Gutschrift Online-Vorteil verschwunden

6 years ago

Hallo!


Während der Bestellung wurde das Angebot "Glasfaser MagentaZuhause L" mit Onlinevorteil von 110€ beworben und zu diesen Konditionen von mir bestellt, die Email zur Eingangsbestätigung hält dies noch einmal schriftlich fest:

monatlich
Grundpreis :19,95 EUR
Monatlicher Grundpreis 1. - 6. Monat: 19,95 EUR
Monatlicher Grundpreis ab 7. Monat: 44,95 EUR
einmalig
Gutschriften:
Routergutschrift: 100,00 EUR
Gutschrift Online-Vorteil: 110,00 EUR
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Versandkosten
einmalig: --
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Summe

Preis inkl. Umsatzsteuer
monatlich: 19,95 EUR
einmalig: 69,95 EUR
-----------------------------------------------------------

Übersicht der Gutschriften
monatlich:
einmalig: - 210,00 EUR

 

Diese Gutschrift scheint nun verschwunden, wie gehe ich hier vor?


MfG

Mark

720

6

    • 6 years ago

      @Mark. 

       

      Was steht in deiner Auftragsbestätigung? 

       

      2

      Answer

      from

      6 years ago

      Dort ist die Gutschrift nicht aufgeführt, ebenso auf der ersten Rechnung die ich inzwischen erhalten habe.

      Answer

      from

      6 years ago

      @Mark. 

       

      Dann hinterleg bitte die betroffene Kundennummer, sowie die Telefonnummer, unter der Du erreichbar bist, im Profil.

       

      Das @Telekom hilft Team wird dir bestimmt helfen.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 6 years ago

      Auch dir ein freundliches Hallo @ Mark. 

       

       

      Was mich hier irritiert, sind die fehlenden Versandkosten!

      Danach hast du keinen Router zur Miete bestellt!

      Damit bekommst du auch die beworbene Routergutschrift in Höhe von 100€ nicht!

      Ist es so?

       

      schöne Grüße

      1

      Answer

      from

      6 years ago

      Ich besitze bereits einen geeigneten Router, die Geräte Gutschrift ist vorhanden und wurde auf der ersten Rechnung verrechnet. Die Kundennummer war bereits vor Erstellung des Beitrages hinterlegt, einen Rückruf ist derzeit nicht gewollt. Das Thema darf doch gerne öffentlich erläutert werden?

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 6 years ago

      Hallo @Mark.

      selbstverständlich darf das Thema öffentlich erläutert werden. Besonders wenns um eigene Geld geht. Bzw. das noch fehlt.

      Die Bestellung wurde online getätigt. Damit auch das Recht auf den Online-Bonus. Leider lief der Auftrag zunächst auf einen Fehler. Deshalb mußte manuell nachgebucht werden. Dabei hat leider der bearbeitende Kollege den Onlinebonus vergessen einzubuchen. Wir erstatten deshalb den Betrag nachträglich.

      Gruß

      Jürgen Wo.

      0

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