Glasfaser XXX-XXX- Peering Problem mit langsamen Seiten

vor 3 Monaten

Hallo,

Ich denke ich bin von dem Peering Problem der Telekom betroffen.

Effektiv zahle ich für ein Glasfaser XXX-XXXdas dreifache wie vormals VDSL 250, habe aber absolut keinen Geschwindigkeitsgewinn, außer bei den Webseiten die die Telekom pimpt, d.h. es bringt mir leider null.

Falls sich jemand fragt, das scheint ein bekanntes Problem zu sein und Verbraucherschützer sind bereits dran : https://netzbremse.de/

Ich fühle mich leider abgezockt, und frage mich, wie ich jetzt aus dem Glasfaser Vertrag wieder raus komme, wenn die LEistung nicht stimmt bzw. ?
Support seitens der Telekom scheint ja nicht vorhanden zu sein, das Problem wird abgestritten oder lächerlich gemacht, siehe diverse Forenbeiträge. In der Tat ist die Anzahl Forenbeiträge ziemlich hoch bei dem Thema, aber man scheint hier alleine da zu stehen.

Irgendwelche Tipps ? Wie kann ich den Vertrag vorzeitig beenden ?

Ansonsten werde ich mich dieser Initiative anschließen :

https://netzbremse.de/

MfG

Robert

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48

    • vor 3 Monaten

      robitobitüt

      Ich denke ich bin von dem Peering Problem der Telekom betroffen.

      Hallo,

      Ich denke ich bin von dem Peering Problem der Telekom betroffen.

      Effektiv zahle ich für ein Glasfaser 1000 das dreifache wie vormals VDSL 250, habe aber absolut keinen Geschwindigkeitsgewinn, außer bei den Webseiten die die Telekom pimpt, d.h. es bringt mir leider null.

      Falls sich jemand fragt, das scheint ein bekanntes Problem zu sein und Verbraucherschützer sind bereits dran : https://netzbremse.de/

      Ich fühle mich leider abgezockt, und frage mich, wie ich jetzt aus dem Glasfaser Vertrag wieder raus komme, wenn die LEistung nicht stimmt bzw. ?
      Support seitens der Telekom scheint ja nicht vorhanden zu sein, das Problem wird abgestritten oder lächerlich gemacht, siehe diverse Forenbeiträge. In der Tat ist die Anzahl Forenbeiträge ziemlich hoch bei dem Thema, aber man scheint hier alleine da zu stehen.

      Irgendwelche Tipps ? Wie kann ich den Vertrag vorzeitig beenden ?

      Ansonsten werde ich mich dieser Initiative anschließen :

      https://netzbremse.de/

      MfG

      Robert

      robitobitüt

      Ich denke ich bin von dem Peering Problem der Telekom betroffen.

      Es gibt nicht DAS Peering Problem der Telekom, wenn dann gibt es Peering -Probleme zwischen 2 Punkten (wo ein Ausgangspunkt von der Telekom sein kann).

      Wenn du über DAS Peering -Problem dich schon belesen hast weißt du sicherlich dass du mit einem VPN das "optimieren" kannst

      Da dir vertraglich nichts zugesichert wurde was die Verbindung zu anderen Punkten betritt wird auch hier kein "Vertragsbruch".

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      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      staengfoenster

      Gern wird nicht aufmerksam gelesen und bei Rückfragen kommen Ausflüchte bzw. der Verweis auf Suchmaschinen.

      Faser Glas

      Dann erfüll doch mal deine Bringschuld – bring uns dein Wissen!

      der_Lutz

      Wissen ist eine Bringschuld

      Faser Glas

      uff

      der_Lutz

      alle

      Faser Glas

      Ach ja? Welche denn?

      der_Lutz

      alle Klagen bisher krachend gescheitert sind

      user_06e97e

      Hoffentlich nehmen die Verbraucherzentralen die Telekom vor Gericht auseinander. 

      Hoffentlich nehmen die Verbraucherzentralen die Telekom vor Gericht auseinander. 

      user_06e97e
      Hoffentlich nehmen die Verbraucherzentralen die Telekom vor Gericht auseinander. 

      Der Satz ist schon semantischer Unfug, ein Blick zurück zeigt aber dass alle Klagen bisher krachend gescheitert sind.

      der_Lutz
      alle Klagen bisher krachend gescheitert sind

      Ach ja? Welche denn?

      Faser Glas
      Ach ja? Welche denn?

      alle

      der_Lutz
      alle

      uff

      Faser Glas
      uff

      tja, das Leben ist kein Ponyhof und Wissen ist eine Bringschuld.

      Einer deiner "Mitstreiter" hat hier auch schon mal grosskotzig diverse Klagen gegen die Telekom aufgeführt, dummerweise wurden alle abgwiesen.

      Und bei der Netzbremse ist es noch lange nicht soweit dass es um die Einreichung einer Klage geht.

      der_Lutz
      Wissen ist eine Bringschuld

      Ja deshalb frag ich dich doch. Du scheinst ja von irgendwelchen Klagen zu wissen. Dann erfüll doch mal deine Bringschuld – bring uns dein Wissen!

      Faser Glas
      Dann erfüll doch mal deine Bringschuld – bring uns dein Wissen!


      Ich habe für mich festgestellt, dass es Threads wie diesen zugute kommt, bestimmte 5-Sterne-Mitgestalter zu ignorieren.

      Gern wird nicht aufmerksam gelesen und bei Rückfragen kommen Ausflüchte bzw. der Verweis auf Suchmaschinen. Beispiel (aufklappen mit dem Pfeil runter).

      staengfoenster
      Gern wird nicht aufmerksam gelesen und bei Rückfragen kommen Ausflüchte bzw. der Verweis auf Suchmaschinen.

      muss ja von dir kommen, nur weil dir immer wieder deine Grenzen aufgezeigt werden und dein Hass auf die Telekom ins Leere läuft.

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      der_Lutz

      Wissen ist eine Holschuld

      Faser Glas

      Dann erfüll doch mal deine Bringschuld – bring uns dein Wissen!

      der_Lutz

      Wissen ist eine Bringschuld

      Faser Glas

      uff

      der_Lutz

      alle

      Faser Glas

      Ach ja? Welche denn?

      der_Lutz

      alle Klagen bisher krachend gescheitert sind

      user_06e97e

      Hoffentlich nehmen die Verbraucherzentralen die Telekom vor Gericht auseinander. 

      Hoffentlich nehmen die Verbraucherzentralen die Telekom vor Gericht auseinander. 

      user_06e97e
      Hoffentlich nehmen die Verbraucherzentralen die Telekom vor Gericht auseinander. 

      Der Satz ist schon semantischer Unfug, ein Blick zurück zeigt aber dass alle Klagen bisher krachend gescheitert sind.

      der_Lutz
      alle Klagen bisher krachend gescheitert sind

      Ach ja? Welche denn?

