Glasfaser - Vorverträge, Beauftragung Verlegung in die Wohnung, Recht auf Technologie

vor 5 Stunden

  1. Aus Sicht Nutzer:
  • Ich hatte eine Vertragsverlängerung bzw. Glasfaseranschluss mit mein Provider abgeschlossen, musste es aber stornieren, weil:
  • Die Verlegung wird bestensfalls nur bis zur Wohnungstür gehen. Wie kriege ich es in die Wohnung? Bei DSL schliesst man ein Vertrag mit ein Provider ab, und Provider stellt sicher, dass Telekom die Leitung bis in die Wohnung installiert. Wie soll das bei Glasfaser ablaufen? Mein Provider gibt mir da keine Infos.
  • Eindruck hatte, dass der Vertrag in Kraft treten wird, sobald der Anschluss im Keller erfolgt ist, egal ob die Verlegung bis zur Wohnungstür stattgefunden hat bzw. nutzbar in Wohnung ist?

2. Aus Sicht Miteigentümer: 

In der ETG wurde Keller-Anschluss zugestimmt: Das passiert aber nur wenn Providers an die HV antreten, weil Bedarf angekündigt wurde:

a) Was bedeutet "Bedarf" - abgeschlossene Verträge (siehe oben, musste mein Vertrag stornieren, da ich merkte dass so viel unklar war, u.A. Kosten und Ablauf Verlegung in der Wohnung)?

b) Muss es eine Mindestanzahl von Wohnungen geben?

c) Warum läuft das nicht alles über Telekom, wie bei DSL? Siehe unten.

ETG hat aber nur Anschluss zur Wohnungstür zugestimmt, wenn es Platz im Leitungsschacht gibt (also keine Verlegung per Aufputz bzw. Metalrohr). 

a) Ob es Platz im Leitungsschacht gibt, wird erst bei Kelleranschluss geprüft. Kelleranschluss passiert aber nur wenn Bedarf angemeldet wird. Einzige Weg, den ich kenne, Bedarf anzumelden, ist Vertrag abzuschliessen, kann aber kein Vertrag abschliessen, wenn ich nicht weiss, dass es erst in Kraft tretet wenn ich die Technologie tatsächlich nutzen kann. Gibt es ein Weg Bedarf anzumelden ohne Vertragsabschluss?

b) Glasfaser wird eingebaut - entweder die ETG macht es jetzt, während es subventioniert ist, oder sie warten auf Klagen von Mietern und es ist u.U. teuerer - gibt es irgendeine rechtliche Basis für das Argument Verlegung per Aufputz zulassen zu müssen? 

c) Oder mache ich mir zu viele Sorgen? Ich brauche Glasfaser eigentlich nicht, wenn die ETG erst in paar Jahren zustimmt, vielleicht wird die Nachrüstung immer noch kostenlos sein?

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    • vor 5 Stunden

      Dein ANbieter baut bei dir GF aus und kann dir nicht sagen wie du es nutzen kannst und fragst nun die Firma die bei dir nicht ausbaut??

      Bis zur Wohnungstü? Jau, das wird dein Anbieter auch mitteilen wie es danach weitergeht.

      0

    • vor 5 Stunden

      Hallo @ISPzeitloch 

      Bevor auf deine Fragen geantwortet werden kann, solltest Du uns mal mitteilen, welcher Anbieter den Glasfaserausbau bei euch vornimmt.

      0

    • vor 4 Stunden

      Guten Abend @ISPzeitloch und ein herzliches Willkommen in der Telekom hilft Community. 

       

      Nur zum Verständnis, bauen wir jetzt vor Ort aus oder ein anderer Provider? Für andere Anbieter kann ich nicht sprechen, da ich die internen Abläufe dieser nicht kenne. Ich habe nochmal einen Link mitgebracht, wie es bei uns vonstattengeht. 

