Gutschein wegen einer Störung
vor 2 Jahren
Hallo Allerseits,
ich hatte für fast eine Woche keine Internetverbindung und habe deswegen zweimal den Kundenservice kontaktiert. Beim ersten Anruf wurde mir als Entschädigung ein Gutschein in Höhe von 20 Euro versprochen. Da es Probleme mit einem Termin mit dem Techniker gab, würde mir nach einem erneuten Anruf ein weiterer Gutschein in Höhe von 40 Euro versprochen. Ich habe die Gutscheine bis jetzt nicht erhalten.
Ist das noch jemanden so passiert?
Viele Grüße
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vor 4 Jahren
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vor 2 Jahren
Einen Gutschein wirst du auch nicht erhalten.
Sondern eine Gutschrift, die mit der Rechnung verrechnet wird.
4
Antwort
von
vor 2 Jahren
Die beiden Mitarbeiter sprachen von Gutscheinen, die ich in den Telekom-Shops vor Ort einlösen kann
Antwort
von
vor 2 Jahren
Alles klar. Danke
Antwort
von
vor 2 Jahren
Alles klar. Danke
Alles klar. Danke
Wenn da nächste Woche noch nichts angekommen ist, dann melde dich gerne noch einmal hier.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Eine Gutschrift im Mobilfunk wäre mir neu @AmCh
0
vor 2 Jahren
Techniker und Termin klingt eher nach Festnetz..🤔
Habe den Beitrag mal nach Festnetz verschoben.
1
Antwort
von
vor 2 Jahren
Internetabschluss ist schon richtig. Der Techniker hat die Leitung im Keller und den Router kontrolliert.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
@AmCh
Entschädigung für Störungen sind im §58 des TKG .pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer"> TKG geregelt.
3
Antwort
von
vor 2 Jahren
Entschädigung für Störungen sind im §58 des TKG geregelt.
Entschädigung für Störungen sind im §58 des TKG .pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer"> TKG geregelt.
Hat doch damit nichts zu tun, sondern mit persönlichen Gutscheinen für den Shop.
Antwort
von
vor 2 Jahren
@Espresso doppio
Beim ersten Anruf wurde mir als Entschädigung ein Gutschein in Höhe von 20 Euro versprochen
Das kann aber zum Problem bzg. des Rechtsanspruchs werden. Denn der Abs. 3, Satz 2, §58 des TKG : "Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen."
spricht eben auch von Entschädigung.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Entschädigung.
Viele Begriffe werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft (fälschlicherweise) synonym verwendet. Dem TE geht es um die beiden Gutscheine und wie die "erlangt" werden können. Über die Art der Störung wissen wir hier ja nichts weiter.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Guten Abend @AmCh ,
hinterlege doch einmal deine Daten im Profil.
Ich schaue gerne einmal nach, wo die dir zugesagten Gutscheine geblieben.
Viele Grüße
Sarah D.
2
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo Sarah,
welche Daten benötigst du?
Liebe Grüße
Amal
Antwort
von
vor 2 Jahren
hallo @AmCh
Du solltest Kundennummer und Telefonnummer geschützt in deinem Profil hier hinterlegen
Profildaten
Diese Daten können nur Telekom-Mitarbeiter einsehen.
(den Button „Einwilligung“ nach rechts schieben, speichern nicht vergessen)
Bitte auch hier im Forum ein großzügiges Zeitfenster für einen Rückruf des @Telekom-hilft-Team angeben, danke.
Das Team ist von 7:00-23:00 im Einsatz, täglich.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von