      Faser Glas
      Ach ja? Welche denn?

      alle

      der_Lutz
      alle

      uff

      Faser Glas
      uff

      tja, das Leben ist kein Ponyhof und Wissen ist eine Bringschuld.

      Einer deiner "Mitstreiter" hat hier auch schon mal grosskotzig diverse Klagen gegen die Telekom aufgeführt, dummerweise wurden alle abgwiesen.

      Und bei der Netzbremse ist es noch lange nicht soweit dass es um die Einreichung einer Klage geht.

      der_Lutz
      Wissen ist eine Bringschuld

      Ja deshalb frag ich dich doch. Du scheinst ja von irgendwelchen Klagen zu wissen. Dann erfüll doch mal deine Bringschuld – bring uns dein Wissen!

      Faser Glas
      Dann erfüll doch mal deine Bringschuld – bring uns dein Wissen!

      sorry, mein Fehler.

      Da habe ich ein K unterschlagen.

      Wissen ist keine Bringschuld.

      Oder für dich, Wissen ist eine Holschuld.

      der_Lutz
      Wissen ist eine Holschuld

      Naja. Strenggenommen geht es ja auch nicht um Wissen, sondern um Belege für deine Aussage:

      der_Lutz

      dass alle Klagen bisher krachend gescheitert sind

      user_06e97e

      Hoffentlich nehmen die Verbraucherzentralen die Telekom vor Gericht auseinander. 

      Hoffentlich nehmen die Verbraucherzentralen die Telekom vor Gericht auseinander. 

      user_06e97e
      Hoffentlich nehmen die Verbraucherzentralen die Telekom vor Gericht auseinander. 

      Der Satz ist schon semantischer Unfug, ein Blick zurück zeigt aber dass alle Klagen bisher krachend gescheitert sind.

      der_Lutz
      dass alle Klagen bisher krachend gescheitert sind

      Wenn du die nicht liefern kannst, ist an deiner Aussage nichts dran. Ich finde es bedauernswert, wie du hier Behauptungen in die Welt setzt, dich dann aber weigerst, sie zu belegen. Erfüllt das wirklich schon deinen Anspruch an dich selbst?

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      Ich finde vor allem bedauernswert wie du immer nur forderst und zwischendurch mal ein paar Lügen einstreust. 

      Über Anspruch könnte man beginnen zu diskutieren wenn ein gewisser geistiger Konsens vorhanden wäre, auf Grund dessen völliger Abwesenheit ist dafür keine Basis gegeben. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Monaten

      Falls Du das hier noch nicht gefunden hattest, ein eventuell etwas eleganterer VPN -basierter Workaround:

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/cloudflare-peering-workarounds/67558693389f9f597b08879d

      2

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      Ja, VPN funktioniert, das ist aber trotzdem eine Frechheit, das kostet immerhin zusätzlich und sollte bei den Angeboten erwähnt werden, dass ohne VPN für viele Seiten auch ein 5€ DSL 16k schneller wäre ;-)

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      Immerhin, ein Workaround, falls ich nicht aus dem Vertrag raus komme, bzw. bis es soweit ist.

      Ansonsten experimentiere ich mit dynamischem Routing in Kombination mit VPN , dann spart man sich das maintainen der expliziten, statischen IP Liste. Mal sehen, ob das geht.

      Falls jemand dazu schon infos hat, sehr gerne !

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Monaten

      4

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      Naja, solange er dann aus dem Vertrag raus gekommen ist und zu einem besseren Anbieter hat wechseln können, passt es ja.

      Und so viele Beschwerden über das Peering Problem mit Cloudflare wie es im Netz gibt, ist ja auch seltsam.
      Und zumindest bei mir habe ich den direkten Vergleich zu vorher vDSL250 ... das hier ist jetzt bei vielen Verbindungen langsamer.

      Und mit VPN workaround gehts ... also wieso soll ich da dann weiter bleiben ?

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      robitobitüt

      Naja, solange er dann aus dem Vertrag raus gekommen ist

      Naja, solange er dann aus dem Vertrag raus gekommen ist und zu einem besseren Anbieter hat wechseln können, passt es ja.

      Und so viele Beschwerden über das Peering Problem mit Cloudflare wie es im Netz gibt, ist ja auch seltsam.
      Und zumindest bei mir habe ich den direkten Vergleich zu vorher vDSL250 ... das hier ist jetzt bei vielen Verbindungen langsamer.

      Und mit VPN workaround gehts ... also wieso soll ich da dann weiter bleiben ?

      robitobitüt
      Naja, solange er dann aus dem Vertrag raus gekommen ist

      Eben das ist eine reine Behauptung und nicht nachgewiesen. 

      Auf gut deutsch, eine Geschichte aus dem Paulanergarten.

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      Nun ja, ich bleibe im Vertrag drinnen und sammle dann halt Netzwerk-Performance Daten, für die Beschwerde von netzbremse.de

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Monaten

      robitobitüt

      Ansonsten experimentiere ich mit dynamischem Routing in Kombination mit VPN , dann spart man sich das maintainen der expliziten, statischen IP Liste. Mal sehen, ob das geht.

      Immerhin, ein Workaround, falls ich nicht aus dem Vertrag raus komme, bzw. bis es soweit ist.

      Ansonsten experimentiere ich mit dynamischem Routing in Kombination mit VPN , dann spart man sich das maintainen der expliziten, statischen IP Liste. Mal sehen, ob das geht.

      Falls jemand dazu schon infos hat, sehr gerne !

      robitobitüt
      Ansonsten experimentiere ich mit dynamischem Routing in Kombination mit VPN , dann spart man sich das maintainen der expliziten, statischen IP Liste. Mal sehen, ob das geht.

      Hmm, nicht ganz so sicher, wo ich zuverlässig dynamisch etwas herbekommen könnte. Die Cloudflare IPs in der Liste kannst Du natürlich per Script abfragen und dynamisch anpassen.

      Amazon veröffentlicht seine Ranges auch recht brauchbar, aber mit denen hatte ich noch nie Probleme. Microsoft hat zumindest einen Artikel, aber halt nur mit Office/Teams Ranges meine ich.

      Ansonsten, was ich noch empfehlen kann ist: keinen Public Cloudflare oder Google DNS nutzen. Quad9 geht wenn ganz gut.

      Noch besser aber - das nutze ich zu Zeit - ist eine eigene Unbound Instanz, die löst rekursiv selbst auf. Kombiniert mit 

      prefetch: yes
      serve-expired: yes
      serve-expired-ttl: 86400

      (Quelle. https://unbound.docs.nlnetlabs.nl/en/latest/topics/core/serve-stale.html )

      hast Du einen sehr schnellen DNS.