       

      Viele Grüße Sven

       

      0

    • vor 4 Stunden

      ISPzeitloch

      Die Verlegung wird bestensfalls nur bis zur Wohnungstür gehen. Wie kriege ich es in die Wohnung? Bei DSL schliesst man ein Vertrag mit ein Provider ab, und Provider stellt sicher, dass Telekom die Leitung bis in die Wohnung installiert. Wie soll das bei Glasfaser ablaufen? Mein Provider gibt mir da keine Infos.

      1. Aus Sicht Nutzer:
      • Ich hatte eine Vertragsverlängerung bzw. Glasfaseranschluss mit mein Provider abgeschlossen, musste es aber stornieren, weil:
      • Die Verlegung wird bestensfalls nur bis zur Wohnungstür gehen. Wie kriege ich es in die Wohnung? Bei DSL schliesst man ein Vertrag mit ein Provider ab, und Provider stellt sicher, dass Telekom die Leitung bis in die Wohnung installiert. Wie soll das bei Glasfaser ablaufen? Mein Provider gibt mir da keine Infos.
      • Eindruck hatte, dass der Vertrag in Kraft treten wird, sobald der Anschluss im Keller erfolgt ist, egal ob die Verlegung bis zur Wohnungstür stattgefunden hat bzw. nutzbar in Wohnung ist?

      2. Aus Sicht Miteigentümer: 

      In der ETG wurde Keller-Anschluss zugestimmt: Das passiert aber nur wenn Providers an die HV antreten, weil Bedarf angekündigt wurde:

      a) Was bedeutet "Bedarf" - abgeschlossene Verträge (siehe oben, musste mein Vertrag stornieren, da ich merkte dass so viel unklar war, u.A. Kosten und Ablauf Verlegung in der Wohnung)?

      b) Muss es eine Mindestanzahl von Wohnungen geben?

      c) Warum läuft das nicht alles über Telekom, wie bei DSL? Siehe unten.

      ETG hat aber nur Anschluss zur Wohnungstür zugestimmt, wenn es Platz im Leitungsschacht gibt (also keine Verlegung per Aufputz bzw. Metalrohr). 

      a) Ob es Platz im Leitungsschacht gibt, wird erst bei Kelleranschluss geprüft. Kelleranschluss passiert aber nur wenn Bedarf angemeldet wird. Einzige Weg, den ich kenne, Bedarf anzumelden, ist Vertrag abzuschliessen, kann aber kein Vertrag abschliessen, wenn ich nicht weiss, dass es erst in Kraft tretet wenn ich die Technologie tatsächlich nutzen kann. Gibt es ein Weg Bedarf anzumelden ohne Vertragsabschluss?

      b) Glasfaser wird eingebaut - entweder die ETG macht es jetzt, während es subventioniert ist, oder sie warten auf Klagen von Mietern und es ist u.U. teuerer - gibt es irgendeine rechtliche Basis für das Argument Verlegung per Aufputz zulassen zu müssen? 

      c) Oder mache ich mir zu viele Sorgen? Ich brauche Glasfaser eigentlich nicht, wenn die ETG erst in paar Jahren zustimmt, vielleicht wird die Nachrüstung immer noch kostenlos sein?

      ISPzeitloch
      Die Verlegung wird bestensfalls nur bis zur Wohnungstür gehen. Wie kriege ich es in die Wohnung? Bei DSL schliesst man ein Vertrag mit ein Provider ab, und Provider stellt sicher, dass Telekom die Leitung bis in die Wohnung installiert. Wie soll das bei Glasfaser ablaufen? Mein Provider gibt mir da keine Infos.


      Hier gelten immer nur die einzelnen AGB.

      Bei GF baut im MFH der GF-Netzbetreiber seine NE4 bis 3m in die Wohnung und setzt dort eine GF-TA .

      (Verschiedene GF-Netzbetreiber bauen auch bei vorbereitetem Leitungsweg, die GF-TA noch 20m weiter,

      manche aber auch nicht; dann muß man seine NE5 selber verlegen.)

