürdig.
Besten Dank und schöne Grüße
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vor 6 Jahren
Nun ist es eh zuspät, die Kosten wird dir niemand gutschreiben.
Kannst sie ja noch per www.telekom.de/retoure zurückschicken, sind ja nicht dein Eigentum, Geld gibt es dann dennoch nicht zurück.
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vor 6 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren, ich musste leider meinen Telekom-Festnetz-Vertrag kündigen, da die zu dem damaligen Zeitpunkt angebotene DSL-Geschwindigkeit nicht ausreichend war. Der Vertrag lief nun aus und ich habe auf den Rücksendeauftrag für die Geräte (Router und Receiver) gewartet. Dieser kam nicht. Jetzt kam eine Rechnung, in der mir der Restwert der Geräte berechnet wurde. Warum habe ich keinen Rücksendeauftrag bekommen? Laut Ihres Supports habe ich diesen 2017 bekommen. Ich habe meine Unterlagen geprüft und dieses Schreiben ist tatsächlich zusammen mit meiner Kündigung gekommen. 2 Jahre vor Ablauf des Vertrags! Eine Erinnerung haben Sie leider nicht geschickt. Nun ist es wohl nicht möglich, die Geräte noch zurückzusenden. Ich finde diese Vorgehensweise nicht sehr kundenfreundlich. Gibt es hier wirklich keine Möglichkeit? Ich sitze jetzt auf Geräten, die nach 2 Jahren noch 300 Euro wert sein sollen und kann mit den Geräten nicht mehr anfangen. Bisher war ich eigentlich immer ein sehr zufriedener Kunde und habe nur aus den o. g. Gründen gekündigt. Dieser Umgang bei einer Kündigung ist allerdings sehr fragwürdig. Besten Dank und schöne Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich musste leider meinen Telekom-Festnetz-Vertrag kündigen, da die zu dem damaligen Zeitpunkt angebotene DSL-Geschwindigkeit nicht ausreichend war. Der Vertrag lief nun aus und ich habe auf den Rücksendeauftrag für die Geräte (Router und Receiver) gewartet. Dieser kam nicht. Jetzt kam eine Rechnung, in der mir der Restwert der Geräte berechnet wurde. Warum habe ich keinen Rücksendeauftrag bekommen? Laut Ihres Supports habe ich diesen 2017 bekommen. Ich habe meine Unterlagen geprüft und dieses Schreiben ist tatsächlich zusammen mit meiner Kündigung gekommen. 2 Jahre vor Ablauf des Vertrags! Eine Erinnerung haben Sie leider nicht geschickt. Nun ist es wohl nicht möglich, die Geräte noch zurückzusenden. Ich finde diese Vorgehensweise nicht sehr kundenfreundlich. Gibt es hier wirklich keine Möglichkeit? Ich sitze jetzt auf Geräten, die nach 2 Jahren noch 300 Euro wert sein sollen und kann mit den Geräten nicht mehr anfangen. Bisher war ich eigentlich immer ein sehr zufriedener Kunde und habe nur aus den o. g. Gründen gekündigt. Dieser Umgang bei einer Kündigung ist allerdings sehr fragwürdig.
Besten Dank und schöne Grüße
Offenbar hat es dich in der vergangenen Zeit aber auch nicht besonders interessiert, dass du Mietgeräte hast, die zum Ende der Mietzeit auch wieder zurückgegeben werden müssen.
Eine Nachfrage deinerseits, direkt nach Vertragsende, wie du nun die Geräte zurückgeben kannst, hätte alles geklärt und dir den Ärger erspart.
Einer Erinnerung bedarf es übrigens nicht, da die Rückgabe der Geräte in den AGB festgelegt ist.
12
Antwort
von
vor 6 Jahren
Schon interessant zu sehen, wie die Telekom sich hier platziert. Eine einfache Mahnung bezüglich der Rücksendung wäre nicht zu viel verlangt gewesen und in vielen anderen Fällen auch vollkommen üblich. Aber so scheint man sich gegenüber Kunden zu verhalten, die die Telekom verlassen. Und ich wäre wohlgemerkt gerne bei der Telekom geblieben und musste nur aus leitungstechnischen Gründen wechseln. Schade, dass man sich so verhält und auch die Verhaltensweise der "Community Guides" in dieser Community ist sehr befremdlich. Da klingt der Name "Telekom hilft" schon fast zynisch. Dabei war meine erste Erfahrung mit dieser Plattform sehr positiv und mir wurde sehr schnell und kompetent geholfen.