      Ich habe AdGuard Home davor geschaltet, die DNS Latenz ist nicht zu verachten, Surfen geht prima:

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      Ich dachte an sowas wie BGP, was das routing dynamisch anhand der Laufzeiten zu zielen variiert.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Monaten

      robitobitüt

      Effektiv zahle ich für ein Glasfaser 1000 das dreifache wie vormals VDSL 250, habe aber absolut keinen Geschwindigkeitsgewinn, außer bei den Webseiten die die Telekom pimpt, d.h. es bringt mir leider null.

      Hallo,

      Ich denke ich bin von dem Peering Problem der Telekom betroffen.

      Effektiv zahle ich für ein Glasfaser 1000 das dreifache wie vormals VDSL 250, habe aber absolut keinen Geschwindigkeitsgewinn, außer bei den Webseiten die die Telekom pimpt, d.h. es bringt mir leider null.

      Falls sich jemand fragt, das scheint ein bekanntes Problem zu sein und Verbraucherschützer sind bereits dran : https://netzbremse.de/

      Ich fühle mich leider abgezockt, und frage mich, wie ich jetzt aus dem Glasfaser Vertrag wieder raus komme, wenn die LEistung nicht stimmt bzw. ?
      Support seitens der Telekom scheint ja nicht vorhanden zu sein, das Problem wird abgestritten oder lächerlich gemacht, siehe diverse Forenbeiträge. In der Tat ist die Anzahl Forenbeiträge ziemlich hoch bei dem Thema, aber man scheint hier alleine da zu stehen.

      Irgendwelche Tipps ? Wie kann ich den Vertrag vorzeitig beenden ?

      Ansonsten werde ich mich dieser Initiative anschließen :

      https://netzbremse.de/

      MfG

      Robert

      robitobitüt
      Effektiv zahle ich für ein Glasfaser 1000 das dreifache wie vormals VDSL 250, habe aber absolut keinen Geschwindigkeitsgewinn, außer bei den Webseiten die die Telekom pimpt, d.h. es bringt mir leider null.

      Höherwertige Tarife kosten halt mehr als günstigere Tarife.

      Was ist denn wie angeschloßen?

      (ein 2-Kerner mit WinVista wird am 1GB-GF nie über 350MB kommen.)

      robitobitüt

      Ich fühle mich leider abgezockt, und frage mich, wie ich jetzt aus dem Glasfaser Vertrag wieder raus komme, wenn die LEistung nicht stimmt bzw. ?

      Hallo,

      Ich denke ich bin von dem Peering Problem der Telekom betroffen.

      Effektiv zahle ich für ein Glasfaser 1000 das dreifache wie vormals VDSL 250, habe aber absolut keinen Geschwindigkeitsgewinn, außer bei den Webseiten die die Telekom pimpt, d.h. es bringt mir leider null.

      Falls sich jemand fragt, das scheint ein bekanntes Problem zu sein und Verbraucherschützer sind bereits dran : https://netzbremse.de/

      Ich fühle mich leider abgezockt, und frage mich, wie ich jetzt aus dem Glasfaser Vertrag wieder raus komme, wenn die LEistung nicht stimmt bzw. ?
      Support seitens der Telekom scheint ja nicht vorhanden zu sein, das Problem wird abgestritten oder lächerlich gemacht, siehe diverse Forenbeiträge. In der Tat ist die Anzahl Forenbeiträge ziemlich hoch bei dem Thema, aber man scheint hier alleine da zu stehen.

      Irgendwelche Tipps ? Wie kann ich den Vertrag vorzeitig beenden ?

      Ansonsten werde ich mich dieser Initiative anschließen :

      https://netzbremse.de/

      MfG

      Robert

      robitobitüt
      Ich fühle mich leider abgezockt, und frage mich, wie ich jetzt aus dem Glasfaser Vertrag wieder raus komme, wenn die LEistung nicht stimmt bzw. ?

      Schon mal ne Störung gemeldet, wo ein Techniker vor Ort war,

      der dann den Fehler in NE3 / NE4 oder Heimnetz eingrenzen konnte?

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    • vor 3 Monaten

      robitobitüt

      Effektiv zahle ich für ein Glasfaser 1000 das dreifache wie vormals VDSL 250,

      Hallo,

      Ich denke ich bin von dem Peering Problem der Telekom betroffen.

      Effektiv zahle ich für ein Glasfaser 1000 das dreifache wie vormals VDSL 250, habe aber absolut keinen Geschwindigkeitsgewinn, außer bei den Webseiten die die Telekom pimpt, d.h. es bringt mir leider null.

      Falls sich jemand fragt, das scheint ein bekanntes Problem zu sein und Verbraucherschützer sind bereits dran : https://netzbremse.de/

      Ich fühle mich leider abgezockt, und frage mich, wie ich jetzt aus dem Glasfaser Vertrag wieder raus komme, wenn die LEistung nicht stimmt bzw. ?
      Support seitens der Telekom scheint ja nicht vorhanden zu sein, das Problem wird abgestritten oder lächerlich gemacht, siehe diverse Forenbeiträge. In der Tat ist die Anzahl Forenbeiträge ziemlich hoch bei dem Thema, aber man scheint hier alleine da zu stehen.

      Irgendwelche Tipps ? Wie kann ich den Vertrag vorzeitig beenden ?

      Ansonsten werde ich mich dieser Initiative anschließen :

      https://netzbremse.de/

      MfG

      Robert

      robitobitüt
      Effektiv zahle ich für ein Glasfaser 1000 das dreifache wie vormals VDSL 250,

      Immerhin, bei vierfacher Bandbreite, ist doch super

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      Wenns hat real wäre ;-) Die connect speed ist halt nicht ganz so wichtig, cloudflare ist grotten lahm, falls man nicht VPN benutzt. Und das ist ja nicht Sinn der Sache ? ODer allenfalls ein Workaround ;-)

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Monaten

      robitobitüt

      Nun ja, ich bleibe im Vertrag drinnen und sammle dann halt Netzwerk-Performance Daten, für die Beschwerde von netzbremse.de

      Nun ja, ich bleibe im Vertrag drinnen und sammle dann halt Netzwerk-Performance Daten, für die Beschwerde von netzbremse.de

      robitobitüt
      Nun ja, ich bleibe im Vertrag drinnen und sammle dann halt Netzwerk-Performance Daten, für die Beschwerde von netzbremse.de

      Eventuell hilft dies - natürlich nur falls erst noch ausgebaut werden musste, und Du den Vertrag vor Ausbauende abgeschlossen hast: https://www.golem.de/news/vertraege-zu-glasfaseranschluessen-vertragslaufzeit-darf-nicht-erst-bei-anschlusslegung-starten-2501-192638.html

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      staengfoenster

      Eventuell hilft dies

      robitobitüt

      Nun ja, ich bleibe im Vertrag drinnen und sammle dann halt Netzwerk-Performance Daten, für die Beschwerde von netzbremse.de

      Nun ja, ich bleibe im Vertrag drinnen und sammle dann halt Netzwerk-Performance Daten, für die Beschwerde von netzbremse.de

      robitobitüt
      Nun ja, ich bleibe im Vertrag drinnen und sammle dann halt Netzwerk-Performance Daten, für die Beschwerde von netzbremse.de

      Eventuell hilft dies - natürlich nur falls erst noch ausgebaut werden musste, und Du den Vertrag vor Ausbauende abgeschlossen hast: https://www.golem.de/news/vertraege-zu-glasfaseranschluessen-vertragslaufzeit-darf-nicht-erst-bei-anschlusslegung-starten-2501-192638.html

      staengfoenster
      Eventuell hilft dies

      nein, das hilft kein bisschen.