      Bei DSL wird geschaltet bis 1. TAE , sofern DSL taugliche Endleitung vorhanden ist,

      die Telekom leistet sich den Luxus auch noch in Unterverteilungen zu schalten oder sogar ein Provisorium zu legen,

      bei Mitbewerbern gilt; Kunde stellt durchgängige DSL taugliche Endleitung zur Verfügung;

      fehlt die Endleitung , gibts eine 1. TAE am APL ,

      oder die Endleitung wird kostenpflichtig gebaut (bei Mietwohnung oft ein Problem, Kunde muß bezahlen, Gebaudeeigentümer muß dem Leitungsweg zustimmen.)

      ISPzeitloch

      Eindruck hatte, dass der Vertrag in Kraft treten wird, sobald der Anschluss im Keller erfolgt ist, egal ob die Verlegung bis zur Wohnungstür stattgefunden hat bzw. nutzbar in Wohnung ist?

      1. Aus Sicht Nutzer:
      • Ich hatte eine Vertragsverlängerung bzw. Glasfaseranschluss mit mein Provider abgeschlossen, musste es aber stornieren, weil:
      • Die Verlegung wird bestensfalls nur bis zur Wohnungstür gehen. Wie kriege ich es in die Wohnung? Bei DSL schliesst man ein Vertrag mit ein Provider ab, und Provider stellt sicher, dass Telekom die Leitung bis in die Wohnung installiert. Wie soll das bei Glasfaser ablaufen? Mein Provider gibt mir da keine Infos.
      • Eindruck hatte, dass der Vertrag in Kraft treten wird, sobald der Anschluss im Keller erfolgt ist, egal ob die Verlegung bis zur Wohnungstür stattgefunden hat bzw. nutzbar in Wohnung ist?

      2. Aus Sicht Miteigentümer: 

      In der ETG wurde Keller-Anschluss zugestimmt: Das passiert aber nur wenn Providers an die HV antreten, weil Bedarf angekündigt wurde:

      a) Was bedeutet "Bedarf" - abgeschlossene Verträge (siehe oben, musste mein Vertrag stornieren, da ich merkte dass so viel unklar war, u.A. Kosten und Ablauf Verlegung in der Wohnung)?

      b) Muss es eine Mindestanzahl von Wohnungen geben?

      c) Warum läuft das nicht alles über Telekom, wie bei DSL? Siehe unten.

      ETG hat aber nur Anschluss zur Wohnungstür zugestimmt, wenn es Platz im Leitungsschacht gibt (also keine Verlegung per Aufputz bzw. Metalrohr). 

      a) Ob es Platz im Leitungsschacht gibt, wird erst bei Kelleranschluss geprüft. Kelleranschluss passiert aber nur wenn Bedarf angemeldet wird. Einzige Weg, den ich kenne, Bedarf anzumelden, ist Vertrag abzuschliessen, kann aber kein Vertrag abschliessen, wenn ich nicht weiss, dass es erst in Kraft tretet wenn ich die Technologie tatsächlich nutzen kann. Gibt es ein Weg Bedarf anzumelden ohne Vertragsabschluss?

      b) Glasfaser wird eingebaut - entweder die ETG macht es jetzt, während es subventioniert ist, oder sie warten auf Klagen von Mietern und es ist u.U. teuerer - gibt es irgendeine rechtliche Basis für das Argument Verlegung per Aufputz zulassen zu müssen? 

      c) Oder mache ich mir zu viele Sorgen? Ich brauche Glasfaser eigentlich nicht, wenn die ETG erst in paar Jahren zustimmt, vielleicht wird die Nachrüstung immer noch kostenlos sein?

      ISPzeitloch
      Eindruck hatte, dass der Vertrag in Kraft treten wird, sobald der Anschluss im Keller erfolgt ist, egal ob die Verlegung bis zur Wohnungstür stattgefunden hat bzw. nutzbar in Wohnung ist?

      Der Vertrag startet "erst", wenn im EFH die GF am GF-AP initialisiert ist,

      im MFH, wenn die GF-TA in der Wohnung initialisiert ist;

      dann gibt es noch ein Delta, nach erfolgreicher Initialisierung erhält der Kunde einen Einrichtungslink,

      über den es selber den DSL-Anschluß auf GF umschaltet.

