Gesetzwidrige Vertragsverlängerung bei Umzug?

8 years ago

Hallo,

mein Umzugsplan hat die Telekom zum Anlass genommen um mir einen neuen Vertrag über 24 Monaten unterzujubeln.  Zunächst einmal muss der Kunde informiert werden, dass eine Umzugsbestätigung bei der Telekom mit einer Vertragsverlängerung gleichgesetzt wird. Das ist einfach nicht das gleiche und es wird nicht auch nicht rechtmäßiger wenn sie das in den AGB verstecken. Ist übrigens dann auch nicht rechtmäßig. Ich hab sofort widerrufen. 

 

Gericht: Auch ein Festnetzanschluss ist mobil

 

Das Gericht Minden sah es ferner als gegeben an, dass Festnetzanschlüsse nicht notwendig an bestimmte Adressen gebunden seien. Sie beinhalteten die Bereitstellung einer Rufnummer, eines Tarifs sowie eines Leistungsweges. Auch wenn Letzterer beim Umzug wechsele, sei nur maßgeblich, dass er auch an der neuen Adresse verfügbar sei.

(Amtsgericht Minden, Aktenzeichen 21 C 405/09) & ( §313 BGB)

 

Also bei dem Sachverhalt fällt es mir schwer dem Unternehmen Telekom weiter zu Vertrauen!

 

Mit freundlichen Grüßen 

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    • 8 years ago

      Einen Umzug per TKG §46 kannst Du nur über die Hotline vornehmen.

      Nur wenn die Telekom am neuen Anschluss die gleichen Leitungs-Parameter und Preise anbieten kann resultiert daraus kein neuer Vertrag - dann hast du eine

      Sonderkündiungsfrist von drei Monaten zum Monatsende - für die du behalst ohne Gegenleistung.

      Alternativ kann die Telekom natürlich ein anderes Angebot mit neuer Laufzeit unterbreiten, welches Du annehmen oder ablehnen kannst.

       

      der Paragrah 46 TKG ist 2012 in Kraft getreten und macht damit das Urteil von 2010 zumindest fragwürdig, wobei es m.E. hier sowieso nicht anwendbar ist.

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      8 years ago

      Wie genau waren denn die sonstigen Konditionen im Vergleich zum vorherigen Vertrag?

       

      ER

      Answer

      from

      8 years ago

      Stefan

      Einen Umzug per TKG §46 kannst Du nur über die Hotline vornehmen.

      Einen Umzug per TKG §46 kannst Du nur über die Hotline vornehmen.

      Stefan

      Einen Umzug per TKG §46 kannst Du nur über die Hotline vornehmen.


      Nebenbei, in § 46 TKG geht es um Verträge mit Verbrauchern. Ob der § bei jemanden, der im Geschäftskundenbereich postet, anzuwenden ist, hm.

      Answer

      from

      8 years ago

      Solche Schlaumeier mag Ich ja, iwelche Gesetzestexte zitieren ohne Bezug und dann nichtmal die erforderlichen Infos bereitstellen um sich einen unparteiischen Eindruck von Allem machen zu können, klasse ^^

    • 8 years ago

      Das ist nett das du uns das BGB zitierst, wichtig ist hier aber das TKG .
      Auch ist der Sachverhalt bekannt, siehe Antwort von Stefan.

      War der Anschluss den wirklich identisch? Bei der kleinsten Änderung (z.B. Wandlung IP oder Geschwindigkeit) ist das Gesetz hinfällig.

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    • 8 years ago

      Hallo @Erix

      tragen Sie bitte Ihre Kundendaten ins Communityprofil ein. Bitte einfach dem Link in meiner Signatur nutzen. Der führt Sie in Ihr Profil. Bitte nach Eintrag der Daten kurz im Thread melden. Dann können wir die Umstände dieses "Umzuges" prüfen.

      Gruß

      Jürgen Wo.

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      Answer

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      8 years ago

      Hallo @Erix,

      da haben sich offenbar unsere Antworten überschnitten.

      Aber Sie haben natürlich recht. Meine Wortwahl war nicht optimal - genau wie Ihre Entgegnung.

      Ich versuche gerne noch mal, den Sachverhalt in Worte zu fassen, die Ihren Vorstellungen besser entsprechen:

      Ich bedaure sehr, dass Ihnen das Bereitstellungsentgelt zu hoch ist, kann Ihnen aber leider keine Aussicht auf einen Nachlass bieten. Unserer Preise fest und nicht verhandelbar. Trotzdem würde ich es begrüßen, Sie weiterhin zu unseren Kunden zählen zu dürfen.

      Wir pflegen in unserer Community zwar einen umgangssprachlichen Stil, ich gehe aber auch gerne auf Ihre Vorstellung einer Firmen-Kunden-Kommunikation ein.

      Grüße
      Sarah S.

      Answer

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      8 years ago

      aber nicht im Geschäftskundenservice

      aber nicht im Geschäftskundenservice
      aber nicht im Geschäftskundenservice

      Also geht es doch um einen geschäftlich genutzten Anschluß (auch wenn es sich eigentlich um einen Privatkundentarif handelt)?

       

      Evtl. müßte dann die Anwendbarkeit von § 46 TKG nochmals geprüft werden.

      Answer

      from

      8 years ago

      Nein der Betrieb wurde Mitte 2015 geschlossen..., dabei wurde veranlasst auf Privatanschluss umzustellen.

      Sie müssen auch nicht die  Schaltungsgebühr von knapp 70€ Reduzieren, Sie können aber eine gutschrift von min. 30€ auf folgende Rechnungen gutschreiben dass ist gängige Praxis bei der Telekom, anscheinend aber nicht bei Ihnen.