Gesetzwidrige Vertragsverlängerung bei Umzug?

vor 8 Jahren

Hallo,

mein Umzugsplan hat die Telekom zum Anlass genommen um mir einen neuen Vertrag über 24 Monaten unterzujubeln.  Zunächst einmal muss der Kunde informiert werden, dass eine Umzugsbestätigung bei der Telekom mit einer Vertragsverlängerung gleichgesetzt wird. Das ist einfach nicht das gleiche und es wird nicht auch nicht rechtmäßiger wenn sie das in den AGB verstecken. Ist übrigens dann auch nicht rechtmäßig. Ich hab sofort widerrufen. 

 

Gericht: Auch ein Festnetzanschluss ist mobil

 

Das Gericht Minden sah es ferner als gegeben an, dass Festnetzanschlüsse nicht notwendig an bestimmte Adressen gebunden seien. Sie beinhalteten die Bereitstellung einer Rufnummer, eines Tarifs sowie eines Leistungsweges. Auch wenn Letzterer beim Umzug wechsele, sei nur maßgeblich, dass er auch an der neuen Adresse verfügbar sei.

(Amtsgericht Minden, Aktenzeichen 21 C 405/09) & ( §313 BGB)

 

Also bei dem Sachverhalt fällt es mir schwer dem Unternehmen Telekom weiter zu Vertrauen!

 

Mit freundlichen Grüßen 

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