      ISPzeitloch

      Oder mache ich mir zu viele Sorgen? Ich brauche Glasfaser eigentlich nicht, wenn die ETG erst in paar Jahren zustimmt, vielleicht wird die Nachrüstung immer noch kostenlos sein?

      1. Aus Sicht Nutzer:
      • Ich hatte eine Vertragsverlängerung bzw. Glasfaseranschluss mit mein Provider abgeschlossen, musste es aber stornieren, weil:
      • Die Verlegung wird bestensfalls nur bis zur Wohnungstür gehen. Wie kriege ich es in die Wohnung? Bei DSL schliesst man ein Vertrag mit ein Provider ab, und Provider stellt sicher, dass Telekom die Leitung bis in die Wohnung installiert. Wie soll das bei Glasfaser ablaufen? Mein Provider gibt mir da keine Infos.
      • Eindruck hatte, dass der Vertrag in Kraft treten wird, sobald der Anschluss im Keller erfolgt ist, egal ob die Verlegung bis zur Wohnungstür stattgefunden hat bzw. nutzbar in Wohnung ist?

      2. Aus Sicht Miteigentümer: 

      In der ETG wurde Keller-Anschluss zugestimmt: Das passiert aber nur wenn Providers an die HV antreten, weil Bedarf angekündigt wurde:

      a) Was bedeutet "Bedarf" - abgeschlossene Verträge (siehe oben, musste mein Vertrag stornieren, da ich merkte dass so viel unklar war, u.A. Kosten und Ablauf Verlegung in der Wohnung)?

      b) Muss es eine Mindestanzahl von Wohnungen geben?

      c) Warum läuft das nicht alles über Telekom, wie bei DSL? Siehe unten.

      ETG hat aber nur Anschluss zur Wohnungstür zugestimmt, wenn es Platz im Leitungsschacht gibt (also keine Verlegung per Aufputz bzw. Metalrohr). 

      a) Ob es Platz im Leitungsschacht gibt, wird erst bei Kelleranschluss geprüft. Kelleranschluss passiert aber nur wenn Bedarf angemeldet wird. Einzige Weg, den ich kenne, Bedarf anzumelden, ist Vertrag abzuschliessen, kann aber kein Vertrag abschliessen, wenn ich nicht weiss, dass es erst in Kraft tretet wenn ich die Technologie tatsächlich nutzen kann. Gibt es ein Weg Bedarf anzumelden ohne Vertragsabschluss?

      b) Glasfaser wird eingebaut - entweder die ETG macht es jetzt, während es subventioniert ist, oder sie warten auf Klagen von Mietern und es ist u.U. teuerer - gibt es irgendeine rechtliche Basis für das Argument Verlegung per Aufputz zulassen zu müssen? 

      c) Oder mache ich mir zu viele Sorgen? Ich brauche Glasfaser eigentlich nicht, wenn die ETG erst in paar Jahren zustimmt, vielleicht wird die Nachrüstung immer noch kostenlos sein?

      ISPzeitloch
      Oder mache ich mir zu viele Sorgen? Ich brauche Glasfaser eigentlich nicht, wenn die ETG erst in paar Jahren zustimmt, vielleicht wird die Nachrüstung immer noch kostenlos sein?

      Also MFH mit Eigentümergemeinschaft.

      Wenn es jetzt einen geförderten GF-Ausbau gibt, den mitnehmen.

      (gibt dann eine Begehung wo die NE4 abgesprochen wird)

      Die Eigentümergemeinschaft muß dem GF-Ausbau NE4 zustimmen.

      Gebaut wird bei der Gewerksvorbereitung nur erst mal die Steigleitung bis zu den GF-SP (Stockwerksverteiler),

      der Wohnungsstich erfolgt erst wenn in der Wohnung ein GF-Anschluß beauftragt wird.

      Also den GF-Ausbau kostenfrei mitnehmen, später wird es kostenpflichtig.

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