Gelöst

Online-Vorteil Verrechnung

vor 7 Jahren

Hallo,

 

Ich finde die Formulierung wie man den Online-Vorteil erhält etwas schwammig. "...als Einmalbetrag auf einer der nächsten Rechnungen". Verrechnet sich das dann mit dem Bereitstellungspreis und der ersten Rechnung? Hat da jemand Erfahrung?

 

Besten Dank

Grüße

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Hallo @er.hoppe

     

    In der Regel und den meisten Fällen verrechnet sich die Online Gutschrift mit der ersten Rechnung. Allerdings bestätigen immer Ausnahmen die Regeln. Zwinkernd

    Wichtig ist, dass die Online Gutschrift auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist.

     

    Gruß Makc

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    von

    vor 7 Jahren

    @er.hoppe

     

    Tatsächlich kann es passieren daß die Gutschrift(en) erst auf der zweiten Rechnung kommen (ich glaube das steht auch irgendwo im Kleingedruckten), dann wirst du die erste Rechnung der mit der Bereitstellungsgebühr bezahlen müssen. Aber wie gesagt, passiert alles sehr selten.

     

    Gruß Makc

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Hallo @er.hoppe,

    herzlich willkommen in unserer Community. Fröhlich

    Der Online-Vorteil wird auf der ersten, ganz selten auch auf der zweiten Rechnung als Guthaben auftauchen. Das hat @Makc.030 bereits richtig geschrieben. Die Gutschrift sollte dann auch auf der Auftragsbestätigung ersichtlich sein.

    Ich hoffe, dass wir deine Frage damit schon beantworten konnten. Sollten dennoch Fragen oder Wünsche offen sein, immer her damit.

    Viele Grüße
    Marcus We.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von