      Erstens nicht rechtskräftig zweitens ist hier an keiner Stelle die Telekom involviert.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Monaten

      der_Lutz

      zweitens ist hier an keiner Stelle die Telekom involviert.

      staengfoenster

      Eventuell hilft dies

      robitobitüt

      Nun ja, ich bleibe im Vertrag drinnen und sammle dann halt Netzwerk-Performance Daten, für die Beschwerde von netzbremse.de

      Nun ja, ich bleibe im Vertrag drinnen und sammle dann halt Netzwerk-Performance Daten, für die Beschwerde von netzbremse.de

      robitobitüt
      Nun ja, ich bleibe im Vertrag drinnen und sammle dann halt Netzwerk-Performance Daten, für die Beschwerde von netzbremse.de

      Eventuell hilft dies - natürlich nur falls erst noch ausgebaut werden musste, und Du den Vertrag vor Ausbauende abgeschlossen hast: https://www.golem.de/news/vertraege-zu-glasfaseranschluessen-vertragslaufzeit-darf-nicht-erst-bei-anschlusslegung-starten-2501-192638.html

      staengfoenster
      Eventuell hilft dies

      nein, das hilft kein bisschen.

      Erstens nicht rechtskräftig zweitens ist hier an keiner Stelle die Telekom involviert.

      der_Lutz
      zweitens ist hier an keiner Stelle die Telekom involviert.

      Zitat, schliesst die Telekom als Unternehmen aus der Glasfaserbranche aber nicht aus?

      "Laut den Verbraucherschützern handeln etliche andere Unternehmen aus der Glasfaserbranche so und lassen die Vertragslaufzeit erst beginnen, wenn der Anschluss geschaltet ist. "

      Mein Vertrag bei der Telekom läuft auch erst seit Schaltung, der Ausbau ab Bestellung hat aber ca. 8 Monate gedauert. Daher nahm ich u.g. Zitat aus dem Artikel an. Ist aber wie eingangs angemerkt nur eine Eventualität und mag dem OP helfen oder auch nicht, bin kein Rechtsanwalt:

      "Das Urteil ist wegweisend, weil es den Anbietern signalisiert, dass auch beim Glasfaserausbau die Höchstlaufzeit von zwei Jahren gilt und das Risiko der Ausbauzeit nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden kann"

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      Das Urteil ist vor allem eins, nicht rechtskräftig. 

      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom. 

      So ein wenig Grundverständnis des deutschen Rechtssystems sollte man schon haben. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Monaten

      der_Lutz

      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.

      Das Urteil ist vor allem eins, nicht rechtskräftig. 

      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom. 

      So ein wenig Grundverständnis des deutschen Rechtssystems sollte man schon haben. 

      der_Lutz
      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.

      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du: dann lass mal hören was Golem da falsch macht, idealerweise mit Links/Quellenangabe. Sonst bleibt es halt wieder nur Deine Meinung (die Du selbstverständlich haben darfst). Wenn da allerdings „Google selbst“ o.ä. kommt, ist hier natürlich auch direkt wieder Ende, leider.

      7

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      user_06e97e

      Was ein Unsinn 😂 Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte. 

      der_Lutz

      Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden

      staengfoenster

      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du:

      der_Lutz

      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.

      Das Urteil ist vor allem eins, nicht rechtskräftig. 

      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom. 

      So ein wenig Grundverständnis des deutschen Rechtssystems sollte man schon haben. 

      der_Lutz
      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.

      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du: dann lass mal hören was Golem da falsch macht, idealerweise mit Links/Quellenangabe. Sonst bleibt es halt wieder nur Deine Meinung (die Du selbstverständlich haben darfst). Wenn da allerdings „Google selbst“ o.ä. kommt, ist hier natürlich auch direkt wieder Ende, leider.

      staengfoenster
      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du:

      macht ja nichts.

      Wenn das Urteil rechtskräftig werden würde hätte es nur Relevanz für die Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden, mit allen möglichen Ausgängen des Rechtsstreites.

      Bindet das Urteil eines Gerichtes andere Gerichte? Diese Frage ist Gegenstand dieses Beitrages.

      Häufig wird in den Nachrichten über neue wichtige Gerichtsurteile berichtet, die z. B. der Bundesgerichtshof oder das Bundesarbeitsgericht getroffen haben. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob die ergangene  Entscheidung nun alle anderen Gerichte bindet, diese also genauso entscheiden müssen.

      Die Antwort auf obige Frage lautet: In den allermeisten Fällen ist das Urteil eines Gerichtes für andere Gerichte nicht bindend. Diese für den einen oder anderen Leser vielleicht überraschende Antwort begründet sich wie folgt:

      Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz untworfen, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

      Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt.

      Nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend

      Quelle

      der_Lutz
      Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden

      Was ein Unsinn 😂 Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte. 

      user_06e97e
      Was ein Unsinn 😂 Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte. 

      Das ist falsch. 

      Wahrscheinlich hast du zuviele amerikanische Serien geschaut in Deutschland liegt dee Fall anders. 

      Lies dir einfach die von mir verlinkten Quelle durch und hör auf falsche Informationen zu verbreiten. 

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      Faser Glas

      Weshalb der_Lutz aber nur "jedenfalls formal" Recht hat ist, dass Amts- oder Landgerichte in aller Regel nicht von der (ständigen) höchstrichterlichen oder jedenfalls (für ihren OLG-Bezirk) obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen.

      user_06e97e

      Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.

      der_Lutz

      Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden

      staengfoenster

      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du:

      der_Lutz

      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.

      Das Urteil ist vor allem eins, nicht rechtskräftig. 

      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom. 

      So ein wenig Grundverständnis des deutschen Rechtssystems sollte man schon haben. 

      der_Lutz
      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.

      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du: dann lass mal hören was Golem da falsch macht, idealerweise mit Links/Quellenangabe. Sonst bleibt es halt wieder nur Deine Meinung (die Du selbstverständlich haben darfst). Wenn da allerdings „Google selbst“ o.ä. kommt, ist hier natürlich auch direkt wieder Ende, leider.

      staengfoenster
      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du:

      macht ja nichts.

      Wenn das Urteil rechtskräftig werden würde hätte es nur Relevanz für die Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden, mit allen möglichen Ausgängen des Rechtsstreites.

