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Online-Vorteil Verrechnung
vor 7 Jahren
Hallo,
Ich finde die Formulierung wie man den Online-Vorteil erhält etwas schwammig. "...als Einmalbetrag auf einer der nächsten Rechnungen". Verrechnet sich das dann mit dem Bereitstellungspreis und der ersten Rechnung? Hat da jemand Erfahrung?
Besten Dank
Grüße
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vor 8 Jahren
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Akzeptierte Lösung
Makc.030
akzeptiert von
Marcus We.
vor 7 Jahren
Hallo @er.hoppe
In der Regel und den meisten Fällen verrechnet sich die Online Gutschrift mit der ersten Rechnung. Allerdings bestätigen immer Ausnahmen die Regeln.![Zwinkernd Zwinkernd](https://prod3-care-community-cdn-az.sprinklr.com/community/753f55f0-cbb8-400e-ac7e-59104961e557/communityasset-2b2982b5-4729-4145-a4f5-e63a195c7b3b-843465895)
Wichtig ist, dass die Online Gutschrift auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist.
Gruß Makc
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Makc.030
Antwort
von
Makc.030
vor 7 Jahren
@er.hoppe
Tatsächlich kann es passieren daß die Gutschrift(en) erst auf der zweiten Rechnung kommen (ich glaube das steht auch irgendwo im Kleingedruckten), dann wirst du die erste Rechnung der mit der Bereitstellungsgebühr bezahlen müssen. Aber wie gesagt, passiert alles sehr selten.
Gruß Makc
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Makc.030
Akzeptierte Lösung
Marcus We.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
er.hoppe
vor 7 Jahren
herzlich willkommen in unserer Community.
Der Online-Vorteil wird auf der ersten, ganz selten auch auf der zweiten Rechnung als Guthaben auftauchen. Das hat @Makc.030 bereits richtig geschrieben. Die Gutschrift sollte dann auch auf der Auftragsbestätigung ersichtlich sein.
Ich hoffe, dass wir deine Frage damit schon beantworten konnten. Sollten dennoch Fragen oder Wünsche offen sein, immer her damit.
Viele Grüße
Marcus We.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Marcus We.