Grundsatzfrage(n) zu NE4 bei GF:

vor 4 Tagen

Hallo,

bei FTTH soll für die NE4 der Leitungsweg vorbereitet werden mit

Leerrohren, Kabelkanälen etc in Abstimmung mit dem GF-Anbieter/-Ausbauer.

Solange noch keine Glasfaser durch diese Rohre/Kanäle/etc gezogen wurde,

gehören diese der Eigentümergemeinschaft.

Was passiert aber, wenn Anbieter A eine GF durch ein Rohr/Kanal/etc zieht ?

Geht dann das entsprechende Rohr/Kanal/etc in den Besitzt von A über.

NE4 ist ja Bereich von GF Anbieter.

Oder anders gefragt:

Liegt in einem Rohr/Knal/etc schon eine Glasfaser von A und

es ist noch genügend Platz für eine Glasfaser von Anbieter B,

kann dann B seine Glasfaser durchziehen ohne A um Erlaubnis zu fragen ?

73

0

4

    • vor 4 Tagen

      hendrik.schmieder

      Was passiert aber, wenn Anbieter A eine GF durch ein Rohr/Kanal/etc zieht ?

      Geht dann das entsprechende Rohr/Kanal/etc in den Besitzt von A über.

      Hallo,

      bei FTTH soll für die NE4 der Leitungsweg vorbereitet werden mit

      Leerrohren, Kabelkanälen etc in Abstimmung mit dem GF-Anbieter/-Ausbauer.

      Solange noch keine Glasfaser durch diese Rohre/Kanäle/etc gezogen wurde,

      gehören diese der Eigentümergemeinschaft.

      Was passiert aber, wenn Anbieter A eine GF durch ein Rohr/Kanal/etc zieht ?

      Geht dann das entsprechende Rohr/Kanal/etc in den Besitzt von A über.

      NE4 ist ja Bereich von GF Anbieter.

      Oder anders gefragt:

      Liegt in einem Rohr/Knal/etc schon eine Glasfaser von A und

      es ist noch genügend Platz für eine Glasfaser von Anbieter B,

      kann dann B seine Glasfaser durchziehen ohne A um Erlaubnis zu fragen ?

      hendrik.schmieder

      Was passiert aber, wenn Anbieter A eine GF durch ein Rohr/Kanal/etc zieht ?

      Geht dann das entsprechende Rohr/Kanal/etc in den Besitzt von A über.

      Kann mir nicht vorstellen dass ein Leerrohr in den Besitz eines Netzbetreibers übergeht, dem gehört ja nur das Kabel.

      Wenn er das Kabel einbetoniert gehört im ja dann auch nicht die Wand/das Haus (überspitz geschrieben)

      hendrik.schmieder

      kann dann B seine Glasfaser durchziehen ohne A um Erlaubnis zu fragen ?

      Hallo,

      bei FTTH soll für die NE4 der Leitungsweg vorbereitet werden mit

      Leerrohren, Kabelkanälen etc in Abstimmung mit dem GF-Anbieter/-Ausbauer.

      Solange noch keine Glasfaser durch diese Rohre/Kanäle/etc gezogen wurde,

      gehören diese der Eigentümergemeinschaft.

      Was passiert aber, wenn Anbieter A eine GF durch ein Rohr/Kanal/etc zieht ?

      Geht dann das entsprechende Rohr/Kanal/etc in den Besitzt von A über.

      NE4 ist ja Bereich von GF Anbieter.

      Oder anders gefragt:

      Liegt in einem Rohr/Knal/etc schon eine Glasfaser von A und

      es ist noch genügend Platz für eine Glasfaser von Anbieter B,

      kann dann B seine Glasfaser durchziehen ohne A um Erlaubnis zu fragen ?

      hendrik.schmieder

      kann dann B seine Glasfaser durchziehen ohne A um Erlaubnis zu fragen ?

      Nach meinem Verständnis her kann er das machen sofern noch genügend Platz ist und es die Bestimmungen erlauben

      0

    • vor 4 Tagen

      Ich würde sagen, die Leerrohre bleiben immer im Besitz der ETG.

      Die erlaubt nur die Durchführung der GF.

      Wenn genug Platz ist, kann sie auch einen Zweiten oder Dritten die Nutzung erlauben.

      0

    • vor 4 Tagen

      hendrik.schmieder

      Was passiert aber, wenn Anbieter A eine GF durch ein Rohr/Kanal/etc zieht ?

      Geht dann das entsprechende Rohr/Kanal/etc in den Besitzt von A über.

      Hallo,

      bei FTTH soll für die NE4 der Leitungsweg vorbereitet werden mit

      Leerrohren, Kabelkanälen etc in Abstimmung mit dem GF-Anbieter/-Ausbauer.

      Solange noch keine Glasfaser durch diese Rohre/Kanäle/etc gezogen wurde,

      gehören diese der Eigentümergemeinschaft.

      Was passiert aber, wenn Anbieter A eine GF durch ein Rohr/Kanal/etc zieht ?

      Geht dann das entsprechende Rohr/Kanal/etc in den Besitzt von A über.

      NE4 ist ja Bereich von GF Anbieter.

      Oder anders gefragt:

      Liegt in einem Rohr/Knal/etc schon eine Glasfaser von A und

      es ist noch genügend Platz für eine Glasfaser von Anbieter B,

      kann dann B seine Glasfaser durchziehen ohne A um Erlaubnis zu fragen ?

      hendrik.schmieder

      Was passiert aber, wenn Anbieter A eine GF durch ein Rohr/Kanal/etc zieht ?

      Nichts, es gehört nach wie vor dem Eigentümer.

      0

    • vor 3 Tagen

      Danke an alle, die geantwortet haben.

      Die Antworten helfen mir wirklich.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...