      Bindet das Urteil eines Gerichtes andere Gerichte? Diese Frage ist Gegenstand dieses Beitrages.

      Häufig wird in den Nachrichten über neue wichtige Gerichtsurteile berichtet, die z. B. der Bundesgerichtshof oder das Bundesarbeitsgericht getroffen haben. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob die ergangene  Entscheidung nun alle anderen Gerichte bindet, diese also genauso entscheiden müssen.

      Die Antwort auf obige Frage lautet: In den allermeisten Fällen ist das Urteil eines Gerichtes für andere Gerichte nicht bindend. Diese für den einen oder anderen Leser vielleicht überraschende Antwort begründet sich wie folgt:

      Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz untworfen, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

      Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt.

      Nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend

      Quelle

      der_Lutz
      Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden

      Was ein Unsinn 😂 Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte. 

      user_06e97e
      Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.

      Nein, das stimmt nicht. @der_Lutz hat da, jedenfalls formal, schon recht.

      Mal für den Zivilprozess:

      Es beginnt beim Prozessrechtsverhältnis, das mit Rechtshängigkeit (Klageerhebung) entsteht. Das ist, so wie jedes andere Schuldverhältnis auch, relativ. Das bedeutet, dass die daraus entstehenden Rechte und Pflichten nur zwischen den jeweiligen Parteien gelten.

      Diese Relativität setzt sich dann nach Ende des Verfahrens bei der (subjektiven) Rechtskraft fort, vgl. § 325 Abs. 1 ZPO (die Vorschrift sagt das nicht explizit, setzt das aber logisch voraus).

      Präjudizielle Wirkungen gegenüber Dritten gibt es – vielleicht abgesehen von irgendwelchen ganz wilden Sonderfällen – nicht.

      Weshalb der_Lutz aber nur "jedenfalls formal" Recht hat ist, dass Amts- oder Landgerichte in aller Regel nicht von der (ständigen) höchstrichterlichen oder jedenfalls (für ihren OLG-Bezirk) obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen. Ist also der Fall zwar mit anderen Parteien, aber sonst 1:1 schon einmal jedenfalls vom BGH entschieden worden, wird sich ein Richter selten den Schuh anziehen und da ein langes Urteil schreiben, in dem er eine andere Ansicht vertritt. Der wird froh sein, dass er wenig Arbeit hat und die Akte schnell vom Tisch kriegt. Ohnehin würde das die nächste Instanz aller Wahrscheinlichkeit nach kassieren, zur not halt der BGH selbst.

      Natürlich gibt es – sagen wir das relevante BGH-Urteil ist schon 20-30 Jahre her und seitdem haben sich vielleicht auch irgendwelche Begleitumstände geändert – immer mal wieder Fälle, wo das anders läuft und nachher auch auf eine Rechtsprechungsänderung z.B. des BGH (oder jedenfalls eines Senats) hinausläuft. Aber, wie gesagt, das sind Sonderfälle.

      Zum Thema hier: Das OLG Hamburg scheint jedenfalls – soweit es ging – schon dem BGH und auch der herrschenden Literaturmeinung gefolgt zu sein, hat aber (unter V., letzte Seite im Volltext) durchaus auch, wenn auch eher schwache, Gründe genannt, weshalb das ggfs. anders zu bewerten wäre und mit diesen Gründen ja auch die Revision zugelassen. Ich würde da aber vorsichtig mal davon ausgehen, dass der BGH das nicht kippt, aber das wird sich noch zeigen. Dass – wenn das Verfahren dann mal rechtskräftig abgeschlossen ist – ein ISP es darauf ankommen lassen wird, sich verklagen zu lassen, wage ich aber mal zu bezweifeln. Vielleicht versucht man ja damit durchzukommen, aber wenn der Kunde auf das (dann: BGH-)Urteil verweist, sollte auch ein dreister ISP merken, dass es jedenfalls wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, es auf einen Prozess ankommen zu lassen (sofern natürlich die Umstände identisch mit denen des "Präzedenzfalls" sind).

      Faser Glas
      Weshalb der_Lutz aber nur "jedenfalls formal" Recht hat ist, dass Amts- oder Landgerichte in aller Regel nicht von der (ständigen) höchstrichterlichen oder jedenfalls (für ihren OLG-Bezirk) obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen.

      Sie dürfen und sie können und sie tun es.

      Bestes Beispiel sind die Berliner Entscheidungen in Mietsachen.

      Du machst hier aber nicht den zweiten Schritt vorm ersten sondern gehst direkt zum dritten. 

      Fakt ist, die Entscheidung, sofern sie den rechtskräftig wird, gilt einzig und allein für die Prozessbeteiligten.

      Antwort

      von

      vor 3 Monaten

      der_Lutz

      Sie dürfen und sie können und sie tun es.

      Faser Glas

      Weshalb der_Lutz aber nur "jedenfalls formal" Recht hat ist, dass Amts- oder Landgerichte in aller Regel nicht von der (ständigen) höchstrichterlichen oder jedenfalls (für ihren OLG-Bezirk) obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen.

      user_06e97e

      Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.

      der_Lutz

      Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden

      staengfoenster

      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du:

      der_Lutz

      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.

      Das Urteil ist vor allem eins, nicht rechtskräftig. 

      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom. 

      So ein wenig Grundverständnis des deutschen Rechtssystems sollte man schon haben. 

      der_Lutz
      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.

      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du: dann lass mal hören was Golem da falsch macht, idealerweise mit Links/Quellenangabe. Sonst bleibt es halt wieder nur Deine Meinung (die Du selbstverständlich haben darfst). Wenn da allerdings „Google selbst“ o.ä. kommt, ist hier natürlich auch direkt wieder Ende, leider.

      staengfoenster
      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du:

      macht ja nichts.

      Wenn das Urteil rechtskräftig werden würde hätte es nur Relevanz für die Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden, mit allen möglichen Ausgängen des Rechtsstreites.

      Bindet das Urteil eines Gerichtes andere Gerichte? Diese Frage ist Gegenstand dieses Beitrages.

      Häufig wird in den Nachrichten über neue wichtige Gerichtsurteile berichtet, die z. B. der Bundesgerichtshof oder das Bundesarbeitsgericht getroffen haben. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob die ergangene  Entscheidung nun alle anderen Gerichte bindet, diese also genauso entscheiden müssen.

      Die Antwort auf obige Frage lautet: In den allermeisten Fällen ist das Urteil eines Gerichtes für andere Gerichte nicht bindend. Diese für den einen oder anderen Leser vielleicht überraschende Antwort begründet sich wie folgt:

      Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz untworfen, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

      Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt.

      Nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend

      Quelle

      der_Lutz
      Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden

      Was ein Unsinn 😂 Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte. 

      user_06e97e
      Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.

      Nein, das stimmt nicht. @der_Lutz hat da, jedenfalls formal, schon recht.