Antwort
von
vor 6 Jahren
(...) Da klingt der Name "Telekom hilft" schon fast zynisch. Dabei war meine erste Erfahrung mit dieser Plattform sehr positiv und mir wurde sehr schnell und kompetent geholfen.
(...) Da klingt der Name "Telekom hilft" schon fast zynisch. Dabei war meine erste Erfahrung mit dieser Plattform sehr positiv und mir wurde sehr schnell und kompetent geholfen.
Der Name lautet "Telekom hilft Community"
Und die Antworten kamen von der Community.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Ist klar...
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
Wenn du Hilfe von einem Mitarbeiter suchst, hinterlege die betreffende Kundennummer und deine Rückrufnummer im Profil.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
ich verstehe, dass die Rechnung dich erstmal schockt.
Da bei deiner Kündigung auch die Geräte zum selben Datum gekündigt wurden, hast du die Retourenscheine folglich auch zusammen mit der Kündigungsbestätigung erhalten. Damit haben wir dich sogleich informiert sie zurückzuschicken, wie auch die nötigen Unterlagen dafür bereitgestellt.
Grundsätzlich ist es immer gut bei Unstimmigkeiten oder Fragen direkt auf uns zu zugehen. Dann hätte ich dich auf die Retourenscheine, bzw. das Retourenportal verwiesen.
Über diesen Punkt sind wir nun leider schon hinaus und der Restwert der Geräte wurde bereits in Rechnung gestellt. Die Geräte gehen damit in deinen Besitz über.
Viele Grüßen
Dorothea T.
7
Antwort
von
vor 6 Jahren
Hallo @Nico B. , hallo @Dorothea T. ,
mir leuchtet vollkommen ein, dass ich die Geräte zurückgeben muss. Da ich den Anschluss beruflich nutze und ir die Hybrid-Variante leider nicht die entsprechende Bandbreite (16MBit und LTE ) gebracht hat, musste ich eine Alternative wählen (Glasfaser mit 200 MBit) und habe aus diesem Grund den Telekom-Vertrag noch 1,5 Jahre laufen lassen müssen und zeitnah gekündigt, um dies nicht zum Ablauf zu versäumen. Hätte es damals schon die heutigen Optionen (100 MBit bei der Telekom) gegeben, hätte ich nicht gewechselt. Die Geräte und das Telekom Entertain haben wir natürlich weiterhin genutzt, da wir noch einen laufenden Vertrag hatten. Die Laufzeit der Geräte lief ja analog zur Vertragslaufzeit. Also sendet man die Geräte auch erst mit Ablauf der Vertragslaufzeit (1,5 Jahre nach der Zusendendung des Retourenscheins) zurück. Ich hätte es als kundenfreundliche Praxis empfunden, wenn man mich dann zum Ablauf der Vertragszeit noch einmal auf das Prozedere aufmerksam gemacht hätte. Eine Mahnung vor der Fakturierung wäre sicherlich auch sehr kundenfreundlich. Mir leuchtet ein, dass die Telekom vertraglich sauber ist. Trotzdem finde ich es sehr ärgerlich und auch unschön, dass man hier direkt die Tür zu macht und keine Erinnerung etc. sendet und sich auf die vertragliche Korrektheit beruft. Ihr seid durchaus im Recht. Trotzdem bin ich massiv verärgert, da ich jetzt zwei nicht mehr nutzbare Geräte für eine stolzen Preis zur Rücksendung in Kartons verpackt hier liegen habe.
Antwort
von
vor 6 Jahren
@lars14
Die Laufzeit der Geräte ist unabhängig vom Anschluss, du hättest sie gleich zurückgeben können und hättest Miete gespart.
Antwort
von
vor 6 Jahren
@Mächschen Im Kündigungsschreiben von 11.2017 steht sowohl für den Tarif als auch für die Geräte das gleiche Kündigungsdatum (06.2019). Außerdem habe ich den Tarif doch noch bis 2019 bezahlt. Dann möchte und darf ich diesen auch noch nutzen und dafür benötige ich die Geräte.
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von
Uneingeloggter Nutzer
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von