      Mal für den Zivilprozess:

      Es beginnt beim Prozessrechtsverhältnis, das mit Rechtshängigkeit (Klageerhebung) entsteht. Das ist, so wie jedes andere Schuldverhältnis auch, relativ. Das bedeutet, dass die daraus entstehenden Rechte und Pflichten nur zwischen den jeweiligen Parteien gelten.

      Diese Relativität setzt sich dann nach Ende des Verfahrens bei der (subjektiven) Rechtskraft fort, vgl. § 325 Abs. 1 ZPO (die Vorschrift sagt das nicht explizit, setzt das aber logisch voraus).

      Präjudizielle Wirkungen gegenüber Dritten gibt es – vielleicht abgesehen von irgendwelchen ganz wilden Sonderfällen – nicht.

      Weshalb der_Lutz aber nur "jedenfalls formal" Recht hat ist, dass Amts- oder Landgerichte in aller Regel nicht von der (ständigen) höchstrichterlichen oder jedenfalls (für ihren OLG-Bezirk) obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen. Ist also der Fall zwar mit anderen Parteien, aber sonst 1:1 schon einmal jedenfalls vom BGH entschieden worden, wird sich ein Richter selten den Schuh anziehen und da ein langes Urteil schreiben, in dem er eine andere Ansicht vertritt. Der wird froh sein, dass er wenig Arbeit hat und die Akte schnell vom Tisch kriegt. Ohnehin würde das die nächste Instanz aller Wahrscheinlichkeit nach kassieren, zur not halt der BGH selbst.

      Natürlich gibt es – sagen wir das relevante BGH-Urteil ist schon 20-30 Jahre her und seitdem haben sich vielleicht auch irgendwelche Begleitumstände geändert – immer mal wieder Fälle, wo das anders läuft und nachher auch auf eine Rechtsprechungsänderung z.B. des BGH (oder jedenfalls eines Senats) hinausläuft. Aber, wie gesagt, das sind Sonderfälle.

      Zum Thema hier: Das OLG Hamburg scheint jedenfalls – soweit es ging – schon dem BGH und auch der herrschenden Literaturmeinung gefolgt zu sein, hat aber (unter V., letzte Seite im Volltext) durchaus auch, wenn auch eher schwache, Gründe genannt, weshalb das ggfs. anders zu bewerten wäre und mit diesen Gründen ja auch die Revision zugelassen. Ich würde da aber vorsichtig mal davon ausgehen, dass der BGH das nicht kippt, aber das wird sich noch zeigen. Dass – wenn das Verfahren dann mal rechtskräftig abgeschlossen ist – ein ISP es darauf ankommen lassen wird, sich verklagen zu lassen, wage ich aber mal zu bezweifeln. Vielleicht versucht man ja damit durchzukommen, aber wenn der Kunde auf das (dann: BGH-)Urteil verweist, sollte auch ein dreister ISP merken, dass es jedenfalls wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, es auf einen Prozess ankommen zu lassen (sofern natürlich die Umstände identisch mit denen des "Präzedenzfalls" sind).

      Faser Glas
      Weshalb der_Lutz aber nur "jedenfalls formal" Recht hat ist, dass Amts- oder Landgerichte in aller Regel nicht von der (ständigen) höchstrichterlichen oder jedenfalls (für ihren OLG-Bezirk) obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen.

      Sie dürfen und sie können und sie tun es.

      Bestes Beispiel sind die Berliner Entscheidungen in Mietsachen.

      Du machst hier aber nicht den zweiten Schritt vorm ersten sondern gehst direkt zum dritten. 

      Fakt ist, die Entscheidung, sofern sie den rechtskräftig wird, gilt einzig und allein für die Prozessbeteiligten.

      der_Lutz
      Sie dürfen und sie können und sie tun es.

      Lesen:

      Faser Glas

      in aller Regel

      user_06e97e

      Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.

      der_Lutz

      Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden

      staengfoenster

      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du:

      der_Lutz

      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.

      Das Urteil ist vor allem eins, nicht rechtskräftig. 

      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom. 

      So ein wenig Grundverständnis des deutschen Rechtssystems sollte man schon haben. 

      der_Lutz
      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.

      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du: dann lass mal hören was Golem da falsch macht, idealerweise mit Links/Quellenangabe. Sonst bleibt es halt wieder nur Deine Meinung (die Du selbstverständlich haben darfst). Wenn da allerdings „Google selbst“ o.ä. kommt, ist hier natürlich auch direkt wieder Ende, leider.

      staengfoenster
      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du:

      macht ja nichts.

      Wenn das Urteil rechtskräftig werden würde hätte es nur Relevanz für die Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden, mit allen möglichen Ausgängen des Rechtsstreites.

      Bindet das Urteil eines Gerichtes andere Gerichte? Diese Frage ist Gegenstand dieses Beitrages.

      Häufig wird in den Nachrichten über neue wichtige Gerichtsurteile berichtet, die z. B. der Bundesgerichtshof oder das Bundesarbeitsgericht getroffen haben. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob die ergangene  Entscheidung nun alle anderen Gerichte bindet, diese also genauso entscheiden müssen.

      Die Antwort auf obige Frage lautet: In den allermeisten Fällen ist das Urteil eines Gerichtes für andere Gerichte nicht bindend. Diese für den einen oder anderen Leser vielleicht überraschende Antwort begründet sich wie folgt:

      Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz untworfen, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

      Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt.

      Nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend

      Quelle

      der_Lutz
      Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden

      Was ein Unsinn 😂 Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte. 

      user_06e97e
      Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.

      Nein, das stimmt nicht. @der_Lutz hat da, jedenfalls formal, schon recht.

      Mal für den Zivilprozess:

      Es beginnt beim Prozessrechtsverhältnis, das mit Rechtshängigkeit (Klageerhebung) entsteht. Das ist, so wie jedes andere Schuldverhältnis auch, relativ. Das bedeutet, dass die daraus entstehenden Rechte und Pflichten nur zwischen den jeweiligen Parteien gelten.

      Diese Relativität setzt sich dann nach Ende des Verfahrens bei der (subjektiven) Rechtskraft fort, vgl. § 325 Abs. 1 ZPO (die Vorschrift sagt das nicht explizit, setzt das aber logisch voraus).

      Präjudizielle Wirkungen gegenüber Dritten gibt es – vielleicht abgesehen von irgendwelchen ganz wilden Sonderfällen – nicht.

      Weshalb der_Lutz aber nur "jedenfalls formal" Recht hat ist, dass Amts- oder Landgerichte in aller Regel nicht von der (ständigen) höchstrichterlichen oder jedenfalls (für ihren OLG-Bezirk) obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen. Ist also der Fall zwar mit anderen Parteien, aber sonst 1:1 schon einmal jedenfalls vom BGH entschieden worden, wird sich ein Richter selten den Schuh anziehen und da ein langes Urteil schreiben, in dem er eine andere Ansicht vertritt. Der wird froh sein, dass er wenig Arbeit hat und die Akte schnell vom Tisch kriegt. Ohnehin würde das die nächste Instanz aller Wahrscheinlichkeit nach kassieren, zur not halt der BGH selbst.

      Natürlich gibt es – sagen wir das relevante BGH-Urteil ist schon 20-30 Jahre her und seitdem haben sich vielleicht auch irgendwelche Begleitumstände geändert – immer mal wieder Fälle, wo das anders läuft und nachher auch auf eine Rechtsprechungsänderung z.B. des BGH (oder jedenfalls eines Senats) hinausläuft. Aber, wie gesagt, das sind Sonderfälle.

      Zum Thema hier: Das OLG Hamburg scheint jedenfalls – soweit es ging – schon dem BGH und auch der herrschenden Literaturmeinung gefolgt zu sein, hat aber (unter V., letzte Seite im Volltext) durchaus auch, wenn auch eher schwache, Gründe genannt, weshalb das ggfs. anders zu bewerten wäre und mit diesen Gründen ja auch die Revision zugelassen. Ich würde da aber vorsichtig mal davon ausgehen, dass der BGH das nicht kippt, aber das wird sich noch zeigen. Dass – wenn das Verfahren dann mal rechtskräftig abgeschlossen ist – ein ISP es darauf ankommen lassen wird, sich verklagen zu lassen, wage ich aber mal zu bezweifeln. Vielleicht versucht man ja damit durchzukommen, aber wenn der Kunde auf das (dann: BGH-)Urteil verweist, sollte auch ein dreister ISP merken, dass es jedenfalls wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, es auf einen Prozess ankommen zu lassen (sofern natürlich die Umstände identisch mit denen des "Präzedenzfalls" sind).

      Faser Glas
      in aller Regel

      Und:

      der_Lutz

      Bestes Beispiel sind die Berliner Entscheidungen in Mietsachen.

      Faser Glas

      Weshalb der_Lutz aber nur "jedenfalls formal" Recht hat ist, dass Amts- oder Landgerichte in aller Regel nicht von der (ständigen) höchstrichterlichen oder jedenfalls (für ihren OLG-Bezirk) obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen.

      user_06e97e

      Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.

      der_Lutz

      Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden

      staengfoenster

      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du:

      der_Lutz

      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.

      Das Urteil ist vor allem eins, nicht rechtskräftig. 

      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom. 

      So ein wenig Grundverständnis des deutschen Rechtssystems sollte man schon haben. 

      der_Lutz
      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.

      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du: dann lass mal hören was Golem da falsch macht, idealerweise mit Links/Quellenangabe. Sonst bleibt es halt wieder nur Deine Meinung (die Du selbstverständlich haben darfst). Wenn da allerdings „Google selbst“ o.ä. kommt, ist hier natürlich auch direkt wieder Ende, leider.

      staengfoenster
      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du:

      macht ja nichts.

      Wenn das Urteil rechtskräftig werden würde hätte es nur Relevanz für die Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden, mit allen möglichen Ausgängen des Rechtsstreites.

      Bindet das Urteil eines Gerichtes andere Gerichte? Diese Frage ist Gegenstand dieses Beitrages.

      Häufig wird in den Nachrichten über neue wichtige Gerichtsurteile berichtet, die z. B. der Bundesgerichtshof oder das Bundesarbeitsgericht getroffen haben. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob die ergangene  Entscheidung nun alle anderen Gerichte bindet, diese also genauso entscheiden müssen.

      Die Antwort auf obige Frage lautet: In den allermeisten Fällen ist das Urteil eines Gerichtes für andere Gerichte nicht bindend. Diese für den einen oder anderen Leser vielleicht überraschende Antwort begründet sich wie folgt:

      Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz untworfen, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

      Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt.

      Nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend

      Quelle

      der_Lutz
      Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden

      Was ein Unsinn 😂 Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte. 

      user_06e97e
      Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.

      Nein, das stimmt nicht. @der_Lutz hat da, jedenfalls formal, schon recht.

      Mal für den Zivilprozess:

      Es beginnt beim Prozessrechtsverhältnis, das mit Rechtshängigkeit (Klageerhebung) entsteht. Das ist, so wie jedes andere Schuldverhältnis auch, relativ. Das bedeutet, dass die daraus entstehenden Rechte und Pflichten nur zwischen den jeweiligen Parteien gelten.

      Diese Relativität setzt sich dann nach Ende des Verfahrens bei der (subjektiven) Rechtskraft fort, vgl. § 325 Abs. 1 ZPO (die Vorschrift sagt das nicht explizit, setzt das aber logisch voraus).

      Präjudizielle Wirkungen gegenüber Dritten gibt es – vielleicht abgesehen von irgendwelchen ganz wilden Sonderfällen – nicht.

      Weshalb der_Lutz aber nur "jedenfalls formal" Recht hat ist, dass Amts- oder Landgerichte in aller Regel nicht von der (ständigen) höchstrichterlichen oder jedenfalls (für ihren OLG-Bezirk) obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen. Ist also der Fall zwar mit anderen Parteien, aber sonst 1:1 schon einmal jedenfalls vom BGH entschieden worden, wird sich ein Richter selten den Schuh anziehen und da ein langes Urteil schreiben, in dem er eine andere Ansicht vertritt. Der wird froh sein, dass er wenig Arbeit hat und die Akte schnell vom Tisch kriegt. Ohnehin würde das die nächste Instanz aller Wahrscheinlichkeit nach kassieren, zur not halt der BGH selbst.

      Natürlich gibt es – sagen wir das relevante BGH-Urteil ist schon 20-30 Jahre her und seitdem haben sich vielleicht auch irgendwelche Begleitumstände geändert – immer mal wieder Fälle, wo das anders läuft und nachher auch auf eine Rechtsprechungsänderung z.B. des BGH (oder jedenfalls eines Senats) hinausläuft. Aber, wie gesagt, das sind Sonderfälle.

      Zum Thema hier: Das OLG Hamburg scheint jedenfalls – soweit es ging – schon dem BGH und auch der herrschenden Literaturmeinung gefolgt zu sein, hat aber (unter V., letzte Seite im Volltext) durchaus auch, wenn auch eher schwache, Gründe genannt, weshalb das ggfs. anders zu bewerten wäre und mit diesen Gründen ja auch die Revision zugelassen. Ich würde da aber vorsichtig mal davon ausgehen, dass der BGH das nicht kippt, aber das wird sich noch zeigen. Dass – wenn das Verfahren dann mal rechtskräftig abgeschlossen ist – ein ISP es darauf ankommen lassen wird, sich verklagen zu lassen, wage ich aber mal zu bezweifeln. Vielleicht versucht man ja damit durchzukommen, aber wenn der Kunde auf das (dann: BGH-)Urteil verweist, sollte auch ein dreister ISP merken, dass es jedenfalls wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, es auf einen Prozess ankommen zu lassen (sofern natürlich die Umstände identisch mit denen des "Präzedenzfalls" sind).

      Faser Glas
      Weshalb der_Lutz aber nur "jedenfalls formal" Recht hat ist, dass Amts- oder Landgerichte in aller Regel nicht von der (ständigen) höchstrichterlichen oder jedenfalls (für ihren OLG-Bezirk) obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen.

      Sie dürfen und sie können und sie tun es.

      Bestes Beispiel sind die Berliner Entscheidungen in Mietsachen.

      Du machst hier aber nicht den zweiten Schritt vorm ersten sondern gehst direkt zum dritten. 

      Fakt ist, die Entscheidung, sofern sie den rechtskräftig wird, gilt einzig und allein für die Prozessbeteiligten.

      der_Lutz
      Bestes Beispiel sind die Berliner Entscheidungen in Mietsachen.

      Da ist doch genau das eingetreten, was ich gesagt habe:

      Faser Glas

      Ohnehin würde das die nächste Instanz aller Wahrscheinlichkeit nach kassieren, zur not halt der BGH selbst.

      user_06e97e

      Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.

      der_Lutz

      Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden

      staengfoenster

      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du:

      der_Lutz

      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.

      Das Urteil ist vor allem eins, nicht rechtskräftig. 

      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom. 

      So ein wenig Grundverständnis des deutschen Rechtssystems sollte man schon haben. 

      der_Lutz
      Und selbst wenn hätte es per se keine Auswirkungen auf die Telekom.

      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du: dann lass mal hören was Golem da falsch macht, idealerweise mit Links/Quellenangabe. Sonst bleibt es halt wieder nur Deine Meinung (die Du selbstverständlich haben darfst). Wenn da allerdings „Google selbst“ o.ä. kommt, ist hier natürlich auch direkt wieder Ende, leider.

      staengfoenster
      Interessant - der Golem Artikel sieht das ja anders als Du:

      macht ja nichts.

      Wenn das Urteil rechtskräftig werden würde hätte es nur Relevanz für die Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden, mit allen möglichen Ausgängen des Rechtsstreites.

      Bindet das Urteil eines Gerichtes andere Gerichte? Diese Frage ist Gegenstand dieses Beitrages.

      Häufig wird in den Nachrichten über neue wichtige Gerichtsurteile berichtet, die z. B. der Bundesgerichtshof oder das Bundesarbeitsgericht getroffen haben. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob die ergangene  Entscheidung nun alle anderen Gerichte bindet, diese also genauso entscheiden müssen.

      Die Antwort auf obige Frage lautet: In den allermeisten Fällen ist das Urteil eines Gerichtes für andere Gerichte nicht bindend. Diese für den einen oder anderen Leser vielleicht überraschende Antwort begründet sich wie folgt:

      Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz untworfen, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

      Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt.

      Nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend

      Quelle

      der_Lutz
      Prozessparteien und die Telekom ist keine, diese müsste dann gesondert verklagt werden

      Was ein Unsinn 😂 Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte. 

      user_06e97e
      Die Rechtsprechung gilt - sofern rechtskräftig - selbstredend für alle gleichartigen Sachverhalte.

      Nein, das stimmt nicht. @der_Lutz hat da, jedenfalls formal, schon recht.

      Mal für den Zivilprozess:

      Es beginnt beim Prozessrechtsverhältnis, das mit Rechtshängigkeit (Klageerhebung) entsteht. Das ist, so wie jedes andere Schuldverhältnis auch, relativ. Das bedeutet, dass die daraus entstehenden Rechte und Pflichten nur zwischen den jeweiligen Parteien gelten.

      Diese Relativität setzt sich dann nach Ende des Verfahrens bei der (subjektiven) Rechtskraft fort, vgl. § 325 Abs. 1 ZPO (die Vorschrift sagt das nicht explizit, setzt das aber logisch voraus).

      Präjudizielle Wirkungen gegenüber Dritten gibt es – vielleicht abgesehen von irgendwelchen ganz wilden Sonderfällen – nicht.

      Weshalb der_Lutz aber nur "jedenfalls formal" Recht hat ist, dass Amts- oder Landgerichte in aller Regel nicht von der (ständigen) höchstrichterlichen oder jedenfalls (für ihren OLG-Bezirk) obergerichtlichen Rechtsprechung abweichen. Ist also der Fall zwar mit anderen Parteien, aber sonst 1:1 schon einmal jedenfalls vom BGH entschieden worden, wird sich ein Richter selten den Schuh anziehen und da ein langes Urteil schreiben, in dem er eine andere Ansicht vertritt. Der wird froh sein, dass er wenig Arbeit hat und die Akte schnell vom Tisch kriegt. Ohnehin würde das die nächste Instanz aller Wahrscheinlichkeit nach kassieren, zur not halt der BGH selbst.

      Natürlich gibt es – sagen wir das relevante BGH-Urteil ist schon 20-30 Jahre her und seitdem haben sich vielleicht auch irgendwelche Begleitumstände geändert – immer mal wieder Fälle, wo das anders läuft und nachher auch auf eine Rechtsprechungsänderung z.B. des BGH (oder jedenfalls eines Senats) hinausläuft. Aber, wie gesagt, das sind Sonderfälle.

      Zum Thema hier: Das OLG Hamburg scheint jedenfalls – soweit es ging – schon dem BGH und auch der herrschenden Literaturmeinung gefolgt zu sein, hat aber (unter V., letzte Seite im Volltext) durchaus auch, wenn auch eher schwache, Gründe genannt, weshalb das ggfs. anders zu bewerten wäre und mit diesen Gründen ja auch die Revision zugelassen. Ich würde da aber vorsichtig mal davon ausgehen, dass der BGH das nicht kippt, aber das wird sich noch zeigen. Dass – wenn das Verfahren dann mal rechtskräftig abgeschlossen ist – ein ISP es darauf ankommen lassen wird, sich verklagen zu lassen, wage ich aber mal zu bezweifeln. Vielleicht versucht man ja damit durchzukommen, aber wenn der Kunde auf das (dann: BGH-)Urteil verweist, sollte auch ein dreister ISP merken, dass es jedenfalls wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, es auf einen Prozess ankommen zu lassen (sofern natürlich die Umstände identisch mit denen des "Präzedenzfalls" sind).

      Faser Glas
      Ohnehin würde das die nächste Instanz aller Wahrscheinlichkeit nach kassieren, zur not halt der BGH selbst.

      "Beharrlich hält das LG Berlin II an seiner Ansicht fest, dass Mieter, die ihre Mietrückstände rechtzeitig nachzahlen, auch eine ordentliche Kündigung abwenden. Der BGH sieht das anders und hebt zum dritten Mal ein solches Urteil des LG auf."
      (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-viiizr10623-schonfrist-nachzahlung-mietrueckstand-fristlose-ordentliche-kuendigung-lg-berlin-ii)

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